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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

25.02.2024 um 15:30
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nun, auf eine Schaufel könnte er auch ohne Kauf Zugriff gehabt haben. Er könnte selbst bereits eine besessen haben oder er könnte sie von wo oder wem auch immer ausgeliehen haben. Von wem auch immer auch gänzlich ohne Wissen des Eigentümers.

Ein Vergraben möchte ich jedenfalls nicht gänzlich ausschließen.
Geb ich dir recht, aber ich halte es aus zeitlichen Gründen für nicht allzu wahrscheinlich.
Wenn wir davon ausgehen, dass er gegen 12 Uhr von den Reiterinnen bei Kummersdorf gesehen wurde, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder er hat die Leiche bis dahin bereits verbracht oder sie lag noch im Auto. Durch die Zäsur des Gesehenwerdens hatte er kein zusammenhängendes mehrstündiges Zeitfenster an einem Ort, das man benötigt hätte, um einen körperlich erwachsenen Menschen zu vergraben. Auch nach hinten raus stand er unter massivem Zeitdruck. Er musste neben dem baldigen Feierabend seiner Frau schließlich jederzeit damit rechnen, dass beispielsweise doch noch die Schule anruft, was BR zu erneuten Nachfragen oder gar zu einem persönlichen Erscheinen im Haus der jungen Familie R veranlassen könnte. Er konnte sicherlich nicht ausschließen, dass R ausgerechnet an jenem Tag eine wichtige Klassenarbeit, ein Referat oder Ähnliches auf dem Plan gehabt hätte. Ohne Handy und Erreichbarkeit dürften sich der Stress und Zeitdruck nochmal verstärken. Er weiß ja nicht, was ihn bereits erwartet, wenn er wieder zuhause eintrifft.

Und noch ein paar praktische Probleme: Nur mit einer Schaufel zu graben ist wirklich total anstrengend und schweißtreibend. Im Februar sind die Böden kalt und hart und v.a. Waldboden ist durchzogen von Wurzeln. Aus oben genannten Gründen wird er es nicht riskiert haben wollen, völligst verschwitzt und erdig auf der Matte zu stehen, falls sich die Schwiegermutter bereits mit ihrem Ersatzschlüssel [den ich jetzt einfach mal unterstelle] panisch Zugang verschafft haben sollte. Mit einem solchen Szenario hätte er, zumal ohne Handy, aber rechnen müssen. Ebenfalls musste er damit rechnen, ggf. gesehen, angehalten oder angesprochen zu werden. Den bedeckten Körper* kannst du ggf. noch weglächeln und "erklären", aber ein nicht frisch gekaufter Spaten im Auto, den du naturgemäß nicht zusammenfalten oder unter den Sitz legen kannst...? Da bist du als Fahrer gef*ckt, vor allem wenn dein Auto sowieso schon derart auffällt.
Und falls er einen Spaten im Schuppen/ Keller haben sollte, wird man den sicherlich untersucht haben.

* Bei der Leiche im Kofferraum daran denken, dass der Twingo laut den Bildern in der Galerie keinen abgeschlossenen Kofferraum hatte. D.h., die hinteren Sitze waren ggf. umgeklappt. Die auffällige lila Decke muss dabei nicht zwangsläufig von außen sichtbar gewesen sein. Vielleicht hat er den Körper auch mit vermeintlichen Einkaufstüten o.Ä. getarnt, sodass wenigstens ein kurzer neugieriger Blick ins Auto keine Fragen aufwirft.


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25.02.2024 um 15:31
Zitat von jenny863jenny863 schrieb:Richtig, aber wenn er bei vielen Dingen so konkret denkt, dann hat er das doch auch auf dem Schirm gehabt. Warum also lügen? Er hätte doch sagen können, dass er sich Pornos angeguckt hat und müsste sich nicht damit schon der ersten Lüge bezichtigen.
Ich wollte nur darauf hinaus, dass einige mit ihren Theorien hier F zu einer Art Superhirn machen...
Er hat wohl nicht damit gerechnet das er verdächtig wird sondern das er das so aussehen lassen kann, dass R abgehauen ist oder sonstiges. Vielleicht hat er an seinem Handy den Google Verlauf gelöscht. Er dachte wenn er sagt, er hat geschlafen, wird ihm das geglaubt. Ich glaub nicht das er soweit gedacht hat dass die Polizei soviele Möglichkeiten hat.

Und das er extra hoch ist um die Mutter anzurufen um die Treppen runter zu gehen weiß man nicht. Entweder war er gerade oben, um sich für die Fahrt anzuziehen oder er war als Beispiel unten als er mit der Mutter telefoniert hat und ist die Treppe hochgegangen und hat einfach gesagt Moment ich lauf eben runter und schau nach. Ich denk aber ersteres, denn wenn er kurz nach halb neun losgefahren ist musste er sich ja wieder komplett anziehen


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25.02.2024 um 15:40
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Habt ihr alle den Podimo Podcast gehört?
Teil 8 ist ganz interessant, vor allem die Aussagen von Rebeccas Internetfreund "Max", um den so viel unnötiger Wirbel gemacht wurde, weil er kurz nach Rebeccas Verschwinden (s)ein SocialMedia Profil löschte. Wie oft hat man den EB vorgeworfen, nicht in alle Richtungen zu ermitteln? Haben sie, auch bei "Max", nur eben simpel und unspektakulär, anstatt mit unsinnigem Kinofilm-Szenario im Hinterkopf.

