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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2024 um 16:40
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Auch könnte bei diesem Unfall-Szenario Angst vor der Reaktion der Familie eine Rolle gespielt haben. Würden sie ihm die Unschuld glauben? Würden sie denken, er hätte den Unfall verhindern können? Würden sie ihm vorwerfen, nicht besser auf R. aufgepasst zu haben? Würden sie ihm verzeihen? Sie war kein kleines Kind mehr, aber sie war das behütete Nesthäkchen, nicht volljährig.
Mit einer Aussage über den Unfall hätte viel auf dem Spiel gestanden für ihn. Er hätte alles verlieren können, genauso als wenn er Straftäter gewesen wäre. Also lieber schweigen. Dass die Kommunikation zwischen Familie und EB schlecht lief, kam ihm recht: Der Schutz der familiären Wagenburg war ihm, als vermeintlichem Justizopfer, gewiss. Was die Ungewissheit über R.s Schicksal und das Fehlen eines Ortes der Trauer der Familie antut, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von canisrexcanisrex schrieb:Um es klar zu machen: man ruft sofort den Rettungsdienst, um den Menschen (besonders wenn man ihn gut kennt) zu RETTEN.

Ich denke, erst sehr viel später könnte man auf den Gedanken kommen, dass man selbst in Verdacht geraten könnte. Aber selbst dann vertrauen die allermeisten Menschen sicherlich auf eventuelle Ermittlungen, die eine Straftat ausschließen werden - denn es hat dann ja keine stattgefunden.

Die Situation, dass jemand alles als Unfall darstellt und man aus Panik die Leiche entsorgt hat, kenne ich wirklich nur als Ausrede, um die Strafe zu mildern.
Also auch im besten Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass R. verunfallt sein könnte. Gerade im Hinblick darauf, dass R. + F. ein vertrauensvolles Verhältnis gehabt haben sollen. Eine Person, die man mag und die zur Familie gehört, würde man doch nicht auf der Grundlage des Gedankens, dass man dafür haftbar gemacht werden könnte, einfach wegfahren und im Wald verscharren.

Und sollte er sich F. Rebecca in unlauterer Absicht angenähert haben, könnte ich mir das auf der Grundlage vorstellen, dass er eventuell durch Drogen oder die Einnahme von Tabletten enthemmt war.
Inwieweit F. angetrunken gewesen oder bekifft gewesen sein könnte, hierzu konnte ja bestimmt seine Ehefrau nähere Angaben machen, denn es ist doch davon auszugehen, dass F. und R. sich an diesem Morgen noch gesehen bzw. gesprochen haben.

Um beurteilen zu könnten, ob F. zu einer solchen Tat fähig gewesen sein könnte, wäre es sicherlich auch interessant zu wissen, ob er sich außerhalb des Familienumfeldes schon desöfteren als gewaltätig gezeigt hat.


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07.03.2024 um 16:43
Zitat von Bane77Bane77 schrieb:Sind im vorliegenden Fall die Kriterien für einen solchen Prozess nicht erfüllt? Wenn Nein, warum nicht?
Man hat m. E. hinreichende Indizien für folgende Feststellungen :
RR lebt nicht mehr.
Der TV hat irgendwie was damit zu tun.
Was genau???

Man kann aufgrund der bekannten Tatsachen ggf nicht sicher ausschließen,dass er nur die Leiche verbracht haben könnte. Ggf auch nach einem moralisch aber vielleicht nicht strafrechtlich vorwerfbaren Unfall oder einer nur als fahrlässige Tötung o. ä. strafbaren Handlung oder ggf (wobei man letzteres bei hinreichend glaubhaften Angaben der Familienmitglieder ggf doch ausschließen kann) einer zum Tode führenden Handlung einer nahe stehenden Person.
Sofern man dem Google content und den Angaben der Exfreundinnen zu Gewaltneigungen sehr viel Bedeutung zumessen will, reicht es vielleicht knapp für eine Indizienanklage für ein vorsätzliches (Tötungs) delikt, ich denke aber, auch das reicht nicht.


