Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit
04.02.2024 um 07:36Füchschen schrieb am 30.01.2024:Wird die Öffentlichkeit im gleichen Maße über diesen Prozess bezüglich Kinderpornografie informiert werden wie in Kinderpornografie-Fällen, in denen es nicht um die Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit eines Polizeibeamten geht?Wenn der Prozess öffentlich ist, was ich vermute, auf jeden Fall. Warum auch nicht?
Füchschen schrieb am 30.01.2024:Werden wir überhaupt irgendetwas Substantielles über die Bestechung an sich erfahren, da es ja um die Verletzung eines Dienstgeheimnisses der Polizei geht. Andersherum gefragt: Verletzt eine Berichterstattung in den Medien das Dienstgeheimnis der Polizei, zumal die Vorwürfe schwer wiegen?Es ist möglich, bei Prozessen auch zum Teil die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn z.B. über bestimmte Dinge gesprochen wird, die einen besonderen Geheimhaltung bedürfen oder wenn es um Minderjährige geht. Das wird das Gericht sicher beachten.
Füchschen schrieb am 30.01.2024:Was sind das für Männer, die ihren Beruf als Polizeibeamter aufs Spiel setzen durch Bestechung, den Besitz und Vertrieb von Kinder- bzw. Jugendpornografie und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Frauen?Männer, von denen man das eigentlich nicht denken würde. Aber von wem kann man sich so etwas überhaupt vorstellen?
Füchschen schrieb am 30.01.2024:Ist es einer Frau möglich zu erkennen oder zu ahnen, dass ihr Liebhaber heimlich Sexvideos von ihr dreht?Je nachdem, wie die Kamera(s) platziert sind, wohl nicht.
CharliesEngel schrieb:Dazu stellen sich Fragen:Richtig. Nur diese Geschädigten können dazu etwas sagen.
- Konnten die Frauen gefunden und dazu befragt werden
xoxalb schrieb:Wenn er dabei seine Uniform trug, deutet das darauf hin, dass das spontan während seiner Dienstzeit passierteWarum? Es könnte doch bei ihm zu Hause geschehen sein. Da könnte er auch die versteckten Kameras angebracht haben.
Während der Dienstzeit müsste er doch jederzeit damit rechnen, dass ein/e andere/r Kolleg:in rein kommt.
xoxalb schrieb:Vielleicht hat er ihnen versprochen, dass sie sich auf diese Art von einer "Anzeige" oder polizeilichen Maßnahmen befreien können.Das wäre dann natürlich ein weiterer Straftatbestand.
Davon wurde in der Berichterstattung allerdings nichts gesagt. Die Kommentatorin sagte, dass der Betreffende möglicherweise mit diesen Videos bei Kollegen "hausieren" gegangen sei.
Darunter kann man sich einiges vorstellen, aber man könnte auch daneben liegen. Daher sollte die Verhandlung abgewartet werden, wo das geklärt werden wird.
heiduane schrieb:Polizisten gehen doch auch mit ihrer Dienstkleidung nach Hause, oder irre ich mich da?Das ist unterschiedlich, manche ziehen sich zu Hause um, andere auf der Dienststelle. Das ist sicher sehr individuell. Wer z B. mit dem Fahrrad oder Motorrad kommt wird sich auf der Dienststelle umstrippen.
emz schrieb:Polizisten fahren in der Bahn kostenlos, wenn sie das in Uniform machen.Auf jeden Fall gibt es Frauen, die total auf Uniformen stehen und abfahren. Und wenn der junge Polizist vielleicht noch recht fesch aussah, könnte ich mir vorstellen, dass er Erfolge bei den Damen hatte. Das ist ja auch nicht verwerflich. Wenn er zu Hause privat seine Uniform trägt, vielleicht sogar auf den Wunsch der Dame - das muss er ja keinem erzählen und dann bekommt es keiner mit.
Da hat er sich mit den Videos nun wohl selbst ins "Knie gefickt"...
Allerdings die Aufnahmen ohne Wissen der Gefilmten anzufertigen und dann natürlich, das anderen zu zeigen, das ist ungesetzlich.
Und rein menschlich gesehen schon ekelhaft.
Füchschen schrieb am 30.01.2024:Warum erfahren wir den Vornamen und eventuell den ersten Buchstaben des Nachnamens des Polizeibeamten nicht? Ist es richtig so, dass wir den Namen nicht erfahren? Wann werden wir den Namen erfahren?Warum reitest Du so darauf herum? Glaubst Du, diese Person zu kennen? Ansonsten ist es doch Wurscht, ob der Betreffende Sven R. heißt, Erkan Y., Kurt B. oder Andrea M. Oder?
Wer sich dafür interessiert, kann doch die Verhandlung besuchen, wenn diese öffentlich ist.
Dann sollte man besser früh kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Verhandlung lokal großes Interesse erweckt und die Plätze schnell besetzt sein werden.
Füchschen schrieb am 31.01.2024:Es geht in der Anklage um drei Anklagefelder, die man, um diesen Polizeibeamten zu beurteilen, auch immer zusammen nennen muss.Zu 1) der Tatbestand ist Verbreitung von
1) Besitz und Vertrieb von Kinder-/ Jugendpornografie
2) Bestechung
3) Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Frauen
Zu 2) Verwechsele nicht Bestechlichkeit mit Bestechung. Der Angeklagte selbst hat ja nicht bestochen.
Füchschen schrieb am 31.01.2024:Gegen Geld die Datenbanken der Polizei durchsuchen! Sensible Daten nach draußen tragen!Es gab zurückliegend schon Fälle, wo festgestellt wurde, dass unberechtigt Daten abgefragt wurden. Das wurde bei datenschutzrechtlichen Überprüfungen festgestellt und dann wurden auch Verfahren eingeleitet. Jeder Benutzer hat ja eine eigene Kennung.
