ces-u schrieb:Ich kann mir einfach nichts vorstellen, was beweisen könnte, dass sie das Haus nicht Lebend verlassen haben soll. Selbst mit Fantasie nicht.
Diese Formulierung ist mir auch in all den Jahren nie aus dem Kopf gegangen, auch weil sie mehrmals und mit Überzeugung wiederholt wurde. Mit viel Fantasie würden mir folgende Möglichkeiten einfallen
1) Man hat im Haus sehr eindeutige Spuren gefunden, dass R wirklich unmöglich noch selbstständig laufen konnte, wie z.B ihren Urin mit einer hohen Dosis Drogen/Medikamenten/k.o.-Tropfen;
Oder weniger eindeutig einfach nur Urinreste auf dem Fußboden, da sich bei Strangulation und ähnlichem die Blase entleert und R wohl kaum einfach selbständig auf den Boden gemacht hat.
Nichts davon würde ein Verbrechen zweifelsfrei beweisen, wäre aber sicher ein starkes Indiz, dass etwas ganz und gar nicht stimmt.
2) Es existieren uns nicht bekannte Kameras oder Zeugen, die sie bei einem selbständigen Verlassen auf jeden Fall bemerkt hätten.
3) Sie hat etwas im Haus zurückgelassen ohne das sie sicher nicht freiwillig aus dem Haus gehen würde, wie z.B. Schuhe (dieses Beispiel hinkt natürlich weil ja auch nach ihren Schuhen gesucht wurde, aber vielleicht gibt es etwas anders ähnlich eindeutiges, das noch im Haus gefunden wurde?)
Oder die Behörden waren sich wirklich allein auf Grundlage der bekannten Umstände (Handy- und Routerdaten, Verhalten von F etc.) schon sicher, dass sie das Haus nicht mehr selbst verlassen haben kann?