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07.03.2024 um 16:47
Zitat von Bane77Bane77 schrieb:Vermutlich habe ich Indiz zu sehr als "naheliegende Vermutung" verstanden und demzufolge schon eine falsche Grundannahme über einen solchen Prozess gehabt
Indiz ist ein Beweisanzeichrn. Für sich allein begründet es nur eine mehr oder weniger nahe liegende Vermutung. Viele zusammenpassende Indizien können als Beweis für eine Tat reichen, wenn sie sonstige Alternativen ohne vernünftige Zweifel ausschließen.


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07.03.2024 um 16:48
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Es wird hier immer wieder betont, dass für ein Verbrechen eine Person nur immer einmal angeklagt werden könne.
Ich bin kein Jurist. Kann das bitte mal jemand Kundiges begründen. Für mich ist das erstmal nicht nachvollziehbar, wenn später doch neue Indizien, Beweise, Aussagen, Funde usw. eine neue Grundlage für eine erneute Anklage liefern können.
Grundlage ist da wohl der Strafklageverbrauch - mit dem Ziel auch für sowas wie Rechtssicherheit zu sorgen, nachdem ein einmal rechtskräftiges Urteil aufgrund einer vorherigen Anklage gesprochen wurde.

Rechtssicherheit ist ein hohes Gut. Strafklageverbrauch soll den Staat auch einbremsen und für Menschen bzw. Bürger bedeutet das Verlässlichkeit und Sicherheit.

Bin aber auch nur Laie. Also sorry, wenn nicht ganz korrekt oder zu laienhaft ausgedrückt.

Zudem überlegt man ja ohnehin die Hürden zu senken - so weit verfassungskonform.

Aber auch schon nach aktueller Rechtslage ist es unter ganz bestimmten-strengen Voraussetzungen möglich, dass es ein Wiederaufnahmeverfahren für einen bereits Freigesprochenen geben kann.


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07.03.2024 um 16:49
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Warum versuchst du mit deiner Fettmarkierung eine bestimmt Lesart bzw. Deutung zu beeinflussen?
Damit klar ist, was genau ich mit meinen - selbstverständlich subjektiven - Fragen meine bzw. insbes. mit u. g. "...die Staatsanwaltschaft relativiert...". Evtl. interpretieren das die angesprochenen UserInnen anders und teilen das hier mit.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Da das "neue" Video sowieso öffentlich zugänglich ist und laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft der Zeitstempel falsch ist, wundert mich deren Formulierung (Quelle u. g.):
Die Staatsanwaltschaft relativiert ihre korrigierte Zeitangabe in der schriftlichen Antwort an Übermedien + Bild. Im Thread wurden div. Möglichkeiten genannt, wie man die tatsächliche Uhrzeit ermitteln könnte. Deshalb denke ich, dass man die Zeit ziemlich genau bestimmen kann. Ich denke, wäre es ein Twingo von Dritten, hätte das die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Welchen Grund könnte die Staatsanwaltschaft haben, sich bezüglich der Uhrzeit nicht ganz festzulegen?



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07.03.2024 um 16:59
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Wenn er aber lt. Kameraufnahme des Nachbarn 08:24Uhr mit dem Auto aufgenommen wurde und nach 46min wieder (Rückweg), dann kann er ja nicht zuhause gewesen sein um die Treppe herunterzugehen und nach zuschauen, ob sie noch da war.
Die StA sagt Kameraaufnahme des Twingo war wohl ab 8.36 Uhr, nicht 8.24. Die Kamera ging also zeitlich komplett falsch, nicht genau um eine Stunde oder so wie mal von der Bild angeblich wegen Zeitumstellung suggeriert.


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07.03.2024 um 17:10
Aber warum wurden das Auto und er vermeintlich im Wald in der Nähe dieser Kleingärten gesehen?


