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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

133 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Kinderpornografie, Bestechlichkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

20.10.2024 um 19:23
Zitat von InterestedInterested schrieb:Mir geht es um die Verhältnismäßigkeiten der Straftatbestände. Für sexualisierte Gewalt an Kindern gibt es auf Bewährung hier, plus die anderen Vergehen und nur darum ging es mir.
Ich verstehe. Das ist schwer nachvollziehbar, besonders, wenn es eigentlich die Aufgabe des Betreffenden ist, gerade diese Dinge zu bekämpfen.
Das Gericht ist aber, wenn ich es richtig verstanden habe, dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Ich gehe davon aus, dass diese alles ausgeschöpft haben, was auszuschöpfen war? Bei mehreren Delikten wird ja zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst. Das gibt dann meist nochmal einen "Nachlass".
Zudem wurde eine Geldauflage gemacht und der Betreffende verliert seinen Job und den Beamtenstatus (zu Recht!).


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

20.10.2024 um 19:49
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Der Polizist hat durch das, was er getan hat, auch sein eigenes Leben ruiniert.
Kommt darauf an, was er für seine skrupellosen Verbrechen abgesahnt hat.

Ich kann die Entrüstung über das Urteil gut verstehen und empfinde es auch nicht als abschreckend.

Interessant wäre zu wissen, wie lange seine Log-Daten, d. h. die Daten, anhand derer nachvollziehbar ist, dass er auf Polizeicomputer zugegriffen hat, gespeichert wurden. Denn, wenn rechtswidrige Zugriffe vor diesem Zeitraum erfolgt wären, wären sie nicht mehr nachvollziehbar. Ebenso frage ich mich, ob es auch nicht nachweisbare Datenverkäufe gegeben haben könnte.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hast du denn Mal eine Quelle für diese Steile der These, außer der Spekulation einer Journalistin, die lange zurück liegt?
Die Antwort von @Füchschen möchte ich ergänzen: Auf eine ähnliche Äußerung antwortete ich
Zitat von watnuwatnu schrieb am 05.02.2024:Eine Journalistin des NDR, die schon öfters über Strafsachen berichtete, würde ich nicht als unseriös bezeichnen. (...) Da Journalisten manchmal Infos erhalten, die nicht veröffentlicht werden sollen, könnte es sein, dass u. g. Vermutungen nicht ganz aus der Luft gegriffen sind. (Siehe unten "Vertraulichkeitsstufen") Außerdem sagt sie, dass der Zuständigkeitsbereich der u. g. Staatsanwaltschaft auf organisierten Kriminalität hindeuten könnte.:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 05.02.2024:Vertraulichkeitsstufen für Journalisten
Stufe 1:
Alle Informationen und die Quelle, also der Namen der Person, von der die Informationen stammen, dürfen veröffentlicht werden.
Stufe 2:
Die erhaltenen Informationen dürfen ohne Nennung der Quelle veröffentlicht werden. Statt Namen ist dann z. B. von „gut informierten Kreisen“ usw. die Rede.
Stufe 3:
Die in sog. "Hintergrundgesprächen" erhaltenen Informationen sollen nicht veröffentlicht werden. So können Journalisten aber zusätzliche nützliche Informationen und Einschätzungen von Beteiligten erfahren. (Sie müssen aber auch aufpassen, dass sie nicht durch vorgespielte Vertraulichkeit instrumentalisiert werden.)
https://www.deutschlandfunk.de/medien-abc-vertraulichkeit-100.html
Zur Annahme, dass sie evtl. aus Hintergrundgesprächen mehr wissen könnte, kam ich wg. u. g. Hervorhebung:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 04.02.2024:Im NDR-Video äußert die Journalistin Ch. Gerlach (Studio Oldenburg) zwei Vermutungen, die nicht im Text stehen:

1.)
Bezüglich der weiterverkauften Informationen aus dem Polizeicomputer:
Dass die Anklagebehörde (Staatsanwaltschaft Osnabrück) zuständig für Clankriminalität und Korruption sei, könnte darauf hindeuten, dass,

(...) diese beiden Tipps in das Milieu der organisierten Kriminalität verkauft worden sein könnten.

