Wo ist Rebecca Reusch?
14.03.2024 um 12:35Selbst die ist nicht gegeben.Nightrider64 schrieb:Eine Restwahrscheinlichkeit vomn 0,001 % ist natürlich immer gegeben.
sicher=ohne jeden Zweifel bestehend/ keinerlei Zweifel habend; gewiss
Selbst die ist nicht gegeben.Nightrider64 schrieb:Eine Restwahrscheinlichkeit vomn 0,001 % ist natürlich immer gegeben.
"Ich bin mir sicher, gestern Abend die Tür abgeschlossen zu haben."x-aequitas schrieb:sicher=ohne jeden Zweifel bestehend/ keinerlei Zweifel habend; gewiss
Ich will darauf hinaus, dass die Leiterin der MOKO sagt "Wir sind sicher". Sie sagt nicht "Es ist sicher."Nightrider64 schrieb:Richtig ! Sicher heißt sicher ohne jeden Zweifel. Das wollte ich ja ausdrücken trotz der Gegenreden hier
Aber sicher ist der selektiv, wenn wörtliche Zitate samt Wortbedeutung einerseits als "Wortklauberei" bezeichnet werden, andererseits aber auf wörtlichen Zitaten samt Wortbedeutung bestanden wird.Blaubeeren schrieb:Nein, der ist nicht selektiv, du kannst gerne alle Sichtungszeugen des Landes oder Welt gerne mit in Deine Betrachtungen aufnehmen.
Gesetze bzw. auch Europäische Verordnungen werden z. B. durch Rechtsprechung konkretisiert, da nicht für jeden Einzelfall eine Lösch- oder Sperrfrist vorgesehen werden kann. So müssten die Videos der BVG-Busse nach 48 Std grundsätzlich schon gelöscht gewesen sein. Die Polizei ermittelte erst ab dem 4. Tag nach dem Verschwinden - siehe u. g. "Berge von Arbeit auf dem Schreibtisch".Schwertfisch schrieb:Nirgends in der DSGVO steht übrigens etwas von den 24h. Ich weiß nicht, wie man zu der Annahme kommt?!
Videoaufnahmen werden grundsätzlich nach 48 Stunden gelöscht, sie können aber im Einzelfall zur Abwehr oder Verfolgung von Straftaten an die Polizei in Berlin übermittelt werden.Quelle: https://www.bvg.de/de/service-und-kontakt/video
Videoüberwachung in öffentlichen VerkehrsmittelnQuelle: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-in-oeffentlichen-verkehrsmitteln/ (Archiv-Version vom 16.11.2022)
[...]Hinzu treten Anforderungen an die Durchführung und Ausgestaltung einer zulässigen Videoüberwachung, insbesondere die unverzügliche Löschung der Aufzeichnung, wenn nicht ein besonderer Anlass vorliegt. Die Löschungsfrist sollte 48 Stunden nicht überschreiten.[...]
So kann man nicht nur argumentieren, so muss man argumentieren.Nightrider64 schrieb:So kann man nicht argumentieren. Man muss die Aussagen schon wörtlich nehmen.
Die dritte Mordkommission geht davon aus, dass Rebecca im Haus ihrer Schwester getötet wurde. Ausgeschlossen werden könne auch eine Entführung aus dem Haus oder auf dem Weg zur Schule.
Der zitierte Beitrag von Anevay wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitragna ja, wenn Frau Tomalla "Unsicherheiten" bezüglich des Ermittlungsstandes hätte, dann würden sie sicher nicht weiter - nach nunmehr 5 Jahren - suchen/ermitteln und jeden Stein umdrehen, um den Fall noch aufzuklären. Da ist nichts in ihrer Aussage, dass sie den Ermittlungsstand - R. ist im Hause zu Tode gekommen - anzweifelt. Das würde keine StA weiter unterstützen, derartige "Unsicherheiten" ihrer Ermittlungen. Das ist deine subjektive Sicht dieser Aussage. Aber sie entbehrt jeder Grundlage!
@Knuddel2121Knuddel2121 schrieb:Wir schließen Nachts unsere Haustür ab,wie macht das Fam.R wohl,gerade mit einem Kleinkind im Haus,wenn J. die Haustür abgeschlossen hat und F.erst früh morgens nach Hause gekommen ist,müsste die Haustür ja noch verschlossen gewesen sein,R.hat doch sicher keinen Haustür Schlüssel
@fortylicksfortylicks schrieb:Zitat von AnevayAnevay schrieb:
Es gibt Unsicherheiten ist die Aussage. Mit keinem Wort wird von F. Tomalla näher auf die "Unsicherheiten" eingegangen.
na ja, wenn Frau Tomalla "Unsicherheiten" bezüglich des Ermittlungsstandes hätte, dann würden sie sicher nicht weiter - nach nunmehr 5 Jahren - suchen/ermitteln und jeden Stein umdrehen, um den Fall noch aufzuklären. Da ist nichts in ihrer Aussage, dass sie den Ermittlungsstand - R. ist im Hause zu Tode gekommen - anzweifelt. Das würde keine StA weiter unterstützen, derartige "Unsicherheiten" ihrer Ermittlungen. Das ist deine subjektive Sicht dieser Aussage. Aber sie entbehrt jeder Grundlage!
@Knuddel2121Knuddel2121 schrieb:,R.hat doch sicher keinen Haustür Schlüssel
Ja, das ist der Ermittlungstand, warum sollte sie den als leitende Ermittlerin auch anzweifeln? Das ist der Ermittlungsstand seit Februar/März 2019.fortylicks schrieb:Da ist nichts in ihrer Aussage, dass sie den Ermittlungsstand - R. ist im Hause zu Tode gekommen - anzweifelt.
Gehen wir mal nur auf der Grundlage nicht mehr nachzuvollziehen gewesen aus (falls und was ja Angesichts der Rechtslage auch so gewesen sein kann)watnu schrieb:Ca 1 Woche nach Rs. Verschwinden erzählte BR, dass Polizeihunde bis zur Bushaltestelle gelaufen seien, ob R eingestiegen ist:
BR: "Das kann man nicht mehr nachvollziehen, weil die BVG wohl nach 48 Stunden die Aufnahmen löscht, das war eben zu spät."
Später im Interview sagt BR, sie habe einen Tag vorher mit der Polizei gesprochen. Nicht auszuschließen, dass sie die Info auch aus diesem Gespräch hat.