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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

29.02.2024 um 12:51
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Hat er vermutlich nicht, denn wahrscheinlich wars ja nur eine Ausrede.
Sicher, ansonsten hätte er Erklärungen abgegeben, die zumindest der Wahrheitsfindung dienen.
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde gesagt, das der TV zu der Drogenstory "keine näheren Angaben" gemacht hat.
Er wird wissen, warum.


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Wo ist Rebecca Reusch?

29.02.2024 um 12:54
@MisterDoe

Danke für die Info, dass in den Medien für die Zeugensuche eben alles gezeigt wird was sie evtl. anhatte. Soweit war ich nicht....😉
Ich kann mir vorstellen, dass es mit den ganzen Sachen von R.R. an dem Morgen zu Ungereimtheiten gekommen ist. Und man in dem Moment vielleicht nicht klar denken konnte. Die Kamera wird ja auch nicht gesucht, obwohl die Familie ja immer angegeben hat, dass R.R. vielleicht morgens Bilder machen wollte, wegen dieser BTS Gruppe. Die Decke wird ja z.B. auch gesucht. Merkwürdig finde ich auch, dass die Handtasche gesucht wird. Warum sie diese mit zur Schule nehmen wollte....und eben diese liegengebliebene Wechselwäsche...Auf jeden Fall finde ich gerade diese Kleidungsstücke, wie die Plüschjacke, die zerrissene Jeans und die Kamera sehr auffällige Bekleidungsstücke/Gegenstände, die vielleicht gerade auf der offiziellen Vermisstenseite abgebildet sein könnten, weil sie so auffällig sind. Oder es ist Täterwissen nichts genaues mitzuteilen....
Hatte J.R. nicht auch Mal angegeben, dass die Jacke und Schuhe noch an der Garderobe waren als sie das Haus verließ? F.R. sagte ja aus, dass R.R. schon aus dem Haus ist. Welche Uhrzeiten das waren weiß ich nicht mehr.
Mein Empfinden ist, dass es weitaus mehr an Indizien gibt, die die Öffentlichkeit natürlich nicht kennt. Von wem die Aussagen gemacht wurden, was evtl. alles fehlte weiß ich nicht, ob es die Familie selber war!


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29.02.2024 um 12:57
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:hat man Sichtungen
Zumal es ja offenbar mindestens 4 Zeug*innen (darunter drei Reiterinnen) zu geben scheint. Drei Zeugen beziehen sich auf eine verdächtige Person und einer auf einen himbeerroten Twingo. Dazu kommt, dass auch der Zeitpunkt der Sichtung mit der KESY-Erfassung um 10:47 Uhr harmoniert. Die Reiterinnen haben ihre Beobachtung demnach auf "kurz vor Mittag" taxiert.
Durch Smartphone-Fotos hätten sie später den Zeitpunkt bestimmen können: 18. Februar 2019, kurz vor Mittag.
Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Wir-suchen-weiter-nach-Rebecca-article22370025.html


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29.02.2024 um 13:13
Zitat von Anja66Anja66 schrieb:Danke für die Info, dass in den Medien für die Zeugensuche eben alles gezeigt wird was sie evtl. anhatte. Soweit war ich nicht....
Ich wollte nur sagen, dass diese Tatsache keinem Suchaufruf nach den Kleidungsstücken in sich gleichkommt.
Zitat von Anja66Anja66 schrieb:Hatte J.R. nicht auch Mal angegeben, dass die Jacke und Schuhe noch an der Garderobe waren als sie das Haus verließ?
Soweit ich mich erinnere, will sie nicht gesehen haben, ob R noch da war und hat auch nicht darauf geachtet, ob ihre Schuhe oder Jacke noch da waren. So hieß es jedenfalls und das wäre verständlich, wenn sie morgens unter Druck gestanden hätte, das Kind in die KiTa zu bringen.

Was nun wahr ist, ist schwer zu sagen.
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Zumal es ja offenbar mindestens 4 Zeug*innen (darunter drei Reiterinnen) zu geben scheint. Drei Zeugen beziehen sich auf eine verdächtige Person und einer auf einen himbeerroten Twingo. Dazu kommt, dass auch der Zeitpunkt der Sichtung mit der KESY-Erfassung um 10:47 Uhr harmoniert. Die Reiterinnen haben ihre Beobachtung demnach auf "kurz vor Mittag" taxiert.
Genau.


