Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert
26.09.2023 um 03:04@Aliki hat Recht: wenn die Gründe für eine U-Haft erfüllt sind, und das Ganze wegen Gefahr schnell gehen muss, kann eine "vorläufige Festnahme wegen Gefahr im Verzug" durchgeführt werden, die dann vom Haftrichter, immer noch bei Vorliegen der Gründe, in einen Haftbefehl mündet.
Gleichzeitig hat @watnu hier zusammengesucht, welche anderen "Haftarten" es noch gibt, zum Beispiel eben die Ingewahrsamnahme nach dem Polizeirecht bzw. Gefahrenabwehrrecht, die unter dem Gesichtspunkt der von @Aliki genannten Dringlichkeit ebenfalls zur Verfügung steht. Dies ist eben keine Untersuchungshaft aber:
Dies sind alles Dinge, die eher den Juristen interessieren, der Verhaftete merkt erst einmal keinen Unterschied, sondern weiss nur, dass die Handschellen klicken und er "einfährt." Für seinen Anwalt nachher ist es aber wichtig, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage das passiert, denn davon hängt der weitere Verlauf des Falles und die Frage von Freiheit oder Haft ganz erheblich ab.
Gleichzeitig hat @watnu hier zusammengesucht, welche anderen "Haftarten" es noch gibt, zum Beispiel eben die Ingewahrsamnahme nach dem Polizeirecht bzw. Gefahrenabwehrrecht, die unter dem Gesichtspunkt der von @Aliki genannten Dringlichkeit ebenfalls zur Verfügung steht. Dies ist eben keine Untersuchungshaft aber:
Dies sind alles Dinge, die eher den Juristen interessieren, der Verhaftete merkt erst einmal keinen Unterschied, sondern weiss nur, dass die Handschellen klicken und er "einfährt." Für seinen Anwalt nachher ist es aber wichtig, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage das passiert, denn davon hängt der weitere Verlauf des Falles und die Frage von Freiheit oder Haft ganz erheblich ab.