Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

133 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Kinderpornografie, Bestechlichkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

30.01.2024 um 22:55
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen einen 29 Jahre alten Polizeibeamten der Polizeiinspektion Leer wegen Kinderpornografie, Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses.
Kinderpornografie, Bestechlichkeit, Verletzung des Dienstgeheimnisses: Die Vorwürfe gegen einen Polizisten aus Niedersachsen wiegen schwer. Er ist jetzt vor dem Landgericht Aurich angeklagt.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kinderpornografie-und-Bestechlichkeit-Polizist-angeklagt,polizist334.html

Die Vorwürfe wiegen so schwer, dass nicht das Amtsgericht in Leer zuständig ist, sondern das Landgericht in Aurich. Es drohen also mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe.
Zuständigkeit in Strafsachen

In Strafsachen entscheidet das Landgericht im ersten Rechtszug durch eine sog. große Strafkammer nach Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Diese erhebt Anklage zum Landgericht, wenn der Angeschuldigte eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten hat.
Quelle: https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/strafsachen/zustaendigkeit-in-strafsachen-80361.html

Kurz und bündig ist desweiteren zu lesen:
Der Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Demnach soll der 29 Jahre alte Beamte der Polizeiinspektion Leer unter anderem gegen Geld Datenbanken der Polizei nach Informationen durchsucht haben. Des Weiteren werfen Ermittler dem Mann Besitz und Verbreitung von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie vor. Die Polizeidirektion hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zunächst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" über den Fall berichtet.
Alle Taten sollen zwischen 2017 und 2022 stattgefunden haben. Die Polizei habe ursprünglich in einem anderen Fall ermittelt und sei dabei zufällig auf die Straftaten des 29-Jährigen aufmerksam geworden, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Aurich dem NDR Niedersachsen. Noch ist das Strafverfahren gegen den Polizisten nicht eröffnet. Laut der Staatsanwaltschaft Osnabrück würde das Disziplinarverfahren gegen den Mann ruhen, sollte ein Strafverfahren anhängig sein. Die Polizei Osnabrück hat den Beamten nach eigenen Angaben vorläufig suspendiert.
Der 29-Jährige soll außerdem in mindestens 18 Fällen heimliche Sexvideos gedreht haben. Es sei fraglich, ob die Frauen mit der Aufzeichnung einverstanden waren, so die Ermittler. Der 29-Jährige ist daher auch wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen angeklagt. In mehreren Fällen soll der Angeklagte beim Sex seine Polizeiuniform getragen haben.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kinderpornografie-und-Bestechlichkeit-Polizist-angeklagt,polizist334.html

Vielleicht ergeben sich im Laufe der Zeit noch weitere Fragen, doch zunächst möchte ich im Kriminalforum mit euch diese Fragen diskutieren:

1) Wird die Öffentlichkeit im gleichen Maße über diesen Prozess bezüglich Kinderpornografie informiert werden wie in Kinderpornografie-Fällen, in denen es nicht um die Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit eines Polizeibeamten geht?

2) Werden wir überhaupt irgendetwas Substantielles über die Bestechung an sich erfahren, da es ja um die Verletzung eines Dienstgeheimnisses der Polizei geht. Andersherum gefragt: Verletzt eine Berichterstattung in den Medien das Dienstgeheimnis der Polizei, zumal die Vorwürfe schwer wiegen?

3) Was sind das für Männer, die ihren Beruf als Polizeibeamter aufs Spiel setzen durch Bestechung, den Besitz und Vertrieb von Kinder- bzw. Jugendpornografie und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Frauen?

4) Ist es einer Frau möglich zu erkennen oder zu ahnen, dass ihr Liebhaber heimlich Sexvideos von ihr dreht?

5) Warum erfahren wir den Vornamen und eventuell den ersten Buchstaben des Nachnamens des Polizeibeamten nicht? Ist es richtig so, dass wir den Namen nicht erfahren? Wann werden wir den Namen erfahren?

