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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

238 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Todesfall, Vertuschung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 13:42
Zitat von emzemz schrieb:Warum einfach, wenn's umständlich auch geht
Stimmt, das Handy müsste man evtl. aus der (Hand)tasche oder sonst wo her herauskramen, während der Cricket-Schläger herabsaust. Es besteht eine größere Chance, noch einen Knopf an Handgelenk oder Kette drücken zu können - auch wenn man schon am Boden liegt.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 13:43
Zitat von watnuwatnu schrieb:Und so, wie die Polizei es leistet, wenn durch eine Fußfessel ein Einsatz ausgelöst wird.
Darunter kann ich mir nun gar nichts vorstellen.
Also was passiert, wenn derjenige das ihm zugewiesene Gebiet verlässt, gibt es dann eine Strafe oder rückt da gleich das SEK aus?
Oder wenn er die Fessel abgenommen hat und zuhause liegen lässt, während er unterwegs ist?


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 13:58
Zitat von emzemz schrieb:Darunter kann ich mir nun gar nichts vorstellen.
Also was passiert, wenn derjenige das ihm zugewiesene Gebiet verlässt, gibt es dann eine Strafe oder rückt da gleich das SEK aus?
Oder wenn er die Fessel abgenommen hat und zuhause liegen lässt, während er unterwegs ist?
Die fußfesseln werden zentral überwacht, dort gibt es dann einen alarm... zumindest wenn die ausreichend besetzt sind.
Abnehmen kann man die nicht, ein vergessen ist also nicht möglich.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 14:08
Zitat von watnuwatnu schrieb:Stimmt, das Handy müsste man evtl. aus der (Hand)tasche oder sonst wo her herauskramen, während der Cricket-Schläger herabsaust. Es besteht eine größere Chance, noch einen Knopf an Handgelenk oder Kette drücken zu können - auch wenn man schon am Boden liegt.
Es geht um "bedroht fühlen oder nicht sprechen können" und nicht um bereits auf dem Boden liegen.

Zitat von Ray.Ray. schrieb:Die fußfesseln werden zentral überwacht, dort gibt es dann einen alarm... zumindest wenn die ausreichend besetzt sind.
Meine Frage war, wie sich der angesprochene Einsatz gestaltet.
Abnehmen kann man die nicht, ein vergessen ist also nicht möglich.
Doch, ein Abnehmen ist möglich, auch wenn nicht erlaubt. Wie kommst du auf vergessen?


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 14:17
Zitat von emzemz schrieb:Doch, ein Abnehmen ist möglich, auch wenn nicht erlaubt. Wie kommst du auf vergessen?
Alleine der Versuch löst einen alarm aus, deswegen ist es auch unnötig darüber nachzudenken.
Zitat von emzemz schrieb:Meine Frage war, wie sich der angesprochene Einsatz gestaltet.
Meines Wissens nach melden die das Problem an die Polizei. Das SEK wird jedenfalls sicherlich nicht wegen so etwas banalen losgeschickt... vor allem da die Geräte durchaus anfällig sind und einen Haufen fehlalarme auslösen... so zumindest noch vor einigen Jahren.


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15.09.2023 um 14:17
Zitat von watnuwatnu schrieb:so, wie die Polizei es leistet, wenn durch eine Fußfessel ein Einsatz ausgelöst wird.
Zitat von emzemz schrieb:Darunter kann ich mir nun gar nichts vorstellen.
Siehe z. B.:
"Sobald sich der mit einer Fußfessel versehene Täter einer gefährdeten Person nähert, wird das gemeldet – und es können unmittelbar Schritte zum Schutz des Opfers unternommen werden."
Quelle: https://justizministerium.hessen.de/presse/elektronische-fussfessel-kann-wirksames-mittel-gegen-haeusliche-gewalt-sein

Im o. g. Bericht ist auch zu lesen, dass die el. Fußfessel ein wirksames Mittel sein kann, um die Gefahr einzudämmen, die von Gewalttätern ausgeht.
Mehr Know-how ist für meinen hier zitierten Vergleich nicht nötig.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 14:32
Zitat von watnuwatnu schrieb:Mehr Know-how ist für meinen hier zitierten Vergleich nicht nötig.
Hier wird erklärt, wie man sich das vorzustellen hat,
so, wie die Polizei es leistet, wenn durch eine Fußfessel ein Einsatz ausgelöst wird.
Ein richtiger Einsatz ist das dann wohl nicht, es wird halt mit dem Überwachten gesprochen.
Seit 2012 kontrolliert und betreut die GÜL Straftäter und Straftäterinnen, die unter elektronischer Aufenthaltsüberwachung stehen. Sie nimmt Ereignismeldungen entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Zudem tritt sie unmittelbar mit der überwachten Person in Kontakt, um durch ein klärendes Gespräch die Situation nach Möglichkeit zu entschärfen.



