BoobSinclar schrieb:Najanu, eben, sie wussten ja auch schon zum Zeitpunkt des Haftbefehles, dass er am Handy unterwegs war, wenn ich mich nicht täusche.
Das meinte ich u.a. mit bereits am Morgen in dem Haus aktiv gewesen zu sein. Davon gehe ich aus, dass zumindest das zu diesem Zeitpunkt schon festgestanden hat - nicht die genauen Gründe und Inhalte seiner Online-Aktivitäten.
BoobSinclar schrieb:Aber strenggenommen fällt das dann unter die Widersprüche.
Und je nachdem ob bewusst oder unbewusst kann das auch unter Lügen fallen. Bspw. bzgl. Geschlafen zu haben, obwohl technische Nachweise etwas anderes belegt haben.
BoobSinclar schrieb:Die Fahrt ist natürlich auch für sich genommen verdächtig, aber eben auch nur in der Gesamtschau
Insbesondere in der Gesamtschau verdächtig: Zwei Fahrten - einmal am Montag Vormittag und am darauffolgenden späten Dienstag Abend bei Dunkelheit in dieselbe Richtung.
(die erste Fahrt am Montag Morgen ist mir zu unsicher, ob das auch wirklich F gewesen sein könnte, daher mal außen vor.)
Nicht zu vergessen Faserspuren der mit R verschwundenen Decke im Kofferraum der Himbeere. (Auch
nicht einzeln für sich betrachten)
BoobSinclar schrieb:Dass da einer in die Pampa fährt, in der er aufgewachsen ist, ist erstmal nichts besonderes. Dass er das zweimal in einer Zeit macht, wo seine Schwägerin vermisst wird, eigentlich auch nicht, der Vater von Rebecca hat ja auch z.B. weiter gearbeitet,
In der Gesamtschau macht F das nun aber mal verdächtig - zumal die Gründe der Fahrten ungeklärt sind.
Kann man also nicht damit vergleichen, dass andere Menschen zu dieser Zeit nachweislich gearbeitet haben bzw. auf der Arbeit gewesen sind - allgemein jetzt mal.
Die Gesamtschau/die Gesamtbetrachtung aller vorliegenden konkreten Anhaltspunkte, die allesamt Fakten/ermittelte Tatsachen sind, lassen meistens bzw. in der Regel den Verdacht auf ein Verbrechen und auch wer dafür verantwortlich sein könnte aufkommen.
Würde sagen, selten sind ist es nur ein oder sehr wenige Anhaltspunkte, die einen bestimmten Verdacht aufkommen lassen können.
Ausnahme bei direkter Spurenlage hinsichtlich einer Tötung durch Fremdverschulden oder auch bei direkten Beweisen für eine Täterschaft wie bspw. die unverfälschte Aufnahme einer Tat oder so.
Das können bereits nur einzelne Nachweise oder einige wenige Nachweise schon je nachdem sehr aussagekräftig sein.
Aber so eindeutig ist dieser Fall nicht gelagert.