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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

238 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Todesfall, Vertuschung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

01.10.2023 um 10:40
Vater V schildert bei der Polizei seine Version der Geschichte.

Lkw-Fahrer L schildert bei der Polizei seine Version der Geschichte.

Die Versionen sind gegensätzlich. Es steht Aussage gegen Aussage. Keine der Aussagen hat einen erhöhten Beweiswert.

Neutrale Zeugen oder andere Beweismittel sind nicht vorhanden.

Lediglich die Ordnungswidrigkeit kann durch Fotos von Vater V nachgewiesen werden.


Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft:

=> Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Abgabe an die Bußgeldbehörde zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit, sofern diese nicht verjährt ist

oder

=> Verweisung des Verfahrens auf den Privatklageweg gemäß §§ 374, 376 StPO


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

01.10.2023 um 11:30
@Diätbrötchen

Ein Tipp zum grundsätzlichen Problem (Verkehrssituation am Kiga): Örtliche Zeitung informieren. Die lieben in der Regel solche Artikel, machen morgens Fotos und interviewen die Eltern. Das führt zu öffentlichem Druck auf Polizei und Stadt/Gemeinde.
Eigentlich hätten die Medien schon längst aufmerksam werden müssen, wenn es wirklich ständig Unfälle gibt.
Wenn es gar nicht weiter geht, das Blatt mit den vier großen Buchstaben steht auf solche Storys.

Ich frage mich allerdings, wer überhaupt auf die Schwachsinnsidee gekommen ist, diese beiden Gebäude direkt nebeneinander zu bauen. Warum gab es da nicht sofort Proteste?

Für den Fall an sich: Sofort die Polizei rufen. Es könnte natürlich passieren, dass keine kommt, weil die Beamten gerade anderweitig ausgelastet sind.

Ich möchte aber auch noch anmerken, dass Kurierfahrer mit die ärmsten Säue in unserem Dienstleistungs-Sektor sind. "Mit" wohlgemerkt, nicht nur.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

01.10.2023 um 11:51
Der zitierte Beitrag von Diätbrötchen wurde gelöscht. Begründung: Auf Wunsch des Erstellers
Was meinst Du denn mit "blanko"? Und wieso konntest Du Deine Aussagen nicht gegenlesen?


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01.10.2023 um 11:54
Zitat von KoernchenKoernchen schrieb:Für den Fall an sich: Sofort die Polizei rufen. Es könnte natürlich passieren, dass keine kommt, weil die Beamten gerade anderweitig ausgelastet sind.
Oder aber, so habe ich das hier in NRW erlebt, dass das Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr, also geparkte Fahrzeuge zuständig ist.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

01.10.2023 um 12:38
Echt, man muss sich doch nicht wundern, dass die deutsche Polizei und Staatsanwaltschaften aussichtslos überlastet sind, wenn jemand wegen einer Falschparkerei so ein Fass aufmacht.
Außer Ärger nichts gewesen, und zwar für alle Seiten. Neben Polizei, Staatsanwaltschaft durften auch noch die LKW-Fahrer ihre Zeit verschwenden, weil sie entweder persönlich auf der Dienststelle antanzen mussten oder schriftlich Stellung nehmen mussten.
Zitat von KoernchenKoernchen schrieb:Für den Fall an sich: Sofort die Polizei rufen. Es könnte natürlich passieren, dass keine kommt, weil die Beamten gerade anderweitig ausgelastet sind.
Ja, genau, die reden gerade mit aufgebrachten Leuten, die vor ihnen stehen und sich über Falschparker beschweren, mit denen sie in Streit geraten sind, nachdem sie sie fotografieren wollten. Oder sie schreiben die Vernehmungsprotokolle und Anzeigen für diese Leute.


Aus 2 x 3 Minuten Falschparken und 5 Minuten verbaler Entgleisung wurden da ganz schnell mehrere Stunden Arbeit für die deutsche Justiz. Und die Krönung ist dann noch, sich drüber zu echauffieren, dass man "nicht zu seinem Recht gekommen ist" und "sich von den Behörden im Stich gelassen fühlt".
@Diätbrötchen versuch doch bitte Dich mal in die Rolle der Polizisten und des Staatsanwaltes zu versetzen. Da kommt jemand und behauptet, von zwei Personen angegriffen und beleidigt worden zu sein. Die beiden anderen Personen werden befragt und erzählen eine ganz andere Geschichte. Was sollen Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt machen? Stundenlang die Nachbarschaft abklappern, ob es Zeugen gibt? Einen Psychologen einschalten, um Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen? Einen Lügendetektortest?
Oder knobeln, wem sie glauben sollen?

