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Wo ist Rebecca Reusch?

117.167 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

29.02.2024 um 15:59
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Denn er war nachweislich dort.
Wo kann ich diesen Nachweis nachlesen? Nein, er war nicht "nachweislich" dort. Zeuginnen wollen ihn gesehen haben, sind Sich aber nicht sicher. Das ist gaaaaanz dünnes Eis.

Ergo, nein, er war nicht nachweislich dort. Das ist kein Beweis. Das macht es wahrscheinlicher, aber das ist kein unmittelbarer Tatbeweis.

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29.02.2024 um 16:05
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wo kann ich diesen Nachweis nachlesen?
Die Kesy-Fahrt. Er war nachweislich mindestens in der Nähe und ist nicht nach Polen durchgefahren, denn die zweite Station hat ihn nicht mehr erfasst. Also ist er früher runter.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das macht es wahrscheinlicher, aber das ist kein unmittelbarer Tatbeweis.
Ich antworte mit meiner vorherigen Formulierung.
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Denn er war nachweislich dort. Das würde zwar immer noch keine Täterschaft belegen, aber mindestens einen Bezug herstellen.



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29.02.2024 um 16:06
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wenn jemand, wie @emz behauptet, das Foto hätte die Familie veröffentlicht, dann stimmt das schlicht und einfach nicht.
Dann schau doch einfach mal, was die @emz tatsächlich geschrieben hat
Zitat von emzemz schrieb:Was habt ihr denn jetzt schon wieder gegen dieses Foto. Das hat die Familie der Polizei gegeben, damit die es veröffentlicht. Vielleicht weil sie R dort besonders hübsch fand? Hätten sie das Bild nicht veröffentlicht sehen wollen, hätten sie es sicher erst gar nicht weitergegeben. Die Polizei konnte doch zunächst gar nicht wissen, wie das Mädel wirklich aussieht.



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29.02.2024 um 16:19
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Die Kesy-Fahrt. Er war nachweislich mindestens in der Nähe und ist nicht nach Polen durchgefahren, denn die zweite Station hat ihn nicht mehr erfasst. Also ist er früher runter.
Er war "nachweislich" an der Kesy Kamera Brücke zu einer bestimmten Uhrzeit. Mehr nicht.

Die Vermutung, er war ganz genau an einem bestimmten Punkt irgendwo in der Nähe, ist eben das, eine Vermutung. Es lässt sich aber nicht beweisen, wenn nicht noch etwas konkretes dazu kommt.

Genau das meine ich, Sie stellen hier Dinge als Fakten hin, die es nicht sind. Wo ist der konkrete Beweis, dass er an dieser einen bestimmten Stelle im Wald war?


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29.02.2024 um 16:24
Zitat von emzemz schrieb:Das hat die Familie der Polizei gegeben, damit die es veröffentlicht.
Das stimmt halt in der Form nicht, weil Sie den Kontext weglassen.

Als eines von mehreren auf Nachfrage der Polizei, ja. Die Polizei hat ausgewählt und entschieden, dass und was veröffentlicht wird.

Ich finde, man muss sorgfältig sein, gerade vor dem Hintergrund, wie die Handlungen der Familie hier zerrissen werden. Und wenn dann "Die haben das doch so gewollt" draus wird, dann ist das halt falsch.


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29.02.2024 um 16:25
Wie hier alle wieder einmal auf der Unschuldsvermutung herumreiten. Diese gilt logischerweise nicht für Polizei und Ermittler, wie sollen diese denn sonst überhaupt gegen jemanden ermitteln? Die Presse muss sich an gewisse Formulierungen halten.

Aufgrund der Unschuldsvermutung darf F offiziell nicht als Täter bezeichnet werden (was auch absolut richtig so ist, denn ein Urteil ist aktuell nicht in Sicht). Bezeichnungen wie "Tatverdächtiger" oder "mutmaßlicher Täter" sind aber absolut legitim und spiegeln die Realität wieder. F ist in diesem Fall nunmal genau zwischen den Stühlen: Er ist kein reiner Zeuge, bei dem ausgeschlossen wird, dass er etwas mit dem Verschwinden zu tun hat, er ist aber auch nicht der überführte Täter. Er ist und bleibt Tatverdächtiger. An den Vermutungen der Ermittler hat sich bis heute nichts geändert. Es gibt auch nach mittlerweile 5 Jahren keinen weiteren Tatverdächtigen. Und, das wichtigste meiner Meinung nach: Rebecca ist nach dem 18.02.2019 nie wieder nachweislich irgendwo aufgetaucht.