2.)
Auf die Frage, wie man dem Polizisten auf die Spur gekommen ist:

Das LG sagt, es war ein Beifang, ich habe gehört, er ist mit den Sexvideos hausieren gegangen bei Kollegen. Möglicherweise haben die ihn dann verraten, aber bestätigt ist das nicht.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kinderpornografie-und-Bestechlichkeit-Polizist-angeklagt,polizist334.html



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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

20.10.2024 um 19:50
Insgesamt finde ich auch die Strafen deutlich zu niedrig.
Hier die Dreistigkeit eines Polizisten, der unter einem 1 Jahr Bewährung bekommen hat bei über tausendfachem Besitz und noch vor hat zurück in den Dienst zu wollen:
Nach dem milden Urteil gegen Polizeihauptmeister Uwe H. (60) schlugen die Wellen hoch. Das Landgericht Dresden hatte sein Kinderporno-Urteil von 16 auf elf Monate Haft (auf Bewährung) gesenkt. Damit wäre eine Rückkehr des Porno-Polizisten in den Dienst möglich, zumindest theoretisch. Das will das Innenministerium jedoch verhindern.
Quelle: https://www.tag24.de/dresden/crime/milder-urteilsspruch-polizist-mit-kinderpornographie-koennte-zurueck-in-den-dienst-3117513

Von daher scheint der Threadfall aufgrund >1 Jahr mit den Auswirkungen klarer zu sein. Aber mal schauen, vllt geht man ja auch noch in Berufung..


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

20.10.2024 um 20:49
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Das Landgericht Aurich hat einen Polizisten aus Leer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Wie muss man sich die Bewährung vorstellen? Welche Auflagen wurden gemacht? Außer der Zahlung der Geldstrafe sehe ich nicht wirklich eine große Strafe für den Polizisten. Falls er seinen Job verliert, muss er sich sicher um eine neue Arbeitsstelle kümmern. Werden eventuell auch Überprüfungen vorgenommen, ob er sich wieder in Foren bewegt, wo Kinderpornografische Bilder gehandelt werden?


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

20.10.2024 um 21:00
Zitat von HolzaugeSHKHolzaugeSHK schrieb:Wie muss man sich die Bewährung vorstellen? Welche Auflagen wurden gemacht?
Zu einer Bewährungsdauer oder weiteren Auflagen konnte man nichts lesen.
Zitat von HolzaugeSHKHolzaugeSHK schrieb:Werden eventuell auch Überprüfungen vorgenommen, ob er sich wieder in Foren bewegt, wo Kinderpornografische Bilder gehandelt werden?
Wie soll das gehen? Alle 2 Wochen seinen PC kontrollieren?

Aber wenn er sich was zu Schulden kommen lässt wegen einer Kleinigkeit, müsste er theoretisch in Haft.

Aber von sowas hört man eigentlich nie. Wenn er jetzt z.b. statt Polizeiauto Bus fährt und das schwarz und dann erwischt wird, müsste er dann wirklich die 2 Jahre in Haft ?


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

20.10.2024 um 22:26
Ich finde die Strafe auch zu niedrig.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hier die Dreistigkeit eines Polizisten, der unter einem 1 Jahr Bewährung bekommen hat bei über tausendfachem Besitz und noch vor hat zurück in den Dienst zu wollen:
Kinderpornografie scheint niemanden bei Gericht zu beeindrucken. In Dresden wurde bei dem 60-jährigen Polizisten Folgendes gefunden:
Der Beamte flog auf, weil er die Karten vertauschte: Nachdem er versehentlich seine private Speicherkarte auf der Arbeit nutzte, lud er 30 Kinderpornos ins Polizeisystem. Eine folgende Hausdurchsuchung förderte nochmal 1616 ähnliche Ekeldateien zutage.
Quelle: https://www.tag24.de/dresden/crime/milder-urteilsspruch-polizist-mit-kinderpornographie-koennte-zurueck-in-den-dienst-3117513

Es ist unfassbar, dass Kinderpornografie bei Polizisten nicht stärker geahndet wird. Die Nachricht ist vom März dieses Jahres.

Das Gesetz lautet:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1.
einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht;

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html
Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird in diesen beiden Fällen. Warum wird ein Gesetz nicht angewendet?

Noch mal der Polizeibeamte aus Dresden:
Wäre es bei dem Urteil erster Instanz geblieben, wäre der suspendierte Uwe H. automatisch aus dem Dienst geflogen.

Aber bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr ist das nicht so. Sollte die Staatsanwaltschaft keine Revision einlegen, könnte er wieder zurück an seinen Arbeitsplatz im Revier.
Quelle: siehe oben

Zu so einem Beamten im Dienst hätte ich kein Vertrauen als Bürgerin.

Ich bin fassungslos!