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29.02.2024 um 13:14
Zitat von OutbackOutback schrieb:F. scheint bei dem Thema ziemlich mundfaul zu sein, selbst ggü. 1a Vertrauenspersonen.
Auch aus dem Grund wäre es vermutlich sehr unklug, wegen der Äußerungen der Ex-Freundinnen einen "Lauten" zu machen. Das käme (auch der Familie gegenüber) schon sehr seltsam rüber, wenn er sich selbst oder durch seine Anwältin hierzu äußern würde, zur Sache aber zu keinerlei Einlassung bereit ist.


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29.02.2024 um 13:40
Zitat von DawnDawn schrieb:Trotzdem verstehe ich nicht, warum das Video nicht schon 2019 veröffentlicht wurde.
Ich denke mal, dass die Berliner, erst recht in den relevanten Bezirken und Ortsteilen, sowieso maximal hinsichtlich des Twingos und Rebeccas Verschwinden sensibilisiert waren. Eine Veröffentlichung der (illegalen) 8:36 Aufnahmen, zusätzlich zu den XY-Bildern, hätte wahrscheinlich keinen zu erwartenden Ermittlungsvorteil ergeben. Das Gegenteil trifft auf das "KESY"-Gebiet in Brandenburg zu, hier konnte niemand ahnen, dass der TV dort rumgurkte und konkret dort Zeugen gesucht werden.
Zitat von DawnDawn schrieb:Warum hat die Staatsanwaltschaft die Lauben nie durchsucht? Das ist einfach völlig unverständlich.
Falls das überhaupt stimmt, dass das Laubengrundstück einem Bekannten von F. gehört(e) und das den EB bekannt war und die das Grundstück dennoch nicht durchsuchten, würde ich das schon als fahrlässig bezeichnen. Ohne Gefahr in Verzug bedurfte es natürlich einer begründeten richterlichen Anordnung oder der Einwilligung des Besitzers. Aber das sollte bei Fallrelevanz kein Thema gewesen sein.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Die Ermittler müssen sich and das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung halten.
Das rechtsstaatliche Prinzip beinhaltet aber auch eine zulässige Schuldvermutung in der Strafverfolgung. Ermittler können (und müssen) auch der Schuldvermutung folgen und Ermittlungsmaßnahmen durchführen, die der Unschuldsvermutung widersprechen und im ungünstigsten Fall zu einer öffentl. Vorverurteilung führen. Klar, nur rechtlich zulässige "Schuldvermutung" und entsprechende Ermittlungsmaßnahmen nach dem Prinzip einer zielführenden Notwendigkeit unter dem Einsatz möglichst milder Mittel. Andernfalls wäre eine Strafverfolgung unmöglich, was nicht heißt, dass Ermittler nicht auch in Richtung anzunehmender Unschuld eines TV ermitteln müssen.


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29.02.2024 um 13:44
Im MDR-Podcast wird zu Rebeccas "berühmten" Foto gesagt:
[…] , das die Polizei ausgesucht hat […]
Quelle: https://www.ardaudiothek.de/episode/die-spur-der-taeter-der-true-crime-podcast-des-mdr/seit-fuenf-jahren-vermisst-der-fall-rebecca-reusch/mdr-aktuell/13157653/ ca. Min. 8:30

Außerdem ist es – immer noch - das einzige Foto auf der offiziellen Website der Polizei Berlin.
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.786693.php
Der zitierte Beitrag von Winterkind wurde gelöscht. Begründung: Quelle nicht erwünscht
Ja, an dieses Statement erinnere ich mich auch.


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29.02.2024 um 14:59
Ja, z. B. wegen u. g. Schuldvermutung* sind Pressevertreter u. a. Medien gegenüber den Ermittlern in einer stärkeren Position als die Familie. (*Zitat von @Outback )

Position der Presse:
Verfassungsrechtlich verbürgte Presse- und Informationsfreiheit (auch Rundfunkfreiheit etc.). Weil das ein starkes Recht ist, ist z. B. auch die Verdachtsberichtserstattung möglich. (Wie in meinem gestrigen Post zum Podcast "Im Dunkeln" erklärt.)

Dass Ermittler auch gegenüber Angehörigen kein Täterwissen offenbaren sollten, können Angehörige, die gleichzeitig auch in der Opferposition sind, nicht nachvollziehen.
D. h., in ihrem traumatischen Ausnahmezustand können sie Sinn und Zweck der u. g. Schuldvermutung noch weniger nachvollziehen als jene UserInnen hier, die immer noch nicht Sinn und Zweck der Unschuldsvermutung erfasst haben.