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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 16:35
Du hast "zudem" in dem von dir geposteten Zitat überlesen:
Zitat von emzemz schrieb:Zudem tritt sie unmittelbar mit der überwachten Person in Kontakt, um durch ein klärendes Gespräch (...)
Dass die Polizei auch sofort Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten kann, stand schon in meinem vorherigen Post.
Nochmal aus einer anderen Quelle, vielleicht ist u. g. Beispiel-Szenario besser verständlich für dich:
"Nähere sich etwa ein gewalttätiger Ex-Partner, der eine Fußfessel tragen muss, unerlaubt der Wohnung seiner früheren Partnerin, werde die örtliche Polizei informiert und könne sofort eine Gefahrenabwehr einleiten."
Entsprechende Maßnahmen wären genauso möglich, wenn das Opfer den Alarm auslösen würde.

Im zitiereten Artikel ist weiterhin eine Forderung des Weißen Rings zu lesen.
"Einen Großteil der Fälle könnte man mit einer effektiven elektronischen Überwachung verhindern."
Gemeint ist damit die Fußfessel. Die Idee "Alarm-Armband bzw. Alarm-Halskette" wäre evtl. ein geeignetes, milderes elektronisches Mittel zur Gefahrenabwehr.

Quelle: Gewalt gegen Frauen Hessen schlägt Einsatz elektronischer Fußfesseln vor


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15.09.2023 um 16:38
Quelle zu vorherigem Post: Gewalt gegen Frauen Hessen schlägt Einsatz elektronischer Fußfesseln vor


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15.09.2023 um 19:10
Zitat von watnuwatnu schrieb:Dass die Polizei auch sofort Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten kann, stand schon in meinem vorherigen Post.
Nochmal aus einer anderen Quelle, vielleicht ist u. g. Beispiel-Szenario besser verständlich für dich:

"Nähere sich etwa ein gewalttätiger Ex-Partner, der eine Fußfessel tragen muss, unerlaubt der Wohnung seiner früheren Partnerin, werde die örtliche Polizei informiert und könne sofort eine Gefahrenabwehr einleiten."

Entsprechende Maßnahmen wären genauso möglich, wenn das Opfer den Alarm auslösen würde.
Keine Sorge, am Verstehen liegt es nicht, wenn ich deine Ansicht nicht teile.

Ich denke aber eben nicht, dass das immer funktioniert, dass, sobald bei der Polizei aufleuchtet, die Fußfessel nähert sich dem Haus der Ex, dann sofort die Polizei ausrückt, um vor deren Wohnung eine Gefahrenabwehr einzuleiten, die sich dann konkret wie darstellt?

Schaun wir uns nur mal den Fall der Alexandra aus Nürnberg an. Im Vorfeld gab es Frauenhaus, Näherungsverbot, div. Anzeigen usw. gegen den Ex-Partner. Hätte der eine Fußfessel getragen, nichts hätte es gebracht, da sein Geschäftsfreund anscheinend mit an der Entführung beteiligt war, die vermutlich auf einer Kurzstrecke von ca. drei Kilometern entführt ist. So schnell kann die Polizei da nicht eingreifen.


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17.09.2023 um 10:29
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:(...)Und die wenigsten Frauen, die Opfer eines Tötungsdelikts durch ihren (Ex-)Partner werden, erstatten vorher überhaupt auch nur eine Anzeige wegen Übergriffen gegen ihn.(...)
Gründe dafür sind u. a.:
TRIGGERWARNUNG auf Website der Initiative #ichhabnichtangezeigt:

#ichhabnichtangezeigt, weil mein damaliger Ehemann mich drohte umzubringen (…), weil er mich [...] schlug, weil er drohte “mit die kleine Kinder wegzunehmen”, weil ich nicht wusste, wie ich da jemals herauskomme

#ichhabnichtangezeigt, weil wir nach außen hin eine “heile-Welt-Ehe” geführt haben. Ein Mann mit 2 Gesichtern – mir hätte niemand geglaubt. (…)

#ichhabnichtangezeigt weil: Ich drei kleine Kinder hatte, Der Täter mein Ehemann war und er mir gedroht hat mich Umzubringen. Es ist Jahre her, aber ich habe noch immer Alpträume. (…)

#ichhabnichtangezeigt, weil ich mir das Strafverfahren – dass ich als Juristin nur zu gut kenne – ersparen wollte.

