MisterDoe schrieb:Ein freiwilliges Untertauchen schließt auch BR aus, da R dazu keinen Anlass gehabt hätte. Es soll wohl alles gut gewesen sein.
Zumal R auch Pläne in ihrem Zimmer für den Montag Nachmittag gehabt haben soll. Umgestaltung ihrer Fotowand oder so. Soll sich darauf sogar gefreut haben.
Aus der Erinnerung heraus war dem glaube ich so.
Soll auch der Grund gewesen sein, warum sie am Samstag Nachmittag noch Besorgungen in den Groupius-Passagen gemacht haben soll.
Chriisssii schrieb:Ich persönlich halte das ja eher für irrelevant, einfach weil ja schon eine gute Portion Vorsatz dazu gehören müsste, ausgerechnet an der minderjährigen Schwester seiner Frau Würgespiele zu praktizieren und dabei so weit zu gehen, dass er hinterher eine Leiche zu begraben hat.
Ich persönlich gehe da neben der reinen Gelegenheit auch noch von anderen möglichen Einflussfaktoren an dem Morgen aus, die kurz gesagt tatbegünstigend gewesen sein/gewirkt haben könnten.
Zumal sehr viele Täter die möglichen verschiedenen Konsequenzen ihres Handels bei Tatansetzung und während der Begehung nicht überblicken können oder auch gar nicht daran denken.
Das kann sowohl durch bestimmtes Handeln den Tod herbeizuführen betreffen - als auch bei und von vornherein schon entschlossene Tötungsabsicht gehabt zu haben und wie man dann nach Vollendung eine Leiche los wird.
Zudem kann sich Tötungsabsicht bzw. dieser Entschluss auch spontan ergeben haben, gefasst worden sein. Muss nicht vorher geplant gewesen sein.
Ich persönlich kann mir nämlich auch nicht vorstellen, dass F schon mit fester Tötungsabsicht Morgens nach der Weihnachtsfeier nach Hause gekommen ist.
Ich persönlich glaube nicht mal daran, dass er schon mit der festen Absicht nach Hause gekommen ist an R überhaupt etwas gegen ihren Willen zu versuchen - was auch immer.
Allerdings ist es für mich denkbar, dass F schon länger etwas für R empfunden haben könnte und vielleicht auch an ihr/mit ihr was auch immer ausprobieren wollte - die Hemmschwelle aber hochhalten konnte und sich davor vielleicht auch nie so wirklich die Gelegenheit für was auch immer ergeben hat.
Ist lediglich vorstellbar für mich. Mehr nicht.
Chriisssii schrieb:Wahrscheinlicher finde ich es, dass er sie aus einer beschwipsten Laune heraus spontan begrapscht hat oder so, und sich daraus ein Streit entwickelte der eskaliert ist, mit Schreien oder Drohungen ihrerseits und in dieser Stresssituation und unter Alkoholeinfluss dann seine (behauptete) Gewaltbereitschaft zum Tragen kam
Oh ja, für mich auch gut vorstellbar.
Und wie gesagt, vorstellbar auch für mich, dass tatbegünstigende Einflussfaktoren vorgelegen haben könnten.
Chriisssii schrieb:Also im Endeffekt eine Tat im Affekt.
Möglich. Klar.
Sollte er allerdings spontan Tötungsabsicht gefasst haben,
nur aus dem Grund, sie am Schreien zu hindern oder ihn zu verraten, würde ich als Laie nicht mehr von einer Affekttat sprechen wollen.