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29.02.2024 um 16:28
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Naja, das wären ja alles Dinge, bei denen man ohne große Probleme Zeugen benennen oder Belege ranschaffen könnte und müsste. Allein bei Drogenfahrten kann man sagen: weiß nicht, wer die Leute sind, haben keine verfolgbare Handynummer und außerdem, ist mir viel zu gefährlich, da jemanden mit reinzuziehen. Insofern keine schlechte Ausrede.
Ich halte die Drogenstory auch nicht für die aller schlechteste Ausrede - vorausgesetzt, dass sie wirklich so getätigt wurde und auch nur als Ausrede fungierte.

Aus deinen genannten Gründen, aber auch um vor der Familie vielleicht glaubhafter zu erscheinen, warum er die Autofahrten vor den EB unbedingt geheim halten wollte bzw. warum er überhaupt ungern über den Montag Morgen und Vormittag und späten Abend am darauf folgenden Tag sprechen wollte.

Und Ausrede bei einer Geliebten gewesen: Diese hätten die EB dann sicherlich befragen wollen, um sich seine Aussage bestätigen zu lassen.
Zudem hätte das noch eher am Familienzusammenhalt kratzen können.

So eine vermeintliche Drogenstory ohne Übertreibungen gleich Heisenberg zu sein konnte die Familie vielleicht auch noch eher verzeihen.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:ja, so könnte es auch gewesen sein. Da werden die Google-Daten sicher eine Rolle spielen.
Soll der Zugriff nicht auch erst 2023 den deutschen Ermittlungsbehörden erlaubt worden sein?


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29.02.2024 um 16:31
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich finde, man muss sorgfältig sein, gerade vor dem Hintergrund, wie die Handlungen der Familie hier zerrissen werden. Und wenn dann "Die haben das doch so gewollt" draus wird, dann ist das halt falsch.
Richtig, man muss sorgfältig sein, deshalb habe ich auch nochmal meinen Beitrag zitiert :troll:

Wenn die Familie nicht gewollt hätte, dass dieses Bild veröffentlich wird, hätte sie es in einem Gespräch mit der Polizei sicherlich unterbunden, dass es ins Netz geht.


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29.02.2024 um 16:35
Zitat von DieMichiDieMichi schrieb:An den Vermutungen der Ermittler hat sich bis heute nichts geändert. Es gibt auch nach mittlerweile 5 Jahren keinen weiteren Tatverdächtigen.
Vermutungen, genau das ist es. Egal ob man es Vermutung oder Schlussfolgerungen nennt, es ist nur eine Überlegung und es ist nichts von dieser Überlegung bewiesen. Es ist bisher nicht einmal eine Tat nachzuweisen! Ohne Tat kein Täter.

Wenn man alles andere das nicht zu der Vermutung passt als unmöglich abtut kann sich nichts Neues ergeben.


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29.02.2024 um 16:36
Zitat von emzemz schrieb:Wenn die Familie nicht gewollt hätte, dass dieses Bild veröffentlich wird, hätte sie es in einem Gespräch mit der Polizei sicherlich unterbunden, dass es ins Netz geht.
Ich finde es grundsätzlich schwierig, aus dem Nichtvorhandensein von Widerspruch abzuleiten, dass das, dem nicht widersprochen wurde, eine Tatsache ist.

Ich wäre mir auch nicht ganz so sicher, ob das die Polizei interessiert, wenn jemand das Foto nicht toll findet. Die Staatsanwaltschaft ist Herr des Verfahrens und entscheidet über diese Dinge, nicht die Familie.

Und dazu kommt, dass, laut der Familie, nicht besonders viel und nicht besonders gut kommuniziert wurde. Ich glaube, das dürfte den Einfluss auf die einmal getroffene Entscheidung ebenfalls verringern.