Dazu:
Im Fall der in der Prien leblos aufgefundenen Hanna W. wurde schon frühzeitig der Name des Beschuldigten bekannt, so dass er seit März 2023 hier im Kriminalforum auftauchte
Hanna W. tot aus der Prien geborgen (Seite 124) (Beitrag von Karajana)

Erst im Oktober 2023 wurde der Prozess eröffnet:
Seit Oktober läuft der Prozess gegen Sebastian T., der die 23 Jahre alte Studentin ermordet haben soll.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-hanna-w-prozess-mord-jahresrueckblick-1.6325257


5x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

31.01.2024 um 05:55
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Warum erfahren wir den Vornamen und eventuell den ersten Buchstaben des Nachnamens des Polizeibeamten nicht? Ist es richtig so, dass wir den Namen nicht erfahren? Wann werden wir den Namen erfahren?
Und dann? Was bringt der Name für Erkenntnisse?
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:4) Ist es einer Frau möglich zu erkennen oder zu ahnen, dass ihr Liebhaber heimlich Sexvideos von ihr dreht?
ich gehe davon aus, dass die Polizei die Videos hat, auf denen Frauen zu sehen sind, die ohne ihre Einwilligung gefilmt wurden
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Was sind das für Männer, die ihren Beruf als Polizeibeamter aufs Spiel setzen durch Bestechung, den Besitz und Vertrieb von Kinder- bzw. Jugendpornografie und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Frauen?
was sind das für Menschen, die Kinder sexuell missbrauchen?
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Werden wir überhaupt irgendetwas Substantielles über die Bestechung an sich erfahren, da es ja um die Verletzung eines Dienstgeheimnisses der Polizei geht. Andersherum gefragt: Verletzt eine Berichterstattung in den Medien das Dienstgeheimnis der Polizei, zumal die Vorwürfe schwer wiegen?
ist die Sensationsgier denn so groß? Wir haben doch von der Anklage erfahren.


1x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

31.01.2024 um 17:14
Zitat von AyashiAyashi schrieb:Füchschen schrieb:
Was sind das für Männer, die ihren Beruf als Polizeibeamter aufs Spiel setzen durch Bestechung, den Besitz und Vertrieb von Kinder- bzw. Jugendpornografie und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Frauen?
was sind das für Menschen, die Kinder sexuell missbrauchen?
Ich antworte zuerst mal auf diesen Punkt.

Es geht in der Anklage um drei Anklagefelder, die man, um diesen Polizeibeamten zu beurteilen, auch immer zusammen nennen muss.
1) Besitz und Vertrieb von Kinder-/ Jugendpornografie
2) Bestechung
3) Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Frauen

Ob die Bestechung etwas mit der Kinderpornografie zu tun hat oder ob es um andere Sachverhalte bei der Durchsuchung dieser Datenbanken der Polizei ging, wissen wir ja noch gar nicht.

Gegen Geld die Datenbanken der Polizei durchsuchen! Sensible Daten nach draußen tragen! Da dreht sich mir der Magen um, wenn ich so etwas erfahre! Ich finde, es müssen ganz deutlich die Themen genannt werden, um die es bei dem Treiben des der Bestechung angeklagten Beamten ging.


3x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

31.01.2024 um 18:18
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Ich finde, es müssen ganz deutlich die Themen genannt werden, um die es bei dem Treiben des der Bestechung angeklagten Beamten ging.
Wie wäre es denn, wir warten jetzt erst mal ab?
Noch ist das Strafverfahren gegen den Polizisten nicht eröffnet. Laut der Staatsanwaltschaft Osnabrück würde das Disziplinarverfahren gegen den Mann ruhen, sollte ein Strafverfahren anhängig sein.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kinderpornografie-und-Bestechlichkeit-Polizist-angeklagt,polizist334.html



1x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

31.01.2024 um 23:03
Zitat von emzemz schrieb:Wie wäre es denn, wir warten jetzt erst mal ab?
Ja, das ist das beste.