Teil 8 - Max Podcast "Im Dunkeln", Teil 8, 20:40


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25.02.2024 um 15:53
Zitat von jenny863jenny863 schrieb:Die Eltern haben doch gesagt, dass sie von den "Drogenfahrten" wussten ...
Was aber von der Mutter dann wieder dementiert wurde.
Zitat von jenny863jenny863 schrieb:Abgesehen davon ist das Waldstück dort offensichtlich von Wildschweinen stark belebt, wir man im vorletzten Video von ParaDara sehen konnte. Dort kann man keine Leiche auf lange Zeit vergraben geschweige denn ablegen.
Das lässt mich an den Fall Birgit Rösing denken, da wird durchaus in Betracht gezogen, dass die Frau im Wald abgelegt wurde und man von ihr keine Überreste mehr finden wird. So gesehen wäre Ablegen statt Vergraben die effizientere Alternative.


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25.02.2024 um 16:24
Zitat von dezember23dezember23 schrieb:Geb ich dir recht, aber ich halte es aus zeitlichen Gründen für nicht allzu wahrscheinlich.
Ich gehe bei einem möglichen endgültigen Vergraben eh nur davon aus, dass es dann (wenn überhaupt) am späten Dienstag Abend bis wann auch immer geschehen sein könnte.

Im Schutze der Dunkelheit und mit eventuell noch anderen Hilfsmitteln als nur mit einer Schaufel, die ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestanden haben könnten.
Zitat von dezember23dezember23 schrieb:Nur mit einer Schaufel zu graben ist wirklich total anstrengend und schweißtreibend. Im Februar sind die Böden kalt und hart und v.a. Waldboden ist durchzogen von Wurzeln. Aus oben genannten Gründen wird er es nicht riskiert haben wollen, völligst verschwitzt und erdig auf der Matte zu stehen,
Kann ich auch nachvollziehen. Also hätte er zumindest theoretisch bei Waldböden zusätzlich noch mindestens Sparten und/oder Spitzhacke benötigt?


Mich würde auch interessieren, wann er von der dritten Fahrt am späten Dienstag Abend zurückgekommen ist bzw. ob das überhaupt jemand mitbekommen hat?
Zitat von dezember23dezember23 schrieb:Bei der Leiche im Kofferraum daran denken, dass der Twingo laut den Bildern in der Galerie keinen abgeschlossenen Kofferraum hatte. D.h., die hinteren Sitze waren ggf. umgeklappt. Die auffällige lila Decke muss dabei nicht zwangsläufig von außen sichtbar gewesen sein. Vielleicht hat er den Körper auch mit vermeintlichen Einkaufstüten o.Ä. getarnt, sodass wenigstens ein kurzer neugieriger Blick ins Auto keine Fragen aufwirft.
Wäre es nicht auch möglich gewesen, sollte noch keine Leichenstarre eingesetzt haben, was ja glaube ich auch paar Stunden dauern soll, dass er sie auch ohne umklappen der Rücksitze irgendwie im Kofferraum hätte unterbringen können? Kopf, Beine, Arme anwinkeln usw...?

Ps.

Beim einem möglichen Motiv oder nennen wir es Auslöser für ein mögliches Tatgeschehen gehe ich zwar seit dem ersten Tage davon aus, dass nichts geplant gewesen ist, sondern sich (wenn) an dem Morgen spontan etwas ergeben haben könnte - der TV aber zumindest schon länger bestimmte Fetische/Fantasien im Kopf gehabt haben könnte, die sich an dem Morgen in dem Haus durch die günstige Gelegenheit und durch noch andere mögliche Einflussfaktoren wie vielleicht Enthemmtheit durch Restalkohol und durch den Konsum bestimmter Inhalte zusätzlich aufgestachelt worden sein zu können entladen haben könnten.

Sollte er wirklich bestimmte Inhalte (Strangle-Sexpornos oder so) angeschaut haben oder auch nur nach solchen oder allgemein nach bestimmten Strangle-Praktiken gesucht haben, dann ist das Interesse oder die Lust auf solche Inhalte eigentlich nichts, was sich spontan entwickelt.
Für mich daher sehr gut möglich, dass er schon länger bestimmte Fantasien im Kopf gehabt haben könnte und wäre bis zu einem gewissen Grad und auch Art von Inhalten für mich auch nicht sonderlich verwerflich, sollte er schon länger über Jahre solche Interessen gehabt haben.
Je nachdem kann man das auch einfach nur zum großen Feld des BDSM dazuzählen und je nach Härte und Art praktizieren das auch viele Paare einvernehmlich.
Dürfte aber bestimmt auch etliche Menschen da draußen geben, die bestimmte Fantasien nicht mit ihren Partnern ausleben können oder vor ihnen auch nicht zugeben wollen solche zu haben.