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29.02.2024 um 16:36
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Genau das meine ich, Sie stellen hier Dinge als Fakten hin, die es nicht sind. Wo ist der konkrete Beweis, dass er an dieser einen bestimmten Stelle im Wald war?
Nein, das interpretieren sie so, weil sie es so gerne hätten. Ich hatte meine erste Aussage übrigens relativiert um die Sichtungen bei Wolzig nicht als Tatsachen hinzustellen. Tatsache ist allerdings, dass Kesy-Station 1 den Twingo erfasst, Kesy-Station 2 dann nicht mehr. Dadurch platzt ja schonmal die Polen-Fahrt. Hinzu kommt die Sichtung eines himbeerfarbenen Twingos und um die Selbe Zeit herum die Sichtung eines auffälligen Mannes. Das wären schon starke Verdachtsmomente.

Es wäre lebensfremd, anzunehmen, dass diese ganzen Sachen nicht im Zusammenhang stünden. Und jetzt kommen Sie mir bloß nicht mit dem confirmation bias, der Unschuldsvermutung oder dem Rechtsstaat. Wir besprechen gerade ein hypothetisches Szenario. Das Szenario, auf dem unsere ganze Diskussion fußt.


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29.02.2024 um 16:59
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Das wären schon starke Verdachtsmomente.
Yap. Aber daraus ergibt sich halt ein Tatverdacht, aber kein unmittelbarer Tatnachweis.

Ich kann auch an Ihren Haus vorbeifahren. Das ich bei Ihnen in der Wohnung war, lässt sich damit nicht beweisen.

Und Sie lassen unter den Tisch fallen, dass sie Zeuginnen den TV nicht zweifelsfrei identifiziert haben.


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29.02.2024 um 17:00
Zitat von OutbackOutback schrieb:Das rechtsstaatliche Prinzip beinhaltet aber auch eine zulässige Schuldvermutung in der Strafverfolgung. Ermittler können (und müssen) auch der Schuldvermutung folgen und Ermittlungsmaßnahmen durchführen, die der Unschuldsvermutung widersprechen und im ungünstigsten Fall zu einer öffentl. Vorverurteilung führen. Klar, nur rechtlich zulässige "Schuldvermutung" und entsprechende Ermittlungsmaßnahmen nach dem Prinzip einer zielführenden Notwendigkeit unter dem Einsatz möglichst milder Mittel. Andernfalls wäre eine Strafverfolgung unmöglich, was nicht heißt, dass Ermittler nicht auch in Richtung anzunehmender Unschuld eines TV ermitteln müssen.
Sehr richtig!

Endlich schreibt es mal einer sooo deutlich.

Rechtsgrundlage dafür dürfte §160 StPO sein: Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung. (Konkrete zulässige Maßnahmen, Eingriffe, um einen Sachverhalt aufklären zu können, entscheidet dann der Einzelfall.)
Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/160.html

Daraus geht auch hervor, dass sie be- und entlastend arbeiten müssen. Beides trägt ja schließlich auch zur Sachverhaltsaufklärung bei.

Allerdings kann sich eine StA auch nichts Entlastendes (also bspw. was für einen Beschuldigten oder für ein Alternativszenario gänzlich ohne Beteiligung eines aktuell Beschuldigten sprechen würde) aus den Fingern saugen oder zu realitätsfern Entlastendes konstruieren.


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29.02.2024 um 17:08
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Soll das eigentlich bedeuten, dass man jetzt, nur weil die Unschuldsvermutung gilt, ihn als ein Opfer einer gemeinen medialen Hetzkampagne anzusehen hat?
Nein, das heißt, dass auch Ermittlungsbehörden u. a. Gesetze und rechtsstaatliche Grundsätze zu befolgen haben, die in diesem Thread schon erklärt wurden. Klicke bitte u. g. Zitate an, um dich zu informieren, oder suche dir zum besseren Verständnis andere Quellen. Wir leben nicht in einem rechtsfreien Raum, deshalb kann man diese Fakten nicht einfach ignorieren bzw. jede weitere Diskussion wird dann sinnlos. Auch andere UserInnen haben schon versucht, das zu erklären, vermutlich besser, als ich das kann. Ich bewundere diesbezüglich die Geduld von @BoobSinclar. Der Einfachheit halber zitiere ich aber vorwiegend eigene Posts.