Im Vorfeld spekulieren, wenn dann später das Gericht die Klage abweist, macht keinen Sinn. Denn der beschuldigte Polizeibeamte wird alles tun mit seinem Anwalt, damit die Klage abgewiesen wird.

Andererseits frage ich mich, ob es möglich ist, dass so nachlässig ermittelt wird, dass dann die Klage abgewiesen werden kann. Das glaube ich nicht. Das würde ja auch dem Ruf der Ermittler aus Osnabrück schaden.

Der Ruf des Polizeibeamten in der Polizeiinspektion Leer und möglicherweise auch in anderen Polizeistellen in Ostfriesland ist schon jetzt geschädigt, denn er wurde ja suspendiert. Selbst wenn es zu einem Freispruch kommen sollte, was ich kaum glauben kann bei den Vorwürfen, bleibt sein Ruf beschädigt.


2x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

31.01.2024 um 23:55
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Der Ruf des Polizeibeamten in der Polizeiinspektion Leer und möglicherweise auch in anderen Polizeistellen in Ostfriesland ist schon jetzt geschädigt, denn er wurde ja suspendiert. Selbst wenn es zu einem Freispruch kommen sollte, was ich kaum glauben kann bei den Vorwürfen, bleibt sein Ruf beschädigt
Ja sicher. Jetzt wird erstmal ermittelt. Allerdings fürchte ich, da dürfte eher noch mehr rauskommen, als weniger. Ich finde nämlich auch ziemlich unwahrscheinlich, dass der mit dem ganzen Krempel so allein unterwegs und aktiv war und für wen der was genau ausspioniert hat, wird bestimmt auch nochmal spannend.
Ich persönlich finde das vom Auftraggeber ziemlich dumm angefangen, denn in Sachen Polizei sind da Datenzugriffe/Anfragen jeweils schon weit besser kontrolliert.
Viel leichter dürfte das via Sozialdaten über Asylbehörden oder z.b. Krankenkassenmitarbeiter möglich sein.
Oder halt technisch via Cyberhacking.
Uniformiert selber in einem Gewaltporno dürfte sich damit aber kaum erklären lassen, also so ohne ernsteren Ärger wird das für den nicht werden und das finde ich sehr gut so.


melden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 08:52
Mir stellt sich die Frage, ob er sich die Kinderpornografie aus Ermittlungsarchiven der Polizei gezogen hat oder ob er sich das privat irgendwo geholt hat. Wenn er mit versteckter Kamera Frauen gefilmt hat, müsste es ja an einem Ort stattgefunden haben, den er mit der Kamera vorher präpariert hat. Sprich, bei sich zu Hause oder in einem Raum, zu dem nur er Zugang hatte. Wenn er dabei seine Uniform trug, deutet das darauf hin, dass das spontan während seiner Dienstzeit passierte. Diese Frauen müssten sich auf jeden Fall an ihn erinnern und ihn daraufhin anzeigen können. Hoffentlich alle, denen das passiert ist. Unter Umständen hängt das auch mit Amtsmissbrauch zusammen. Vielleicht hat er ihnen versprochen, dass sie sich auf diese Art von einer "Anzeige" oder polizeilichen Maßnahmen befreien können.
Sein Beruf dürfte alles in allem in Zukunft passé sein. Geht gar nicht!


2x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 09:03
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Wenn er dabei seine Uniform trug, deutet das darauf hin, dass das spontan während seiner Dienstzeit passierte.
Polizisten gehen doch auch mit ihrer Dienstkleidung nach Hause, oder irre ich mich da?
Dann muss es auch nicht spontan während der Dienstzeit passiert sein.


2x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 10:52
Zitat von heiduaneheiduane schrieb:Polizisten gehen doch auch mit ihrer Dienstkleidung nach Hause, oder irre ich mich da?
Das kann nur jemand beantworten, der im Polizeidienst arbeitet. Rein theoretisch kann es sein, dass das so ist, wie du sagst. Andererseits könnte es möglich sein, dass es vielleicht Pflicht ist, seine Dienstkleidung im Spind abzulegen. Reinigung könnte doch zentral über die Polizei erfolgen. Kommt darauf an, ob das als Amtsanmaßung gelten würde, wenn ein Polizist die Dienstkleidung in seiner Privatzeit trägt.


