BoobSinclar schrieb:Das deutet erstmal auf irgendeine Phantasie. Und 'Strangulationspraktiken' sind erstmal, wenn konsensual, nichts, woraus man irgendwas ableiten kann. Und schon gar keine Gewaltbereitschaft.
Da gebe ich dir erst mal recht. Zumal es auch viele Paare geben soll, die das einvernehmlich ausleben.
Etwas weniger dramatisch könnte man daraus auch erst mal nur eine Vorliebe für Atemkontrollspiele ableiten - in Verbindung mit Sex als auch ohne. Verbreiteter sollen diese Spiele allerdings in Verbindung mit Sex sein.
Auf den Fall bezogen erfährt diese Suche nach solchen Praktiken und das auch noch ausgerechnet am Morgen des Verschwindens von Rebecca aber einen für mich bitteren Beigeschmack. Muss ich leider so zugeben.
Hinzu kommen halt noch die Aussagen der Ex und für die es keinen Grund gibt sie erst mal nicht zu glauben. Zudem soll der TV während Flaschendrehens selbst mal zugegeben haben tätlich geworden zu sein.
Gut, immerhin möglich, dass er sich da nur vor der Partyrunde profilieren wollte und den harten Macker raushängen lassen wollte. Möchte ich nicht gänzlich ausschließen.
Zusammengenommen besteht für mich zumindest die Möglichkeit, dass der TV F vielleicht nicht immer aber unter bestimmten Umständen und in bestimmten Situationen zu Gewaltbereitschaft neigen könnte und dabei auch spezielle Vorlieben haben könnte.
Und ebenso kann es möglich sein (nur möglich), dass eine mögliche Gewaltbereitschaft unter bestimmten Umständen und Einflussfaktoren einschließlich auch ganz bestimmte Vorlieben gehabt haben zu können auch mit dem Verschwinden seiner Schwägerin zu tun gehabt haben können. Und möglicherweise sogar auch Ursache dafür gewesen sein können, wenn wir nach wie vor nur von einer möglichen unblutigen Tat im Haus an dem Morgen ausgehen.
Ich muss es leider so deutlich zugeben, dass diese neueren Informationen, dass der TV nach Strangulationspraktiken im an dem Morgen gesucht haben soll - einschließlich Aussagen, die wir aus Podcasts erfahren haben, eine mögliche unblutige Gewalttat an dem Morgen für mich wahrscheinlicher machen.
Nur für mich. Und das ist selbstverständlich nicht maßgeblich. Was die EB aus diesen neuen Erkenntnissen gemacht haben, weiß ich nicht.
Zumal F auch nicht erst durch diese neuen Erkenntnisse zum Tatverdächtigen geworden ist.
Und bei Aussagen Dritter über seine mutmaßliche Vergangenheit weiß ich nicht mal, ob die EB diese Aussagen überhaupt zulasten eines TV in Bezug auf einen ganz anderen Sachverhalt werten können. Denn nur weil mal jemand in seiner Vergangenheit mutmaßlich bereits mit Gewalt im Beziehungsumfeld aufgefallen sein soll - muss das ja nicht zwingend bedeuten, dass er auch erneut so drauf gewesen ist und im konkreten Fall bei seiner Schwägerin Gewalt angewendet hat.
F dürfte zum Tatverdächtigen geworden sein - noch bevor Aussagen von Ex-Partnerinnen den Behörden vorgelegen haben und auch noch bevor seine genauen Internetaktivitäten an dem Morgen den EB bekannt geworden sind.
Dass F bspw. konkret nach bestimmten Praktiken an dem Morgen gesucht haben soll, dürfte den EB erst im Jahre 2023 nach der vollständigen Internet-Auswertung bekannt geworden sein. Vermute ich zumindest. Wissen kann ich es nicht!
18022020 schrieb:Strenggenommen ist er auch nicht unter Mordverdacht denn dazu bedürfte es nach deutschem Strafrecht mindestens eines nachgewiesenen Mordmerkmals.:
Vollkommen verständlich, so lange den EB keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein objektives oder subjektives Mordmerkmal hinweisen.
So lange für die EB die Gesamtschau nur auf eine vorsätzliche Tötung hinweist bzw. diese wahrscheinlich macht - so lange wird der Tatvorwurf auch nur auf Totschlag lauten. Dieser Vorwurf kann bestehen bleiben - kann sich aber auch durch neue Ermittlungsergebnisse ändern. Kann - nicht muss.
Der zitierte Beitrag von ces-u wurde gelöscht. Begründung: Keine vernünftige Quelle zu dieser Behauptung.
Wir die Öffentlichkeit werden niemals die gesamten Ermittlungsergebnisse kennen.
Bspw. könnte ich mir weiterhin vorstellen, nur vorstellen-nicht wissen, dass die EB genau wissen, um was es sich bei der zurückgebliebenen Wechselwäsche handeln könnte. Bspw,. um frische Wäsche, die noch für diesen letzten Tag bzw. Morgen zum Anziehen gedacht war.
Weist jetzt zwar auch nicht auf eine Tötung im Haus hin, aber zumindest würde es das Szenario unwahrscheinlicher machen, dass ein Teeny-Mädel das Haus freiwillig verlassen hätte -
ohne sich vorher ihre zurechtgelegte Frischwäsche anzuziehen.
Ist jetzt nur ein Beispiel, was die EB in ihrer weiterhin offiziellen Annahme bestärkt haben könnte.
Denkbar wäre auch eine Kameraaufnahme direkt gegenüber dem Haus des Schwagers und aus der hervorgegangen sein könnte, dass R an diesem Morgen nicht aus dem Haus gekommen/gegangen sein kann.
Usw....
Den EB wird schon mehr als uns vorliegen, was sie in ihrer Annahme bestärkt hat und das bis heute. Obiges sind auch nur Beispiele von mir.
Keine Ahnung was den EB tatsächlich alles vorliegt/vorliegen könnte und ihren Verdacht bestärkt.