#ichhabnichtangezeigt, weil ich mich nicht gewehrt habe; das wäre zu laut geworden, meine kleine Tochter schlief im Nebenraum.

Quelle: Vergewaltigungsopfer erzählen ihre Geschichte
https://ichhabnichtangezeigt.wordpress.com/
#ichhabnichtangezeigt, weil ich zu klein war um zu verstehen was da mit mir geschieht und er doch mein Vater war! Ich habe ihn doch lieb gehabt.
Auch andere Familienmitglieder erstatten aus ähnlichen Gründen keine Anzeige. Deshalb ist o. g. stellvertretend die Aussage eines Opfers von Kindesmissbrauch.



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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

17.09.2023 um 11:36
@watnu

Schaun wir uns doch erstmal genauer an, was @cododerdritte da geschrieben hat und zwar in Gänze.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und die wenigsten Frauen, die Opfer eines Tötungsdelikts durch ihren (Ex-)Partner werden, erstatten vorher überhaupt auch nur eine Anzeige wegen Übergriffen gegen ihn.
Und die wenigesten Männer, die im Rahmen einer Trennung ihre Expartnerin verbal attackieren bringen sie später um.
Das nun darauf zu fokussieren, warum Frauen Vergewaltigungen nicht anzeigen, ist eindeutig zu eng gefasst. Es geht um Übergriffe, eben auch um verbale Übergriffe, Beleidigungen, Bedrohungen usw. Dass Frauen Vergewaltigungen in der Partnerschaft selten anzeigen, dürfte nachvollziehbar sein und dazu bedarf es keiner Auflistung.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

17.09.2023 um 11:53
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Es ist unerträglich, dass das Opfer wegziehen muss! Das Gesetz muss vorsehen, dass ein Mensch, der einen anderen Menschen so drangsaliert und letztlich mit dem Tode bedroht, wegzieht. Und danach muss er dauerhaft beweisen bis an sein Lebensende, dass er dieser Person nicht mehr nachstellt. Für mich haben solche Personen die Vertrauenswürdigkeit gegenüber dem Opfer durch ihr Verhalten bis an ihr Lebensende verloren
Dem schließe ich mich an, dahingehend muss sich wirklich dringend was ändern.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

17.09.2023 um 12:19
Zitat von watnuwatnu schrieb:Gründe dafür sind u. a.:
Ich bezweifele gar nicht, dass Frauen Gründe haben, Übergriffe, in Deinen Beispielen Vergewaltigungen, durch den Partner anzuzeigen. Natürlich ist es die persönliche Entscheidung des Opfers, welche Konsequenzen es aus dem Verhalten seines Partners ziehen will.
Aber diese Entscheidung kann ihm eben auch kein anderer abnehmen und wenn so eine Tat nicht angezeigt wird, passiert eben auch nichts, weil in der Regel kein anderer davon weiß.
Ich verstehe deshalb nicht, was Du mit Deinem Beitrag hier in diesem Thread aussagen willst, der heißt, "Wenn die Opferseite das Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert".

Wie ich oben schrieb, ist es ein scheiß-Schicksal Opfer einer Straftat zu werden, worunter auch häusliche Gewalt zählt. Ein Opfer hat dadurch immer Nachteile, direkt durch die Tat, also z.B. Verletzungen oder einen Vermögesschaden (wenn z.B. etwas gestohlen oder kaputt gemacht wird), aber eben auch in der Zeit danach, wenn es sich einem seelisch belastenden Prozess stellen muss. Es kostet immer viel Kraft, Mut und Geld, für sein Recht, für die Bestrafung des Täters und für eine zumindest teilweise Wiedergutmachung zu kämpfen.
Aber trotzdem kann man das einem Opfer in einem Rechtsstaat nicht abnehmen.
Wenn mich mein Partner vergewaltigt, schlägt, bedroht dann ist es keine Lösung, in der Beziehung zu bleiben und das aus Angst zu ertragen. Es wird nicht besser werden, er/sie wird sich nicht ändern. Das ganze wird sich eher noch zuspitzen, weil der-/diejenige damit durchkommt.
Aber den ersten Schritt muss immer das Opfer tun, niemand anderer kann ihm das abnehmen. Da nützt es auch nichts, zu beklagen, wie ungerecht die Welt ist und dass viele Opfer den Mut und/oder die Kraft dafür nicht aufbringen. Ohne diesen ersten Schritt können weder Behörden noch sonstige Institutionen, nicht mal Angehörige oder Freunde diesem Opfer helfen.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

