oberursel schrieb:Ab Minute 4:14 kommt Herr Steltner zu Wort und erklärt u.a. das Vorgehen in Sachen Öffentlichkeitsfahndungen.
Vielleicht hilft dir das weiter?
Danke für die Info, doch die 2 von Steltner genannten Beispiele sind auch nicht mit diesem Fall vergleichbar.
Die Veröffentlichung von Fs Foto diente weder der Öffentlichkeitsfahndung nach einem flüchtigen Tatverdächtigen noch der Feststellung der Identität, mithilfe von eindeutigem Film-/Fotomaterial vom Tatort. Die Beispiele "G20" und "Rechtshilfeersuchen Kanada" sind eher mit dem U-Bahn-Schläger-Beispiel vergleichbar.
Veröffentlichung der Fahndungsfotos im Fall des F:
Nur 2 Wochen nach Beginn der Ermittlungen wurden die Fahndungsfotos des TV veröffentlicht. Seine Adresse war zuvor schon leicht herauszufinden. Die Öffentlichkeit weiß inzw. mehr über ihn, als wir über manche langjährige Bekannte oder Nachbarn wissen. Besser gesagt, mehr als wir diese Bekannten und Nachbarn über uns wissen lassen wollen.
Ob seine Kinder in Kita und Schule gemobbt werden? Ob sie zum Spielen oder zu Kindergeburtstagen eingeladen werden?
Ob die Tatsache, dass er lt. Medienberichten seinen Beruf als Koch nicht mehr ausübt, mit einer Verhaftung an seinem ehemaligen Arbeitsplatz zusammenhängt? Ob aktuelle Bewerbungen mit seinem durch die Veröffentlichung bekannten Gesicht erfolgversprechend wären?
Hier erzählt A. Petermann in 59 Sekunden, wie er 20 Jahre lang einem irrtümlich Verdächtigten das Leben schwer gemacht hat.
Falscher Verdacht als Mordermittler
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Ob im Fall RR der wahre Täter verdächtigt wird, weiß ich nicht. Aber o. g. Beispiel und schon erwähnte Justizirrtümer zeigen, dass nicht immer alles ist, wie es scheint.
Wenn wir uns 100%ig darauf verlassen könnten, dass ein Fall ohne Tatspuren nach nur 2 Wochen ausermittelt ist, dass keine sog. milderen Mittel zur Falllösung mehr ausgeschöpft werden können und nur noch die Leiche gefunden werden muss:
Dann könnten wir die Gewaltenteilung und alle rechtsstaatlichen Prinzipien abschaffen.
Dann müssten sich Ermittler nicht mehr an lästige Rechtsvorschriften und Prinzipien wie Unschuldsvermutung, Verhältnismäßigkeits-Grundsatz und faires Verfahren halten.
Und ihre Ermittlungsergebnisse müssten nicht mehr in Gerichtsverfahren geprüft werden. Dann könnten auch keine Ermittlungsrichter Beschuldigte 2-mal aus der U-Haft entlassen.
Bekannte Justizirrtümer blenden wir einfach aus - auch, dass wegen der hohen Hürden eines Wiederaufnahmeverfahrens evtl. noch weitere Unschuldige in Gefängnissen sitzen könnten.
Wie Steltner sagte, hatte im Fall des o. g. Rechtshilfeersuchens der Gesuchte zuvor selbst seine Tat im Internet veröffentlicht. Das sind ganz andere Voraussetzungen als im Fall des F:
Dort lockte er den chinesischen Studenten Jun Lin alleine in die Wohnung und tötete ihn sowie einen Hund. Diese Tat filmte er und stellte das Video ins Internet.[5] Danach floh er nach Paris und von dort nach Berlin. In einem Internetcafé wurde er vom Besitzer erkannt und dieser rief die Polizei.[6] Diese nahm ihn fest und er wurde an Kanada ausgeliefert.
Quelle:
Wikipedia: Luka Rocco Magnotta