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25.02.2024 um 16:30
Zitat von Mel1978Mel1978 schrieb:Er hat wohl nicht damit gerechnet das er verdächtig wird sondern das er das so aussehen lassen kann, dass R abgehauen ist oder sonstiges.
Glaub ich nicht. Natürlich kann ich nur mutmaßen; aber einen Menschen getötet zu haben, dürfte bei fast jedem Täter, der kein längst abgebrühter Serienmörder oder Soziopath ist, zu einem gehörigen Schock führen, sobald die Tat vollbracht ist. Nicht, dass ich mich bereits in einer solchen Situation befunden hätte, aber ich kann mir beim besten Willen NICHT vorstellen, dass man da ruhig bleibt und rationale Überlegungen austüfteln kann (und die auch noch selbst für erfolgsversprechend hält!).

Ich weiß aus beruflichen Gründen, dass das Erwürgen / Erdrosseln eines Menschen, dass hier ja seitens der Ermittler vermutet wird, einige Minuten in Anspruch nimmt und dass ein sterbender Mensch noch lange zuckt, sich einnässt, ggf. einkotet, usw.
Das dürfte kein Anblick sein, den man einfach mental "übergehen" kann.

Sofern FR RR erdrosselt oder erwürgt hat, dürfte er mehr als nur einige Fragen im Kopf gehabt haben. Und Panik und Gefühlschaos ohne Ende.
"Kann man Urin spurlos wegwischen oder kann das im Nachhinein nachgewiesen werden?"
"Kann man ein ausgeschaltetes Handy trotzdem (nachträglich) orten?"
"Kann man [der Hypothese der Ermittler folgend] DNA auf dem Bademantelgürtel nachweisen?"
"Wie empfindlich ist die Nase von Spürhunden wirklich?"

usw (...)

Und er kann KEINE einzige Frage googeln ohne befürchten zu müssen, dass man ihm solche Suchanfragen irgendwann um die Ohren haut.

Aus seiner Sicht gab es unendlich viele Unwägbarkeiten, aber nur zwei Möglichkeiten: Entweder du stellst dich direkt* oder du versuchst iiiiirgendwie Schadensbegrenzung zu betreiben. Kann ja "gutgehen", auch wenn es super unwahrscheinlich ist... Wie auch immer: Wer aufgibt, hat schon verloren. Und er wusste genau, dass er, falls alles rausgekommen wäre, wirklich ALLES verloren hätte. Und das in erster Linie aus emotionaler Sicht (Familie).
Insofern gab es eigentlich doch nur die Option, es einfach zu versuchen und irgendwie darauf zu vertrauen, nicht überführt zu werden.

Da FR aber vermutlich weder ein routinierter Serienmörder noch ein völlig gefühlloser Soziopath ist, dürfte ihm ordentlich der Hintern auf Grundeis gegangen sein. Dass er von Anfang an ernsthaft darauf vertraut haben könnte, niemals erwischt werden zu können, halte ich persönlich für komplett abwegig.


*Das Vortäuschen eines Unfalls beißt sich zwingend mit den sichtbaren Spuren einer Erdrosselung / Erwürgens.


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25.02.2024 um 16:42
Zitat von dezember23dezember23 schrieb:aber ein nicht frisch gekaufter Spaten im Auto, den du naturgemäß nicht zusammenfalten oder unter den Sitz legen kannst...?
Notfalls hätte er natürlich einen Klappspaten verwenden können, der sogar im Twingo bequem Platz gefunden hätte.

Aber tendenziell glaube ich nicht an ein vergraben, der zeitliche Aufwand in Verbindung mit dem hier vorgebrachten Argument der harten Waldböden spricht doch eher fürs versenken in einem der zahlreichen Gewässer rund um Kummersdorf.

Und entsprechendes Material (Tapebänder) könnte der TV durchaus zuhause gehabt oder sich während der ersten beiden Fahrten unauffällig in einem Baumarkt oder auch größerem Supermarkt besorgt haben.

Dir entsprechenden Nachfragen in den Märkten in der Umgebung begannen ja erst Wochen nach der vermeintlichen Tat, da war eher unwahrscheinlich, dass sich noch jemand an ihn erinnern konnte. Und Baumaterialien zum Beschweren von Rebeccas Körper können sich durchaus in der Siedlung bzw. den Lauben, die nunmehr nochmals in Augenschein genommen werden, befunden haben.


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25.02.2024 um 16:48
Zitat von OutbackOutback schrieb:Schon klar, hätte, hätte.
(Mein betreffender Post ist u. g.)
Warum ich den Konjunktiv ("hätte") verwendet habe, dürfte dir hoffentlich klar sein. Ich diskutiere hier sachlich und gerade, weil ich mich austauschen und erfahren möchte, was Andere denken. Dein Nachäffen, weil jemand deine Meinung nicht teilt, ist unsachlich und nicht zielführend.

Es ist eine Grundsatzfrage und nicht nur auf diesen Fall bezogen, ob es rechtmäßig ist, schon 2 Wochen nach Beginn der Ermittlungen Fotos eines Beschuldigten zu veröffentlichen – zumal davon ausgegangen wurde, dass F. sie getötet - und sie nicht irgendwo eingesperrt hat. Zeitdruck, um sie zu retten war bei der Hypothese "Schwager = Täter" also nicht gegeben.
(Polizei veröffentlicht: Rs Foto am 21.02, Fs Foto am 06.03. -> Wiki)

Die Grundsatzfrage hat nichts damit zu tun, ob ich im Becci-Fall die Hypothese der Ermittler plausibel finde.

