Itaka1983 schrieb:Das selbe Bild hatte man aber auch wenn RB das Handy freiwillig ausgeschaltet hat . Es ist ein Beweis dafür das das Handy ausgeschaltet wurde aber es sagt nicht aus wer das Handy ausgeschaltet hat.
Es geht mir nicht darum die Erkenntnisse der Ermittler anzuzweifeln. Wir wissen nicht , welche Erkenntnisse da noch vorliegen. Es muss aber auch Gründe dafür geben, warum F. wieder gehen durfte.
Hervorhebung durch mich.
Ich gehe wirklich stark davon aus, dass nicht eine Erkenntnis, sondern mehrere dafür verantwortlich gewesen sind.
Und dann alles zusammengenommen und allein schon nur wegen allgemeiner Lebensrealitäten die EB ein noch
freiwilliges-selbstständiges Verlassen des Hauses, auch nur ein kurzes, ausgeschlossen haben könnten. Oder sagen wir so zumindest für höchst unwahrscheinlich gehalten haben könnten.
Zusätzlich möchte ich auch nochmal wieder daran erinnern, dass dieser Fall erst gar nicht lange (oder auch gar nicht) als nur ein reiner Vermisstenfall unter Jugendlichen eingestuft und zunächst so behandelt wurde - sondern schnell eine Mordkommission übernommen hat.
Das kann auch ich mir weiterhin nur so erklären, dass bereits gleich zu Beginn etwas ganz und gar nicht gestimmt haben kann und alles auf eine Straftat hingewiesen haben muss.
Uns bleibt da auch weiterhin nichts anderes übrig als zu spekulieren, was noch alles vorgelegen haben könnte und was dann in der Gesamtheit letztendlich zur Annahme der EB geführt hat.
Ich persönlich gehe da weiterhin von ganz bestimmten Sachen als Oberbegriff aus, die von R im Haus verlieben sind. Und wer weiß was das Misstrauen der EB sonst noch geweckt haben könnte, dass sie davon ausgehen mussten und weiterhin müssen, dass R das Haus nicht mehr selbstständig-freiwillig - ja nicht mal mehr lebend verlassen haben kann.
Ich überlege auch schon die ganze Zeit, ob die EB auch bestimmte synthetische Spuren (außer den Faserspuren der Decke im Twingo) bereits zuvor schon irgendwo im Haus ermittelt haben könnten, die sagen wir es so zumindest aus Sicht der EB nicht gerade gewöhnlich gewesen sind/wären.
Ps.
Und zum letzten nur nochmal kurz wieder, warum der TV wieder entlassen wurde: Da dürfte vor allem die Zeit bzw. die Dauer eine entscheidende Rolle gespielt haben in Einheit mit bzw. wegen des Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Weniger wohl, so meine persönliche Vermutung nur, weil zusätzlich auch keine Haftgründe mehr vorgelegen hätten. Doch, denke ich mir, hätte man sicherlich wenigstens Verdunklungsgefahr weiterhin annehmen und auch begründen können.
Aber der wesentliche Grund dürfte bereits die Grundlage des dringenden Tatverdachts gewesen sein - diesen konnte man innerhalb eines Zeitraums nicht weiter erhärten und somit entfiel bereits die Grundvoraussetzung einer Haft - der dringende Tatverdacht.
Darf man auch niemals außer Acht lassen, dass es sich bei U-Haft um einen Eingriff in Freiheitsrechte von Menschen handelt.