Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

238 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Todesfall, Vertuschung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 14:56
@simie
Zitat von simiesimie schrieb:Die ganzen Fantasien scheitern,
Mir scheint, Du kennst nicht den Unterschied von Vision und Fantasie. Jedes Unternehmen hat eine Vision, jeder Staat braucht Zukunftsvorstellungen, um handlungsfähig für die Zukunft zu bleiben. Wir möchten schließlich doch alle keinen Staat, in dem Täter den Opfern auf der Nase herumtanzen können.
Zitat von simiesimie schrieb:Es sind Fantasievorstellungen, da sie in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung verstoßen.
Es gibt dafür das Verfassungsgericht, das entscheidet. Gesetze müssen so gestaltet werden, dass sie nicht vom Verfassungsgericht oder EU-Recht gekippt werden, das ist klar, wobei ja auch EU-Gesetze sich ändern können, wenn sich eine Mehrheit dafür ergibt.


1x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 14:59
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Mir scheint, Du kennst nicht den Unterschied von Vision und Fantasie. Jedes Unternehmen hat eine Vision, jeder Staat braucht Zukunftsvorstellungen, um handlungsfähig für die Zukunft zu bleiben. Wir möchten schließlich doch alle keinen Staat, in dem Täter den Opfern auf der Nase herumtanzen können.
Dann hoff ich inständig, dass es niemals die Vision dieses Staates wird, dass ein Tatverdächtiger ihm gegenüber seine Unschuld beweisen muss!
Diese Zustände hatten wir schon mal und es würde auch heute der Willkürjustiz Tür und Tor öffnen und dazu führen, dass jeder Bürger dem Staat völlig ausgeliefert ist.


2x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 15:03
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Diese Zustände hatten wir schon mal und es würde auch heute der Willkürjustiz Tür und Tor öffnen und dazu führen, dass jeder Bürger dem Staat völlig ausgeliefert ist.
Tja, früher war es das "gesunde Volksempfinden" das für solche Ideen herhalten musste. Heute ist es eben "das arme Opfer", das ja "geschützt" werden muss.

Beides hört sich edel an und ist vielleicht auch ehrlich gut gemeint, aber im Ergebnis läuft beides darauf hinaus, dass man um der guten Sache willen den Rechtsstaat unterhöhlt.


melden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 15:12
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Statt dass das Opfer umziehen muss, muss der Täter umziehen.
...
Warum sollen sich Frauen im Frauenhaus verstecken müssen?
...
Warum sollen Frauen immer so flexibel sein, sich räumlich verändern und in Frauenhäuser ziehen oder ständig auf der Flucht vor einem Täter sein und womöglich noch mehrmals umziehen, während Täter einfach so weitermachen können wie bisher?
Weil es keinen Sinn macht, trotzig mit dem Füßchen aufzustampfen und zu sagen, derjenige, der mich bedroht, der soll weg.
Das hat schon so manche Frau das Leben gekostet. Sicherer ist es, aus dem Blickfeld des vermeindlichen Täters zu verschwinden.

Was deinen Ruf nach der Fußfessel anbelangt, mach dich mal hier schlau.
https://www.koerperverletzung.com/elektronische-fussfessel/
Auch mit Fußfessel kann ein Täter trotzdem dort hingehen, wohin er nicht darf.
Abgesehen davon, die Fußfessel gibt es erst nach Verbüßung der verhängten Strafe.


1x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 15:30
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Diese Zustände hatten wir schon mal und es würde auch heute der Willkürjustiz Tür und Tor öffnen und dazu führen, dass jeder Bürger dem Staat völlig ausgeliefert ist.
Du unterstellst mir, dass ich eine Willkürjustiz möchte! Ich betone nochmals, es geht um einen gerechten Umgang mit verurteilten Tätern, die in unserem Rechtssystem einer Tat überführt wurden. Zur Gerechtigkeit gehört die Opferseite und die Täterseite. Erst ganz langsam bewegt sich in unserem Rechtsssystem etwas zugunsten der Opfer. Im Moment sind die Gesetze passgenau auf den Täter zugeschnitten.

Nicht jeder Bürger ist dem Staat völlig ausgeliefert, wenn es Gesetze gibt, die den Wirkungskreis von Mördern und Sexualstraftätern einschränken.