18.09.2023 um 17:28
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:(...) was Du mit Deinem Beitrag hier in diesem Thread aussagen willst, der heißt, "Wenn die Opferseite das Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert".
Weil die Aussagen der Opfer gut den Teufelskreis beschreiben, in dem sie stecken. Viele erstatten keine Anzeige, weil sie Todesangst haben.
Wer bezweifelt, dass sich auch andere Opfer häuslicher Gewalt in gleichen Zwangslagen befinden, kann die grausamen Details (in Form von Drohungen und Gewaltexzessen) im u. g. Artikel nachlesen, den ich z. T. wiedergebe. Die Anwältin Christina Clemm moniert:
Die Öffentlichkeit interessiere sich immer nur kurz für das Ausmaß von Partnerschaftsgewalt. Wenn etwa die EU-Kommission bekannt gebe, dass jede 3. Frau in Europa von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sei, würden erschrocken Maßnahmen und bessere Unterstützung gefordert.
Doch im Alltag werde das Problem kaum beachtet. Der Mythos einer rachsüchtigen Frau, die sich durch eine Strafanzeige Vorteile verschaffen wolle, werde immer wieder benutzt, um die Stärkung von Opferrechten zu kritisieren. Dabei sorge oft das Opfer dafür, dass der Täter nicht (angemessen) bestraft werde. Mandantinnen wollten oft nur irgendwie wieder aus dem Verfahren herauskommen, z. B. mit der Begründung,
"Eine harte Verurteilung würde [der Täter] nicht akzeptieren, das träfe ihn zu hart. Vielleicht würde er ja sogar seine Stelle als Lehrer, Polizist, Richter, Automechaniker … verlieren[...]
Die Anwältin betont die Wichtigkeit von Strafverfahren, kritisiert aber, dass die Fälle
in der strafgerichtlichen Praxis zu langsam, zu spät und mit Ergebnissen verhandelt werden, die meist niemandem nutzen.
Quelle: "Das kann ich ihm doch nicht antun"
https://christina-clemm.de/

Die o. g. Kritik der Anwältin an der strafgerichtlichen Praxis zeigt, dass die Angst der Opfer gerechtfertigt ist. In dem im Artikel beschriebenen Fall vergingen zwischen Anzeige und erstem Gerichtstermin 18 Monate - genug Zeit, Drohungen wahr zu machen.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

18.09.2023 um 18:15
Zitat von watnuwatnu schrieb:Weil die Aussagen der Opfer gut den Teufelskreis beschreiben, in dem sie stecken. Viele erstatten keine Anzeige, weil sie Todesangst haben.
Todesangst dürfte in den meisten Fällen doch etwas übertrieben sein.
Ich denke eher, es kostet immense Überwindung, die Vergewaltigung vor Polizei und Gericht schildern zu müssen. Ich würde es nicht tun. Da gab es doch mal in einer Talkshow den Ex-Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge, der meinte, er würde einer Tochter davon abraten.
"Eine harte Verurteilung würde [der Täter] nicht akzeptieren, das träfe ihn zu hart. Vielleicht würde er ja sogar seine Stelle als Lehrer, Polizist, Richter, Automechaniker … verlieren[...]
Wenn eine Frau mitsamt ihren Kindern finanziell von dem Mann abhängig ist, da kann schon mal Existenzangst hochkommen, sollte er in den Knast kommen und seinen Job verlieren.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