Eine derartige Fotoveröffentlichung könnte auch Unschuldige treffen und weitreichende, existenzielle Nachteile für sie und ihre Familie haben, z. B.: Jobverlust, Diskriminierung, Anfeindungen, Geldverlust, um gegen die Fotos juristisch vorzugehen – was im www kaum mehr möglich ist. Sein Foto darf auch jetzt nicht mehr unverpixelt gezeigt werden - eigentlich.

U. g. Zitat (Satz) teile ich, weil ich auf 2 Dinge eingehe:
Zitat von OutbackOutback schrieb:Wenn der kriminalistische Sachverstand nix mehr zählt,
Wenn hinsichtlich o. g. Grundsatzfrage die kurzfristigen Ermittlungsergebnisse das Maß aller Dinge sind;
wenn wir uns darauf verlassen können, dass in einem Fall ohne Tatspuren nach 2 Wochen alles ausermitelt ist und nur noch die Leiche fehlt, dann können wir ja die Gewaltenteilung und alle rechtsstaatlichen Prinzipien wie z. B. die Unschuldsvermutung und den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz abschaffen: Dann müssten sich Ermittler nicht mehr an lästige Rechtsvorschriften halten und ihre Ermittlungsergebnisse müssten nicht mehr in Gerichtsverfahren geprüft werden. Dann könnten auch keine Ermittlungsrichter Beschuldigte 2-mal aus der U-Haft entlassen.
Zitat von OutbackOutback schrieb:erfinden demnächst alle schuldigen TV so ne Drogenstory, wo sie leider weder sich noch die "Geschäftspartner" hochgehen lassen können.
Ich habe genau das Gegenteil geschrieben bzw. gefragt (siehe unten) : Auch wenn er den Ermittlern eine Drogenstory erzählt hätte, hätte er kein Alibi gehabt. Er hätte evtl. zur Bestätigung des Alibis "Geschäftspartner" mit hineinziehen müssen, vor deren brutaler Reaktion er Angst haben könnte.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Außerdem: Falls es Drogenkurier-Fahrten waren, hätte er evtl. andere Akteure mehr zu befürchten gehabt, als die Organe der Strafjustiz? Ich vermute, als Alibi hätte es nicht gereicht, wenn er einfach behauptet hätte, deswegen unterwegs gewesen zu sein. Er hätte evtl. Andere "hochgehen" lassen müssen. (?)
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Damit aber würde er sich einer enormen Gefahr aussetzen und sich nebenbei selbst belasten. Niemand muß aussagen, wenn er sich einer Straftat selbst belasten würde.
Ich denke, wir meinen in etwa das Gleiche. Ich dachte, dass man sich nicht selbst belasten muss, haben alle schon gelesen und habe es deshalb nicht wiederholt.

@Outback
Nur, weil ich nicht deine Meinung, dass es rechtmäßig war, wegen der von dir angeführten Argumente die Keule "Fotoveröffentlichung" einzusetzen, habe ich von dir nichts aus dem Kontext gerissen. Wie gesagt, es ist eine Grundsatzfrage und es könnte Unschuldigen das Leben zerstören.
Zur Abgrenzung: Ich hatte nicht geschrieben, dass es unverhältnismäßig ist, wenn gegen ihn weiterhin ermittelt wird.


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25.02.2024 um 16:57
Zitat von zorroxyzzorroxyz schrieb:Ich kann mir gut vorstellen, dass er bei der ersten Fahrt versucht hat sie zu verstecken. Ca. 20 Minuten jeweils hin und zurück, paar Minuten vor Ort.
An einem Ort, an dem er in der Helligkeit den Kofferraum öffnen und ungesehen sie verstecken kann. Er müsste den Ort gut kennen.
Lasst uns, zusammen mit ortskundigen, mal spekulieren welcher Ort das sein könnte.
Ein nahe liegendes Naturschutzgebiet eventuell?
In Naturschutzgebieten darf zwar gewandert werden, aber die befestigten Wege dürfen nicht verlassen werden und Hunde haben, soweit ich weiß, auch keinen Zutritt. So konnte FR, sollte er als Ablageort ein Naturschutzgebiet aufgesucht haben, auch damit rechnen morgens keine Spaziergänger mit Hund zu treffen. Wer ist überhaupt morgens gegen halb 8 in Naturschutzgebieten unterwegs? Im Februar? Ich sehe da eine Möglichkeit.
Zitat von BiernotBiernot schrieb:Was ich mich in diesen Zusammenhang frage,wie die Ermittler zu der Erkenntnis kommen das FR nicht schon bei der von dir genannten Fahrt
Die Leiche von RR verbracht haben könnte. Natürlich sind die Ermittlungsbehörden hier nicht verpflichtet das mit der Öffentlichkeit zu teilen,
Aber irgendwie wirkt das auf etwas seltsam das kategorisch auszuschließen,das eben genau diese Fahrt keine Relevanz haben soll.
Im Themen-Wiki ist ja nun von einem möglichen Zusammenhang zwischen Rebeccas Verschwinden und der Durchsuchung im Baumarkt Mahlow die Rede.
Der Baumarkt ist nur einen Katzensprung von einem Naturschutzgebiet entfernt. Ob sich dieses Gebiet allerdings eignen würde, eine Leiche längerfristig abzulegen, weiß ich nicht.