Zu vermeidbaren, despektierlichen Äußerungen wurden auch schon genug Posts** verfasst. Ich dachte, du wärst inzw. wenigstens diesbezüglich etwas sensibler und würdest dich künftig so nicht mehr äußern:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Da du zeitnah auf meinen - für dein Leben unwichtigen Post - eingegangen bist, kannst du vielleicht jetzt "das Timing" der Familie nachvollziehen. Bzw. verstehen, warum die Familie erst recht das Bedürfnis hat, ihre Sicht der Dinge zu schildern. Oder wie du es ausdrückst:
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Zu beachten ist hier aus meiner Sicht aus das Timing der Gegenargumente. Nämlich immer dann, wenn die Ermittler mit neuen Erkenntnissen vorgetreten sind. Das war jedes Mal ein regelrechtes Herausschreien von sehr plakativer Natur.
Ebenso abwertend hier:
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Sondern es eben herausschreit in die Öffentlichkeit.
**2 Beispiele von vielen, bitte anklicken, um kpl. Post zu lesen:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Unfair finde ich, wie schamlos Manche hier die traumatisierte Familie diskreditieren, der mein Mitgefühl gilt.
Diese hatte sich an die Öffentlichkeit gewandt, weil sie sich Hilfe und Unterstützung erhoffte. Sie konnte nicht ahnen, dass sie sich damit u. a. auch Menschen "zum Fraß vorwirft", die im MDR-Podcast beschrieben werden, z. B.:

"[…] Dann gibt es auch Foren, da tauschen sich viele Menschen aus. Man hat so das Gefühl, da sind viele Hobby-Detektive unterwegs, die glauben, durch ihre Ermittlungsarbeit den Fall noch klären zu können. […] Aber es gibt dann auch sehr viele Personen, die sich da ein Urteil anmaßen, ohne irgendwie die Hintergründe zu kennen, und dabei auch die Eltern und auch das familiäre Umfeld sehr leichtfertig verurteilen.[...]"

Quelle: https://www.ardaudiothek.de/episode/die-spur-der-taeter-der-true-crime-podcast-des-mdr/seit-fuenf-jahren-vermisst-der-fall-rebecca-reusch/mdr-aktuell/13157653/ Ca. Min. 53
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich würde sogar sagen, es ist noch schlimmer: Menschen kennen die Hintergründe, die sind ja auch naheliegend, warum sich eine Familie so verhält und es wird unempathisch drauflos geurteilt, Unverständnis ausgedrückt und das alles nur auf der Grundlage der Behauptung des eigenen Verhaltens angesichts einer Situation, in der man nicht steckt und die man nicht beurteilen kann.

Wenn man aus True Crime etwas lernen kann und sollte, dann ist das, dass Menschen sich anders verhalten, als man das glaubt. Das gilt für Täter, für Tatverdächtige, für Opfer, für Angehörige und das gilt vor allem für Unbeteiligte, die im Interesse einer guten Sache aber so alles falsch machen.
Rechtsvorschriften bzw. Prinzipien:

Niemand muss sich einer Straftat selbst belasten
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 25.02.2024:Niemand muß aussagen, wenn er sich einer Straftat selbst belasten würde
Diesen Trumpf behält jeder, der auf seinen RA hört in der Hand.
Die Unschuldsvermutung
Zitat von watnuwatnu schrieb am 23.02.2024: besagt, dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist.
[...]
Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Quelle: Wikipedia: Unschuldsvermutung
Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten:
Zitat von watnuwatnu schrieb:In Deutschland muss die Unschuldsvermutung** gewahrt werden. Ein Verdacht ist eben nur ein Verdacht und keine Gewissheit. Was, wenn sich später herausstellt, dass die Person unschuldig war?
Prüfung, ob das Handeln der Ermittler gegen das aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz resultierende Übermaßverbot verstößt:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 24.02.2024:Ist der Eingriff geeignet, einen legitimen Zweck zu erreichen? Ist er erforderlich oder gibt es eine mildere Maßnahme zur Zweckerreichung? Ist der Eingriff angemessen, d. h. rechtfertigt der Zweck die Nachteile, die der Betroffene ertragen muss? Oder ist der Eingriff im Rahmen der Interessenabwägung übermäßig belastend und unzumutbar?
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz-50224



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29.02.2024 um 17:15
Kommt bitte zum Thema zurück und unterlasst den Userbezug.


