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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2024 um 09:32
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Oder er wird übergriffig und sie droht dies ihrer Familie zu offenbaren und er tötet aus Verdeckungsabsicht.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ist ja auch denkbar. Dafür hätte er nicht mal absolut eiskalt und vollkommen ohne Gewissen denken und handeln müssen.
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:Töten aus Verdeckungsabsicht, um sich nicht verantworten zu müssen, das ist immer eine feige, eiskalte und gewissenlose Tat.
Ein "bisschen" eiskalt bzw. "ein klein wenig" ohne Gewissen gibt es da für mich nicht
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Aber seine moralischen Ansätze eins zu eins auf andere Menschen zu übertragen bringt hier auch nicht weiter.
Es geht hierbei doch nicht um Moralansätze, keine Ahnung, was du damit meinst.

Es geht um Tötung aus Verdeckungsabsicht.

Wenn jemand tötet, um eine Tat/ein Verhalten/ein Geschehen zu verdecken, entscheidet er sich bewusst dafür, einen Menschen auszulöschen, um sich nicht für diese Tat verantworten zu müssen und für ihn mögliche nachteilige Konsequenzen zu verhindern. Er wägt ab, was schwerer wiegt, seine Interessen oder das Leben der anderen Person und wählt die Option: Tod/Mord.

Um den Mord/die Tötung in die Tat umzusetzen und die Leiche ggf. zu beseitigen, muss er sein Gewissen ausschalten, sonst wäre er dazu gar nicht in der Lage.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2024 um 11:43
Zitat von MatthaeiMatthaei schrieb:Sie wehrt sich, rutscht in der nassen Dusche aus und bricht sich das Genick.
Ich halte es für völlig unrealistisch, dass jemand (der nicht mindestens bereits wg schwerer Gewalttaten im Vorfeld angeklagt war) eine Panik bekommt im Sinne von "jetzt werde ich eingeknastet", nachdem ein solcher Unfall stattgefunden hat.

Um einen der letzten Moderatorenhinweise zu beachten möge man mir als pn einen vergleichbaren Fall vorlegen.
Also dass eine völlig unschuldige Person eine Leiche verbracht hat, um einen Unfall zu verdecken.

Um es klar zu machen: man ruft sofort den Rettungsdienst, um den Menschen (besonders wenn man ihn gut kennt) zu RETTEN.

Ich denke, erst sehr viel später könnte man auf den Gedanken kommen, dass man selbst in Verdacht geraten könnte. Aber selbst dann vertrauen die allermeisten Menschen sicherlich auf eventuelle Ermittlungen, die eine Straftat ausschließen werden - denn es hat dann ja keine stattgefunden.

Die Situation, dass jemand alles als Unfall darstellt und man aus Panik die Leiche entsorgt hat, kenne ich wirklich nur als Ausrede, um die Strafe zu mildern.


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07.03.2024 um 12:00
@canisrex
Zitat von canisrexcanisrex schrieb:Um es klar zu machen: man ruft sofort den Rettungsdienst, um den Menschen (besonders wenn man ihn gut kennt) zu RETTEN.

Ich denke, erst sehr viel später könnte man auf den Gedanken kommen, dass man selbst in Verdacht geraten könnte. Aber selbst dann vertrauen die allermeisten Menschen sicherlich auf eventuelle Ermittlungen, die eine Straftat ausschließen werden - denn es hat dann ja keine stattgefunden.
Sehe ich genau so.
Hätten die beiden herumgealbert, oder spaßeshalber miteinander gerungen geschubst, dann ruft man die Rettung.

Das Geschehe kann sich ja leicht forensisch nachvollziehen lassen, anhand der Spurenlage

Wie ich schon schrieb: Gerade jüngere Menschen brechen sich nicht so einfach das Genick und sind auf der Stelle tot, wenn sie stürzen


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07.03.2024 um 12:09
@Nightrider64
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Sehe ich genau so.
Hätten die beiden herumgealbert, oder spaßeshalber miteinander gerungen geschubst, dann ruft man die Rettung.

