HolzaugeSHK schrieb:Ich empfinde das Urteil als einen Witz - zwei Jahre auf Bewährung und ein paar Euros Strafe.
Das war auch mein erster Eindruck, es klingt wie ein Witz, dass der Staat Geheimnisverrat nicht stärker ahndet. So als ob der Staat sich selbst nicht ernst nimmt.
Dann überlegte ich, dass auch die Staatsanwaltschaft das gleiche Strafmaß gefordert hatte. Es war also kein Hochverrat. Was genau verraten wurde, hat man sicherlich auch nicht öffentlich gehört und wenn, dann nur andeutungsweise. Sonst würde man das Geheimnis ja weiter verraten.
Es tut mir leid um das Kind, dessen Rechte so gar nicht berücksichtigt wurden. In einem Fall hat der Angeklagte Kinderpornografie weitergeleitet. Warum das nicht berücksichtigt wurde, weiß ich nicht. Bedeutet einmal ist keinmal?
Der Angeklagte kann froh sein, dass er mit Bewährung davongekommen ist. Nun muss er zeigen, dass er mit dem Druck, 6000 Euro zu zahlen klar kommt und sich eine nicht-kriminelle Existenz aufbaut. Ich hoffe, er hat den Warnschuss gehört.
@HolzaugeSHK Mit den Fällen in Mazan kann man diese Videos nicht vergleichen. Diese Frauen in Leer waren bei Bewusstsein, sie sind zu dem Polizisten nach Hause gegangen. Vielleicht hatten sie nach einem Mal genug, da er in Polizeiuniform mit ihnen intim wurde*, und kamen nie wieder. Und wenn sie wiederkamen, dann bleibt ebenso nur die Videoaufnahme ohne Einverständnis. Und dafür geht niemand ins Gefängnis.
Ich wäre gerne zu dem Prozess gefahren, um zu schauen, wie mit den Videos umgegangen wurde, aber ich hatte keine Zeit. Haben die Polizeibeamten einfach nur persönlich und subjektiv eingeschätzt, dass die Videoaufnahmen nicht erlaubt waren seitens der Frauen? Hat man sie ausfindig machen wollen? Das ist ja kein Delikt, dass das Strafrecht betrifft, denke ich mal. Müssen die Frauen also von sich aus aktiv werden und die Polizei bitten, ihnen schriftlich mitzuteilen, dass sie gefilmt wurden, damit sie ihr Privatrecht in Anspruch nehmen können?
________
* Dieses Verhalten ist widerlich!