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07.03.2024 um 17:13
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Man hat m. E. hinreichende Indizien für folgende Feststellungen :
RR lebt nicht mehr.
Der TV hat irgendwie was damit zu tun.
Was genau???
Die nachweisbare und auch nur durch Nachweise geschlussfolgerte Gesamtschau dürfte bis heute keinen hinreichenden Tatverdacht begründen. Erst recht in Bezug auf den TV.

Aber selbst der Verdacht, dass R nicht mehr lebt - dürfte zumindest nicht gerichtsfest genug begründet werden können.
Und besonders ohne bestimmte Smoking Guns, die ein-könnte-auch noch-leben ausschließen würden, dürfte man es auch schwer mit der Anwendung des Ausschlussprinzips haben.


Ps.

Könnte mir (als Laie) sogar vorstellen, dass eine Anklage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mal zugelassen werden würde, weil allein nur die Anklageschrift einfach gesagt zu dürftig und lückenhaft ausfallen könnte.

So eine Anklageschrift so viel ich als Laie weiß, muss ja auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen und wesentliche Informationen, Details enthalten usw...


Aber ich möchte auch nochmal sagen, dass das Entscheidende erst mal sein sollte Rs. Schicksal zweifelsfrei zu klären - und nicht auf Teufel komm raus jemanden zur Verantwortung zu ziehen.

Da hoffe ich persönlich für die Zukunft einfach nur auf einen Zufallsfund, der zumindest das Schicksal Rs zweifelsfrei klären würde.


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07.03.2024 um 17:43
Wie würde die Strafe für den Tatverdächtigen F. ausfallen, wenn er jetzt gestehen würde, die Leiche lediglich weggeschafft und vergraben zu haben, während jemand anderes für den Tod verantwortlich war?


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07.03.2024 um 17:51
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Beziehungen zwischen Menschen können sich im Lauf der Zeit ja auch völlig wandeln. Soetwas kann sich schleichend und subtil entwicklen. Mit 15 wird Rebecca wohl eher nicht auf 27jährige gestanden haben - und schon gar nicht auf ihren eigenen Schwager.

Aber vielleicht hat F. im Laufe der Zeit völlig harmloses Verhalten einer Heranwachsenden (Rumbalgen, körperliches Kräfte Messen, Necken...) fehlinterpretiert und etwas darin zu erkennen gemeint, was absolut nicht die Intention war.

Ihr Herumalbern war sicherlich ohne jeden Hintergedanken - aber vielleicht ist es bei ihm irgendwann auf fatale Weise gekippt.
Gänzlich ausschließen kann man nichts, weil alles (allgemein gesprochen) schon vorgekommen ist und das je nachdem in Summe nicht mal unbedingt selten oder in geringer Anzahl.


Aber wenn überhaupt dann tendiere in diesem Fall auch ich eher in die Richtung, dass wenn nur der TV F auf seine Schwägern mit der Zeit ein Auge geworfen haben könnte, um es mal so auszudrücken. Entweder nur rein sexuell oder auch mit Gefühlen.








Du hast mich aber durch das erwähnte Necken und Herumalbern wieder auf etwas gebracht.

Erst mal als Frage, nur als Frage: Und hieß es nicht mal von den Eltern oder Geschwistern Rs sogar, dass sich F und R nicht nur wie Geschwister gut verstanden - sondern sich hin und wieder auch wie Geschwister geneckt haben sollen?

In einem nun denkbaren Szenario für mich, muss der Auslöser an dem Morgen überhaupt nicht mal sexuell motiviert gewesen sein und auch nicht mal unbedingt nur um irgendwelche Strange-Fantasien an seiner Schwägerin zu versuchen,....

.... sondern könnte es in einer bestimmten Situation an dem Morgen auch einfach nur zu einem Herumalbern oder sich gegenseitig zu Necken gekommen sein - oder auch nur einseitig vom TV ausgehend, weil vielleicht aufgekratzt und übermütig und Bock darauf seine Schwägerin auf (für ihn) harmlose Art und Weise zu ärgern oder so.


