emz schrieb:Bei den 10 Tagen geht es darum, dass man sich absetzen kann und nicht darum, auf sein Heimkommen zu warten.
Aliki schrieb:Es geht nicht darum, dass Opfer Zeit gewinnen können - um sich abzusetzen!
Doch genau darum geht es!
De facto ist das aber doch eine sehr komplexe Situation.
Zum einen besteht doch erst mal die Frage, wem die Wohnung denn gehört. Nicht immer sind beide Menschen, die das wohnen gemeinsame Mieter oder Eigentümer. Es kann (rein theoretisch!) sein, dass der Täter der Mieter/Eigentümer ist. Oder, dass beide gleichberechtigte Eigentümer/Mieter sind.
Es ist für die Polizei oder auch ein Gericht auch nicht auf den ersten Blick erkennbar, wer Opfer und wer Täter ist. Auch nicht, wie schwer das Vergehen ist, das der Täter begangen hat. Das muss erst geklärt werden, wozu eine Anzeige notwendig ist, Ermittlungen und in vielen Fällen letztendlich dann eben auch ein Gerichtsverfahren. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung, das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz unseres Rechtssystems.
Was ihr hier offenbar erwartet ist eine Vorverurteilung, nur aufgrund der Aussage einer Person.
Ein fiktives Beispiel: Person A wählt den Notruf und gibt an, Person B sei alkoholisiert und würde randalieren, sie habe Angst vor B und brauche Hilfe.
Die Polizei kommt an, und trifft Person B tatsächlich betrunken an.
Wenn Person A das verlangt, nehmen die Person B mit und erteilen ihm einen Wohnungsverweis für 10 Tage.
Und jetzt?! Stellt ihr Euch tatsächlich vor, dass es gerecht und rechtens ist, dass Person B ab jetzt für einen längeren Zeitraum sein eigenes Haus/Wohnung nicht mehr betreten, nutzen darf?
Kommt es zu einer Anzeige und tatsächlich zu einer Verurteilung, kommt da in der Regel keine große Strafe bei raus. Je nachdem, was Person B gemacht hat ist es eine Sachbeschädigung (wenn sie Möbel die Person A gehören zerdroschen hat, seine eigenen Möbel darf jeder so oft und viel kaputt hauen wie er will, auch wenn das auf jemanden, der im gleichen Haushalt lebt sehr beängstigend wirken kann!) oder eine Nötigung oder eine Körperverletzung (meist allerdings keine schwere).
Für so etwas ist die Strafe in der Regel eine eher geringe Geldstrafe, meist nicht mal eine Vorbestrafung. Wenn keine Vorstrafen oder Wiederholungstaten vorliegen, gibt es keine Gefängnisstrafe, nicht mal eine zur Bewährung ausgesetzte.
Und ihr erwartet also, dass die Polizei aufgrund eines solchen Vorfalls eine Person dauerhaft aus ihrer Wohnung verweisen soll?
Selbst wenn der Sachverhalt eindeutig ist und Person B die Person A wirklich geschlagen hat, das auch zugibt, dann bekommt Person B dafür nach deutschen Recht eine Geldstrafe von ein paar Tagessätzen. Wenn er zusätzlich noch betrunken war, kann das zu verminderter Steuerungsfähigkeit führen und damit die Strafe noch mal reduzieren. Und Person soll nach Euren Vorstellungen dann zusätzlich auch noch das Recht verlieren, in seiner eigenen Wohnung zu leben? Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit zur juristischen schwere der Tat?
Ich frage das nicht moralisch. Vom Gerechtigkeitsempfinden ist die Frage klar, der Aggressor hat auszuziehen, das Opfer soll nicht zusätzlich zu der Tatsache, dass es Opfer von körperliche Gewalt geworden ist, auch noch den Nachteil haben, aus der Wohnung auszuziehen und sein Leben umkrempeln. Es hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, im Gegensatz zum Aggressor.
