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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

133 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Kinderpornografie, Bestechlichkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

11.02.2024 um 21:54
@sallomaeander
Ist schon richtig so und ich hatte selbst ja auch Anderes mit hineingebracht, ich wollte nur nochmal dran erinnern, so unsäglich irgendwelche Hakenkreuzbildchen oder herabwürdigenden Chatkommentare sind, ich seh da schon noch einen großen Unterschied zum eingangs Berichteten.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

11.02.2024 um 22:32
Ich habe bisher den Eindruck gewonnen in diesem Threadverlauf, dass eine Grundlage zur Bewertung der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei angeboten wurde durch die entsprechenden Links und zwar insbesondere von @watnu und @sallomaeander .

Ich finde, die Landespolizeidirektion in Schleswig-Holstein vorbildlich im Umgang mit der Öffentlichkeit. Es wird nicht nur einfach eine Pressemitteilung verfasst wie im Fall des angeschuldigten Polizeibeamten aus Leer in Niedersachsen, sondern man sieht, dass auch eine Pressekonferenz möglich ist, auf der die Verantwortlichen der Polizei Rede und Antwort stehen. Man muss doch fragen dürfen in einer Demokratie. Und die Presse hat im Fall aus Schleswig-Holstein genau die Fragen gestellt, die ich auch hatte.

Ich habe nachgedacht. Dass die Polizei sich so bedeckt hält in Niedersachsen bezüglich des Leeraner Polizeibeamten kann einfach nicht damit zusammenhängen, dass es eventuell um organisierte Kriminalität geht, wie allein die Tatsache, dass die ermittelnde Behörde die Dienststelle Osnabrück ist, vermuten lässt. Die organisierte Kriminalität, wenn sie denn etwas mit dem Fall zu tun hat, ist im Bilde, was passiert, spätestens seit der Pressemitteilung.

Naja, ein zweites Mal alles überdacht, fällt mir ein, dass die Landespolizeidirektion Schleswig-Holstein nicht vor Prozesseröffnung die Pressekonferenz gegeben hat, sondern zum Zeitpunkt laufender Ermittlungen, wobei ich meine zu erinnern, dass bereits jetzt das Verfahren vor Gericht auch schon läuft.

Ich hoffe, dass Niedersachsen im Fall des Leeraner Polizeibeamten dem Beispiel von Schleswig-Holstein folgen wird.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

11.02.2024 um 23:24
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:(...) Zusammengefasst könnte man glatt den Eindruck gewinnen, dass hier versucht wird, die Leraner Geschichte via Gewichtung auf Frankfurt und die bösen Nazipolizisten aus dem Itiotenchat zu relativieren.
O. g. Unterstellung, bezieht sich wohl auf meinen letzten Post. Ich denke, sie lässt sich ausräumen:
Ich wollte die AW an @Justreading eigentlich schon vorgestern posten, habe dann aber gelesen, dass der letzte Post im Thread den Entwurf zur Änderung des §184b StGB thematisiert. Zur Info, dass diese teilweise Rückgängigmachung der Strafverschärfung gute Gründe hat, zitierte ich, was ich dazu schon mal gepostet hatte. Es ergaben sich dann weitere Fragen rund um den § 184b. Kurzum ich habe es vorgestern nicht mehr geschafft und gestern vergessen – zumal der 184b-Post gestern auch zeitintensiv war. @Zeralda, wenn du nur alle Quellen liest, die ich seit vorgestern gepostet habe, dann kannst du dir evtl. eher vorstellen, was ich meine.
Durch den neuen Fall, den @sallomaeander gepostet hat, ist mir das Vergessene wieder eingefallen. Aber auch heute ging ich zuerst auf den Post von sallomaeander ein.