1x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 11:00
Polizisten fahren in der Bahn kostenlos, wenn sie das in Uniform machen.
Das dürfte die Frage beantworten.


1x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 11:02
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Kommt darauf an, ob das als Amtsanmaßung gelten würde, wenn ein Polizist die Dienstkleidung in seiner Privatzeit trägt.
Das wäre eine absurde Vorstellung, da sich ein Polizist jederzeit selbst in den Dienst versetzen kann, auch ohne Dienstkleidung.


1x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 13:06
Ist es ohne weiteres in einem Video feststellbar, dass der Polizist beim Sex seine eigene Dienst-Uniform getragen hat? Er könnte sich extra für seine privaten Abende eine ausrangierte Uniform aus der Kleiderkammer der Polizei zugelegt haben. Es hat gewisse Vorteile, sich eine zweite Uniform für Sexspiele zuzulegen. Wie soll man zum Beispiel den Vorgesetzten erklären, wenn die Dienstuniform nicht einsatzbereit ist, weil sie gerade mal wieder verschmutzt oder ramponiert ist?
Ja, es ist dir erlaubt eine Polizeiuniform zu kaufen. Allerdings darfst du diese Uniform nur in Privaten Räumen tragen und darfst dabei nicht den Eindruck erwecken, dass du eine Polizistin bist.
Du wirst eine Polizeiuniform schwer bekommen, da sie eigentlich nicht in den freien Verkauf kommt. Aber guck mal bei .
Quelle: https://www.stern.de/noch-fragen/hallo-darf-man-eigentlich-als-privatperson-auch-polizeiuniformen-kaufen-oder-ist-das-nicht-erlaubt-1000128621.html

Ich stelle es mir schwierig vor, in privaten Räumen beim Tragen einer Uniform - sei es die, die zum Dienst benötigt wird oder eine Zweituniform - es zu vermeiden als Polizist zu wirken, wenn man in Wirklichkeit ein Polizist ist. Wenn dieser Polizeibeamte auf den Sexvideos wirkt wie zum Beispiel ein Flugbegleiter oder ein Gangsterboss usw., dann ist das eine Verhöhnung der Uniform, würde ich mal so sagen. Aber ob darauf eine Strafe steht, weiß ich nicht.


melden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 13:09
Ich finde es sehr gut, dass es einen Thread zu diesem Fall gibt, vielen Dank an @Füchschen ! Es ist immer besonders erschütternd, wenn Menschen eine Tat vorgeworfen wird, die sie unter Missbrauch einer besonderen Vertrauensstellung begangen haben sollen, die ihnen ihr Amt oder ihr Beruf verschafft hat.

Natürlich muss man immer die Augen offen halten, aber wem, wenn nicht einem Polizeibeamten, soll man auch in sensiblen Dingen vertrauen dürfen? Wenn sich auch nur ein Teil der Vorwürfe bewahrheitet, fragt man natürlich auch, wie so jemand in den Polizeidienst gelangt ist, und sich dort halten konnte.


1x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 13:30
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Natürlich muss man immer die Augen offen halten, aber wem, wenn nicht einem Polizeibeamten, soll man auch in sensiblen Dingen vertrauen dürfen?
Ja, das sehe ich genauso. Der großen Mehrheit der Polizeibeamten in Deutschland darf man getrost vertrauen. Das ist in anderen Ländern ja nicht der Fall. Und dieser Fall in Deutschland zeigt gerade, dass die Polizei hier die Augen offenhält, wenn es um kriminelle Energie in den eigenen Reihen geht, und unverzüglich reagiert. Ein gutes Jahr Ermittlungszeit in diesem Fall finde ich nicht zu lang.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Wenn sich auch nur ein Teil der Vorwürfe bewahrheitet, fragt man natürlich auch, wie so jemand in den Polizeidienst gelangt ist, und sich dort halten konnte.
Das frage ich mich auch schon jetzt. Gibt es Strukturen innerhalb der Polizei, die solche seltsamen Männer schon frühzeitig durchschauen und gar nicht in die Polizei aufnehmen bzw. solche Vergehen frühzeitig aufdecken?