Dann wäre auch wieder für mich folgendes denkbar und würde auch sein ganzes Nachtaltverhalten erklären und warum ihm der Arsch auf Grundeis gegangen sein könnte. Und auch strafrechtlich hätte er da ja was zu befürchten gehabt.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also gleich vorweg wieder: Wenn überhaupt...




Wäre es vorstellbar, dass er aufgekratzt und übermütig sie in den Würgegriff genommen haben könnte und ihr dabei (nicht beabsichtigt) das Genick hätte brechen können?

Mit großem Kraftaufwand oder auch einer unglücklichen Drehung des Kopfes und des Halses wäre sowas möglich oder?

Hätte ja auch, falls, eine unauffällige Spurenlage zur Folge.
Vielleicht war er so übermütig an dem Morgen und hat sie irgendwo beim Fertigmachen im Haus angetroffen und wollte sie einfach nur etwas ärgern und ist dabei zu stürmisch oder zu grob vorgegangen im Eifer des Gefechts.


Es ist sooo vieles denkbar.

Und man muss ja auch nicht immer nur von den aller schlimmsten Auslösern und Motiven seitens des TV ausgehen.
Zitat von LoupeLoupe schrieb:Wie würde die Strafe für den Tatverdächtigen F. ausfallen, wenn er jetzt gestehen würde, die Leiche lediglich weggeschafft und vergraben zu haben, während jemand anderes für den Tod verantwortlich war?
Würde auf die andere Person ankommen.

Für nur einen Kumpel bspw. hätte er sich dann der Strafvereitelung schuldig gemacht.

Strafrahmen siehe:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html


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07.03.2024 um 17:54
Zitat von LoupeLoupe schrieb:Wie würde die Strafe für den Tatverdächtigen F. ausfallen, wenn er jetzt gestehen würde, die Leiche lediglich weggeschafft und vergraben zu haben, während jemand anderes für den Tod verantwortlich war?
Wenn jemand aus seiner Familie der Täter wäre, wofür es keine Hinweise gibt, dann wäre das wohl straffrei.
Wenn für jemamd anderen, dann gäbe es ne Verjährungsfrist, die aber in seinem Fall noch nicht greifen würde, weil das Ermittlungsverfahren noch läuft. Die Frist kann also in seinem Fall nicht mal anfangen zu beginnen.
Leienhaft ausgedrückt..


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07.03.2024 um 18:23
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Es kann aber auch Situationen geben, auch in diesem Fall denkbar, - da könnte man nicht soo einfach mal Verdeckungsabsicht aus einer Handlung bzw. auch nicht aus allen Umständen eines Tathergangs ableiten.
Natürlich ist das denkbar.
Aber das ist ja dann auch keine Tötung mit Verdeckungsabsicht.

Im Fall Rebecca könnte man nur dann von einer Tötung mit Verdeckungsabsicht sprechen,
wenn der Schwager ihr was angetan hätte oder Rebecca wüsste über eine andere Geschichte Bescheid, die nicht rauskommen soll.

Es bestünde die Gefahr, dass Rebecca diesen Vorfall/diese Kenntnisse preisgeben/enthüllen könnte und sich daraus für ihn unabsehbare und äußerst unangenehme Konsequenzen ergäben.

Um dies zu verhindern, tötet er sie.
Definition: Mit Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnte.

Nach Ansicht der Rechtsprechung erfasst das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht zudem auch Tötungen mit außerstrafrechtlichen Verdeckungszweck. Hierunter fallen Konstellationen, in denen der Täter zwar keine staatlichen Strafverfolgungsmaßnahmen vereiteln will, jedoch andere ihn bedrängende Reaktionen fürchtet, die er durch die Tötung unterbinden will

Voraussetzung ist aber stets, dass die Verdeckungshandlung selbst nach der Vorstellung des Täters Mittel der Verdeckung sein soll
https://www.strafrechtsblogger.de/der-begriff-der-verdeckungsabsicht-beim-mord-gem-211-stgb/.