18.09.2023 um 18:35
Zitat von watnuwatnu schrieb:Weil die Aussagen der Opfer gut den Teufelskreis beschreiben, in dem sie stecken. Viele erstatten keine Anzeige, weil sie Todesangst haben.
Wer bezweifelt, dass sich auch andere Opfer häuslicher Gewalt in gleichen Zwangslagen befinden, kann die grausamen Details (in Form von Drohungen und Gewaltexzessen) im u. g. Artikel nachlesen, den ich z. T. wiedergebe.
Ich denke, dass Du meinen Beitrag falsch verstanden hast. Ich bezweifele überhaupt nicht, dass sich die meisten Opfer häuslicher Gewalt durchaus in einer Zwangslage befinden. Neben finanziellen Aspekten, die @emz gerade angesprochen hat kommt ja oft eben auch akute körperliche Bedrohung, Drohung, dass der Täter dem Opfer schlimmeres antun könnte, den gemeinsamen Kindern, anderen Angehörige und manchmal sogar auch sich selbst. Dann spielt in vielen Fällen sicher auch Scham mit, weshalb man sich selbst engen Freunden oder Angehörigen nicht anvertrauen will. Auch ein Gefühl der Schwäche, Ohnmacht, dass einem niemand glauben wird, dass man denkt, man könne einen Prozess kräftemäßig nicht durchhalten.
Manchmal sogar Mitleid mit dem Täter, der sich nachher auf den Knien entschuldigt, behauptet, dass alles nur aus übergroßer Liebe und Angst davor, verlassen zu werden, getan zu haben - was natürlich eine nahezu lächerliche Begründung ist, aber solche Täter wissen durchaus genau, welchen Ton sie wo anschlagen müssen. Ich will das von außen nicht werten, schon gar nicht verurteilen, wenn sich ein Opfer dagegen entscheidet, einen solchen Übergriff nicht anzuzeigen.

Aber trotzdem ist es nun mal so, dass niemand sonst so eine Anzeige machen kann, denn in der Regel werden diese Taten ja vor dem Umfeld geheim gehalten, von Täter und Opfer (!) geleugnet bzw. abgestritten.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Die Öffentlichkeit interessiere sich immer nur kurz für das Ausmaß von Partnerschaftsgewalt. Wenn etwa die EU-Kommission bekannt gebe, dass jede 3. Frau in Europa von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sei, würden erschrocken Maßnahmen und bessere Unterstützung gefordert.
Es ist halt auch eher ein privates Problem, was von Täter, aber leider eben auch Opfern oft bewusst versteckt wird (siehe oben). Es ist damit wenig im Alltag präsent und jeder denkt irgendwie, dass ihm/ihr das nicht passieren kann, was ich nicht für realistisch halte. Aber dadurch ist es eben nur bei wenigen Menschen Top-of-Mind und wird nur von wenigen überhaupt als größeres Problem angesehen.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Der Mythos einer rachsüchtigen Frau, die sich durch eine Strafanzeige Vorteile verschaffen wolle, werde immer wieder benutzt, um die Stärkung von Opferrechten zu kritisieren.
Diese Kritik kommt von der Täterseite, bzw. von deren Anwälten, jedenfalls dann wenn sie in einem Prozess angeführt wird. Und so schwer das zu ertragen ist, aber es ist das Recht eines Angeklagten, sich zu verteidigen, seine eigene Version einer Tathandlung darzulegen, und sogar auch die Unwahrheit zu sagen. Und es ist der Job und die Aufgabe seines Anwaltes genau diese Rechte sicher zustellen und seinen Mandanten zu verteidigen.
Das ist nicht schön, aber es geht in einem Prozess nun mal nicht anders.

Man kann das alles ungerecht, un-optimal, schwer zu ertagen finden, aber in der Realität geht es einfach nicht besser.
Der einzige, der etwas daran ändern kann, sind tatsächlich meiner Meinung nach die Opfer, nämlich in dem man schon aus kleinen Übergriffigkeiten Konsequenzen zieht, sehr deutlich macht, dass man sich bestimmte Dinge nicht gefallen lässt und eben auch konsequent Übergriffe zur Anzeige bringt, auch wenn das immer mit hohem Einsatz von der Opferseite aus verbunden ist.