Das Geschehe kann sich ja leicht forensisch nachvollziehen lassen, anhand der Spurenlage
Richtig , da er vermutlich Angst hatte vor der forensischen Auswertung , könnte er versucht haben die Untersuchung zu umgehen.

Laut Schilderungen seiner Exfreundin klingen seine Neigungen nicht nach einverständlichem BDSM sondern das er seine Gewaltfantasien und Aggressionen an ihr ausgelassen hatte.

Und diese möglicherweise verräterischen Spuren an Rebecca , könnte er ja dann nicht mehr erklären.
Da helfen dann auch keine Ausreden mehr.


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07.03.2024 um 12:30
Zitat von Shadow1970Shadow1970 schrieb:Richtig , da er vermutlich Angst hatte vor der forensischen Auswertung , könnte er versucht haben die Untersuchung zu umgehen.
Das hast Du vollkommen falsch verstanden.
Es ging darum, das ein Unfall hätte anhand der Spurenlage nachgewiesen werden können und es in diesem Fall nicht notwendig gewesen wäre, aus welcher Angst auch imme,r die Leiche verschwinden zu lassen.
Zitat von Shadow1970Shadow1970 schrieb:aut Schilderungen seiner Exfreundin klingen seine Neigungen nicht nach einverständlichem BDSM sondern das er seine Gewaltfantasien und Aggressionen an ihr ausgelassen hatte.
Wer hat das wie gesagt. ? (Quellen)
Die Aussage geistert ja hier seit Jahren rum ohne Quellenangaben.

Was heißt schon Aggressionen ausgelassen ?
(Ich habe auch schon meine Aggressionen ausgelassen, weil ich eine Frau angeschrien habe, die mich mit meinem besten Freund betrog)

Da gibt es einen breiten Spielraum und Ex Partner sind da oft auch keine objektiven Quellen.


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07.03.2024 um 12:45
@Nightrider64
Er habe sogar mehrfach versucht, sie gegen ihren Willen zu fesseln und im Zimmer eingesperrt. Auch sexuelle Gewalt habe es gegeben, berichtet Angie, führt das aber nicht weiter aus.
Sowohl Angie als eine weitere Exfreundin berichteten von Gewalt in der Beziehung.
Doch als sie anderen davon erzählte, habe ihr niemand geglaubt. Zu gut war das Bild, das alle von R. hatten. Erst Jahre später glaubte man ihr. Damals habe R. die Gewalt gegen seine Freundin auf einer Party im Jahr 2012 vor anderen zugegeben – beim Flaschendrehen.
Quelle: https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/ex-freundinnen-berichten-rebeccas-schwager-soll-gewalttaetig-gewesen-sein

Er hatte Gewalt Fantasien und diese umgesetzt und das selber zugegeben und er googelt Gewalt Fantasien und Rebecca verschwindet , er lügt , schweigt und behindert die Ermittlung aber wenn das für dich nicht zusammenpasst.


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07.03.2024 um 13:05
Zuerst äußerte sie sich vollkommen anders, wenn ich das richtig gelesen habe?
Und dann wäre ihm schon mal die Hand ausgerutscht und er habe sie aufs Bett geworfen ?
Warum und in welchem Zusammenhang wird nicht gesagt.

Das alles in einem ( Amateur) Podcast 2 Jahre später hervorgekramt
Und dann von der BZ irgendwie zitiert.
Also dem würde ich nicht allzu viel Bedeutung beimessen, bevor man nichts genaues weis.

Ich z.B. habe Erfahrungen mit Frauen gemacht, die aggressiv auf mich los sind im Streit. Eine sogar mit nem Messer. Die bekam dann auch eine Ohrfeige und auch die habe ich aufs Bett geworfen, damit sie sich beruhigt.
Ich , der ich noch nie von mir aus eine Frau geschlagen habe.

Was ich damit sagen will ist eigentlich nur, man sollte solche plötzlich auftauchenden widersprüchlichen Berichte nicht allzu ernst nehmen oder sogar daraus auf die Charaktereigenschaft eines Menschen schließen sollte, wenn man gar nicht die genauen Vorkommnisse und Hintergründe kennt.


