Nightrider64 schrieb:Ich denke mal, wenn die Ermittler ausschließen, das Rebecca das Haus lebend verlassen haben könnte, so haben sie dafür handfeste Beweise.
Möchte es so formulieren: Beweise, die darauf hinweisen. Je nachdem, was einzelne Beweise nur aufzeigen/nachweisen können, können sie auf etwas anderes bezogen bzw. auf einen anderen Sachverhalt bezogen auch nur Indizienbeweise sein.
Sehr wahrscheinlich auch einzelne Beweise übereinandergelegt und als Gesamtbild betrachtet.
fortylicks schrieb:Das ist das erste Mittel, einen so ernsten Verdacht, wie den des Totschlags oder gar Mordes, abzuwenden. Nur wenn der Anwalt da keine Möglichkeit sieht, rät er zum Schweigen. Nur dann! Schweigen ist Silber, Nachweisen, dass man es nicht gewesen sein kann, ist Gold...
Sagen wir es mal wieder so:
Je nach den Umständen des Einzelfalls macht eine Mitarbeit seitens eines Beschuldigten natürlich Sinn und wäre nicht kontraproduktiv für ihn.
Ihn seinem Fall gehe ich davon aber nicht aus. Sogar dann nicht, selbst wenn er wirklich unschuldig auf das bezogen sein sollte, was ihm offiziell zur Last gelegt wird.
In seinem Fall (auch im Falle seiner tatsächlichen Unschuld) dürfte vollständiges Schweigen das beste Mittel der Wahl sein und das bis heute - aus rein rechtlicher Sicht nur.
Hinzukommen dürfte, dass selbst wenn er die Gründe seiner Fahrten (wie auch immer) mehr oder weniger zweifelsfrei nachweisen könnte - wahrscheinlich dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden könnte vor den Fahrten nicht doch ein Verbrechen an seiner Schwägerin begangen zu haben.
Einen großen Fehler hat F auch bereits als Zeuge begangen. Hätte er gewusst, dass ihn sein Zeugenverhalten belasten würde, hätte er auch vom Auskunftsverweigerungsrecht für Zeugen Gebrauch machen können. Gut, an sowas denken ohne Anwalt wohl die wenigsten Zeugen.