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25.02.2024 um 16:59
Zitat von watnuwatnu schrieb:Es ist eine Grundsatzfrage und nicht nur auf diesen Fall bezogen, ob es rechtmäßig ist, schon 2 Wochen nach Beginn der Ermittlungen Fotos eines Beschuldigten zu veröffentlichen – zumal davon ausgegangen wurde, dass F. sie getötet - und sie nicht irgendwo eingesperrt hat. Zeitdruck, um sie zu retten war bei der Hypothese "Schwager = Täter" also nicht gegeben.
(Polizei veröffentlicht: Rs Foto am 21.02, Fs Foto am 06.03. -> Wiki)
Es handelt sich dabei aber um keine Frage der Zeit/Dauer.
Staatsanwaltschaft prüft, Richter urteilt

Trägt die Polizei eine Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft heran, wird zunächst geprüft, ob die Kriterien für eine Bildfahndung erfüllt werden. Ist das der Fall, wird die Öffentlichkeitsfahndung direkt von der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht beantragt. Dann urteilen die Richter und der Antrag geht denselben Weg wieder zurück: Das Amtsgericht teilt seine Entscheidung der Staatsanwaltschaft mit, woraufhin diese wiederum die Polizeibehörden informiert. „Sobald der richterliche Beschluss vorliegt, wird eine entsprechende Medieninformation in Abstimmung zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei verfasst und – in der Regel über die Pressestelle der Polizei – veröffentlicht“, sagt Hingst.
Schnelle Öffentlichkeitsfahndungen

Nach Paragraf 131b StPO müssen nicht zwingend alle Ermittlungsansätze gescheitert sein, bevor Fahnder mit Fotos an die Öffentlichkeit gehen dürfen. Dringlichkeit sowie Schwere des Delikts sind ausschlaggebend. Bei einem einfachen Diebstahl erlaubt der Straftatenkatalog es zum Beispiel nicht, eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern einzuleiten. Gilt das Verbrechen hingegen als besonders schwerwiegend, gelten andere Regeln: „Die Anordnungskompetenz liegt grundsätzlich bei dem Ermittlungsrichter, bei Gefahr im Verzuge darf auch die Staatsanwaltschaft die Anordnung treffen“, so Hingst.
Quelle: https://www.rnd.de/wissen/wann-fahndungsfotos-veroffentlicht-werden-durfen-JVO73CZNEGWZDFF6DDR3TM4QQE.html

Und das war in diesem Fall gegeben.
Zitat von OutbackOutback schrieb:Teil 8 ist ganz interessant, vor allem die Aussagen von Rebeccas Internetfreund "Max", um den so viel unnötiger Wirbel gemacht wurde, weil er kurz nach Rebeccas Verschwinden (s)ein SocialMedia Profil löschte. Wie oft hat man den EB vorgeworfen, nicht in alle Richtungen zu ermitteln? Haben sie, auch bei "Max", nur eben simpel und unspektakulär, anstatt mit unsinnigem Kinofilm-Szenario im Hinterkopf.
Natürlich haben sie auch in andere Richtungen ermittelt. Als würden sie den Job zum ersten Mal machen. Zeitweilig wurde ja gemutmaßt, Rebecca wäre schon in der Nacht verschwunden. Dagegen sprechen eben die Handyaktivitäten im Haus. Und zu den hier genannten Zeiten war nunmal nur der Schwager noch im Haus. Dass er in den Fokus geriet und dann noch falsche Angaben machte, erklären auch, warum er überhaupt als Beschuldigter geführt wurde.


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25.02.2024 um 16:59
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wie gesagt, es ist eine Grundsatzfrage und es könnte Unschuldigen das Leben zerstören.
Soll er halt Klartext reden? Hier ging es um ein Menschenleben und er interessiert und sorgt sich vorrangig um seine Drogenkontakte? Wenn nicht solch eine Situation, welche sonst, würde sich anbieten, reinen Tisch zu machen? Die Unterstützung der Polizei hätte er gehabt…


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25.02.2024 um 17:05
Laut Frankfurter Rundschau soll es sich sogar um zwei Lauben handeln.

Vielleicht möchte man jetzt auch mit dem Hinweis auf evtl. angedachte und in Aussicht gestellte Prüfungen im Hinblick auf Durchsuchungen eine gewisse Unruhe erzeugen oder FR nervös machen.

https://www.fr.de/panorama/lauben-waldstueck-polizei-vermisste-rebecca-reusch-raetsel-zr-92851495.html

Um etwas mehr über die Persönlichkeitsstruktur zu erfahren, wäre es vielleicht dienlich, nochmals sämtliche Podcastfolgen zu hören.
Folgen 1 ff.

