Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit
20.10.2024 um 19:23Interested schrieb:Mir geht es um die Verhältnismäßigkeiten der Straftatbestände. Für sexualisierte Gewalt an Kindern gibt es auf Bewährung hier, plus die anderen Vergehen und nur darum ging es mir.Ich verstehe. Das ist schwer nachvollziehbar, besonders, wenn es eigentlich die Aufgabe des Betreffenden ist, gerade diese Dinge zu bekämpfen.
Das Gericht ist aber, wenn ich es richtig verstanden habe, dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Ich gehe davon aus, dass diese alles ausgeschöpft haben, was auszuschöpfen war? Bei mehreren Delikten wird ja zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst. Das gibt dann meist nochmal einen "Nachlass".
Zudem wurde eine Geldauflage gemacht und der Betreffende verliert seinen Job und den Beamtenstatus (zu Recht!).