Ich verstehe diesen Anspruch an das Rechtssystem nicht, das viele Menschen offenbar versuchen, bei jedem persönlichen Streit heranzuziehen, damit es ihre persönlichen Konflikte für sie klärt. Zu ihren Gunsten selbstverständlich!
Was sind das für Ansprüche?!
Der zitierte Beitrag von Diätbrötchen wurde gelöscht. Begründung: Auf Wunsch des Erstellers
Genau das ist nun mal seine Aufgabe, ob Du es glaubst oder nicht. Er hat den geschilderten Sachverhalt zu untersuchen und zu protokollieren. Das heißt, er MUSS kritische Fragen stellen, manchmal das gleiche auch zwei oder dreimal nachfragen, damit er sicher sein kann, es richtig verstanden zu haben. Das mag für jemanden, der da gerade vor Zorn kochend sitzt und seinen Emotionen freien Lauf lässt vielleicht verharmlosend wirken, aber es geht doch darum einen Sachverhalt möglichst so zu erklrärend niederzuschreiben, dass ein unbeteiligter Dritter - z.B. ein Kollege bei der Polizei, der zwei Wochen später die LKW-Fahrer befragen muss oder der Staatsanwalt, der den Bericht irgendwann zur Entscheidung auf den Tisch bekommt - nach Tagen und Wochen nachvollziehen können sollen, was da passiert ist.
Er muss entscheiden, was für den Sachverhalt wichtig ist und was nicht. Das entscheidet doch nicht der Anzeigende und er ist eine Polizist, keine Sekretärin, die aufzuschreiben hat, was Du willst.

Und den Hammer finde ich dann noch den Anspruch, dass man auf dem Polizeirevier aber bitte noch in Designermöbeln empfangen werden möchte und der Polizist gefälligst das dreijährige Kind zu bespassen hat..
Oder wie darf man diese Aussage deuten:
Der zitierte Beitrag von Diätbrötchen wurde gelöscht. Begründung: Auf Wunsch des Erstellers
Sorry, aber ich finde das absolut respektlos gegenüber dem Menschen, der da arbeitet und dort weder für den Putzdienst noch für die Innenausstattung zuständig ist!


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

01.10.2023 um 12:48
Hallo @Diätbrötchen
Deine Anregung bez. einer
Zitat von DiätbrötchenDiätbrötchen schrieb am 08.09.2023:polizeiexternen, neutralen Aufsichtsbehörde,
habe ich aufgegriffen:

Polizeibeauftragte – Bürgerbeauftragte - weitere Opferhilfe
In diesem Dokument – Stand 28.04.2022 - ist aufgelistet, in welchen Länderparlamenten bzw. Landesverwaltungen bereits unabhängige Polizeibeauftragte angesiedelt sind und welche Befugnisse sie haben.*
Unabhängige Polizeibeauftragte in den Ländern

Theorie vs. Praxis, beschreibt die Kritik des Verwaltungsrichters Alexander Oerke, der 2022 das Amt des berliner Bürger- und Polizeibeauftragten antrat. Er ist für Beschwerden gegen Behörden und Polizei zuständig:
Wenn’s wirklich wichtig wird, ist er außen vor
Im TV-Interview klagt er, dass er sich Sorgen mache, "weil ich dieser Aufgabe natürlich gerne so nachkommen möchte, wie sich der Gesetzgeber dies gedacht hat". […]
Dies sieht er vor allem, wenn es um Beschwerden gegen die Polizei bei schweren Vorfällen geht, nicht immer gewährleistet. Am tragischen Fall des psychisch kranken Medard Mutombo, der nach einem Polizeieinsatz starb, schildert Oerke das Problem:
Sobald ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren läuft, ist ihm jede Akteneinsicht verwehrt. Die Strafprozessordnung – also Bundesrecht - sieht die Instanz des Polizeibeauftragten nämlich gar nicht vor. "Das schränkt mich natürlich total ein, weil mir der schnelle Zugriff auf diese Unterlagen fehlt", beklagt Alexander Oerke.
So komme er an wichtige Informationen wie Zeugenaussagen, Obduktionsberichte, Einsatzberichte der Polizei gar nicht heran. "Die eigenen Ermittlungen sind dadurch ziemlich behindert", sagt der Beauftragte. "Und das betrifft leider genau die schweren Fälle, bei denen es um strafrechtlich relevante Vorgänge geht."
Quelle: Der Frust des Berliner Polizeibeauftragten Wenn’s wirklich wichtig wird, ist er außen vor
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-wenns-wirklich-wichtig-wird-ist-er-aussen-vor-100.html