Schwächere Position der Familie:
Zitat von OutbackOutback schrieb:Das rechtsstaatliche Prinzip beinhaltet aber auch eine zulässige Schuldvermutung in der Strafverfolgung. Ermittler können (und müssen) auch der Schuldvermutung folgen und Ermittlungsmaßnahmen durchführen, die der Unschuldsvermutung widersprechen und im ungünstigsten Fall zu einer öffentl. Vorverurteilung führen. Klar, nur rechtlich zulässige "Schuldvermutung" und entsprechende Ermittlungsmaßnahmen nach dem Prinzip einer zielführenden Notwendigkeit unter dem Einsatz möglichst milder Mittel. Andernfalls wäre eine Strafverfolgung unmöglich, was nicht heißt, dass Ermittler nicht auch in Richtung anzunehmender Unschuld eines TV ermitteln müssen.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Im Gegenteil, man hat die neuen Erkenntnisse nicht von den Ermittlern übermittelt bekommen, sondern aus den Medien.
Zitat von MonkeyDRuffyyyMonkeyDRuffyyy schrieb:Du glaubst ernsthaft das die Familie Neuigkeiten eher erhalten von den Medien erhalten als von den EB?
Das ist kein Einzelfall: Siehe z. B.
Die Handlungsempfehlungen des Landes für den Opferschutz sind im Fall Niklas Pöhler unbeachtet geblieben: Opfer und ihre Angehörigen sollen über Ermittlungsergebnisse informiert werden - das passierte im Fall Niklas nicht.
Quelle: https://ga.de/bonn/stadt-bonn/ermittlungen-wurden-schon-im-maerz-eingestellt_aid-44038303

Außerdem ist nicht auszuschließen, dass Vertreter der Presse in sog. Hintergrundgesprächen** von Ermittlern Dinge erfahren, die sie zwar nicht veröffentlichen dürfen, aber dennoch im Gespräch mit der Familie andeuten, um die Familie zu bestimmten Aussagen zu bewegen.
** Info dazu aus einem anderen Thread:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 05.02.2024:Vertraulichkeitsstufen für Journalisten
Stufe 1:
Alle Informationen und die Quelle, also der Namen der Person, von der die Informationen stammen, dürfen veröffentlicht werden.
Stufe 2:
Die erhaltenen Informationen dürfen ohne Nennung der Quelle veröffentlicht werden. Statt Namen ist dann z. B. von „gut informierten Kreisen“ usw. die Rede.
Stufe 3:
Die in sog. "Hintergrundgesprächen" erhaltenen Informationen sollen nicht veröffentlicht werden. So können Journalisten aber zusätzliche nützliche Informationen und Einschätzungen von Beteiligten erfahren. (Sie müssen aber auch aufpassen, dass sie nicht durch vorgespielte Vertraulichkeit instrumentalisiert werden.)
https://www.deutschlandfunk.de/medien-abc-vertraulichkeit-100.html



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29.02.2024 um 15:09
Was habt ihr denn jetzt schon wieder gegen dieses Foto. Das hat die Familie der Polizei gegeben, damit die es veröffentlicht. Vielleicht weil sie R dort besonders hübsch fand? Hätten sie das Bild nicht veröffentlicht sehen wollen, hätten sie es sicher erst gar nicht weitergegeben. Die Polizei konnte doch zunächst gar nicht wissen, wie das Mädel wirklich aussieht.


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29.02.2024 um 15:12
@emz
Dir Polizei hat das, wenn ich mich richtig erinnere, von ihrem Instagram Profil genommen. Die Familie hatte ihnen andere Bilder zur Verfügung gestellt.
Deshalb stimme ich @msbarnaby da zu.
Das Bild hat so natürlich mehr Aufmerksamkeit bekommen, als die anderen, natürlicheren Bilder es hätten.


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29.02.2024 um 15:16
Zitat von emzemz schrieb:Das hat die Familie der Polizei gegeben, damit die es veröffentlicht.
Sorry, aber das stimmt so in der Beschreibung der Abläufe nicht. Die Aussagen der Familie und der Ermittler widersprechen dieser Vermutung vehement. Es war sehr wohl die Polizei, die dieses Foto ausgesucht und veröffentlicht hat.

Und zu einer ganz bestimmten möglichen Motivation, das zu tun, hat @msbarnaby einen Ansatz gefunden, den ich zumindest mal sehr nachvollziehbar finde.


