Polizeibeamter angeklagt: Kinderpornografie und Bestechlichkeit
09.02.2024 um 12:07CharliesEngel schrieb:Die Bundesregierung macht die 2021 in Kraft getretene Strafverschärfung für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie teilweise rückgängig.(...)
sallomaeander schrieb:ie Hochstufung, das hatte ich auch schon einmal in einem anderen Thread thematisiert, war purer Populismus einer Justizministerin, die sich auch in späteren Verwendungen nicht gerade durch Sachverstand und Instinkt für Angemessenheit hervorgetan hat.(...)Gründe der neuen Abänderung des § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte):
Es gab z. B. die Anklage gegen eine Lehrerin, die nur die Eltern über Inhalte auf dem Smartphone ihres Kindes informieren wollte.
Weiterhin (inzw. eingestellte) Ermittlungen gegen den Neffen eines Trierer Priesters, der Beweismaterial im Haus seines verstorbenen Onkels fand und zwecks Aufarbeitung sicherstellte. Die Aufarbeitung im Fall des Priesters war durch die vorzeitige Vernichtung der Fotos, Videos, Tagebücher usw. durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nicht mehr möglich.
Zur Änderung des § 184b und den 2 o. g. Bsp., erläuterte ich am 05.10.23 (in einem anderen thread):
watnu schrieb am 05.10.2023:Dass § 184b StGB dringend überarbeitet werden muss, sieht auch die Bundesregierung. Das Gesetz sei gut gemeint, aber schlecht gemacht, konstatierte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Die Bundesregierung wolle das Gesetz noch in diesem Jahr anpassen.
Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Mannweiler fordert, dass zwar weiterhin die wirklichen Täter bestraft werden sollen, aber die Staatsanwaltschaften für Ausnahmefälle mehr Handlungsspielraum benötigen.
Auch die Justizministerkonferenz hat bemängelt, dass das Gesetz keine Ausnahmen zulasse, treffe vor allem diejenigen, die verantwortungsvoll handeln wollten. Dass dies nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht, erkennt man auch ohne juristische Bildung.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/lehrerin-kinderpornografischer-inhalte-konfisziert-deswegen-angeklagt-100.html
2021 hat der Gesetzgeber den Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft (Mindeststrafe 1 Jahr).
Die Anhebung zum Verbrechenstatbestand (ohne Regelung eines minder schweren Falls) bedeutet zugleich, dass keine Einstellung im Ermittlungsverfahren mehr möglich ist und auch kein Strafbefehlsverfahren.
Quelle: https://community.beck.de/2023/08/30/wenn-gesetzgeber-und-justizminister-in-fehler-machen-dann-gibt-es-kein-pardon-besitz-von-kinderpornographie
Gegen den Neffen des Priesters wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft Mainz habe er die Bilder ohne erkennbare sexuelle Motivation besessen, um sie für eine Aufarbeitung des vermuteten Missbrauchs zur Verfügung stellen zu können.
Quelle: https://www.domradio.de/artikel/kein-verfahren-gegen-dillinger-neffen