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07.03.2024 um 14:46
Beziehungen zwischen Menschen können sich im Lauf der Zeit ja auch völlig wandeln. Soetwas kann sich schleichend und subtil entwicklen. Mit 15 wird Rebecca wohl eher nicht auf 27jährige gestanden haben - und schon gar nicht auf ihren eigenen Schwager.

Aber vielleicht hat F. im Laufe der Zeit völlig harmloses Verhalten einer Heranwachsenden (Rumbalgen, körperliches Kräfte Messen, Necken...) fehlinterpretiert und etwas darin zu erkennen gemeint, was absolut nicht die Intention war.

Ihr Herumalbern war sicherlich ohne jeden Hintergedanken - aber vielleicht ist es bei ihm irgendwann auf fatale Weise gekippt.

Keine Ahnung, ob es so war, aber falls es eine sexuelles Gewaltdelikt war, könnte an dem Morgen vielleicht etwas völlig eskaliert sein. Und vermutlich war Rebecca völlig überrumpelt und ahnungslos, was da plötzlich abgeht.


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07.03.2024 um 14:58
Versuch 2, da beim ersten Mal unabsichtlich missglückt

Ich muss ja jetzt nicht alles zusammenfassen, was hier auf ~5000 Seiten geschrieben wurde (Googlesuche, Fehlender Gürtel, KESY,...etc. ist ja alles bekannt)

Meine Frage:
Gibt es in Deutschland nicht die Möglichkeit eines reinen Indizienprozesses?


Wikipedia schreibt dazu:
Ein Indizienprozess ist ein Strafverfahren ohne Geständnis des Angeklagten und ohne unmittelbare Tatzeugen, in dem das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung allein auf Beweisanzeichen angewiesen ist.[1]


Der Bundesgerichtshof beschreibt die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung im Zivilprozess gemäß § 286 ZPO aufgrund von Indizien in seiner Anastasia-Entscheidung:[2][3] „Hauptstück des Indizienbeweises ist also nicht die eigentliche Indizientatsache, sondern der daran anknüpfende weitere Denkprozess, Kraft dessen auf das Gegebensein der rechtserheblichen weiteren Tatsache geschlossen wird.“

In strafprozessualer Hinsicht ergeben sich für eine solche Situation keine Besonderheiten. Es findet eine normale Beweisaufnahme statt, in der sonstige zulässige Beweismittel in den Prozess eingeführt werden. Auf dieser Grundlage kann das Gericht gemäß § 261 StPO zu einer Überzeugung über die Schuld des Angeklagten gelangen.

Liegen mehrere Beweisanzeichen vor, so genügt es allerdings nicht, sie jeweils einzeln abzuhandeln; erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung. Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die erforderliche Überzeugung vermitteln können.[4] Danach ist auch eine Verurteilung bei einem Mord ohne Leiche möglich.[5]

Beruht die Überzeugung des Gerichts auf einer Vielzahl von Indizien, so ist es im Interesse der Verständlichkeit des Urteils dringend angezeigt, diese Indizien nicht in den Feststellungen, sondern ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung abzuhandeln (§ 267 StPO).[6][7]
Quelle: Wikipedia: Indizienprozess

Sind im vorliegenden Fall die Kriterien für einen solchen Prozess nicht erfüllt? Wenn Nein, warum nicht?[/quote]


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07.03.2024 um 15:00
@Bane77
Dazu wurde auf den vorherigen Seiten viel geschrieben.

Die Indizienkette ist offenbar nicht geschlossen.

Es gibt keinen messbaren Beleg dafür, das Rebecca zwangsläufig nicht mehr am Leben ist. Auch wenn vieles daraufhindeutet.
Dazu fehlt beispielsweise eine große Menge Blut o.ä.

Es gibt keinen Beleg dafür, was Rebecca konkret am Tag des Verschwindens passiert ist.