*Auch in Brandenburg und Bayern wurde die Stelle inzwischen eingerichtet:
https://www.landtag.brandenburg.de/de/startseite/die_beauftragte_fuer_polizeiangelegenheiten_des_landes_brandenburg/33814
https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/beauftragte-der-polizei-fuer-kriminalitaetsopfer/index.html

Weitere Hilfs- und Beratungsangebote der einzelnen Bundesländer
https://www.hilfe-info.de/WebS/hilfeinfo/DE/HilfeUndBeratung/AnsprechpartnerUndBeratungsstellen/EinrichtungenOpferhilfe/EinrichtungenDerOpferhilfe_node.html


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01.10.2023 um 15:55
Der zitierte Beitrag von Diätbrötchen wurde gelöscht. Begründung: Auf Wunsch des Erstellers
Da fängt es an falsch zu laufen. Niemals sollte man etwas unterschreiben, ohne den Inhalt zu kennen. Insbesondere wenn man schon, wie geschildert, das Gefühl hat, dass das Problem von der aufnehmenden nicht erkannt wird und eher runtergespielt wird.
Zitat von newbeenewbee schrieb:Das Falschparken ist eine OWI und wird
normalerweise direkt von der Bußgeldstelle geahndet. Das verjährt dann auch nicht,
weil es umgehend (meist binnen 6-8 Wochen) verhängt wird.
Bei dem Verdacht von Straftaten entscheidet erst einmal die Staatsanwaltschaft über das Verfahren und erst, wenn dieses Verfahren eingestellt wird, geht es wegen der Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle. Und da kommt es häufiger vor, dass die Staatsanwaltschaft die bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kurze Frist von drei Monaten nicht einhällt und die Bußgeldstelle das Verfahren wegen Eintritts der Verjährung einstellen muss.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:wenn jemand wegen einer Falschparkerei so ein Fass aufmacht.
So eine beschriebene Falschparkerei ist eine Ordnungswidrigkeit, die einen Punkt zur Folge hat.
Da ist es gerechtfertigt, sich darüber aufzuregen. Und auch gerechtfertigt Fotos anzufertigen.
Falsch verhalten haben sich hier eindeutig die Kurierfahrer.
Als Tipp für den Betroffenen würde ich sagen, dass er das nächste Mal die Fotos bezüflich der Falschparker direkt an die Bußgeldstelle sendet. Dann verjährt das Bußgeld auch nicht. Viele Städte bieten dafür mittlerweile standardisierte Formulare an.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

02.10.2023 um 00:24
Der zitierte Beitrag von Diätbrötchen wurde gelöscht. Begründung: Auf Wunsch des Erstellers
Ja blöd gelaufen. Andererseits lernen Kinder nur dadurch auch früh bestenfalls, wie man beängstigende Situationen und bedrohliche Konflikte souverän, ruhig und friedlich löst. Und die gibt es nun mal häufiger im Leben.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

02.10.2023 um 09:00
Der zitierte Beitrag von Diätbrötchen wurde gelöscht. Begründung: Auf Wunsch des Erstellers
Mach das mit der Dashcam, aber du solltest als Elternteil
eben auch dich lernen, eher diversen Gefahrensituationen
zu entziehen... denke immer, dass leider einige Menschen
bereit sind direkt aggressiv, verletzend, tötend zu agieren.

Du willst dein/e Kind/er schützen, deine Familie- dann schütze auch dich selbst!
Bitte denke unbedingt darüber nach, denn auch ein unglücklicher Radsturz
kann zum Pflegefall führen und da hat dann niemand etwas davon.
Auch wer Recht hat, bekommt nicht immer Recht.

Mein Tipp war, dass du es los lassen musst und dich nicht unbedingt
auf eine etwaige neue Konfrontation vorbereiten...
Wenn deine mentale Aufmerksamkeit auf Recht & Unrecht gerichtet ist,
ziehst du genau so etwas immer wieder in dein Leben.

