Needle schrieb:Jeder vernünftige Anwalt wird dazu raten, wieso versteht ihr das nicht? Man sagt als Verdächtiger nichts, Punkt.
Gilt definitiv für zu Anfangs.
Nach einem ersten ausführlichen-vertraulichen Gespräch können sich für einen Anwalt auch andere Optionen ergeben und je nachdem kann sich dann auch der Rat weiterhin vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen ändern. Je nachdem kann dann auch zur Aussage geraten werden. Nur geraten.
Denn ja, letztendlich gilt es die Wünsche des Mandanten zu berücksichtigen und zu wahren und nur (wenige Ausnahmen mal außen vor) in seinem Interesse zu handeln.
Im Fall F vermute ich aber stark, dass sich im Verlauf der Mandantenbeziehung erst gar keine anderen Optionen ergeben haben, zu denen seine Anwältin ihm hätte raten können, sondern nur das Schweigen für F das beste Mittel seiner Wahl gewesen ist und das auch höchstwahrscheinlich weiterhin bzw. bis heute.
Das weiterhin zu Schweigen sein bestes Mittel der Wahl sein dürfte, gilt sowohl für den Fall seiner tatsächlichen Unschuld als auch Schuld, was ihm offiziell zur Last gelegt wird.
Im Falle seiner tatsächlichen Schuld kann sich der anwaltliche Rat zu Schweigen aber auch noch je nach Ermittlungsstand im Verlauf ändern und je nachdem kann dann auch zur Mitarbeit geraten werden.
Ps.
Sehen Anwälte realistische Chancen einen Tatverdacht entkräften zu können, besonders sogar vollständig, werden sie dazu ihre Mandanten zumindest auch raten, damit ein Ermittlungsverfahren erst gar nicht fortgeführt wird und es später auch erst gar nicht zu einer möglichen Anklage kommt.
Aber wie gesagt; Letztendlich muss das auch im Sinne des Mandanten sein und wenn überhaupt sollte ein Mandant auch schon mehr vorweisen können als nur mit Worten seine Unschuld vor den Behörden zu beteuern.