Der Leerer Fall hat verschiedene Facetten:
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 31.01.2024:1) Besitz und Vertrieb von Kinder-/ Jugendpornografie
2) Bestechung
3) Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Frauen
Punkt 2) hängt wohl mit der Weitergabe von Informationen aus dem Polizeicomputer zusammen

Insofern sehe ich das wie @sallomaeander
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Man kann aber schon im Thread über das Fehlverhalten von Polizisten diskutieren, und wie damit von Seiten des Dienstherrn und der Justiz umgegangen wird, und ähnlich gelagerte Fälle aus anderen Bundesländern zum Vergleich heranziehen, ohne darüber hinwegzusehen, dass die Tatvorwürfe im hier eigentlich diskutierten Fall z.T ganz andere, ungleich schwerere sind. (...)
Übrigens ist es möglich, dass ich erst in den nächsten Tagen noch einige Gedanken poste die ich jetzt schon habe, oder auf Posts eingehe, die ich jetzt schon gelesen habe.
Es kam auch in anderen threads schon vor, dass ich Dinge zurückgestellt habe, weil im thread gerade über etwas anderes diskutiert wurde und ich nicht hineingrätschen wollte.

Und @Justreading, mein Dank war ernst gemeint.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

11.02.2024 um 23:38
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:ein riesiger Unterschied zum Vorwurf Vergewaltigung hilfloser Personen (k.o.Tropfen)
Woher stammt denn die Information, dass es auch um den Tatvorwurf der Vergewaltigung geht? Welche Quelle erwähnt KO-Tropfen?


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

11.02.2024 um 23:46
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Woher stammt denn die Information, dass es auch um den Tatvorwurf der Vergewaltigung geht? Welche Quelle erwähnt KO-Tropfen?
Stimmt, Du hast Recht. Da hab ich den ersten Bericht wohl falsch aufgefasst. Bzw. die freiwillige Frau hat dann "nur" die Kamera übersehen?!
Auch noch schlimm genug, aber Danke für die wichtige Korrektur.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

12.02.2024 um 15:21
Nachdem ich nun die PK zum Fall Mölln kpl. gehört habe:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Ich kann nachvollziehen, dass schwarzer Humor usw. helfen, Manches zu verarbeiten. Und ich finde es genauso abstoßend, wenn Einsatzkräfte behindert, beleidigt und/oder tätlich angegriffen werden. Aber in Anbetracht dessen, was überhaupt an die Öffentlichkeit gelangt, erinnert mich o. G. an, "keine Angst, der will nur spielen", bevor der Hund kräftig zubeißt oder gar sein Opfer zerfleischt.
Besser ausgedrückt hat o. g. der Leiter der Polizeidirektion Ratzeburg, B. Obrich der sinngemäß differenziert (ca. ab Min. 20):
Polizeibeamte seien in ihrem gefahrgeneigten Beruf mit Gewalterlebnissen konfrontiert. Das Erlebte sei zu verarbeiten, was zunächst in der Kommunikation unter Kollegen geschehe. Die Erlebnisse wirkten sich auch auf die Sprache aus, die direkter und drastischer sei. Doch wie man sich mit Kollegen über schwierige Belastungssituationen austausche, habe Grenzen. Diese seien dort erreicht, wo Gesetze berührt sind, wo Menschen herabgewürdigt werden, wo kein Respekt gezeigt wird. Dergleichen passe u. a. nicht zur Aufgabenwahrnehmung. Es ginge nicht darum, Polizisten zu diskreditieren, die sich über Erlebtes austauschen wollen und sich das dann evtl. nicht mehr trauen würden. Es gehe hier um ausdrücklich extreme Äußerungen und es gehe um Führungskräfte, die im niedrigschwelligen Bereich Grenzen zu setzen hätten.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Verfassungsfeindlich-Ermittlungen-gegen-Polizeibeamten-in-SH,polizei6980.html
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb: (...) , so unsäglich irgendwelche Hakenkreuzbildchen oder herabwürdigenden Chatkommentare sind, ich seh da schon noch einen großen Unterschied zum eingangs Berichteten.
Mein Eindruck ist, dass du meinen gestrigen Post dazu noch nicht einmal ganz gelesen hast. Sonst wüsstest du, dass es nicht nur um Chats geht, die die o. g. Grenzen bei weitem überschreiten. Hervorhebungen und Kürzungen in u. g. Text durch mich:
Mit der Unterschrift„NSU 2.0“ versandten deutsche Rechtsextremisten seit August 2018 bisher rund 170 Morddrohungen […]. Die Unterschrift spielt auf die rechtsterroristische Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und deren rassistische NSU-Morde an. Die Absender bedrohten bisher um die 70 verschiedene Adressaten und 60 Institutionen in Deutschland und Österreich. […]
Die Schreiben […] enthielten persönliche, zum Teil bei Behörden gesperrte Empfängerdaten. In drei Fällen hatten Beamte der Polizei Hessen vorher Empfängerdaten abgefragt, dreimal auch bei der Polizei Berlin und zweimal der Polizei Hamburg. Die Ermittler fanden mindestens 180 Verdachtsfälle rechtsradikaler Polizisten in Hessen und weitere in anderen Bundesländern. Tausende illegale, bis dahin kaum kontrollierte und sanktionierte Datenabfragen bei deutschen Polizeibehörden wurden bekannt. Daher werden rechtsradikale Polizisten als Urheber oder Beihelfer einiger Drohschreiben vermutet.[...]
Quelle: Wikipedia: NSU 2.0