Dieser Polizist ist in seinen eigenen Reihen ja nicht aufgefallen. Warum? Meine vorläufige Antwort ist: Er kann zum Beispiel kein Polizist auf Streife gewesen sein, weil diese bestimmt keinen Zugang zu sensiblen Daten haben, wie Vorladungen zum Gericht, Kinderpornografie usw. Diese Daten sind ja nur den Polizisten vorbehalten, die es für die Ausübung ihrer Dienstpflichten benötigen. Ich stelle mir vor, dass dieser Polizeibeamte zum Beispiel in der Systemadministration der Polizei beschäftigt war. Und wieviele Beamte gibt es, die in einer Polizeiinspektion in Leer mit Systemadministration beschäftigt sind? Wobei ich nicht weiß, ob der nächste Systemadministrator für die Polizeidienststelle in Leer vielleicht in Aurich beschäftigt ist. Aber so ein vermuteter Systemadministrator in Aurich benötigt ja für Probleme einen Ansprechpartner vor Ort in Leer. Ein Systemadministrator hat Berechtigung für alle Systeme, soweit ich das weiß, sonst kann er seinen Pflichten nicht nachkommen. Das würde heißen, dass es in Leer niemanden gab, der wusste, was der Systemadministrator in Leer bzw. der Ansprechpartner für den Systemadministrator Aurich so den ganzen Tag wirklich tat. Das wäre eine Schwachstelle. Wenn es nicht eine Schwachstelle dieser Art war, dann war es eine andere Schwachstelle.

In welcher Funktion auch immer dieser Polizeibeamte tätig gewesen ist, die Polizei wird aus diesem Fall sehr viel lernen und hofftentlich Maßnahmen ergreifen, die solche Fälle in Zukunft frühzeitig aufdecken bzw. die dazu führen, dass so ein Mann gar nicht erst in die Polizei aufgenommen wird. Der beschuldigte Polizeibeamte konnte 5 Jahre lang Daten aus den Datenbanken ziehen und gegen Geld verkaufen. Das ist eine viel zu lange Zeit.


2x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 14:38
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Dieser Polizist ist in seinen eigenen Reihen ja nicht aufgefallen
Das war etwas vorschnell geschlussfolgert. Vielleicht ist jemandem etwas aufgefallen in Leer oder anderen Polizeistellen in Ostfriesland, aber bevor man einen Kollegen beschuldigt, ist es doch eine Hürde, nehme ich mal an.

Da haben es Kollegen in Osnabrück leichter, die den Beschuldigten Polizeibeamten als Beifang in einem anderen Fall erkannten.
Vielleicht erfahren wir dazu später mehr. Aber ich vermute, das würde nicht öffentlich im Gericht thematisiert werden, denn es gehört ja nicht zur Anklage gegen den Beschuldigten. Wobei wir auch wiederum nicht wissen, ob schon Zeugen gefunden wurden, die es untermauern würden, dass in Leer unterschwellig etwas aufgefallen war. Es gilt also abzuwarten, wie sich dieser Fall entwickelt.


melden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 16:08
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Der 29-Jährige soll außerdem in mindestens 18 Fällen heimliche Sexvideos gedreht haben. Es sei fraglich, ob die Frauen mit der Aufzeichnung einverstanden waren, so die Ermittler. Der 29-Jährige ist daher auch wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen angeklagt. In mehreren Fällen soll der Angeklagte beim Sex seine Polizeiuniform getragen haben.
Dazu stellen sich Fragen:
- Konnten die Frauen gefunden und dazu befragt werden?
- Oder standen die Frauen sichtlich unter Drogen, als sie ihre Zustimmung in die Kamera sprachen?
- Oder ist von ihnen ein Nicken zu sehen, das der Mann später mit seiner Frage nach Zustimmung
in der Nachbearbeitung verband?
- Wurden die Sexvideos von ihm veröffentlicht?