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29.02.2024 um 17:26
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Er war "nachweislich" an der Kesy Kamera Brücke zu einer bestimmten Uhrzeit. Mehr nicht.
Und ganz exakt betrachtet, ist "Er" hier Twingo. Wie in schon verlinkten Quellen ausgefüht, liegen bei Kesy lediglich Aufnahmen des Kennzeichens am Heck vor. Welche und wie viele PÜersonen in den Fahrzeigen sich befinden, wird nicht erfasst.


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29.02.2024 um 17:28
Zitat von watnuwatnu schrieb:Niemand muss sich einer Straftat selbst belasten
Was bereits für Zeugen gelten dürfte. Rein formell gesehen können die sich dann aufs Auskunftsverweigerungsrecht berufen.

Beschuldigte können sich aufs Aussageverweigerungsrecht berufen.

Beide Rechte haben im Grunde dasselbe Ziel.



Das Problem bei F war allerdings und das bereits als Zeuge, dass er überhaupt Aussagen getätigt hat. Und diese Aussagen können und dürfen natürlich von den EB berücksichtigt und entsprechend gewertet werden. Je nachdem entweder zugunsten oder auch zulasten eines Zeugen und so kann aus einem Zeugen auch mal ein Tatverdächtiger für die EB werden.

Dasselbe sollten dann offiziell Beschuldigte einer Straftat Teilaussagen gemacht und erst zu bestimmten Fragen oder Sachverhalten geschwiegen haben. Diese davor gemachten Aussagen können berücksichtig/gewertet werden - so fern nicht dazu genötigt.


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29.02.2024 um 17:50
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Diese davor gemachten Aussagen können berücksichtig/gewertet werden - so fern nicht dazu genötigt.
Werden Sie ja auch. Deshalb beruht der Tatverdacht u.a. auf den Widersprüchen des TV und zwei Fahrten, die er nicht erklären kann. Wobei ich das "kann" durch ein "will" ersetzen würde.

Die Lüge und die Widersprüche sind weder strafbar, noch sind sie ein Tatbeweis.


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29.02.2024 um 17:58
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Und ganz exakt betrachtet, ist "Er" hier Twingo. Wie in schon verlinkten Quellen ausgefüht, liegen bei Kesy lediglich Aufnahmen des Kennzeichens am Heck vor. Welche und wie viele PÜersonen in den Fahrzeigen sich befinden, wird nicht erfasst.
Wenn man es streng genommen nimmt, stimmt das: Nur der Twingo war nachweislich dann und dann dort.


Liegen allerdings keine Hinweise auf andere Personen vor, die auch Zugriff auf den Twingo gehabt haben und anstelle F auch als Fahrer in Betracht kommen können - und ebenso wenig keine Hinweise auf andere Personen, die noch freiwillig mit im Fahrzeug gesessen haben können - kann man wohl davon ausgehen, dass nur F Fahrer des Twingos zu den erfassten Zeiten gewesen sein kann und sich auch keine anderen Personen freiwillig mit in dem Fahrzeug aufgehalten haben.

Mit absoluter Sicherheit oder absolut eindeutig wird man es natürlich nicht wissen/belegen können, aber man muss zumindest davon ausgehen, dass sich nur F als Fahrer in dem Twingo aufgehalten haben kann, wenn rein gar nichts auf einen anderen möglichen Fahrer oder auch auf noch andere freiwillig mitgefahrene Fahrzeuginsassen hinweist.

Ps.

Frage (keine Behauptung): Hieß es nicht mal sogar, dass F irgendwann und das sogar vor den EB die Fahrten zugegeben haben soll? Also zumindest Fahrer gewesen zu sein?
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die Lüge und die Widersprüche sind weder strafbar, noch sind sie ein Tatbeweis.
Diese können aber als zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gewertet werden und mit anderen Ermittlungsergebnissen dann zumindest einen Anfangsverdacht begründen.


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