Und dass die Aufarbeitung z. B. in Ffm nicht so gut gelaufen ist, hätte man hier erfahren können:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 05.02.2024:Lasche Ermittlungen unter Kollegen:

In den neonazistischen Morddrohungen vom „NSU 2.0“ fanden sich oft private Daten, die aus Polizeicomputern stammten. Im Prozess zeigt sich, wie lasch gegen Polizistinnen und Polizisten ermittelt wurde.

Quelle: https://www.fr.de/rhein-main/nsu-mysterioese-datenabfragen-bei-der-polizei-91481033.html



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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

12.02.2024 um 16:37
Zitat von watnuwatnu schrieb: Zitat Polizeidirektion Ratzeburg= "Die Erlebnisse wirkten sich auch auf die Sprache aus, die direkter und drastischer sei. Doch wie man sich mit Kollegen über schwierige Belastungssituationen austausche, habe Grenzen. Diese seien dort erreicht, wo Gesetze berührt sind, wo Menschen herabgewürdigt werden, wo kein Respekt gezeigt wird"
Und das ist -normalerweise-eben auch nicht so, zumindest hab ich häufiger schon auch mal mit Polizistenklüngeln gefeiert und ja, die hatten drastische Themen und bitterböse Witze, aber da war nichts, was an Obiges auch nur halbwegs ranreichte. Auch in Frankfurt nicht. Leider ist das aber halt schon ewig her, ich weiß nicht, wie es heute ist? Ich fürchte sehr, das hat viel mit dem extrem gesteigerten Frust in diesem Beruf zutun, wenn das so überhand nimmt. Ausreißer wie eben korrupte, oder sonstwie kriminelle Polizisten hat es wohl immer gegeben, aber besonderer Grund zur Sorge ist es inzwischen ganz sicher.
Ich würde die Sorge da nur nicht so rein auf das rechte Auge gewichten, wie das derzeit Mode ist, sondern mehr insgesamt.
Politisch korrekte Polizei, die Kinderpornos tauscht und sich von Clans schmieren lässt, hilft halt auch nicht mehr viel.
Klar muss da schnell was passieren. Aber ich finde auch dringend, dass sich allgemein die Situation für die Polizisten rapide verbessern muss, dass überhaupt noch jemand den Job behalten und haben will, der den etwa nicht nur aus unlauteren (kriminellen, oder politischen) Motiven von vorneherein schon ergreift. Die Gefahr sehe ich da auch schon bald sonst ganz deutlich.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

12.02.2024 um 23:20
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Politisch korrekte Polizei, die Kinderpornos tauscht und sich von Clans schmieren lässt, hilft halt auch nicht mehr viel.
Du scheinst einen sehr verengten (oder verdrehten?) Politik-Begriff zu haben.

Mein Politik-Begriff ist viel weiter:
Politisch korrekt ist nur ein Polizist, der absolut keine strafbaren Handlungen durchführt. Egal, welche Partei er am besten findet und in geheimer Bundes-, Landtags- oder Kreis- bzw. Bezirkswahl er wählt, er darf keine Verbrechen begehen.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

12.02.2024 um 23:49
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Ich würde die Sorge da nur nicht so rein auf das rechte Auge gewichten, wie das derzeit Mode ist, sondern mehr insgesamt.
Mode? Von was sprichst du bitte?
Gerade bei der Polizeistation in Ffm ist doch deutlich geworden, dass das alte, eingeschworene Kreise sind. Tief verflochtene rechte Strukturen, die solche Chats überhaupt möglich machen!
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Politisch korrekte Polizei, die Kinderpornos tauscht und sich von Clans schmieren lässt, hilft halt auch nicht mehr viel.
Das eine ist das eine, das andere das andere. Beides (rechtes Gedankengut / oben genannte Verbrechen) absolut inakzeptabel in der Position der Executive.