Du weißt, dass diese gr. Firma direkt an der KiTa ist, das ändert sich nur,
wenn du eine andere KiTa auswählst.
Bring dein Kind sicher dahin und halte dich auch verbal zurück.
Das dient nur eurer Gesundheit und Gemeinschaft.
Du bist nicht stärker ohne Kind, also sei dann auch nicht mutiger.
Ein Kind hat nichts davon, wenn Mama, oder Papa verletzt sind und vllt. ein Pflegefall.

Melde- was zu melden ist an div. zuständige Stellen, aber setze dich keinerlei Gefahren aus.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

03.10.2023 um 11:10
Kommt bitte langsam wieder zum Thema zurück. Persönliche, userbezogene Anekdoten sollten hier zukünftig weniger Platz finden.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

05.10.2023 um 16:06
Im Missbrauchsfall um den verstorbenen Priester Edmund D. verbrannte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Juli vor Verfahrenseinstellung Beweismaterial, darunter Tausende Fotos, Dias, persönliche Dokumente wie Briefe und Terminkalender, die sein Neffe/Erbe in dessen Haus gefunden hatte. Staatsanwaltschaft und Polizei mussten vor dem Landtagsausschuss Fehler einräumen. Justizministerin Berg bezeichnete das Vorgehen als "voreilig und falsch". Die Beweismittel wurden vernichtet, obwohl u. a. die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier Einsicht beantragt hatte und keine Erlaubnis des Neffen zur Vernichtung vorlag.
Quelle: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/justizausschuss_befasst_sich_mit_aktenvernichtung_im_fall_dillinger_100.html

Der Neffe wirft den Ermittlungsbehörden u. a. vor, insgesamt habe es bei dieser „Routineangelegenheit" derart viele Fehler gegeben, dass diese nicht mehr als zufällig zu erklären seien. Sein Anwalt hat Zweifel, dass das vernichtete Material angesichts der Kürze der Zeit umfassend ausgewertet wurde.
Quelle: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/neffe_von_edmund_dillinger_erhebt_schwere_vorwuerfe_gegen_polizei_wegen_aktenvernichtung_100.html

Im April hatte der Neffe über Fotos und Hunderte Filme berichtet, die unbekleidete Heranwachsende und Missbrauchstaten des Onkels zwischen den 1960er und 2000er Jahren zeigten.
Er sprach von "eindeutig pornografischem Material" das zeige, dass sein Onkel sich "immer mehr getraut" habe und "immer weiter enthemmt abgerutscht" sei. Er sei sowohl entsetzt von dem Material als auch vom Umgang damit, da er auch Dokumente fand, die belegten, dass der Kirche seit 1971 Taten des Priesters bekannt waren (siehe Video). Auch im aktuelllen Fall ist der Rat des Vorsitzenden der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bistums Trier, Gerhard Robbers, fragwürdig. Er hatte dem Neffen geraten, das Material zu verbrennen. Ansonsten laufe er Gefahr, sich selbst strafbar zu machen. Dies, so der Neffe, sei für ihn das "Go" gewesen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. (Robbers ist ehemaliger Justizminister von RLP und Jura-Professor an der Uni Trier.)
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/priester-aus-bistum-trier-dokumentierte-jahrzehntelang-missbrauch-100.html

Noch im April, berichteten Medien, dass
Hinweise über einen Pädosexuellenring weit über das Bistum Trier hinaus kursierten.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/saarland/sr-missbrauchsermittlungen-im-fall-dillinger-werden-ausgeweitet-100.html

Der Anwalt des Neffen wirft den Ermittlern vor,
Sie hätten die Vernichtung "billigend in Kauf genommen, möglicherweise in der Absicht, um so zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten gegenüber der Kirche zu vereiteln".
Quelle: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/neffe_von_edmund_dillinger_erhebt_schwere_vorwuerfe_gegen_polizei_wegen_aktenvernichtung_100.html

Ein Beitrag des SR schließt treffend mit den Worten,
[...] dass die Umstände und das Tempo der Asservatenvernichtung nicht nur für Verblüffung, sondern auch für Spekulationen über den „langen Arm der Kirche“ sorgen.
Quelle: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/missbrauch_dillinger_fehler_ermittlungen_asservate_100.html


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

05.10.2023 um 16:23
Zitat von watnuwatnu schrieb:Er hatte dem Neffen geraten, das Material zu verbrennen. Ansonsten laufe er Gefahr, sich selbst strafbar zu machen. Dies, so der Neffe, sei für ihn das "Go" gewesen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. (Robbers ist ehemaliger Justizminister von RLP und Jura-Professor an der Uni Trier.)
Hut ab vor diesem Neffen. Kann ich gut nachvollziehen. Umgekehrt wird nämlich auch leicht ein Schuh draus.