Und es muss auch Gesetze geben, die solche Opfer schützen wie die 29-Jährige, die von einem SEK-Team befreit werden musste oder die 10-Jährige, die entführt wurde von einem Sexualstraftäter, der keinen Bock auf eine Fußfessel hatte.
Zitat von emzemz schrieb:Sicherer ist es, aus dem Blickfeld des vermeindlichen Täters zu verschwinden.
Das sehe ich auch so. Heutzutage bleibt einem nichts anderes übrig. Der Klügere gibt nach und benötigt eine Exit-Strategie, um aus dem Leben des Täters zu verschwinden; ich spreche nicht vom vermeintlichen Täter, weil aus Opfersicht der Täter real und nicht vermeintlich oder mutmaßlich ist. Trotzdem halte ich an der Gerechtigkeit für Opfer fest und dass sich die Gesetze noch ändern müssen. Dazu braucht es einen langen Atem.


1x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 17:17
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Du unterstellst mir, dass ich eine Willkürjustiz möchte! Ich betone nochmals, es geht um einen gerechten Umgang mit verurteilten Tätern, die in unserem Rechtssystem einer Tat überführt wurden.
Dann musst Du Dich in Zukunft präziser ausdrücken. Ich lese da:
Wenn das Gesetz dahingehend geändert wird, dass der Täter akribisch nachweisen muss, dass er eine von ihm zuvor bedrohte, geschlagene, vergewaltigte Person nicht mehr bedroht, dann liegt die Beweislast bei dem Täter. Zur Zeit liegt die Beweislast bei dem Opfer. Das ist unerträglich!

Es ist unerträglich, dass das Opfer wegziehen muss! Das Gesetz muss vorsehen, dass ein Mensch, der einen anderen Menschen so drangsaliert und letztlich mit dem Tode bedroht, wegzieht. Und danach muss er dauerhaft beweisen bis an sein Lebensende, dass er dieser Person nicht mehr nachstellt.
Es reicht also, dass jemand eine Person bedroht, damit es zu einer Beweislastumkehr kommt?!
Und wie willst Du das abstufen. Bei einmaliger Bedrohung gibt die Fußfessel, bei 1 x geschlagen muss er wegziehen und bei 1 x vergewaltigen für den Rest des Lebens in den Knast?
Bedrohung und Schläge sind eher geringer Straftaten, die wenn überhaupt mit rel. kurzen Haftstrafen geahndet werden. Meist gibt es eher Geldstrafe und/oder eine Bewährungsstrafe.

Und Du willst jetzt jedem, der einmal ausgerastet ist, die Beweislast aufdrücken, dass er das nie wieder tut und wenn er die nicht erbringen kann, ihn zum potentiellen Mörder stempeln?

Und die wenigsten Frauen, die Opfer eines Tötungsdelikts durch ihren (Ex-)Partner werden, erstatten vorher überhaupt auch nur eine Anzeige wegen Übergriffen gegen ihn.
Und die wenigesten Männer, die im Rahmen einer Trennung ihre Expartnerin verbal attackieren bringen sie später um.

Ein wichtiger Grundsatz unseres Justizsystems ist es außerdem, dass ein Täter nach der Verbüßung seiner Strafe eine ehrliche Chance bekommen soll, wieder ein Leben in dieser Gesellschaft zu führen.
Bei Deiner "Vision" willst Du ihm dagegen den Stempel "Einmal Täter, immer Täter!" aufdrücken. Er soll also zum einen damit leben müssen, dass der Staat davon ausgeht, dass er eh nicht in der Lage ist, sich zu ändern, ihn deshalb auf dem Kieker hat und zum anderen, mit der Last, dass er beweisen soll, dass er sich in Zukunft regelkonform verhält.
Ich habe tatsächlich keinerlei Vorstellung davon, wie er das überhaupt bewerkstelligen sollte? Wie soll man denn Deiner Meinung nach beweisen, dass man in Zukunft etwas bestimmtes tun oder eben nicht tun wird?


3x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 17:20
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Wenn der Täter umgezogen ist: Mit einer Fußfessel wäre dann auch zu sehen, ob er sich dem Opfer wieder nähert. Nähert er sich, ich stelle mir vor, dass da dann rote Alarmzeichen aufblinken und ein Signal ertönt, wenn er 100 km Distanz zum Opfer unterschreitet.
Funktioniert so nicht. Erstens würde es Voraussetzungen, dass ein Opfer ebenfalls mit einer fußfessel ausgestattet werden müsste und a von b wissen müsste wo er grade ist.


melden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 19:29
@Ray.
Ich meinte es so, dass die 100 km Distanz zum Wohnort des Opfers eingehalten werden müssen. In seiner eigenen Wohnung und darum herum sollte sich das Opfer sicher fühlen dürfen vor Attacken durch einen Gewalttäter.


melden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 20:22
@cododerdritte
Es kann nicht sein, dass die Opfer die ganze Beweislast alleine tragen müssen. Wie das im Einzelnen zu bewerkstelligen ist, darüber können sich Sachverständige den Kopf zerbrechen und tragfähige Vorschläge unterbreiten.