Und bei dem Polizisten aus Leer bleibt auch ein schaler Nachgeschmack, auch wenn er jetzt seinen Beruf nicht mehr ausüben darf, was noch gar nicht feststeht. Es sei denn, er verzichtet auf Revision.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

20.10.2024 um 23:35
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird in diesen beiden Fällen. Warum wird ein Gesetz nicht angewendet?
Es wird das Gesetz angewendet:
§ 56
Strafaussetzung
(1) 1Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. 2Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

(2) 1Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. 2Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/56.html
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Zu so einem Beamten im Dienst hätte ich kein Vertrauen als Bürgerin.
Dem kann ich mich nur anschließen. Offensichtlich sieht es das Innenministerium in dem Fall genauso.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Es sei denn, er verzichtet auf Revision.
In der Revision wird ein Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft und es ist die absolute Ausnahme, dass der BGH selbst durch Urteil entscheidet. Im Regelfall gibt es einen Beschluss und bei erfolgreicher Revision eine neue Hauptverhandlung. Wobei der Anteil der Revisionen, der erfolgreich ist, bei unter 10% liegt.

Beim Strafmaß muss auch immer berücksichtigt werden, um welche Art an Material es geht. Die meisten denken bei Kinderpornographie an Bild- und Videomaterial, auf dem Kinder missbraucht werden. Unter diesen Paragraphen fallen aber "ganz normale" Kinderfotos, die von den Tätern zweckentfremdet werden. Also auch Material, für dass das Kind zu keinem Zeitpunkt unmittelbar missbraucht wurde, sondern mitunter Alltagsfotos (Kind am Strand, auf dem Spielplatz etc.) missbraucht werden. Auch das ist natürlich nicht in Ordnung, nur im Vergleich weniger schwerwiegend.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

20.10.2024 um 23:50
Ist zwar etwas OT, kann man nicht begreifen. Eine Lehrerin sollte eine Strafe von 1 Jahr Gefängnis und einen Jobverlust erhalten!
Eine 13 Jahre alte Schülerin hat ein intimes Video von sich angefertigt und ihrem Freund geschickt. Der schickt es weiter - das Video macht die Runde an einer Schule im Westerwald. Als eine Lehrerin davon erfährt, lässt sie sich das Video ebenfalls auf ihr Handy laden, um die Mutter des Mädchens zu informieren. Nun droht ihr mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe und der Verlust ihres Jobs.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/lehrerin-kinderpornografischer-inhalte-konfisziert-deswegen-angeklagt-100.html


Die Lehrerin hat wegen einer Gesetzesänderung im Juni 2024 Glück!
Das Strafverfahren gegen eine Lehrerin aus dem Westerwald wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie ist eingestellt. Das teilte das Amtsgericht (AG) Montabaur mit (Beschl. v. 25.07.2024, Az. 2a Ls 2070 Js 44219/22). Eine am 28. Juni in Kraft getretenen Gesetzesnovelle habe dies ermöglicht.
Diese hatte das Mindeststrafmaß für die Verbreitung, den Abruf und Besitz solchen Materials gesenkt. Durch das vorherige Gesetz mussten auch Menschen bestraft werden, die etwa Nacktfotos weiterleiten, um Betroffene zu warnen oder ihnen zu helfen.
Der Minister betonte aber auch: “Die konsequente Verfolgung schwerster Straftaten zulasten von Kindern ist für mich unverhandelbar.” Dem widerspreche die Gesetzesänderung nicht.


Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/korrektur-von-184b-stgb



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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

21.10.2024 um 08:49
Zitat von LanzaLanza schrieb:Zu einer Bewährungsdauer
Bewährung geht glaube ich maximal 5 Jahre.
Sehr häufig werden 3 oder auch 4 Jahre verhängt.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Kinderpornografie
Es gibt da tatsächlich kleine Unterschiede. War es wirklich Kinderpornographie oder ging es um Jugendliche (nicht immer ist das so eindeutig).
Dann kommt es darauf an, was genau dargestellt wird (Tathandlungen).
Und es ist ein Unterschied, ob das hergestellt wird und somit aktiv missbraucht wird, oder ob das "nur" weiter geschickt wird (was schon ekelhaft genug ist).
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Es ist unfassbar, dass Kinderpornografie bei Polizisten nicht stärker geahndet wird. Die Nachricht ist vom März dieses Jahres.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass das irgendwie mit rein fließt, vom Moralischen her.
Nur, wo will man da die Grenze ziehen: "darf" sich ein Maurer mehr heraus nehmen oder ein Verkäufer als ein Arzt oder Jurist?
Es heißt doch auch, dass vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden müssen?