Youtube: Die letzte Nachricht | Im Dunkeln – Der Fall Rebecca Reusch | E1 | Podimo
Die letzte Nachricht | Im Dunkeln – Der Fall Rebecca Reusch | E1 | Podimo
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25.02.2024 um 17:09
Zitat von BohoBoho schrieb:Nur eben die im Bad verbliebene Wäsche nicht. Ich gehe davon aus, dass diese nicht einfach so rumlag, sondern in einer Schublade oder Schrank o.ä. gelegt wurde. Würde denken, eine 15jährige lässt Schlüpper & Co. eher ungerne frei rumliegen. Und das hat er einfach nicht auf dem Schirm gehabt, weil er R's Gepflogenheiten beim Übernachten nicht kannte. Die Schwester wohl aber schon, sonst wäre ihr das nicht schnell aufgefalle
Hier weiß man noch gar nicht, also die Öffentlichkeit, ob damit benutzte oder unbenutzte Wäsche gemeint ist. Weiterhin, woher sollte er wissen, wem diese Wäsche gehört? Das mag am Ende ein Fehler gewesen sein, aber ich glaube nicht, dass er sämtliche Wäsche seiner Frau kennt und ob diese für gewöhnlich offen im Bad rumlag, wissen wir auch nicht.
Unabhängig davon, warum sollte Rebecca diese eigentlich mit zur Schule nehmen? Sie ist im Haus ihrer Schwester zu Besuch gewesen. Man hätte sie also irgendwann abholen können.

--------

Auch wenn die Familie gerne daran glauben mag, dass ihr Kind, Schwester noch irgendwo lebt - alleine die Corona Umstände, samt Impfungen und Registrierungen aller Erkrankten/Geimpften - sind ein weiterer Beleg für ihren mutmaßlichen Tod. Wir reden hier über ein damals 15 Jahre altes Mädchen. Der Vater hat ihr tags zuvor 3 Euro Kleingeld vorbeigebracht - wovon hätte sie in der Zwischenzeit leben können?
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wenn hinsichtlich o. g. Grundsatzfrage die kurzfristigen Ermittlungsergebnisse das Maß aller Dinge sind;
wenn wir uns darauf verlassen können, dass in einem Fall ohne Tatspuren nach 2 Wochen alles ausermitelt ist und nur noch die Leiche fehlt, dann können wir ja die Gewaltenteilung und alle rechtsstaatlichen Prinzipien wie z. B. die Unschuldsvermutung und den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz abschaffen: Dann müssten sich Ermittler nicht mehr an lästige Rechtsvorschriften halten und ihre Ermittlungsergebnisse müssten nicht mehr in Gerichtsverfahren geprüft werden. Dann könnten auch keine Ermittlungsrichter Beschuldigte 2-mal aus der U-Haft entlassen.
Nope, siehe dazu, was ich dir verlinkt habe.


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25.02.2024 um 17:10
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ich diskutiere hier sachlich
..
Zitat von watnuwatnu schrieb:Dein Nachäffen, weil jemand deine Meinung nicht teil
Die unzutreffende Unterstellung kannste dir sparen Mr. oder Ms. Sachlich ..
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wie gesagt, es ist eine Grundsatzfrage und es könnte Unschuldigen das Leben zerstören.
Es geht bei den XY-Veröffentlichungen um gesetzlich verankerte Fahndungs- / Ermittlungsmaßnahmen, die ein dringend Tatverdächtiger durch den "Trumpf" einer Aussageverweigerung oder einer nicht verifizierbaren (Schutz-)Behauptung nicht verhindern kann. Weil nicht nur der TV Rechte und Interessen hat, sondern auch die ermittelnden Behörden, deren Pflicht es ist, die Rechte der Allgemeinheit (und hier auch die von Rebecca) über die Rechte des TV zu stellen, soweit das in der Einzelfallbetrachtung erforderlich und gesetzlich zulässig ist.


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25.02.2024 um 17:11
Zitat von MairaMaira schrieb:Die "Drogenstory" passt jedoch eindeutig zu den Fahrten, da kann man schon annehmen, dass es so war wie er erzählt
Das kann man auch anders sehen. Um Drogen zu erwerben oder auch verschwinden zu lassen, bräuchte er nicht die Stadt verlassen.
Bei der ersten Kesy Fahrt, wäre er noch nicht einmal beunruhigt über Rebeccas Verschwinden, wenn er damit nichts zu tun gehabt hätte. Also noch gar keinen Grund irgend etwas verschwinden zu lassen
Das jemand bis morgens feiert und dann um 10:30 sich auf die AB Richtung Polen begibt um gerade an diesem Morgen Drogengeschäfte zu tätigen klingt doch sehr unwahrscheinlich.
Zitat von MairaMaira schrieb:Ob es ihn beunruhigt wissen wir nicht. Wenn er tatsächlich unschuldig sein sollte - nach jetzigem Kenntnisstand ist er es denn solange nichts bewiesen ist gilt die Unschuldsvermutung - dann macht man damit einem jungen Mann und der gesamten Familie das Leben unnötig schwerer als es schon ist. Ob
Na so ganz grundlos ist das ja nicht. Wenn F. wirklich nichts mit dem Tod seiner Schwägerin zu tun haben sollte, könnte er einiges dazu beitragen aufzuklären wohin seine ominösen Fahrten führten.
Das mit den Drogengeschäften kann doch ganz offensichtlich nur eine Ausrede sein. Das sehen die Ermittler wohl ebenso.
Zitat von DieMichiDieMichi schrieb:Die Leiche liegt im Umkreis, der auf der 46-minütigen Hin- und Rückfahrt zu erreichen ist
Glaube ich nicht.
Warum sollte er ansonsten die Fahrten ins Umland unternommen haben ?
Nur um die Sachen von R. zu verbringen, hätte es innerhalb der Stadt gereicht, die Klamotten auf verschiedene Müllbehälter zu verteilen.