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05.10.2023 um 16:33
P.S. zu meinem vorherigen Post: Das vernichtete Material wollte der Neffe eigentlich der Opferorganisation Missbit zur Verfügung stellen.
Quelle: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/neffe_von_edmund_dillinger_erhebt_schwere_vorwuerfe_gegen_polizei_wegen_aktenvernichtung_100.html

@Zeralda Ja, "Hut ab", dachte ich auch.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

05.10.2023 um 17:40
Zitat von watnuwatnu schrieb:Er hatte dem Neffen geraten, das Material zu verbrennen. Ansonsten laufe er Gefahr, sich selbst strafbar zu machen.
Was doch ein sehr sinnvoller Ratschlag ist, schließlich ist allein der Besitz bereits strafbar.

https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.



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05.10.2023 um 17:42
Zitat von emzemz schrieb:Was doch ein sehr sinnvoller Ratschlag ist, schließlich ist allein der Besitz bereits strafbar.
Es ist ja dann auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Neffen eingeleitet worden, dass aber nach einiger Zeit eingestellt wurde.

https://www.domradio.de/artikel/kein-verfahren-gegen-dillinger-neffen


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05.10.2023 um 17:46
Zitat von watnuwatnu schrieb:P.S. zu meinem vorherigen Post: Das vernichtete Material wollte der Neffe eigentlich der Opferorganisation Missbit zur Verfügung stellen.
Womit er sich auf jeden Fall strafbar gemacht hätte.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

05.10.2023 um 18:41
Ich hatte mich missverständlich ausgedrück. Der Neffe wollte das Material an die Opferorganisation übergeben, sobald er es von den Ermittlern zurück erhalten hätte. Wie geschrieben, ging es auch um Briefe, Kalender usw. :
Außerdem habe Steffen Dillinger die Kripobeamten mehrfach darauf hingewiesen, dass er das Material auch der Opferorganisation Missbit zur Verfügung stellen wolle. Allein schon von daher, so Anwalt Hock, sei es völlig abwegig, dass sein Mandant einer Vernichtung zugestimmt haben könnte.
Quelle: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/neffe_von_edmund_dillinger_erhebt_schwere_vorwuerfe_gegen_polizei_wegen_aktenvernichtung_100.html

O. g. auch zu:
Zitat von emzemz schrieb:watnu schrieb:
P.S. zu meinem vorherigen Post: Das vernichtete Material wollte der Neffe eigentlich der Opferorganisation Missbit zur Verfügung stellen.

Womit er sich auf jeden Fall strafbar gemacht hätte.



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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

05.10.2023 um 18:42
Nun, wie wunderbar für die Katholische Kirche! Viel Geld gespart!
Schlimm!

Für mich ist das Unrecht, egal ob der Rat des Anwalts im juristischen Sinne richtig war. Hier möglichst viel Öffentlichkeit zu schaffen ist eine gute Entscheidung.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

05.10.2023 um 21:05
Zitat von emzemz schrieb:Was doch ein sehr sinnvoller Ratschlag ist, schließlich ist allein der Besitz bereits strafbar.

https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
(...)
Dass § 184b StGB dringend überarbeitet werden muss, sieht auch die Bundesregierung. Das Gesetz sei gut gemeint, aber schlecht gemacht, konstatierte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Die Bundesregierung wolle das Gesetz noch in diesem Jahr anpassen.
Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Mannweiler fordert, dass zwar weiterhin die wirklichen Täter bestraft werden sollen, aber die Staatsanwaltschaften für Ausnahmefälle mehr Handlungsspielraum benötigen.
Auch die Justizministerkonferenz hat bemängelt, dass das Gesetz keine Ausnahmen zulasse, treffe vor allem diejenigen, die verantwortungsvoll handeln wollten. Dass dies nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht, erkennt man auch ohne juristische Bildung.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/lehrerin-kinderpornografischer-inhalte-konfisziert-deswegen-angeklagt-100.html

