Zeralda schrieb:Ja und weiter?
Wenn er wegen dem Verdacht auf Steuerhinterziehung, Drogenschmuggel, oder Totschlag mal falsch beschuldigt in U-Haft gerät, ist das doch auch nicht anders
Doch, dass ist sehr anders. Nur weil Dich jemand falsch beschuldigt, ein Steuerhinterzieher, Drogenschmuggler oder Totschläger zu sein, wird kein Untersuchungsrichter dieses Landes einen Haftbefehl unterschreiben und Dich in U-Haft stecken.
Dazu muss es mindestens einen ausreichend begründeten Verdacht gegen Dich geben und der ergibt sich aus den Ergebnissen von Ermittlungen der Polizei oder der Steuerfahndung.
Die ermitteln, wenn eine Anzeige gegen Dich eingeht und lassen sich zunächst einmal genau erklären, wie der Erstatter der Anzeige auf die Idee kommt, dass Du ein Steuerhinterzieher, Drogenschmuggler oder Totschläger. Wenn er das plausibel erklären kann, wie er auf die Idee kommt, beginnen die Beamten mit Ermittlungen. Nur wenn sich der Tatverdacht dabei erhärtet, kommst Du in U-Haft und das auch nur, wenn die Menge an Steuern, die Du hinterzogen hast oder an Drogen, die Du geschmuggelt hast, ausreichend groß ist, dass man, im Fall eines Prozesses von einer Haftstrafe ausgeht.
Und Du willst hier jemanden nur auf Zuruf ein- oder aussperren?!?
Die Unschuldsvermutung gilt auch bei häuslicher Gewalt:
Ray. schrieb:Wäre es nicht erst mal gut jemanden neutral zu verurteilen bevor man ihn Zwangstherapiert? Überall anders ist man schließlich auch unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde.
Und da sind nicht alle Fälle so einfach, dass eine Person ein blaues Auge, blaue Flecken oder einen gebrochenen Arm hat. Manchmal sind gar keine äußerlichen Verletzungen erkennbar, in anderen Fällen haben beide Personen Blessuren.
Und in den allermeisten Fällen sagt jemand, der andere habe dieses oder jenes getan und der andere sagt eben, dass er, außer vielleicht ein bisschen laut geworden zu sein, gar nichts getan hat.
Das bedeutet nicht, dass es keine Möglichkeit gibt, einen Täter zu überführen und zu verurteilen, aber es bedeutet schon, dass dazu Ermittlungen notwendig sind und meist eben auch ein Prozess. Und das dauert dann eben eine gewisse Zeit, auch wenn sich einige hier offenbar Verurteilungen im Schnellverfahren wünschen!