2x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.02.2024 um 23:41
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:- Konnten die Frauen gefunden und dazu befragt werden?
Diese Frage habe ich mir auch gestellt.

Zum Thema Sexvideo habe ich über einen anderen Fall gelesen, dass ein Mann angeklagt wurde wegen sexueller Handlungen an einer Minderjährigen, wie man auf dem Video meinte feststellen zu können. Der Staatsanwalt hatte das Video gesehen. Vor Gericht wollte der Richter das Video nicht sehen, weil ja viele Ermittler das Video gesehen hatten und es allen klar war, was man mit eigenen Augen sehen konnte.

Der Anwalt des Verdächtigen bestand darauf, dass alle Videos, die zur Verurteilung des Mannes herangezogen werden sollten und die angeblich so eindeutig wären, vor Gericht angeschaut werden müssten. Das geschah auch. Der Anwalt staunte nicht schlecht, dass einzig und allein die Ehefrau des Verdächtigen auf den Videos zu sehen war. Er hatte die Dame schon vorher in der Kanzlei gesehen. Sie war kleinwüchsig. Zusammen mit ihrem 1,95 m großen Ehemann wirkte diese kleine Frau in den Videos wohl wie ein kleines Mädchen auf den Staatsanwalt und die Ermittler der Polizei. Erst vor Gericht wurde somit erst klargestellt, was es mit diesen Sexvideos auf sich hatte.

Wenn man nun vor dem Gerichtsverfahren, über dessen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit das Gericht in Aurich noch entscheiden wird, die Frauen suchen und befragen würde, wäre das ja schon peinlich für die Frauen. Und wenn dann die Klage abgewiesen wird, hätte man unzulässig das Privatleben des Polizeibeamten und das Privatleben der Frauen entblößt. Oder beurteile ich das falsch?
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:verband?
- Wurden die Sexvideos von ihm veröffentlicht?
So wie ich die Recherche des NDR verstehe, ist der TV angeklagt, die Kinderpornografie verbreitet zu haben. Über eine Verbreitung der Videos wird nichts gesagt.

Ich würde gerne auch mehr wissen als jetzt, doch wir werden uns alle gedulden müssen.


1x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

02.02.2024 um 18:47
Beim Vergleich von Straftaten, die Kinderpornografie betreffen, fällt auf, dass die Polizei, wenn es um Verdächtige* in den eigenen Reihen geht, sehr vorsichtig ist mit der Herausgabe von Informationen an die Öffentlichkeit.

Sind Verdächtige außerhalb der Exekutive betroffen, gibt es Informationen, sobald die Polizei USB-Sticks, Festplatten, Datenträger, Computer und Mobiltelefone sichergestellt hat.

Ich fand heute dieses Beispiel:
Kreis Herford Kinderpornografie: Polizei durchsucht Wohnungen

Herford · Bei Durchsuchungen im Kreis Herford stellt die Polizei in zahlreichen Wohnungen Datenträger sicher. Der Verdacht: Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie.
01.02.2024 , 11:58 Uhr
Wegen des Verdachts des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie hat die Polizei im Kreis Herford die Wohnung von 19 Tatverdächtigen durchsucht. Dabei wurden Ende Januar 34 Mobiltelefone, 15 Computer und 49 Datenträger wie Festplatten und USB-Sticks sichergestellt, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Die Auswertung der großen Datenmengen werde einige Zeit dauern, heißt es in der Mitteilung.
Quelle: https://www.wz.de/nrw/kinderpornografie-polizei-durchsucht-wohnungen_aid-106248797 (Archiv-Version vom 02.02.2024)

Man kann sich also vorstellen, was dem Polizeibeamten vor den Augen aller in der Polizeiinspektion Leer passiert ist und was wohl gleichzeitig auch in seiner Wohnung geschah. Wir wissen nicht, wann diese Durchsuchung bei ihm stattgefunden hat. Ich vermute im Jahre 2022 oder etwas später, vielleicht im Jahre 2023. Jedenfalls muss bis Ende Januar 2024 die Auswertung bereits geschehen sein, als die Öffentlichkeit von diesem Fall erfuhr.