Aber ihr verlangt hier, dass der Staat das regelt. Damit würde aber doch die Strafe für eine aus juristischer Sicht relativ geringes Vergehen extrem hoch werden und die Strafe, die für diese Art von Vergehen juristisch angedacht ist, um ein vielfaches übersteigen!
meggie schrieb:Ganz einfach wie wurde ich von denen behandelt,eher als Täter und er eher wie das Opfer.Und das passt in meinen Augen nicht.Im Grunde wurde Ihm mehr geglaubt wie mir.Ich bin aber nicht mit 2 Promille Auto gefahren.3 Tage später kam dann der Anruf ob ich denn Anzeige erstatten wollte von der Polizei,aber Unterstützung wurde nicht angeboten,was soll man da machen wenn man keine Ahnung hat.
Die Polizei ist zur Neutralität verpflichtet. Nur weil Person A sagt, dass etwas sich so zugetragen hat, können die Beamten nicht einfach davon ausgehen, dass das die Wahrheit ist.
Wenn ein Notruf gewählt wird, geht es erst einmal darum, die Situation zu entschärfen, das haben sie getan.
Das was da passiert ist, ist keine Straftat, sondern ein Antragsdelikt. Die Polizei ermittelt nur, wenn einer Anzeige gestellt wird. Und auch wenn das passiert, muss die Polizei das unvoreingenommen und ergebnisoffen tun. Sie muss auch die andere Seite hören und in den meisten Fällen steht dann Aussage gegen Aussage.
Sie kann aber doch nicht einfach Maßnahmen ergreifen, Menschen vorverurteilen, bestrafen, ihre rechte beschneiden, nur weil eine Person den Notruf gewählt hat.
Sie haben den Aggressor mitgenommen und 10 Tage der Wohnung verwiesen. Was hätten sie denn mehr tun sollen?
Wir leben in einem Rechtsstaat. Auch ein Täter hat Rechte, und dazu gehört eben auch eine unvoreingenommene Ermittlung und dass niemand nur aufgrund er Aussage einer Person vorverurteilt, in seinen Rechten beschnitten und bestraft wird, ohne das der Sachverhalt juristisch geklärt wurde.
inextenso schrieb:Wie wäre es für dich, wenn Du ohne dein eigenes Verschulden, von heute auf morgen deine Lebenssituation von Grund auf ändern müsstest? Und das innerhalb von 10 Tagen. Da hängt ja nicht nur der Auszug aus der gemeinsam bewohnten Wohnung/Haus dran, sondern zig andere Details. Dein ganzes Privatleben muss von Grund auf neu geplant werden: Wo bekommt man innerhalb von 10 Tagen ne neue Wohnung her? Richtig: Gar nicht! Wo zieht man also vorübergehend hin? Da kann man aber nicht seinen gesamten Hausrat mitnehmen? Wo bringt man dann seine Möbel etc. unter? Lagerraum = zusätzliche Kosten! Was kostet die neue Unterkunft? Wer macht den Umzug und was kostet das? Wie lange muss man sich weiterhin an der Miete/Nebenkosten der gemeinsam bewohnten Wohnung/Haus beteiligen? Es entstehen Kosten für die Rechtsberatung bei einer Anwältin. Gemeinsame Versicherungen, Kaufverträge, Kredite etc müssen aufgelöst werden. Es sind Unterhaltszahlungen zu klären. Eine Scheidung ist ggf. zu beantragen. Und, und, und.
Ja, aber das ist doch nun mal einfach Lebensrealität.
All diese Sachen kommen auch auf einen zu, wenn man sich einvernehmlich trennt. Dann geht vieles vielleicht leichter zu regeln, weil man sich abstimmen kann und mehr Zeit hat, aber lästig, aufwendig und teuer ist das trotzdem allemal.
Was schwebt Dir denn vor? Das wir wieder dahin kommen, dass im Falle einer Trennung/Scheidung wieder gerichtlich festgestellt wird, wer die Schuld am Scheitern der Beziehung trägt und der dann der anderen Seite die Kosten ersetzen muss, die ihr durch die Trennung entstanden sind? Nicht Dein Ernst, oder?!