Möglicherweise sind die Aktionen des Betreffenden dadurch aufgefallen. Oder zusätzlich aufgefallen.
Ich möchte aber hier nicht herumspekulieren.
Füchschen schrieb am 31.01.2024:Ich finde, es müssen ganz deutlich die Themen genannt werden, um die es bei dem Treiben des der Bestechung angeklagten Beamten ging.Bestechlichkeit
Füchschen schrieb am 31.01.2024:der beschuldigte Polizeibeamte wird alles tun mit seinem Anwalt, damit die Klage abgewiesen wird.Darum geht es jedem Beschuldigten und seinem Verteidiger. Das ist die Aufgabe des Strafverteidigers. Der Beschuldigte hier hat eine Menge zu verlieren. Möglicherweise hat er "nur" Polizist gelernt und sonst keinen anderen Beruf. Da geht es um seine Existenz.
Füchschen schrieb am 31.01.2024:Andererseits frage ich mich, ob es möglich ist, dass so nachlässig ermittelt wird, dass dann die Klage abgewiesen werden kann. Das glaube ich nicht.Davon gehe ich auch nicht aus. Eine Anklage wird ja erst erhoben, wenn genug belastendes Material zusammen getragen worden ist. Erst dann wird eine Hauptverhandlung eröffnet. Ansonsten würde diese abgelehnt. Wenn ich es richtig deute, wurde seit 2022 ermittelt.
xoxalb schrieb:Sein Beruf dürfte alles in allem in Zukunft passé seinAuf jeden Fall. Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 11 Monaten verurteilt wird, muss er aus dem Dienst entlassen werden. Seine Besoldungsstelle muss ihn bei der Rentenversicherung nachversichern, denn Ansprüche auf Alimentation durch den Staat durch eine Pension hat er verwirkt. Eventuell muss er auch Bezüge zurückzahlen. Es könnte durchaus sein, dass sein Gehalt während der Suspendierung weiter überwiesen wurde. Das weiß ich natürlich nicht. Aber bis zu einer gerichtlichen Feststellung seiner Schuld:
emz schrieb:Die Unschuldsvermutung gilt so lange, bis ein Urteil ergangen ist.
Registrierung2 schrieb:Das wäre eine absurde Vorstellung, da sich ein Polizist jederzeit selbst in den Dienst versetzen kann, auch ohne Dienstkleidung.So ist es aber. Ein Polizeibeamter hat auch das Recht auf Freizeit. Aber wenn er da von schweren Straftaten erfährt, hat er sogar die Pflicht, dem nachzugehen.
Ähnlich wie ein Arzt.
Ein Polizeibeamter kann sich während seiner Freizeit „zum Zweck der Verbrechensbekämpfung oder der Gefahrenabwehr“ selbst in den Dienst versetzen.Quelle:
https://www.thorsten-blaufelder.de/2021/04/polizist-freizeit-dienstunfall-arbeitrecht-dornhan-rottweil/#:~:text=Ein%20Polizeibeamter%20kann%20sich%20w%C3%A4hrend,selbst%20in%20den%20Dienst%20versetzen.
Füchschen schrieb:Dieser Polizist ist in seinen eigenen Reihen ja nicht aufgefallen.Lange wohl nicht, wenn das von 2017 an war. Irgendwann dann anscheinend schon. Vielleicht hat er sich sehr sicher gefühlt. Man weiß es nicht.
Füchschen schrieb:Meine vorläufige Antwort ist: Er kann zum Beispiel kein Polizist auf Streife gewesen sein, weil diese bestimmt keinen Zugang zu sensiblen Daten haben, wie Vorladungen zum Gericht, Kinderpornografie usw.Nun, er hatte eine Uniform. Er wird also bei der Schutzpolizei gewesen sein.
Jeder normale Polizeibeamte kann bestimmte Daten abfragen und auch Akten einsehen.
Bestimmte Daten sind aber auch gesperrt.
Die können nur die Personen einsehen, die auch in diesem speziellen Bereich arbeiten.
Füchschen schrieb:Vor Gericht wollte der Richter das Video nicht sehen,Das ist nicht richtig, der Richter muss meiner Meinung nach alles in Augenschein nehmen, um zu einem Urteil kommen zu können. Deswegen gibt es doch auch Rekonstruktionen und Tatortbegehungen usw.
Füchschen schrieb:Ich fand heute dieses Beispiel:Das ist offensichtlich eine Razzia gewesen; ein großer Durchsuchungs-Einsatz, der auch eine größere Öffentlichkeitswirkung erzielt hat und von der die Presse schnell Wind erhält und nachfragt. Das kann man nicht mit einem Einzelfall vergleichen.
Kreis Herford Kinderpornografie: Polizei durchsucht Wohnungen
Herford · Bei Durchsuchungen im Kreis Herford stellt die Polizei in zahlreichen Wohnungen Datenträger sicher. Der Verdacht: Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie.
01.02.2024 , 11:58 Uhr
Wegen des Verdachts des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie hat die Polizei im Kreis Herford die Wohnung von 19 Tatverdächtigen durchsucht. Dabei wurden Ende Januar 34 Mobiltelefone, 15 Computer und 49 Datenträger wie Festplatten und USB-Sticks sichergestellt, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Die Auswertung der großen Datenmengen werde einige Zeit dauern, heißt es in der Mitteilung.
Quelle:https://www.wz.de/nrw/kinderpornografie-polizei-durchsucht-wohnungen_aid-106248797