Die StA geht offenbar derzeit nicht davon aus, dass die Indizien, Belege, Hinweise, etc. die sie bisher haben, den Richter im Hinblick auf eine Verurteilung überzeugen könnten. Und da sie nur einmal Anklage erheben können, ist der Versuch zum jetzigen Zeitpunkt zu riskant.


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07.03.2024 um 15:02
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Es gibt keinen messbaren Beleg dafür, das Rebecca zwangsläufig nicht mehr am Leben ist. Auch wenn vieles daraufhindeutet.
Aber ist das nicht Teil der -Indizien-Kette?
Würde es "messbare" Belege geben, wäre ja kein Indizienprozess eine Option
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Und da sie nur einmal Anklage erheben können, ist der Versuch zum jetzigen Zeitpunkt zu riskant.
Das macht natürlich Sinn für mich.
Ich bedanke mich in jedem Fall.

Sorry, bei der Frequenz, wie hier geschrieben wird, komme ich leider nicht mit. Sorry, wenn ich dann bereits abgehandelte Themen nochmal aufwärme.


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07.03.2024 um 15:04
Zitat von Bane77Bane77 schrieb:Aber ist das nicht Teil der -Indizien-Kette?
Würde es "messbare" Belege geben, wäre ja kein Indizienprozess eine Option
Wenn bspw. eine so große Blutlache, dass ein Mensch diesen Verlust nicht überlebt haben kann, gefunden würde, wäre das kein Beweis, aber sicherlich ein starkes Indiz für den Tod der Person.

Rhein hypothetisch hätte der Blutverlust durch eine gleichzeitige Bluttransfusion ja wieder ausgeglichen werden können. Aber das wäre natürlich so weit hergeholt, dass man sicherlich vom Tod ausginge.


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07.03.2024 um 15:06
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Wenn bspw. eine so große Blutlache, dass ein Mensch diesen Verlust nicht überlebt haben kann, gefunden würde, wäre das kein Beweis, aber sicherlich ein starkes Indiz für den Tod der Person.
Merci - anschaulicher Vergleich. Vermutlich habe ich Indiz zu sehr als "naheliegende Vermutung" verstanden und demzufolge schon eine falsche Grundannahme über einen solchen Prozess gehabt.


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07.03.2024 um 15:56
Zitat von Bane77Bane77 schrieb:Meine Frage:
Gibt es in Deutschland nicht die Möglichkeit eines reinen Indizienprozesses?
Doch die gibt es. Ich will Dich auf einen von mir bereits früher vorgestellten Fall hinweisen, bei dem ein sog. Ausschlußverfahren mit einer Verurteilung wegen Mordes (ohne Leiche) rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei Verdacht auf ein Tötungsdelikt "ohne Leiche" und das grundsätzliche Prüfungsschema eines sog. Ausschlußverfahrens werden aus dem von mir teilweise zitierten und zur Gänze verlinkten Revisionsurteil des BGH m. E. erkennbar und man bekommt m. E. auch als Laie ein besseres Gespür dafür, auf was man in einem Vergleichsfall achten sollte.

Schau hier : Beitrag von pensionär (Seite 5.253)

Jetzt erkennt man bestenfalls ansatzweise, worauf es bei der Beweisführung ankommt. In einem nächsten Schritt füllt man - wenn man sich die Mühe machen will - nun das Schema der Prüfungsschritte zumindest gedanklich mit dem entsprechenden Datenmaterial (hier : aus unserem diskutierten Fall) auf, das im Laufe der Jahre von den EB oder validen Quellen mitgeteilt wurde.
Das ganze Tableau wird man nie nachzeichnen können, weil die Emittlungsbehörden natürlich mehr Erkenntnisse haben als uns zugänglich sind.

Ich habe die ersten Prüfungsschritte des BGH aus dem Revisionsurteil zur erst einmal schnelleren Einarbeitung vorweg zitiert.
Der letzte Abschnitt der revisionsrechtlichen Prüfung, der die individuelle Zurechnung der Tötung als Mord gerade an den Angeklagten (dort den Ehemann des Opfers) behandelt, ist fallbezogen umfänglicher. Man findet ihn bei Interesse im Revisionsurteil ab Randnummer 45.