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13.02.2024 um 00:45
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Mein Politik-Begriff ist viel weiter:
Politisch korrekt ist nur ein Polizist, der absolut keine strafbaren Handlungen durchführt. Egal, welche Partei er am besten findet und in geheimer Bundes-, Landtags- oder Kreis- bzw. Bezirkswahl er wählt, er darf keine Verbrechen begehen
O.k. Danke, hast Recht, das trifft es und ist weit besser formuliert. ;)


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

14.02.2024 um 18:40
Zitat von watnuwatnu schrieb am 11.02.2024:"Mangelnde Öffentlichkeit" im Dienst ist m. E. ein Hohn.
Der Gesetzgeber hat´s inzwischen auch gemerkt. Aus dem Gesetzentwurf:
Wer als Amtsträgerin oder Amtsträger in dienstlichem Zusammenhang in einer
Weise, die geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in rechtstaatliches Han-
deln von Behörden oder sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung zu erschüt-
tern, volksverhetzende Inhalte äußert oder einer Person zugänglich macht oder
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, wird zukünftig mit
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. [...]
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/096/2009646.pdf
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb am 11.02.2024:Um bestraft zu werden, muss eine Tat tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft begangen worden sein.
Das gilt dann ja bzgl. u. g. Frage zu kinder- und jugenpornografischen Inhalten genauso.
Vielleicht kann sich zu u. g. hier jemand mit entspr. beruflichen Kenntnissen äußern?

Mangelnden Tatbestandsmäßigkeit ist ein gutes Stichwort.
Eine Frage im thread war, was tun, wenn man z. B. kinderpornografische Inhalte über Messenger wie WhatsApp unfreiwillig erhält?
Das heißt, man ist z. B. nicht Mitglied in einer KP-WhatsApp-Gruppe und man hat z. B. niemanden aufgefordert, entsprechende Inhalte zuzusenden. Man hat den Besitz also nicht vorsätzlich erlangt.

Wieso sollte der Tatbestand "Besitz" gem. § 184b Abs. 3 StGB erfüllt und ein Anfangsverdacht begründet sein, wenn man den unfreiwilligen Erhalt umgehend bei der Polizei anzeigt? (für jugendpornographischer Inhalte §184c Abs. 3)
Folgende Infos habe ich dazu gefunden:
"Besitz" im Sinne der o. g. §§ wurde 1993 in Anlehnung an eine Strafnorm des BtMG definiert (BT Drucksache 12/3001, S. 4). So erklärt sich der u. g. Ausdruck "Ablieferung" an eine Behörde. (Damals gab es Videocassetten, Fotos usw. und keine digitale Übertragungsmöglichkeit)
Wer unvorsätzlich in den Besitz dieser Erzeugnisse gelangt ist, hat die Möglichkeit, sich durch Vernichtung oder Ablieferung bei einer Behörde von ihnen zu trennen, wenn er den kinderpornographischen Inhalt erkennt.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/12/030/1203001.pdf

Auch der u. g. Satz aus aktueller Quelle heißt m. E. im Umkehrschluss, der Tatbestand des Besitzes ist nicht berührt, wenn ich zwar nicht sofort lösche (Vernichtung) aber umgehend Anzeige erstatte. (Und dann evtl. quasi als Ablieferung: Nach Absprache mit der Polizei Kopie an diese senden?) :
Das Unterlassen der Vernichtung bzw. Ablieferung wird unmittelbar vom Besitzbegriff der §§ 184b Abs. 3 bzw. § 184c Abs. 3 StGB erfasst (Fischer, StGB, 69.Auflage 2022, § 184b StGB, Rdn. 34).
Quelle: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7644.htm

Neben (bedingtem) Vorsatz muss der Besitzwille
[…] darauf gerichtet sein, für sich selbst die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Inhalte zu erhalten (vgl. Oglakcioglu, in: MüKo-StGB, § 29 BtMG, Rn. 1091)
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/kein-automatischer-schluss-auf-besitzwillen-i.s.d.---184b-stgb-fuer-inhalte-im-browser-cache
Diesen Willen hat man ja nicht, wenn man anzeigen will. Was ist, wenn man überhaupt keinen Nachweis hat? Kann die Polizei nur aufgrund einer Anzeige ohne Nachweise etwas unternehmen -> Grundrechtseingriff beim Beschuldigten, nur aufgrund einer Aussage? Und was ist, wenn der eigentliche Absender schon alles gelöscht hat?