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07.03.2024 um 18:40
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:Natürlich ist das denkbar.
Aber das ist ja dann auch keine Tötung mit Verdeckungsabsicht.
Richtig.

Gestern wurde dazu sogar ein recht gutes Beispiel genannt, wann das der Fall sein könnte: Einer Person im Eifer des Gefechts Mund und Nase zuzuhalten, um sie bspw. nur am Schreien zu hindern - ohne sie damit aber Töten zu wollen, was aber als Folge und je nach Dauer natürlich dennoch passieren kann.

Oder wie würdest du so eine auch hier in diesem Fall denkbare Handlung bewerten? Für mich fehlt da die entscheidende-feste Absicht mit dieser Handlung auch töten zu wollen und um sie nur dadurch, durch ihren Tod, am Schreien zu hindern.









Danke dir für den Link.

Hatte ich irgendwann auch schon mal verlinkt, um aufzuzeigen, dass es nicht erst eine vorherige Straftat oder auch nicht mal den Versuch auf eine solche wie bspw. dem Versuch eines sexuellen Übergriffs gebraucht hätte, damit jemand das Mordmerkmal Verdeckungsabsicht erfüllt/erfüllen kann.
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:Nach Ansicht der Rechtsprechung erfasst das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht zudem auch Tötungen mit außerstrafrechtlichen Verdeckungszweck. Hierunter fallen Konstellationen, in denen der Täter zwar keine staatlichen Strafverfolgungsmaßnahmen vereiteln will, jedoch andere ihn bedrängende Reaktionen fürchtet, die er durch die Tötung unterbinden will


Darunter ist/wäre ja nun auch im Falle des TV F einiges vorstellbar.

Also nur für den Fall der Fälle.


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07.03.2024 um 18:41
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Könnte mir (als Laie) sogar vorstellen, dass eine Anklage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mal zugelassen werden würde, weil allein nur die Anklageschrift einfach gesagt zu dürftig und lückenhaft ausfallen könnte.
Ja schon möglich, dass es einfach nicht reicht.


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07.03.2024 um 19:09
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Oder wie würdest du so eine auch hier in diesem Fall denkbare Handlung bewerten? Für mich fehlt da die entscheidende-feste Absicht mit dieser Handlung auch töten zu wollen und um sie nur dadurch, durch ihren Tod, am Schreien zu hindern.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Einer Person im Eifer des Gefechts Mund und Nase zuzuhalten, um sie bspw. nur am Schreien zu hindern - ohne sie damit aber Töten zu wollen, was aber als Folge und je nach Dauer natürlich dennoch passieren kann.
Einem Menschen die Luft zum Atmen zu blockieren, um das Schreien zu verhindern, bedeutet mMn., dass man den Tod dieser Person billigend in Kauf nimmt.

Zusätzlich wirft es die Fragen auf:
1. Warum schreit die Person?
2. Warum will man sie am Schreien hindern?
3. Warum hält man Mund und Nase zu?
Wenn nur das Schreien verhindert werden soll, muss man nicht auch die Nase zuhalten.


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07.03.2024 um 19:21
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:Einem Menschen die Luft zum Atmen zu blockieren, um das Schreien zu verhindern, bedeutet mMn., dass man den Tod dieser Person billigend in Kauf nimmt.
Ja, so sehe ich das auch. Mindestens fahrlässige Tötung - wenn nicht sogar Totschlag, wegen des bedingten Vorsatzes. Der könnte sich bspw. aus der reinen Dauer einer Handlung bereits ergeben. Wie lange halte ich einem Menschen Mund und Nase zu.

Aber halt auch nicht unbedingt Mord.
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:1. Warum schreit die Person?
2. Warum will man sie am Schreien hindern?
3. Warum hält man Mund und Nase zu?
Wenn nur das Schreien verhindert werden soll, muss man nicht auch die Nase zuhalten.
Berechtigte Fragen.