Es handelt sich bei der Entscheidung des BGH wie gesagt um ein Revisionsurteil - in der knappen Sprache zählt jedes Wort. Die Begründung der Schwurgerichtskammer ist - davon ist auszugehen - viel ausführlicher - insbesondere alle entscheidungserheblichen Details umfassend, ohne logische Fehler und ohne Rechtsfehler - sonst hätte das Urteil die Revision nicht überstanden.


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07.03.2024 um 15:58
Zitat von oberurseloberursel schrieb:(...), wenn es nach mir ginge könnte man alle Artikel der BILD, alle Artikel vom Merkur, alle Artikel von der B.Z, alle von …
Alle weg lassen.
Und nur noch darauf eingehen was die Familie und die Ermittler bzw Sprecher der Staatsanwaltschaft und Herrn Knispel persönlich in Tv Interviews sagten.
Da kommen wir wohl nicht drum herum, zumal anfangs überwiegend Springer-Medien (etwas später mit RTL) die Nase vorn hatten und andere Medien sich auf diese bezogen. Im Fall des "neuen" Videos ist das ähnlich.

Ich stelle meine Fragen voran. @TrixieBelden, @Rick_Blaine, @pensionär und/oder andere UserInnen mit beruflicher Fachkenntnis, evtl. habt ihr eine Erklärung dafür? Relevante weitere Posts zitiere ich unten.
Da das "neue" Video sowieso öffentlich zugänglich ist und laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft der Zeitstempel falsch ist, wundert mich deren Formulierung (Quelle u. g.):
Die Staatsanwaltschaft relativiert ihre korrigierte Zeitangabe in der schriftlichen Antwort an Übermedien + Bild. Im Thread wurden div. Möglichkeiten genannt, wie man die tatsächliche Uhrzeit ermitteln könnte. Deshalb denke ich, dass man die Zeit ziemlich genau bestimmen kann. Ich denke, wäre es ein Twingo von Dritten, hätte das die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Welchen Grund könnte die Staatsanwaltschaft haben, sich bezüglich der Uhrzeit nicht ganz festzulegen?

Zudem finde ich die Zeitspanne zwischen 8:25 und 8:36 Uhr schon für die uns bekannten Ereignisse knapp. Zieht man wenigstens 1 Minute reine Fahrzeit ab, bleiben zwischen dem Anrufversuch und der Video-Aufnahme des Twingos kaum 10 Minuten:

Telefonverlauf ab dem 2. Anrufversuch:
> BR -> R um 8.25 Uhr
> Anruf BR -> F (auch um 8.25 Uhr oder eher 8.26 Uhr?)
> Verpasster Anruf F -> BR
> Rückruf BR -> F
> ? Verlässt F direkt danach das Haus und steigt in den Twingo ein ?
> Ca. 1 Minute Fahrt
> Überwachungskamera nimmt Twingo auf
Zitat von watnuwatnu schrieb:Es muss längere Zeit zwischen dem Anrufversuch von BR bei F und dem tatsächlichen Telefonat vergangen sein. Denn, nachdem BR von F weggedrückt wurde, verpasste sie zunächst Fs Rückruf. BR sah den verpassten Anruf erst, wie sie sagt, "nachdem ich mich fertig gemacht hatte". Fertig machen + Anruf verpassen deute ich als morgens Zeit im Bad verbringen. Hätte BR nur "Jacke anziehen" gemeint, hätte sie vermutlich Fs Rückruf nicht überhört.
[Für Infos zur Quelle MDR-Podcast (+ "Im Dunkeln"), bitte das Eigenzitat anklicken]