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29.02.2024 um 15:22
Zitat von watnuwatnu schrieb:die immer noch nicht Sinn und Zweck der Unschuldsvermutung erfasst haben.
Soll das eigentlich bedeuten, dass man jetzt, nur weil die Unschuldsvermutung gilt, ihn als ein Opfer einer gemeinen medialen Hetzkampagne anzusehen hat?

So wirkt das ständige Voranstellen dieser juristischen Tatsache.

Falls er aber eben doch schuldig ist, dann bleibt er das. Egal, was der Rechtsstaat beweisen kann oder nicht.

Die Laterne, vor die ich scheppere, ist auch da, obwohl ich sie nicht gesehen habe. Ihrer Logik nach gab es sie aber nicht und ich habe mir das dann wohl eingebildet. Und die Beule an der Stirn lässt sich ebenfalls in keinen kausalen Zusammenhang mit dieser Laterne bringen. Weil ich habe sie ja vorher nicht gesehen.

Edit: Wilde Argumentation.


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29.02.2024 um 15:33
Zitat von FellhaseFellhase schrieb:Sicher, ansonsten hätte er Erklärungen abgegeben, die zumindest der Wahrheitsfindung dienen.
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde gesagt, das der TV zu der Drogenstory "keine näheren Angaben" gemacht hat.
Er wird wissen, warum.
Natürlich weiss er warum. Wenn es um Drogen geht kann es gefährlich werden, die haben es nicht so gern wenn man singt. Davon ab wird ihm sowieso nicht geglaubt, warum also auspacken und sich samt Familie eventuell in Gefahr begeben?

Da die Drogenstory mit R nichts zu tun hat dient sie auch nicht der Wahrheitsfindung. Das geistert zwar immer in sämtlichen Foren herum aber Drogen und Rebecca sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Soll das eigentlich bedeuten, dass man jetzt, nur weil die Unschuldsvermutung gilt, ihn als ein Opfer einer gemeinen medialen Hetzkampagne anzusehen hat?
MMn nach ja!
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Falls er aber eben doch schuldig ist, dann bleibt er das. Egal, was der Rechtsstaat beweisen kann oder nicht.
Wenn der Rechtsstaat nichts beweisen kann dann gilt er als unschuldig. Auch wenn das so vielen Leuten nicht gefällt. So geht nun mal "Rechtsstaat".


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29.02.2024 um 15:35
Zitat von MairaMaira schrieb:Wenn der Rechtsstaat nichts beweisen kann dann gilt er als unschuldig. Auch wenn das so vielen Leuten nicht gefällt. So geht nun mal "Rechtsstaat".
Also ist es Ihrer Meinung nach dann das Gleiche wie er hat es schlicht und einfach nicht getan?


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29.02.2024 um 15:37
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Falls er aber eben doch schuldig ist, dann bleibt er das. Egal, was der Rechtsstaat beweisen kann oder nicht.
Sie werfen immer verschiedene Dinge durcheinander, das macht es anstrengend.

Die Unschuldsvermutung ist ein juristischer Begriff. Wenn ein Gericht keine Schuld feststellen kann, ist jemand juristisch unschuldig.

Was ich persönlich darüber denke, weil ich, warum auch immer zu der Überzeugung komme, dieser jemand sei schuldig, hat damit nichts zu tun. Es hat aber Folgen für den Umgang damit. Denn Sie machen Sich unter Umständen strafbar, wenn Sie falsche Tatsachen behaupten (wenn das jemand anzeigt oder sie zivilrechtlich belangt werden sollten). Denn die juristische Unschuld ist eine Tatsache. Sie dürfen sehr wohl eine Meinung haben und die auch äußern. Sie sollten dabei aber vor allem eine sprachliche Sorgfalt an den Tag legen.

Sie können nicht jemanden Mörder nennen, der keiner ist.
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Soll das eigentlich bedeuten, dass man jetzt, nur weil die Unschuldsvermutung gilt, ihn als ein Opfer einer gemeinen medialen Hetzkampagne anzusehen hat?
Es geht sogar beides, das schließt sich keineswegs aus. Er ist tatverdächtig und gegen ihn und vor allem gegen sein Umfeld wird auf eine Art und Weise gehetzt, die mit Meinungsäußerungen nicht viel zu tun hat. Davon erzählt unter anderem seine Schwester sehr eindrücklich in dem Podcast.