Die Fahrten ins Umland, in eine Gegend, in der es ein Leichtes ist eine Leiche verschwinden zu lassen, wenn man sich in der Gegend auskennt, kann n ur den Grund gehabt haben die Leiche an sich verschwinden zu lassen. Möglichst endgültig.
Bei seiner ersten Fahrt wird er dieses Vorhaben nicht komplett haben umsetzten können, so daß er im Rahmen seiner zweiten Fahrt "nacharbeiten " musste.
Vielleicht auch, weil es ihm bei der 1. Fahrt zu viel Betrieb war. Z.B. das es wirklich F war, den die Reiterinnen beobachtet hatten.
Deshalnb ist er am nächsten Tag nachts gefahren.


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25.02.2024 um 17:13
Zitat von dezember23dezember23 schrieb:. Dass er von Anfang an ernsthaft darauf vertraut haben könnte, niemals erwischt werden zu können, halte ich persönlich für komplett abwegig.
Ja, das denke ich auch.

Auch deine restlichen Überlegungen sind schlüssig. Ich glaube er wollte auf zeit spielen zunächst und dass er dann wirklich nie gefasst wurde bisher, ist einfach Glück (also für ihn.. glück) darauf könnte er sich jetzt ausruhen, nur nicht einknicken.

Und in den ersten Phasen nach der Tat könnte man nichtmal sagen, dass jemandem was komisches an ihm aufgefallen wäre. Wenn ein Familienmitglied vermisst wird, ist es völlig normal, dass man sich anders verhält, das hätte man also nicht zwingend merken müssen..

Dass RR noch lebt oder festgehalten wird kann ich mir auch nicht vorstellen. Vorallem nicht von FR. Denn dann müssten weitere Fahrten unternommen werden um sie zu versorgen.

Dass sie selbst wegeglaufen ist glaube ich schon gar nicht.

Wie oft kommt es eigentlich vor, dass Teenager in Deutschland, Österreich, Schweiz z.B auf eigene Faust einfach weglaufen mit dem Ziel weg zu wollen. Weil man in einem Vermisstenfall ja immer sagt "och ja teenager, die sind halt so!"

Ich kenne niemanden, der je weggelaufen wäre, mit dem Ziel ein neues Leben anzufangen oder den Eltern eins auszuwischen und einfach mal verschwinden ohne sich zu melden.


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25.02.2024 um 17:16
Zitat von watnuwatnu schrieb:Es ist eine Grundsatzfrage und nicht nur auf diesen Fall bezogen, ob es rechtmäßig ist, schon 2 Wochen nach Beginn der Ermittlungen Fotos eines Beschuldigten zu veröffentlichen – zumal davon ausgegangen wurde, dass F. sie getötet - und sie nicht irgendwo eingesperrt hat. Zeitdruck, um sie zu retten war bei der Hypothese "Schwager = Täter" also nicht gegeben.
(Polizei veröffentlicht: Rs Foto am 21.02, Fs Foto am 06.03. -> Wiki)
Ob ein solcher Eingriff und Persönlichkeitsrechte betreffend zu einem bestimmten Zeitpunkt verhältnismäßig und somit auch rechtmäßig ist, lässt sich nicht pauschal oder grundsätzlich mit Ja oder Nein beantworten, sondern hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Grundsätzlich kann man eigentlich nur sagen, dass ein solcher Eingriff je nach Einzelfall ein legitimes staatliches Mittel zur Sachverhaltsaufklärung (als Oberbegriff) sein kann.

Zumal auch im Einzelfall und da selbst Richter unterschiedlicher Auffassung und Bewertung sein können

Aber entscheidend für die Strafverfolgungsbehörden erst mal, die diesen Eingriff der Aufklärung wegen planen, wie es der zuständige Ermittlungsrichter im jeweiligen Einzelfall bewertet//bewerten würde.

Die Strafverfolgungsbehörden handeln ja auch bei der Veröffentlichung von Fotos nicht auf eigene Faust.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Notfalls hätte er natürlich einen Klappspaten verwenden können, der sogar im Twingo bequem Platz gefunden hätte.
Vielleicht musste er diverse Hilfsmittel wie Spaten, Schaufel etc. auch erst gar nicht mit/ in dem Twingo transportieren oder auch nur für einen kurzen Weg?

Ein Versenken kann natürlich auch sein - stelle ich mir aber auch mit großen Aufwand verbunden vor und das Risiko einer Entdeckung könnte sogar noch höher sein - auch bei Dunkelheit. Insbesondere in Verbindung mit einem Boot.


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25.02.2024 um 17:20
Zitat von watnuwatnu schrieb:Zeitdruck, um sie zu retten war bei der Hypothese "Schwager = Täter" also nicht gegeben.
Je öfter ich deinen Beitrag lese...
Also meinst du, bei einer Leiche ist egal, wann man sie findet und man kann sich bei der Suche nach dem Täter ruhig Zeit lassen?
Einmal geht es um Spuren und somit um Beweissicherung. Dann - man weiß nie, was für ein Täter da sein Unwesen treibt. Am Ende könnte er wieder zuschlagen. Also den Wink mit - sie war vermutet tot - zieht da mMn. überhaupt nicht. Den Gesetzestext dazu hast du hoffentlich gelesen. Es geht ja auch um Schutz der Öffentlichkeit und da stehen Persönlichkeitsrechte zuweilen hinten an.