ÜBERMEDIEN hatte direkten Kontakt zum Sprecher der Staatsanwaltschaft (Hervorhebung durch mich):
Sebastian Büchner, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Berlin, erzählt am Telefon, dass er sehr viele Anfragen bekommen habe.
(…)
Laut „Bild“ zeigt es, wie das Auto, das Rebeccas Schwester und ihrem Mann gehörte, am Morgen, als das Mädchen verschwand, wegfährt und „nach 46 Minuten“ wieder zurückkommt.
(…)
Auf unsere Anfrage verteidigt sich „Bild“: Die Staatsanwaltschaft habe sie „nicht aktiv“ in Kenntnis gesetzt, dass sie das Video bereits seit 2019 kenne, und auch nicht darüber, dass der Zeitstempel nicht stimme. Staatsanwaltschafts-Sprecher Büchner bestätigt das. Ihm wurde selbst erst jetzt bekannt, dass die Ermittler annehmen, dass der Zeitstempel falsch ist – und wie lange die Polizei das Video schon kennt.
(…)
Man kann das für eine lückenhafte Kommunikation der Behörden halten. Oder für Ermittlungstaktik; dass also Ermittler nicht alles gleich preisgeben, was sie so herausgefunden haben. Sicher aber ist: „Bild“ wusste, dass das Video in den Augen der Ermittler nichts Neues bringt.

Jetzt wurde dann jedenfalls mal recherchiert: Durch unsere Nachfragen erfuhr „Bild“, dass es Zweifel am Zeitstempel gibt. Die Staatsanwaltschaft schreibt uns (und „Bild“), dass die Systemzeit der Überwachungskamera „falsch eingestellt“ gewesen sei, „so dass sich das auf der Aufnahme zu sehende Geschehen wohl nicht schon ab 7.24 Uhr abgespielt hat, sondern erst ab 8.36 Uhr“.
Quelle: Vermisstenfall - Wie vorverurteilend „Bild“ über den Schwager von Rebecca Reusch berichtet

Zur Ermittlung der Uhrzeit des Videos schrieb u. a.:
Zitat von MazehareMazehare schrieb am 28.02.2024:Es gibt Computerprogramme, mit denen man z.B. den Stand der Sonne für ein bestimmtes Datum und einen bestimmten Ort berechnen kann. Außerdem kann man theoretisch, bei einer statischen Kamera, den Aufnahmewinkel, Verfremdungen, Lichteinflüsse etc. sowohl technisch nachvollziehen, als auch in der Praxis testen.
In diesem Fall passt die Sonne nicht zu der Zeitangabe 7:24 Uhr, da die Sonne dort an dem Tag um 7:17 Uhr aufging. Die Sonne steht allerdings noch sehr tief und aufgrund der Richtung des Lichteinfalls muss es am Morgen gewesen sein. Wo genau die 8:36 Uhr herkommt, weiß ich allerdings nicht.
P. S.: Der Telefonverlauf in meinem gestrigen Post entspricht auch Wikipedia. Im Thread wird oft der verpasste Anruf F -> BR nicht erwähnt. Da der MDR-Journalist und die "Im Dunkeln"-Journalistinnen direkten Kontakt zu Ermittlern hatten, halte ich deren Angaben für verlässlicher, als andere/ältere Quellen.
Um 8:25 Uhr rief die Mutter erneut bei ihrer Tochter an, erreichte aber auch hier nur die Mailbox. Als sie daraufhin ihren Schwiegersohn anrief, drückte dieser sie weg. Einen Rückruf des Schwiegersohns kurze Zeit später verpasste Rebeccas Mutter, rief dann aber nochmal an. Am Telefon teilte ihr Schwiegersohn ihr mit, dass Rebecca nicht mehr im Haus sei.[4] Um 8:42 Uhr schrieb die Mutter Rebecca dann eine WhatsApp-Nachricht. Diese wurde zugestellt, jedoch nicht mehr gelesen.[5]
Quelle: Wikipedia: Vermisstenfall Rebecca Reusch


