Dass sich meine Frage auf die Antwort der StA bezog und nicht auf die BILD, scheinen Einige überlesen zu haben. Ich versuche, meine Frage zum "neuen" Video verständlicher zu formulieren: Wieso schreibt die StA z. B. nicht: "Die Systemuhrzeit ist falsch, denn nach forensischer Untersuchung wurde der Twingo um 8.36 Uhr von der Überwachungskamera erfasst" ?
Detailliert:
Wieso sagte Sprecher Büchner zu Übermedien, dass die
Ermittler nur annehmen, dass der Zeitstempel falsch sei?
Die Staatsanwaltschaft legt sich auch in ihrer schriftlichen Antwort nicht ganz fest. Jedenfalls schreibt Übermedien nach Kontakt zur StA, dass
Zweifel am Zeitstempel bestehen. Auch im folgenden Satz steht nicht, dass 8.36 Uhr gesichert ist. Sondern es wird mitgeteilt:
dass die Systemzeit der Überwachungskamera „falsch eingestellt“ gewesen sei, „so dass sich das auf der Aufnahme zu sehende Geschehen wohl nicht schon ab 7.24 Uhr abgespielt hat, sondern erst ab 8.36 Uhr“.
Quelle:
https://uebermedien.de/92718/wie-vorverurteilend-bild-ueber-den-schwager-von-rebecca-reusch-berichtet/O. g. Hervorhebung durch mich, denn "wohl" bedeutet: möglicherweise, wahrscheinlich, eventuell usw.
Den entsprechenden Textauszug aus Uebermedien und Möglichkeiten, um die o. g. Zeit zu ermitteln, habe ich hier schon gepostet:
watnu schrieb am 07.03.2024:ÜBERMEDIEN hatte direkten Kontakt zum Sprecher der Staatsanwaltschaft :
Ich denke, mit diesem Post ist geklärt:
abgelenkt schrieb:@watnu
Was genau war dabei die Frage?
Andante schrieb:Es geht, scheint mir, auch eher um Überflüssiges, was die Bild geschrieben hat.
Zumindest dürfte nun klar sein, dass es nicht um die Berichterstattung der BILD geht.