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

21.10.2024 um 11:05
Zitat von nairobinairobi schrieb:War es wirklich Kinderpornographie oder ging es um Jugendliche
Beides (im Fall dieses Threads):
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Informationen-verkauft-und-heimlich-Sex-Filme-in-Uniform-gedreht-Polizist-verurteilt,polizist344.html

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber wenn es das wird, wird der Mann wohl nicht mehr als Polizist arbeiten dürfen:

Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich der 30-Jährige heimlich beim Sex in Uniform gefilmt hat, ohne dass seine Sexpartnerinnen davon wussten. Damit verletzte er den höchstpersönlichen Lebensbereich und die Persönlichkeitsrechte der Frauen in 15 Fällen. Er soll außerdem jugend- und kinderpornografische Aufnahmen besessen und weiterverbreitet haben. Das Gericht ordnete daher zusätzlich eine Geldauflage in Höhe von 6.000 Euro an. Mit dem Strafmaß folgte das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte der 30-Jährige nicht mehr als Polizist arbeiten.

Quelle: ebda.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Und es ist ein Unterschied, ob das hergestellt wird und somit aktiv missbraucht wird,
Das wäre ein anderer Straftatbestand, des
Dreizehnten Abschnitts StGB: - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (ab § 174 StGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

U. g. "wenn zu erwarten ist" heißt nach meinem Verständnis, es ist eine Ermessensentscheidung. Ein Gericht könnte also auch schon bei Verurteilung zu Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr anders entscheiden?
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:§ 56
Strafaussetzung
(1) 1Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.



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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

21.10.2024 um 12:06
Zitat von watnuwatnu schrieb:U. g. "wenn zu erwarten ist" heißt nach meinem Verständnis, es ist eine Ermessensentscheidung. Ein Gericht könnte also auch schon bei Verurteilung zu Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr anders entscheiden?
Das Gericht ist rein rechtlich generell nicht verpflichtet eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. In der Rechtspraxis werden kurze Freiheitsstrafen regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt, weil auch ein kurzer Freiheitsentzug massive negative Folgen für das Berufs- und Privatleben hat und das einer Resozialisierung im Regelfall entgegensteht. Also ein Ziel der Strafe völlig verfehlt würde.
Zudem ist die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch mit einem gewissen Aufwand verbunden und einer JVA ist es kaum möglich, den Häftling entsprechend in das JVA-Leben zu integrieren und ihn mit Angeboten zu unterstützen, wenn die Dauer des Aufenthalts relativ kurz ist. Beispiel Arbeit: Die Häftlinge müssen im Normalfall in der JVA arbeiten. Meist gibt es aber nicht genügend Arbeitsplätze und beim Verbüßen einer kurzen Haftstrafe wird die Zeit dann wortwörtlich abgesessen, ohne dass der Häftling irgendwie positiv von den Angeboten profitieren könnte.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

21.10.2024 um 18:43
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ich könnte mir schon vorstellen, dass das irgendwie mit rein fließt, vom Moralischen her.
Das ist in der Tat eine sehr interessante Frage. Ich würde dir zustimmen, denn es gibt schon Unterschiede in der Bewertung. Wenn z.B. ein Lehrer oder Kinderpfleger so eine Tat begeht, wird das mit Sicherheit anders bewertet, da diese Personen eigentlich Beschützer der Kinder sein sollten und nicht das Gegenteil.
Ein Polizist hat auch eine Art Schutzauftrag für alle Art von Personen, somit auch Kindern. Falls ein Beamtenverhältnis besteht, dann erst recht. Jeder Beamte hat bei Eintritt in das Beamtenverhältnis zu unterschreiben, dass er sich moralisch einwandfrei verhält. Also weder bestechlich ist, noch sich sonstige moralisch bedenkliche Verfehlungen leistet. Das gilt übrigens auch für das Privatleben eines Beamten und ist auch so schriftlich festgehalten. Nicht umsonst gibt es ein Führungszeugnis, das gefordert wird.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

21.10.2024 um 19:11
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Jeder Beamte hat bei Eintritt in das Beamtenverhältnis zu unterschreiben, dass er sich moralisch einwandfrei verhält. Also weder bestechlich ist, noch sich sonstige moralisch bedenkliche Verfehlungen leistet. Das gilt übrigens auch für das Privatleben eines Beamten und ist auch so schriftlich festgehalten. Nicht umsonst gibt es ein Führungszeugnis, das gefordert wird.
Es wird auch verlangt, dass der Beamte in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebt:
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Überschuldung)
Quelle: https://www.karriere.bva.bund.de/Webs/Karriere/DE/Benefits/Perspektiven/Verbeamtung/verbeamtung_node.html

Hier wurde ja bereits angedeutet, dass der verurteilte Geheimnisverrat mglw . noch viel weiter gehende Hintergründe gehabt haben soll.


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