Bei Übertretungen beim Kontaktverbot, das der Richter einem Delinquenten auferlegt sind die Frauen in der Beweislast. Sie müssen der Polizei mitteilen:
- am Tag Y um Z Uhrzeit habe ich eine Nachricht bekommen vom Täter
- am Tag Y um Z Uhrzeit stand er vor meinem Fenster
- Am Supermarkt X stand er am Tag Y um Z Uhrzeit und starrte mich an.
usw.

Mit welchem Recht erdreistet sich solch ein Täter, das Kontaktverbot einmal oder mehrmals zu unterlaufen?

Warum geht man überhaupt davon aus, dass so ein Verbot übertreten wird und legt dem Opfer dann auch noch die Beweislast auf? Es gibt Täter, die halten sich nicht an Verbote. Warum muss die Frau sich dann wieder die Bedrohungen gefallen lassen? Warum hat sie die ganze Arbeit, der Polizei Bescheid zu geben, immer wieder, bis das Bedrohungsszenario übermächtig wird?

Im Fall der 29-Jährigen, die von einem SEK-Team befreit werden musste, reichte es nicht aus, dass sie mit einem Baseballschläger geschlagen wurde und der Täter ein Kontaktverbot erhielt, das er missachtete. Er vergewaltigte die Frau. Auch das reichte noch nicht aus, eine Haft zu beantragen, so die Staatsanwaltschaft Kiel. Ich sage dazu jetzt nichts mehr, denn dazu fällt mir nichts mehr ein.

Und @cododerdritte , ich gebe Dir Recht, alle Schritte müssen mit Bedacht ausgewählt werden.

Und ich bleibe dabei: Der Opferseite muss in den Gesetzen und in der Praxis genüge getan werden.

Genau hierum geht es:
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Hier waren Gefährderansprache, gerichtlich verfügtes Annäherungsverbot usw. für den Mann, der in keinerlei Vorbeziehung zu der Frau stand, offenbar nicht ausreichend, um die Frau zu schützen.



3x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 21:47
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Sie müssen der Polizei mitteilen:
- am Tag Y um Z Uhrzeit habe ich eine Nachricht bekommen vom Täter
Und wie stellst du dir das vor, ein Täter soll bitte nach seiner Strafe jede einzelne Minute mit Bildmaterial aufnehmen nur für den Fall der Fälle?


1x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

14.09.2023 um 22:13
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Es kann nicht sein, dass die Opfer die ganze Beweislast alleine tragen müssen.
Die Beweislast in einem Strafverfahren trägt nicht das Opfer, sondern der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Bei Übertretungen beim Kontaktverbot, das der Richter einem Delinquenten auferlegt sind die Frauen in der Beweislast. Sie müssen der Polizei mitteilen:
- am Tag Y um Z Uhrzeit habe ich eine Nachricht bekommen vom Täter
- am Tag Y um Z Uhrzeit stand er vor meinem Fenster
- Am Supermarkt X stand er am Tag Y um Z Uhrzeit und starrte mich an.
usw.
Und wie stellst Du Dir das anders vor?!
Soll der Täter so eine Liste bei der Polizei abgeben müssen?
Oder soll jede Person (denn es es sind überings nicht nur Frauen, die ein gerichtliches Kontaktverbot erwirken!), die ein Kontaktverbot erwirkt hat 24/7 einen persönlichen Polizisten zur Seite gestellt bekommen, der protokolliert, wann das Kontaktverbot überschritten wurde? Wer soll denn so etwas bezahlen?
Abgesehen, dass es rein logistisch und finanziell gar nicht zu leisten wäre - wo sollen die ganzen Polizisten herkommen? Das sind bei 24/7-Überwachung 4,5 Vollzeitstellen pro überwachter Person, ohne Nacht- und Wochenendzuschläge, Kranken- und Urlaubszeiten gerechnet - denkst Du tatsächlich, dass die Opfer das überhaupt wollen würden? Es ist ja auch ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre, wenn ich rund um die Uhr von einem Polizisten. Das Gefühl, sich endlich wieder frei bewegen zu können, das sich ein Stalking-Opfer sicher wünscht, kommt dabei ganz sicher nicht auf!
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Mit welchem Recht erdreistet sich solch ein Täter, das Kontaktverbot einmal oder mehrmals zu unterlaufen?
Mit welchem recht erdreistet sich ein bankräuber mit virgehaltener Pistole in eine Bank zu marschieren und Geld zu fordern? Oder ein Kunstdieb, in ein Museum zu latschen und dort mit einem Van Gogh wieder rauszuspazieren? Oder ein Schockanrufer eine alte Dame zu kontaktieren und zu behaupten man sei deren Enkel und in akuter Geldnot?

