Chriisssii schrieb:Aber nur mal interessehalber: wie müsste für dich denn eine geschlossene Indizienkette aussehen? Ist es überhaupt möglich deinen Ansprüchen gerecht zu werden?
Es sind nicht SEINE Ansprüche, es sind die allgemein an ein rechtsstaatliches Verfahren.
Wenn ich
@MisterDoe (und andere) richtig verstehe, geht es ja die ganze Zeit darum, festzuhalten oder zu dem Schluss zu kommen, ja, klar war der das, wer solls denn sonst sein und so ganz viel Pech mit den vielen (für ihn) ungünstigen Zufällen kann auch keiner haben, das muss so gewesen sein, dass der Schwager, zurückhaltend formuliert, mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun hat.
Da gehe ich auch ein stückweit mit, schliesslich ist das ein legitimer Schluss, den man aus den uns bekannten vorhandenen Verdachtsmomenten, die zB. 2019 den Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachtes (übrigens wegen Totschlags, nicht wegen Mordes) begründet haben, ziehen kann. Weiter aber nicht.
Jetzt sind wir aber nicht im Bereich einer persönlichen Überzeugung, nach dem Motto, der Tuchel wurde rausgeschmissen, weil, weiß man ja, der kann nicht mit dem und dem, sondern wir müssen das belegen und beweisen oder zumindest einen Indizienring so schließen, dass zumindest für ein Gericht berechtigte Zweifel ausgeschlossen sind.
Für diesen zweifelsfreien Nachweis ist ein direkter Tatbezug einzelner Indizien wichtig. Es reicht halt nicht, zu sagen, der hat gesagt, die war schon weg, dabei war das Handy noch im w-lan, also Mord. Denn das heißt erstmal "nur", dass er lügt. Mehr nicht. Die Kesy-Fahrten sind selbst wenn da im Radius von 50 Kilometern die Leiche gefunden würde, auch nicht hineichend und zweifelsfrei. Dazu ist der Radius rund um die Kesy-Kamera viel zu groß. Ich muss ihn mit der Leiche verbinden können. Und die Suche nach Fesselsex ist erst dann ein möglicherweise hinreichendes Indiz, wenn ich nachweisen kann, die ist gefesselt worden, die Leiche.
Hätte er nach, was weiß ich, "Wie lasse ich eine Leiche verschwinden" gegoogelt, dann wäre das nochmal was anderes. Bis jetzt ist davon aber nichts bekannt.
Interested schrieb:Wären z.B. niedere Instinkte - zur Befriedigung des Sexualtriebes und die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt. Was, wenn Rebecca noch geschlafen hat?
Das ist nicht ganz richtig. Niedere
Beweggründe sind ein Mordmerkmal. Befriedigung des Sexualtriebes ein anderes, Heimtücke, Verdeckung und/oder Ermöglichung einer Straftat oder mit gemeingefährlichen Mitteln. Hab ich was vergessen? Bis auf letzteres kann hier alles zutreffen. Allerdings, zählt die subjektive Wahrnehmung des Täters. Und auch die muss ich ihm beweisen.
emz schrieb:Zur Erinnerung
Ein Beleg für diese vermeintliche Behauptung der Ermittler wäre schön.
Bitteschön. Man könnte auch einfach ins Themenwiki schauen. Leiter Moko bei Aktenzeichen XY:
Wenn wir die allgemeinen Ermittlungen übereinander legen, hierbei auch das Telefonverhalten von Rebecca beachten und die Auswertung der Routerdaten aus dem Haus des Schwagers, kommen wir zu dem Schluss, dass Rebecca das Haus nicht verlassen haben dürfte.
Wenn wir dies voraussetzen, dann war der Schwager mit ihr allein zur fraglichen Tatzeit in diesem Haus.
Quelle:
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?