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19.09.2023 um 15:48
U. g. Zitat enthält Feststellungen zu 2 Punkten, die ich noch erwähnen möchte:
1. Es ist kein ausschließlich privates Problem.
2. Gegenüber @Füchschen wurde m. E. das Argument "Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip" zu einseitig verwendet.**
[…] Erklärung des Europäischen Ministerrates in Rom im Oktober 1993, dass Gewalt gegen Frauen deren Grundrechte auf Leben, Sicherheit, Freiheit und Würde verletzt und daher ein Hindernis zur Verwirklichung einer demokratischen Gesellschaft darstellt und dem Rechtsstaat entgegensteht. Im selben Jahr beschloss die Generalversammlung der Vereinigten Nationen, dass Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung ist, ganz gleich, von wem sie ausgeht. […]
Quelle: https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/wp-content/uploads/2015/09/Hagemann-White_Freising_07_rev_03.pdf
Zitat von emzemz schrieb:Wenn eine Frau mitsamt ihren Kindern finanziell von dem Mann abhängig ist, da kann schon mal Existenzangst hochkommen, sollte er in den Knast kommen und seinen Job verlieren.
Warum dies auch ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, beschreibt die Anwältin Asha Hedayati in einem Interview:
Während der Pandemie saßen Mandantinnen vor mir, Krankenpflegerinnen, Altenpflegerinnen, also Frauen in einem gleichzeitig systemrelevanten wie unterbezahlten Job, die ganz nebenbei noch die familiäre Care-Arbeit leisteten, natürlich unbezahlt. Wenn eine solche Frau sich aus einer gewaltvollen Beziehung befreien wollte, musste ich ihr sagen: Wenn Sie sich trennen, werden Sie von diesem Job keine Wohnung für Sie und Ihre Kinder bezahlen können, Sie müssen öffentliche Leistungen beantragen, obwohl Sie arbeiten und Kinder betreuen.
Als Beispiel besonders gefährdeter Frauen nennt die Anwältin Frauen, deren Aufenthaltsstatus von ihrer Ehe mit einem Deutschen abhängt.

Ihre Antwort auf die Frage, wie Frauen in Deutschland besser vor Gewalt geschützt werden können:
Wir brauchen politisch echte Prävention von Gewalt, und das geht weit über eine effektive Täterarbeit hinaus, also etwa verpflichtende Teilnahme an Präventionskursen. Wir brauchen wirkliche Gleichstellung aller Geschlechter, Angleichung von Löhnen, leicht verfügbare Kitaplätze und sozialen Wohnungsbau. Das gesamte System müsste erneuert werden.
Quelle: "Statt auf die Täter schauen wir auf das Verhalten der Frau"

** In der Diskussion zu 2 Fällen wurde das Rechtsstaatsprinzip nur hinsichtlich der Einschränkung von Grundrechten der Täter erwähnt:
1.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb am 14.09.2023:»Muss das Messer erst stecken, bevor ich keine Angst mehr haben muss?«, schrieb die Betroffene im Juli im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz.
2. Missbrauch einer 10-jährigen in Edenkoben:
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb am 14.09.2023:Wenn das Gesetz dahingehend geändert wird, dass der Täter akribisch nachweisen muss, dass er eine von ihm zuvor bedrohte, geschlagene, vergewaltigte Person nicht mehr bedroht, dann liegt die Beweislast bei dem Täter. Zur Zeit liegt die Beweislast bei dem Opfer. Das ist unerträglich!



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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

19.09.2023 um 16:21
Zitat von watnuwatnu schrieb:Es ist kein ausschließlich privates Problem.
Ich habe auch nicht gesagt oder gemeint, dass häusliche Gewalt und/oder Gewalt in Beziehungen ein privates Problem ist. Natürlich ist es das nicht.
Körperverletzungen, Vergewaltigungen und die Tötung eines anderen Menschen sind schwere Straftaten und Kapitaldelikte, deshalb ermittelt in solchen Fällen z.B. auch die Staatsanwaltschaft weiter, auch wenn das Opfer seine Anzeige zurückzieht.
Auch wenn der Staat irgendwie Kenntnis von einer solchen Tat bekommt, wird eine Ermittlung eingeleitet, unabhängig davon, ob das Opfer die Tat anzeigt oder nicht. Es handelt sich nicht um Antragsdelikte.

Der Umfang und die Intensität, mit denen ermittelt wird, und auch das Strafmaß ist erst einmal prinzipiell unabhängig davon, ob eine Körperverletzung, Vergewaltigung oder Tötung eines anderen Menschen im häuslichen Umfeld innerhalb einer Patnernschaft stattfindet oder auf offener Straße an einer völlig fremden Person.

Diese Taten sind also mitnichten ausschließlich private Probleme und werden vom Gesetzgeber, der Strafverfolgung und der Rechtssprechung auch weder als solche behandelt oder gesehen.