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25.02.2024 um 17:31
Zitat von InterestedInterested schrieb:Es handelt sich dabei aber um keine Frage der Zeit/Dauer.
Die Zeitfrage ist nur ein Aspekt, der in der u. g. Interessenabwägung eine Rolle spielt. Ich kann jetzt nicht die ganze Kommunikation in und um meinen u. g. Post wiederholen. D.h., man müssteste alle bezugnehmenden Posts incl. der darin enthaltenen Zitate anklicken und lesen, um was es hier geht.

Siehe den Fall Daschner/Metzelder-Entführung, den ich auch verlinkt hatte. Nachempfinden, wie und warum der Polizist Daschner so reagiert hat, kann man gut. Trotzdem war es rechtswidrig.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Je öfter ich deinen Beitrag lese...
Also meinst du, bei einer Leiche ist egal, wann man sie findet und man kann sich bei der Suche nach dem Täter ruhig Zeit lassen?
Nein, ich meinte im Rahmen der u. g. Interessenabwägung wäre lebend finden ein Argument, das für die Veröffentlichung des Fotos spricht.

Auch wenn ein Richter eine Entscheidung getroffen hat, kann das eine andere Instanz ganz anders beurteilen. Zur Prüfung, ob eine staatliche Maßnahme verhältnismäßig war oder nicht, dient letztendlich eine Verfassungsbeschwerde.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz ist die Veröffentlichung des Fotos nicht rechtmäßig und eine Grundrechts-Verletzung:
Ist der Eingriff geeignet, einen legitimen Zweck zu erreichen? Ist er erforderlich oder gibt es eine mildere Maßnahme zur Zweckerreichung? Ist der Eingriff angemessen, d. h. rechtfertigt der Zweck die Nachteile, die der Betroffene ertragen muss? Oder ist der Eingriff im Rahmen der Interessenabwägung übermäßig belastend und unzumutbar?
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz-50224

Der Fallanalytiker Axel Petermann meinte bzgl. der Interessenabwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Aufklärungsanspruch zwar, dass die Foto-Veröffentlichung ein probates und legitimes Mittel sein kann. Es müsse

"aber sehr sorgsam überlegt sein. Natürlich besteht durch die Veröffentlichung des Fotos schnell die Gefahr einer Vorverurteilung in der Öffentlichkeit."



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Wo ist Rebecca Reusch?

25.02.2024 um 17:40
Zitat von Mel1978Mel1978 schrieb:Und das er extra hoch ist um die Mutter anzurufen um die Treppen runter zu gehen weiß man nicht. Entweder war er gerade oben, um sich für die Fahrt anzuziehen oder er war als Beispiel unten als er mit der Mutter telefoniert hat und ist die Treppe hochgegangen und hat einfach gesagt Moment ich lauf eben runter und schau nach. Ich denk aber ersteres, denn wenn er kurz nach halb neun losgefahren ist musste er sich ja wieder komplett anziehen
Ich hab nicht gesagt, dass er extra hoch ist. Er scheint aber definitiv extra runter gegangen zu sein, wenn man der Aussage der Mutter glaubt. Das hätte er ja nicht tun müssen, wenn er weiß, sie ist nicht mehr da.
Zitat von emzemz schrieb:Das lässt mich an den Fall Birgit Rösing denken, da wird durchaus in Betracht gezogen, dass die Frau im Wald abgelegt wurde und man von ihr keine Überreste mehr finden wird. So gesehen wäre Ablegen statt Vergraben die effizientere Alternative.
Okay den Fall kenne ich nicht, aber wenn du sagst, dass sogar die "effizientere Alternative" ist, dann schließt sich für mich die Frage an, ob es auch effizient ist wenn eine Leiche dort "nur" 10-14 Tage liegt.
Zitat von dezember23dezember23 schrieb:Sofern FR RR erdrosselt oder erwürgt hat, dürfte er mehr als nur einige Fragen im Kopf gehabt haben. Und Panik und Gefühlschaos ohne Ende.
"Kann man Urin spurlos wegwischen oder kann das im Nachhinein nachgewiesen werden?"
"Kann man ein ausgeschaltetes Handy trotzdem (nachträglich) orten?"
"Kann man [der Hypothese der Ermittler folgend] DNA auf dem Bademantelgürtel nachweisen?"
"Wie empfindlich ist die Nase von Spürhunden wirklich?"
Vorne weg müsste er die Frage klären, ob R tatsächlich tot ist, was mMn nicht unbedingt einfach ist. Ich glaube nicht, daß viele Menschen eine bewusstlose Person auf Anhieb von einer Toten unterscheiden können.

Generell eine Frage: wäre es nicht üblich gewesen, dass die Polizei öffentlich nach Sichtungen des Schwagwrs oder des Twingos in der Zeit der ersten Fahrt (ab 08.36 Uhr) fragt?
Mir bekannt ist nur der Zeitraum zm die Kesy- Fahrten. Heißt es, die Ermittler wissen wer mit dem Twingo wo war( zwecks aktueller Aussage der StA)?


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