Die Anwältin Funke gibt Tipps, wie man vorgehen soll, um zu verhindern, dass man die Inhalte in Besitz nimmt oder um unmissverständlich anzuzeigen, dass man keinen Besitzwillen hat. Dort steht nicht: "Panisch löschen und die abgebildeten Opfer einfach vergessen", siehe u. g. "1.". Die ganze "To-Do-Liste" findet man unter u. g. Link.
(…) Für einen solchen Besitz müssen die Inhalte sich einen gewissen Zeitraum [...] abspeichern und man muss Kenntnis von den Inhalten haben.
Sofortige Maßnahmen
1. Inhalte nicht weiterverbreiten oder abspeichern: Öffnen, speichern oder weiterleiten solcher Inhalte kann strafrechtlich relevant sein. Vermeiden Sie jegliche Interaktion mit den fraglichen Inhalten. Speichern Sie die Inhalte auch nicht zu Beweiszwecken ab.
(...)

Anzeige bei der Polizei
1. Strafanzeige erstatten: Erstatten Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei. Das zeigt, dass Sie aktiv gegen die Verbreitung solcher Inhalte vorgehen.
2. Kooperation mit den Behörden: Arbeiten Sie mit den Ermittlungsbehörden zusammen und stellen Sie alle relevanten Informationen zur Verfügung.
Quelle: https://www.funke-strafrecht.de/ratgeber/faq-strafverteidigung/was-tun-bei-kinderpornographie-in-whatsapp-gruppe/


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

18.02.2024 um 19:48
Zitat von watnuwatnu schrieb am 14.02.2024:Anzeige bei der Polizei
1. Strafanzeige erstatten: Erstatten Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei. Das zeigt, dass Sie aktiv gegen die Verbreitung solcher Inhalte vorgehen.
2. Kooperation mit den Behörden: Arbeiten Sie mit den Ermittlungsbehörden zusammen und stellen Sie alle relevanten Informationen zur Verfügung.
Quelle: https://www.funke-strafrecht.de/ratgeber/faq-strafverteidigung/was-tun-bei-kinderpornographie-in-whatsapp-gruppe/
Ich sehe es jetzt definitiv so, dass der angeschuldigte Polizeibeamte sich nicht entsprechend dieser Empfehlungen verhalten hat. Es kann auch nicht um Schusseligkeit im Dienst gehen im Sinne von „Oh, wie sind denn diese Videos und Bilddateien auf meinen Rechner gekommen?! Wer hat die USB-Sticks in meine Schublade gelegt?!“

Als Bürger soll man ja nicht vorverurteilen. Aber wenn eine Strafsache sofort zum Landgericht geht wie in diesem Fall, weil mehr als 4 Jahre Haft drohen, ist das ja gewissermaßen auch eine Vorverurteilung, auch wenn es sich Beurteilung nennt, weil ja befugte Staatsanwälte so beurteilt haben.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

19.02.2024 um 13:08
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Ich sehe es jetzt definitiv so, dass der angeschuldigte Polizeibeamte sich nicht entsprechend dieser Empfehlungen verhalten hat. (...)
Das sind 2 ganz unterschiedliche Sachverhalte
Mein Post mit Tipps der Anwältin bezog sich auf den nicht vorsätzlichen, unfreiwilligen Besitz (durch WhatsApp-Gruppe o. ä.).
Dem Polizisten wird auch Verbreitung vorgeworfen, somit dürfte er die Inhalte nicht unfreiwillig erlangt haben, wie im "WhatsApp"-Beispiel:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 14.02.2024:(...)

Anzeige bei der Polizei
1. Strafanzeige erstatten: Erstatten Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei. Das zeigt, dass Sie aktiv gegen die Verbreitung solcher Inhalte vorgehen.
2. Kooperation mit den Behörden: Arbeiten Sie mit den Ermittlungsbehörden zusammen und stellen Sie alle relevanten Informationen zur Verfügung.