Zu Punkt 3: Im Eifer des Gefechts vielleicht einfach nur zu unüberlegt vorgegangen?

Ps.


Zur Verdeckungsabsicht und als Mordmerkmal zu werten wollte ich nochmal kurz hinaus und was in diesem Fall zumindest vorstellbar und nicht sooo abwegig ist/wäre:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Darunter ist/wäre ja nun auch im Falle des TV F einiges vorstellbar.
Das möchte ich noch kurz konkretisieren:

Zum einen natürlich, weil der TV durch eine vorangegangene Straftat oder auch den Versuch bspw. auch nur Angst vor Verachtung und Verlust seiner Familie hätte haben können. An die reinen strafrechtlichen Konsequenzen und diesen durch eine Tötung Rs zu entgehen zu können muss er damit nicht mal beabsichtigt haben.

Zum anderen und wie auch schon mal ein anderer User zig Seiten zuvor angenommen hatte, dass er bspw. beim Pornoschauen bzw. ganz bestimmter Inhalte von R erwischt worden sein könnte und er hätte die Befürchtung haben können, wenn das jemals rauskommen sollte - in schlechtem Licht vor der Familie oder seis auch nur vor seiner Frau dazustehen, weil die Inhalte besonders heikel gewesen sein könnten, aber nicht strafbar.

Ja, darunter können bestimmte Strangulations-Pornos, Snuff-Filme oder so bspw. fallen. Oder vielleicht auch nur bereits die Suche nach bestimmten Strangulierungspraktiken beim Sex.

Je nach Mensch kann einem das sehr unangenehm sein, sollten solche oder ähnliche Vorlieben oder auch der Konsum herauskommen.


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07.03.2024 um 19:41
Die Sexvideos wird sich F. ja sicher in seinem Schlafzimmer angeschaut haben. Warum sollte Rebecca ihn dann dabei erwischen? Sie wird auch davon ausgegangen sein das F. nach durchzechter Nacht schläft. Und selbst wenn, dann wäre es Rebecca nichts angegangen, und er hätte sie auch bitten können darüber Stillschweigen zu bewahren Damit will ich sagen das mMn an dem Morgen etwas anderes vorgefallen sein muss als nur "erwischt werden."


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07.03.2024 um 19:51
Wenn man das weiter spinnt, könnte sowas natürlich passiert sein,
dass sie vllt hoch gegangen ist, weil der TV merkwürdige Geräusche von sich gab.
Sie könnte rein gegangen sein- um vllt zu helfen und er ist ausgeflippt
und Rebecca die Stufen runter gefallen, vllt Genickbruch. (Natürlich alles Spekulation)


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2024 um 20:14
Zitat von SabsySabsy schrieb:Sie könnte rein gegangen sein- um vllt zu helfen und er ist ausgeflippt
und Rebecca die Stufen runter gefallen, vllt Genickbruch.
Ja, das wäre ein Unfall mit Todesfolge.

Auf der Treppe stolpern, die Stufe verfehlen, ausrutschen mit folgendem Sturz ist ein häuslicher Unfall, der häufiger vorkommt. Kein Grund, um deswegen die tote Rebecca verschwinden zu lassen.

112 anrufen, wie jedes Kind weiß, wäre da das Mittel der Wahl.


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07.03.2024 um 20:28
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:ein häuslicher Unfall, der häufiger vorkommt
Wikipedia: Haushaltsunfall
Die tödlichen Haushaltsunfälle sind fast dreimal so hoch wie bei den Verkehrstoten.
Dem BAuA zufolge passieren 21,2 % aller Hausunfälle im Wohnbereich (Wohn-, Ess-, Schlaf-, Arbeits- oder Kinderzimmer), gefolgt von Garten (18,9 %), Treppe (18 %), Küche (13,7 %), Hof (9,1 %) und Badezimmer (5,5 %).



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