Aber was ich sagen wollte ist, dass die Täter - und leider oft auch die Opfer - sich oft sehr bemühen, dass diese Taten nicht nur im privaten Umfeld stattfinden, sondern auch bleiben. Sie werden nicht öffentlich gemacht, meist erfährt nicht mal das direkte Umfeld etwas davon und sie werden in den weit überwiegenden Fällen nicht angezeigt.
Und das führt eben dazu, dass dieses Problem von einem Großteil der Bevölkerung gar nicht als solches gesehen und wahrgenommen wird, weil sie einfach nicht mitbekommen, dass so etwas auch in ihrem eigenen direkten Umfeld - Familie, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Kollegen etc. - passiert.

Hinzu kommt, dass es sich eben ausschließlich um Beziehungstaten handelt. Jeder der von so einer Tat hört oder liest, denkt, dass ihm das eher nicht passieren könnte. "Ich habe eine bessere Menschenkenntnis, mit so jemanden hätte ich mich gar nicht erst eingelassen!", "Ich hätte mich gleich beim ersten mal gewehrt/wäre ausgezogen/wäre in eine Frauenhaus gegangen/hätte ihn angezeigt...." ; " Mit mir hätte er das nicht machen können!" "Wieso geht man zu jemandem zurück, der einen so behandelt!".

Es besteht also eher eine geringe Identifizierung mit dem Opfer.

Ich habe auf diese Aussage geantwortet:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Die Anwältin Christina Clemm moniert:
Die Öffentlichkeit interessiere sich immer nur kurz für das Ausmaß von Partnerschaftsgewalt. Wenn etwa die EU-Kommission bekannt gebe, dass jede 3. Frau in Europa von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sei, würden erschrocken Maßnahmen und bessere Unterstützung gefordert.
Doch im Alltag werde das Problem kaum beachtet.
und versucht zu erklären, woran es meiner Meinung nach liegt, dass es so wenig öffentliches Interesse an diesem Problem gibt.
Es ist ein Erklärungsversuch und kein Versuch einer Rechtfertigung!
Bevor Du die hier also empörst, lies bitte einfach genau, was geschrieben wurde und hyperventilier nicht gleich reflexartig, nur weil jemand nicht 100% Deiner Meinung ist und das Lied vom bösen System in allen Strophen und Versen mitsingen mag!

Aber ich muss sagen, dass mir solche Aussagen wie die dieser Anwältin ziemlich auf den Keks gehen, weil es einfach hohles und nichtssagendes Geblubber ist.
Was soll es bringen, sich zu beklagen, dass das keinen interessiert? Sollen jetzt Gesetze geschaffen werden, dass sich die Bevölkerung gefälligst dafür zu interessieren hat?!

Man muss doch fragen, warum dafür offenbar so ein geringes Interesse und wenig Öffentliche Wahrnehmung besteht, damit man verstehen kann wie und wo man etwas daran ändern kann. Ständig mit mahnendem Zeigefinger da zu stehen und zu salbadern, dass den Opfern, den Prozessen und den Tätern (zumindest im Vorfeld der Tat) doch bitte mehr Aufmerksamkeit entgegen ghebracht werden soll, ändert doch überhaupt nichts.

Und noch etwas:
Das deutsche Rechtssystem ist allgemein überlastet. Auch Opfer (und nebenbei auch Täter bzw. Tatverdächtige, denn für die ist es auch eine Belastung) anderer Straftaten warten zu lange auf ihre Prozesse und leiden unter der Wartezeit, genau mit den gleichen Konsequenzen, wie oben beschrieben.
Zu fordern, dass Prozesse zu häuslicher Gewalt besonders schnell von den Gerichten angearbeitet werden müssen ist doch absolut naiv und vor allem auch einseitig populistisch. Das gleiche kann ich für Prozesse gegen Sexualstraftäter, Kindermörder, Mörder im allgemeinen etc. genauso fordern und begründen.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

19.09.2023 um 19:11
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das gleiche kann ich für Prozesse gegen Sexualstraftäter, Kindermörder, Mörder im allgemeinen etc. genauso fordern und begründen.
Da sind die Täter bereits ermittelt und warten auf den Prozess. Bei Totschlag, Mord etc sind die Opfer bereits tot. Im Falle von häuslicher Gewalt werden Frauen (oft Mütter) weiterhin geschädigt u. die Kinder ebenfalls. Muss man nicht diskutieren.


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