Quelle: https://www.funke-strafrecht.de/ratgeber/faq-strafverteidigung/was-tun-bei-kinderpornographie-in-whatsapp-gruppe/
Vorwürfe gegen den Leerer Polizisten, Reihenfolge entspricht dem NDR-Artikel:
- gegen Geld Datenbanken der Polizei nach Informationen durchsucht
- Besitz und Verbreitung von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie
- in mindestens 18 Fällen heimliche Sexvideos gedreht (in mehreren Fällen soll er beim Sex seine Polizeiuniform getragen haben)

StGB:
§ 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Absatz 1 regelt Verbreitung + öffentliche Zugänglichmachung.
Absatz 3 regelt Besitz: "Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt (…)"

§ 184c : Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte

§ 184b StGB
184c StGB

NDR-Quelle wurde schon verlinkt: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kinderpornografie-und-Bestechlichkeit-Polizist-angeklagt,polizist334.html


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

01.03.2024 um 12:43
Bleibt hier in Zukunft bitte etwas näher am Fall dran. Weder sind hier die Sendungen von Herrn Böhmermann das Thema noch ein Herr Metzelder. Der Thread um Metzelder ist nicht grundlos geschlossen und für Herrn Böhmermann gibt es bestimmt einen passenderen Thread. Hier führt das nur zu weit ins OT.


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Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit

21.06.2024 um 13:47
Hat sich seit der Pressekonferenz im Januar noch etwas getan in dieser Sache? Was wurde aus der Anklage?
@Füchschen, weißt du vielleicht etwas dazu?


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21.06.2024 um 14:59
@watnu
Ich verfolge ziemlich regelmäßig die Hinweise des Landgerichts Aurich über anstehende Verhandlungstermine.
Bis jetzt wurde nichts veröffentlicht. Ich denke, es dauert doch noch länger, bis der Fall vor Gericht landet oder verkündet wird, wie das Landgericht entschieden hat, ob der Fall vor Gericht kommen darf.


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09.09.2024 um 16:04
Der Prozess hat am 6. September begonnen.


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09.09.2024 um 20:50
"Die Staatsanwaltschaft Osnabrück legt dem heute 30 Jahre alten Angeklagten aus Aurich u. a. Bestechlichkeit, Verletzung des Dienstgeheimnisses sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zur Last. So soll er u. a. pflichtwidrig Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem – gegen Geldzahlungen – an den weiteren 39 Jahre Angeklagten aus Wilhelmshaven herausgegeben haben. Die weiteren Angeklagten im Alter von 29 und 32 Jahren aus Ganderkesee und Wardenburg sollen den Kontakt hergestellt haben. Die Taten sollen sich in den Jahren 2017 bis 2022 u. a. in Emden, Aurich und Oldenburg ereignet haben.

Es sind Zeugen geladen.

Hinweise:

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung."

Termine des Landgerichts Aurich


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10.09.2024 um 22:07
Es gibt einen zweiten Prozess:
Aktenzeichen: 11 KLs 51/23

Spruchkörper: 1. Große Strafkammer

Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Raap
Termin: 05.09.2024, 9.00 Uhr

Saal: 003

Fortsetzung: 12.09.2024, 09.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Hannover legt dem heute 33 Jahre alten Angeklagten den Besitz kinderpornographischer Schriften zur Last. So sollen bei einer Durchsuchung im Juni 2022 in Wiesmoor über 70.000 kinderpornographische Dateien auf verschiedenen Speichermedien gefunden worden sein.

Es sind Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Quelle: https://www.landgericht-aurich.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/neu-beginnende-erstinstanzliche-strafverfahren-kw-36-235058.html


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10.09.2024 um 22:25
Ich bin verunsichert. ob der o.g. Prozess wegen Besitz kinderpornografischer Schriften - festgestellt bei der Durchsuchung in Wiesmoor - den Polizisten betrifft, der wegen Bestechlichkeit angeklagt ist.

Wiesmoor liegt nordöstlich der Stadt Leer, in der der Polizist tätig war.

Dem Polizisten wurde der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen.

Allerdings müsste der Polizist heute 30 Jahre alt sein. Ist die Altersangabe 33 ein Schreibfehler?


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