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2024 um 16:02
Es wird hier immer wieder betont, dass für ein Verbrechen eine Person nur immer einmal angeklagt werden könne.
Ich bin kein Jurist. Kann das bitte mal jemand Kundiges begründen. Für mich ist das erstmal nicht nachvollziehbar, wenn später doch neue Indizien, Beweise, Aussagen, Funde usw. eine neue Grundlage für eine erneute Anklage liefern können.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2024 um 16:12
Zitat von watnuwatnu schrieb:Jetzt wurde dann jedenfalls mal recherchiert: Durch unsere Nachfragen erfuhr „Bild“, dass es Zweifel am Zeitstempel gibt. Die Staatsanwaltschaft schreibt uns (und „Bild“), dass die Systemzeit der Überwachungskamera „falsch eingestellt“ gewesen sei, „so dass sich das auf der Aufnahme zu sehende Geschehen wohl nicht schon ab 7.24 Uhr abgespielt hat, sondern erst ab 8.36 Uhr“.
Warum versuchst du mit deiner Fettmarkierung eine bestimmt Lesart bzw. Deutung zu beeinflussen?

Die Hervorhebungen sind völlig subjektiv und zeigen deine selektive Wahrnehmung. Es ist völlig klar, dass du so versuchst, die Kernaussage abzuschwächen.

Jeder hier kann lesen und den Text für sich selber interpretieren.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2024 um 16:25
@96594TT
Dann heißt es zu spät. Wenn jemand von jeglicher Schuld freigesprochen wurde u. eine Woche später kommt jemand mit dem entscheidenden Beweis um die Ecke? Warscheinlich Glück für den Täter. Frei wie ein Vogel im Wind. Es gab 21‘ eine Reform der Strafprozessordnung. Da ging es um Wiederaufnahme von Strafverfahren. Im Jahr 23‘ klagte ein Betroffener wg eines, gegen ihn angestrebten Wiederaufnahmeverfahren. Und das BVerfG kassierte die Reform. Also keine Wiederaufnahme nach Freispruch.
Genau deshalb wägt jeder Staatsanwalt gründlich ab, bevor er Anklage in solchen Sachen erhebt. Man hat sozusagen nur den einen Versuch. Und wenn der mit Freispruch endet… dann spaziert evtl danach jemand durchs Gelände, von dem jeder weiß, er hat es getan und Glück gehabt.
Deshalb ist es auch im Fall Rebecca genau richtig, hier nicht vorschnell beim Staatsanwalt vorstellig zu werden, zumindest nicht ohne ordentliche Beweise, Indizien und was es sonst noch so braucht. In den USA gab es mal einen spektakulären Fall. Der Mann wurde verurteilt ( zum Tode) in der Wiederaufnahme frei gesprochen. 25 Jahre später per moderner DNA Methoden überführt. Aber was konnte man tun?
Da er Militär Angehöriger war und bereits im Ruhestand, hat ihn kurzerhand das Militär noch mal als Reservisten einberufen. Kaum war er wieder im Dienst,, stand er vor einem Militärgericht ( da er die Familie eines US Soldaten ermordet hat) und heute? Sitzt er wieder in der Todeszelle.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2024 um 16:30
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:Es geht um Tötung aus Verdeckungsabsicht.

Wenn jemand tötet, um eine Tat/ein Verhalten/ein Geschehen zu verdecken, entscheidet er sich bewusst dafür, einen Menschen auszulöschen, um sich nicht für diese Tat verantworten zu müssen und für ihn mögliche nachteilige Konsequenzen zu verhindern. Er wägt ab, was schwerer wiegt, seine Interessen oder das Leben der anderen Person und wählt die Option: Tod/Mord.

Um den Mord/die Tötung in die Tat umzusetzen und die Leiche ggf. zu beseitigen, muss er sein Gewissen ausschalten, sonst wäre er dazu gar nicht in der Lage.
Ich stimmte und stimme dir ja auch zu. Von Außen betrachtet erst recht.

Und nicht umsonst ist die Verdeckungsabsicht auch ein Mordmerkmal, weil diese Absicht besonders (laienhaft ausgedrückt) schwer wiegt und den Schuldgehalt einer deswegen begangenen Tat, einer vorsätzlichen Tötung, höher macht.