2021 hat der Gesetzgeber den Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft (Mindeststrafe 1 Jahr).
Die Anhebung zum Verbrechenstatbestand (ohne Regelung eines minder schweren Falls) bedeutet zugleich, dass keine Einstellung im Ermittlungsverfahren mehr möglich ist und auch kein Strafbefehlsverfahren.
Quelle: https://community.beck.de/2023/08/30/wenn-gesetzgeber-und-justizminister-in-fehler-machen-dann-gibt-es-kein-pardon-besitz-von-kinderpornographie

Gegen den Neffen des Priesters wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft Mainz habe er die Bilder ohne erkennbare sexuelle Motivation besessen, um sie für eine Aufarbeitung des vermuteten Missbrauchs zur Verfügung stellen zu können.
Quelle: https://www.domradio.de/artikel/kein-verfahren-gegen-dillinger-neffen


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

05.10.2023 um 22:06
Zitat von watnuwatnu schrieb:Dass § 184b StGB dringend überarbeitet werden muss, sieht auch die Bundesregierung. Das Gesetz sei gut gemeint, aber schlecht gemacht, konstatierte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Die Bundesregierung wolle das Gesetz noch in diesem Jahr anpassen.
Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Mannweiler fordert, dass zwar weiterhin die wirklichen Täter bestraft werden sollen, aber die Staatsanwaltschaften für Ausnahmefälle mehr Handlungsspielraum benötigen.
Auch die Justizministerkonferenz hat bemängelt, dass das Gesetz keine Ausnahmen zulasse, treffe vor allem diejenigen, die verantwortungsvoll handeln wollten. Dass dies nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht, erkennt man auch ohne juristische Bildung.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/lehrerin-kinderpornografischer-inhalte-konfisziert-deswegen-angeklagt-100.html
Vielen Dank für die Infos!
Zitat von watnuwatnu schrieb:Im April hatte der Neffe über Fotos und Hunderte Filme berichtet, die unbekleidete Heranwachsende und Missbrauchstaten des Onkels zwischen den 1960er und 2000er Jahren zeigten.
Er sprach von "eindeutig pornografischem Material" das zeige, dass sein Onkel sich "immer mehr getraut" habe und "immer weiter enthemmt abgerutscht" sei. Er sei sowohl entsetzt von dem Material als auch vom Umgang damit, da er auch Dokumente fand, die belegten, dass der Kirche seit 1971 Taten des Priesters bekannt waren (siehe Video). Auch im aktuelllen Fall ist der Rat des Vorsitzenden der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bistums Trier, Gerhard Robbers, fragwürdig. Er hatte dem Neffen geraten, das Material zu verbrennen. Ansonsten laufe er Gefahr, sich selbst strafbar zu machen. Dies, so der Neffe, sei für ihn das "Go" gewesen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. (Robbers ist ehemaliger Justizminister von RLP und Jura-Professor an der Uni Trier.)
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/priester-aus-bistum-trier-dokumentierte-jahrzehntelang-missbrauch-100.html
Das ist ein Skandal! Umso weniger verstehe ich, dass die genannte Kommission auf ihrer Webseite wie folgt meldet:
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier erklärt:

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission ist empört über die Vernichtung von Bildern, Terminkalendern und weiterem Beweismaterial im Fall Edmund Dillinger. Dieses Material wäre außerordentlich wichtig für die weitere Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Seine Vernichtung ist ein schwerer Schlag gegen die so wichtige Aufarbeitung im Interesse der Betroffenen. Der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ist gänzlich unverständlich, warum über das Gesuch der mit der Aufklärung betrauten Experten nicht vor der Vernichtung des Materials entschieden worden ist. Sie erwartet umso mehr eine gute, offene Zusammenarbeit mit den saarländischen Behörden bei der Rekonstruktion des Beweismaterials, soweit dies noch möglich ist.
Quelle: https://www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de/

Wissen die nicht, was ihr Vorsitzender für eine Rolle in dieser Angelegenheit gespielt hat!?
Wahrscheinlich ist es eben sinnvoller, unabhängige Organisationen mit der Aufarbeitung zu betrauen - und nicht ortsansässige oder ortsnahe Expert*innen, die womöglich noch Netzwerken angehören oder nahe stehen, die aktiv involviert sind!


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