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29.02.2024 um 15:46
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Also ist es Ihrer Meinung nach dann das Gleiche wie er hat es schlicht und einfach nicht getan?
Es gibt einen Grund, warum die Rechtsprechung bei uns in Richterhand ist und nicht in Foren verhandelt wird.

Was haben Sie für Beweise, die ein hypothetisches Gericht nicht hat? Keine, möchte ich meinen.

Interpretieren Sie Dinge anders als ein Gericht, dann ist das völlig legitim. Aber daraus folgt nichts. Sie können glauben, dass er es "trotzdem" war. Sie können es aber nicht belegen. Und man darf schon fragen, was bei der anderen Interpretation die Grundlage und Ihre persönliche Expertise ist. "Das ist doch klar, dass der das war" reicht nicht. Sie können es ihm - Stand jetzt - nicht beweisen.

Die einzigen, übrigens, die berechtigterweise das ganze emotional anders sehen dürfen als ein Gericht, sind die Angehörigen, egal ob Freispruch oder Schuldspruch. Da ist das menschlich verständlich. In gewissen Grenzen. Die halten ihn für unschuldig.

Wollen wir wirklich der Familie daraus einen Strick drehen? Und, wenn ja, warum, was ist die Motivation?

Wir hier haben nicht zu richten. Das ist, wenn man es weiter denkt, Selbstjustiz. Und damit Barbarei.


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29.02.2024 um 15:49
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Sie können nicht jemanden Mörder nennen, der keiner ist.
Dem pflichte ich bei. Und diese Ansicht ist gestern schon bei mir angekommen.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Sie werfen immer verschiedene Dinge durcheinander, das macht es anstrengend.
Nein, sie nutzen nur dieses fadenscheinige Argument, um jede Diskussion im Keim zu ersticken.

Der TV ist möglicherweise der Täter. Das ist das, was die Behörden sagen, nicht mehr und nicht weniger. Und daher dürfen auch Hypothesen zu möglichen Tatzusammenhängen aufgestellt werden. Sei es jüngst die Fahrt.

Gleichermaßen haben sie Recht und diese Zusammenhänge dürfen nicht als absolut gesicherte Fakten dargestellt werden. Solange diese Überlegungen in diesem Thread aber als Möglichkeiten/Wahrscheinlichkeiten gekennzeichnet werden, sehe ich da absolut kein Problem drin.


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29.02.2024 um 15:56
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Und man darf schon fragen, was bei der anderen Interpretation die Grundlage und Ihre persönliche Expertise ist. "Das ist doch klar, dass der das war" reicht nicht. Sie können es ihm - Stand jetzt - nicht beweisen.
Wir sprachen gestern von einem möglichen Fund der Leiche Nähe Wolzig, so ist diese Diskussion entstanden.
Ich habe Ihnen lediglich gesagt, dass wenn man eine Leiche fände, der TV sich zumindest nicht davon freisprechen könnte, im Zusammenhang mit der Ablage zu stehen. Denn er war nachweislich dort. Das würde zwar immer noch keine Täterschaft belegen, aber mindestens einen Bezug herstellen.

Man bräuchte in diesem Fall keine richterliche Expertise, um die Drogengeschichte ein für allemal in den Boden zu stampfen.


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29.02.2024 um 15:56
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Nein, sie nutzen nur dieses fadenscheinige Argument, um jede Diskussion im Keim zu ersticken.
Ich ersticke keine Diskussionen. Wenn jemand, wie @emz behauptet, das Foto hätte die Familie veröffentlicht, dann stimmt das schlicht und einfach nicht. Da können Sie gerne über Wahrscheinlichkeit reden, wenn die Grundlage der Rechnung nicht stimmt, ist die Rechnung falsch.

Sie können auch nicht einfach behaupten, dass da Klamotten von R im Container gefunden wurden. Sie können es vermuten, aber nicht als Tatsache hinstellen.
Zitat von MisterDoeMisterDoe schrieb:Solange diese Überlegungen in diesem Thread aber als Möglichkeiten/Wahrscheinlichkeiten gekennzeichnet werden, sehe ich da absolut kein Problem drin.
Ich auch nicht. Aber, nochmal, diese Möglichkeiten/Wahrscheinlichkeiten müssen ihre Wurzeln in der Realität haben und nicht selbst in Vermutungen, wenn man konstruktiv diskutieren will.

Die Ermittler haben eine klare Überzeugung. Basierend auf Fakten. Mehr aber auch nicht. Sagen sie selber. Sagt die Realität.


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