Es kann aber auch Situationen geben, auch in diesem Fall denkbar, - da könnte man nicht soo einfach mal Verdeckungsabsicht aus einer Handlung bzw. auch nicht aus allen Umständen eines Tathergangs ableiten.
Zitat von Bane77Bane77 schrieb:Liegen mehrere Beweisanzeichen vor, so genügt es allerdings nicht, sie jeweils einzeln abzuhandeln; erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung. Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die erforderliche Überzeugung vermitteln können.[4] Danach ist auch eine Verurteilung bei einem Mord ohne Leiche möglich.[5]
Oder halt auch nur je nachdem wegen Totschlags.

Ja, wie schon oft erwähnt und auch bereits in einem Ermittlungsverfahren von Relevanz, in welche Richtung die Gesamtschau aus Allem weist.

Und später vor Gericht müsste sich auch mehr oder weniger zweifelfrei aus der Gesamtschau vorsätzliches Fremdverschulden - konkreter Tötungsvorsatz ableiten lassen und wer aufgrund (auch der Gesamtschau wieder) dafür nur verantwortlich sein kann.






Ps.

Was mich auch weiterhin nachdenklich stimmt, dass es der Fall R nicht mal bis zur Vermisstenstelle geschafft haben soll, sondern gleich die Mordkommission übernommen hat.

Zumal R auch kein Kind mehr gewesen ist, sondern eine Jugendliche.

Für mich auch nur so erklärbar, dass für die EB recht schnell klar gewesen sein muss, dass man den Fall R nicht einfach nur zunächst als einen reinen Vermisstenfall unter Jugendlichen behandeln kann - sondern dass ein mögliches Verbrechen vorgelegen und für ihr Verschwinden verantwortlich gewesen sein muss.

Das muss nicht mal unbedingt nur die bis dahin vorliegende Gesamtschau an sich gewesen sein, sondern könnten einzelne-wesentliche Details diese traurige Annahme zusätzlich bestärkt haben. Solche wesentlichen Details im Einzelnen haben aber natürlich auch Einfluss auf die Gesamtschau bzw. Gesamtwürdigung am Ende.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2024 um 16:34
Ich hätte eine Frage zum zeitlichen Ablauf des Tages von Rebeccas Verschwinden.
Leider finden sich dann doch recht unterschiedliche Angaben zu den einzelnen Zeiten, vielleicht kann mir jemand zuverlässigere Quellen nennen - so dass die Zeiten mehr Sinn ergeben.

7.00 Uhr Die Schwester und Nichte verlassen das Haus (Angabe Zeit ca.)
7:46 Uhr Von Rebeccas Snapchat Account wird ein Bild an ihre Cousine geschickt
8:24 Uhr Zeitstempel Aufnahme Kamera vom Nachbarn (Kann nicht 7:24 sein, weil die Sonne schon zu hoch steht)
8:25 Uhr Rebeccas Mama ruft beim Schwager an, welcher sie wegdrückt
8:42 Uhr Rebeccas Mama schickt eine WA an Rebecca

Rebeccas Mama sagte, dass ihr Schwager sie erst wegdrückte & als sie sich fertig machen wollte um zum Haus ihrer Tochter zu fahren zurückrief, sie hörte wie er die Treppe runterging und meinte sie sei schon weg.
Wann genau er zurückrief weiß ich nicht, aber wenn Sie 8:25 Uhr anrief (er drückte sie weg) und sie 8:42Uhr die WA an Rebecca schrieb = müsste es ja zwischen 08:26 - 08:42Uhr gewesen sein, als er zurückrief.

Wenn er aber lt. Kameraufnahme des Nachbarn 08:24Uhr mit dem Auto aufgenommen wurde und nach 46min wieder (Rückweg), dann kann er ja nicht zuhause gewesen sein um die Treppe herunterzugehen und nach zuschauen, ob sie noch da war.

Also irgendwo muss da im Ablauf dann doch ein Zeitfehler stecken, oder?
Wenn es so einfach wäre, da wären die Ermittler sicher selbst drauf gekommen.


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