Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert
24.09.2023 um 16:57Aliki schrieb:Naja, ich schreibe vom Gewaltschutzgesetz, dem zeitlich begrenzten Platzverweis, erwähne das Kontaktverbot sowie eine vielleicht mögliche U-Haft. Das war schon erkennbar dargestellt auf den letzten Seiten.Und genau bei "vielleicht möglich U-Haft" schweifst Du ins Wunschdenken ab!
Wenn Du auf der Straße mit einer völlig fremden Person in Streit gerätst und diese daraufhin schlägst, so dass die Person ein blaues Auge hat, dann ist das wahrscheinlich eine Körperverletzung, also keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Wenn die Person Anzeige erstattet, wird es Ermittlungen geben. Die Polizei befragt die geschlagene Person, sie befragt Dich und versucht Zeugen zu finden, die ebenfalls befragt werden. Ja nach Ergebnis der Ermittlungen KANN es zu einem Prozess kommen, muss es aber nicht.
Und wenn Du da verurteilt wird, musst Du wahrscheinlich eine Geldstrafe zahlen. Aber sehr wahrscheinlich wirst Du danach nicht vorbestraft sein und Du wirst, wenn Du in der Lage bist, die Strafe zu bezahlen, auch nicht ins Gefängnis müssen.
In U-Haft musstest Du die ganze Zeit nicht deswegen. Die Polizei wird am Tatort Deine Personalien aufnehmen, wenn sich da keine Probleme ergeben, wirst Du am gleichen Tag oder eher an einem der folgenden Tage aufs Polizeirevier gebeten, um eine Aussage zu machen.
Selbst wenn der geschlagene und alle Zeugen aussagen, dass Du zugeschlagen hat, wirst Du nicht in U-Haft kommen, sondern kannst nach Hause gehen und wirst irgendwann informiert, was aus Deinem Verfahren wird.
Und Du willst jemanden in U-Haft stecken, weil jemand über den Notruf meldet, dass derjenige ihn geschlagen?