Das ist schon ein Unterschied in der Berichterstattung von Verdächtigen außerhalb und innerhalb der Exekutive. Bevor eine Klage beim Landgericht eingereicht werden kann, muss ja schon das Wichtigste ausgewertet und die Anklage entsprechend formuliert worden sein. Von Schritt 1 - Beschlagnahme von Beweisen - hat die Öffentlichkeit nichts erfahren über den Polizeibeamten. Die Öffentlichkeit startet in diesem Fall erst bei Schritt 2: Einreichung der Anklage vor dem Landesgericht.

*"Tatverdächtiger": Ich weiß nicht, ob man von einem "Tatverdächtigen" sprechen darf, wenn es jemanden in der Exekutive betrifft. Denn der Polizeibeamte ist bis jetzt juristisch (Judikative) gesehen unschuldig. Die Kollegen in Osnabrück (Exekutive) vermuten eine Schuld. Ist der "Tatverdächtige" dann ein "Beschuldigter" oder ist das auch schon wieder eine Unterstellung von Schuld? Vielleicht kennt jemand den korrekten Ausdruck, der für den Polizeibeamten zu verwenden ist, dessen Anklage noch geprüft werden muss vom Landgericht Aurich.


3x zitiertmelden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

02.02.2024 um 19:07
Die Korrekturzeit ist abgelaufen. Ich muss mich korrigieren:
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Man kann sich also vorstellen, was dem Polizeibeamten vor den Augen aller in der Polizeiinspektion Leer passiert ist und was wohl gleichzeitig auch in seiner Wohnung geschah.
Diese Beschlagnahmung könnte diskret in der Polizeiinspektion Leer verlaufen sein. Man kann das ja machen, wenn noch keiner oder kaum jemand da ist. Und die, die etwas gesehen haben sollten, haben Schweigepflicht. Wie es abgelaufen ist, werden wir nie erfahren. Aber eines können wir mit Fug und Recht annehmen: Die Beweise auf und in dem Schreibtisch des Polizeibeamten wurden sichergestellt.


melden

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

03.02.2024 um 00:51
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:*"Tatverdächtiger": Ich weiß nicht, ob man von einem "Tatverdächtigen" sprechen darf, wenn es jemanden in der Exekutive betrifft. Denn der Polizeibeamte ist bis jetzt juristisch (Judikative) gesehen unschuldig. Die Kollegen in Osnabrück (Exekutive) vermuten eine Schuld. Ist der "Tatverdächtige" dann ein "Beschuldigter" oder ist das auch schon wieder eine Unterstellung von Schuld? Vielleicht kennt jemand den korrekten Ausdruck, der für den Polizeibeamten zu verwenden ist, dessen Anklage noch geprüft werden muss vom Landgericht Aurich.
Die Unschuldsvermutung gilt so lange, bis ein Urteil ergangen ist.

Tatverdächtiger ist man, wenn nach Abschluss polizeilicher Ermittlungen ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine rechtswidrige Straftat begangen wurde.
(1) Beschuldigter ist, gegen wen der Verdacht der Begehung einer Straftat besteht und gegen den deshalb das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

(2) Angeschuldigter wird er, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zum Schluss kommt, ihn anzuklagen (genauer: die öffentliche Klage zu erheben).

(3) Angeklagter wird er, wenn daran anschließend das Gericht beschließt, die Anklage zuzulassen.

https://www.jurafueralle.de/angeklagter-beschuldigter-oder-angeschuldigter



2x zitiertmelden