Es ist nun mal das Wesen von Straftaten, dass sich ein Straftäter zu etwas erdreistet, wozu er kein Recht hat.
Insofern erdreiste ich mich jetzt hier völlig zu Recht zu schreiben, dass das echt eine eher alberne Frage war!
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Warum geht man überhaupt davon aus, dass so ein Verbot übertreten wird und legt dem Opfer dann auch noch die Beweislast auf? Es gibt Täter, die halten sich nicht an Verbote. Warum muss die Frau sich dann wieder die Bedrohungen gefallen lassen? Warum hat sie die ganze Arbeit, der Polizei Bescheid zu geben, immer wieder, bis das Bedrohungsszenario übermächtig wird?
Nochmal: die Beweislast liegt in einem Strafverfahren nicht beim Opfer, sondern beim Staat. Das Opfer ist in so einem Verfahren in der Regel Zeuge, manchmal auch Nebenkläger. Natürlich sind Ermittler und Staatsanwaltschaft auf die Mitarbeit des Opfers angewiesen.

Opfer zu sein bzw. zu werden ist nun mal ein scheiß-Schicksal. Aber das Leben ist eben nicht gerecht. Der eine wird Opfer einer Gewalttat, der andere erkrankt an einer schweren Krankheit und der nächste führt bis ins hohe Alter ein glückliches, sorgenfreies und gesundes Leben.
Es ist keine Schikane des Staates, dass ein Opfer zu der Tat eine Aussage machen muss und dass es sehr hilft, wenn das Opfer seine Aussage mit Beweisen (z.B. Videoaufnahmen, Tonaufnahmen, Tagebuchnotitzen, Protokollen) untermauern kann.
Aber wenn die Person A die Person B bedroht/schlägt/tritt etc. und keine weitere Person C dabei ist, dann muss für eine Verurteilung nachgewiesen werden, dass das so passiert ist..
Es kann doch nicht sein, dass es einfach so reicht, dass B angibt, von A geschlagen worden zu sein, damit A verurteilt wird, es sei denn, A kann das Gegenteil beweisen.
Das würde doch der Verleumdung Tür und Tor öffnen! Hast Du ein Idee, wie viele Personen dann zur Polizei laufen würden und dort behaupten würden, ich Ex-Partner, der verhasste Chef oder Kollege oder der unliebsame Nachbar hätte dieses oder jenes gemacht, nur damit sie ihm eins auswischen könnten?
Dann hoffe ich mal für Dich, dass Du zu all Deinen Nachbarn, Bekannten und Kollegen immer nett warst, sollte Deine "Vision" jemals auch nur ansatzweise umgesetzt werden...


1x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 00:11
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:
Sie müssen der Polizei mitteilen:
- am Tag Y um Z Uhrzeit habe ich eine Nachricht bekommen vom Täter

Und wie stellst du dir das vor, ein Täter soll bitte nach seiner Strafe jede einzelne Minute mit Bildmaterial aufnehmen nur für den Fall der Fälle?
Es handelt sich dabei um einen Delinquenten, der, nachdem er ein Opfer geschlagen hat, ein Annäherungsverbot bekommen hat, das er missachtet. Und es geht darum, dass der Staat, der ein Verbot verhängt, auch dafür Sorge tragen sollte, dass es beachtet wird. Das klappt doch auch bei Geschwindigkeitsübertretungen. Der Staat stellt Radarfallen auf, weil er weiß, dass es Personen gibt, die das Verbot missachten. Diese Personen werden durch Radarfallen auch zum Langsamerfahren motiviert. Das rettet Leben.

Es können ja mal alle sich etwas vorstellen und einfallen lassen, nicht nur ich, wie wir aus der Benachteiligung der Opfer herauskommen und der Bevorzugung der Täter ein Ende setzen.


2x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 00:27
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Opfer zu sein bzw. zu werden ist nun mal ein scheiß-Schicksal.
@cododerdritte
Ja, da stimme ich dir zu.

Es ist aber eine Verhöhnung eines Opfers, wenn der Staat es nicht fertigbringt, seine eigenen Verbote wirksam durchzusetzen und der gleiche Täter dadurch immer wieder dem gleichen Opfer Schaden zufügen kann und das Opfer somit auch noch zusätzlich vom Täter verhöhnt wird. Wir sprechen hier nicht vom Partner des Opfers, sondern von einem Täter, der in keinerlei Vorbeziehung zu dem Opfer stand, der bloß ein Zuschauer war, der eine HipHopperin bei ihrem Auftritt oder irgendwo sonst gesehen und zu seinem Opfer gemacht hat.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und die wenigsten Frauen, die Opfer eines Tötungsdelikts durch ihren (Ex-)Partner werden, erstatten vorher überhaupt auch nur eine Anzeige wegen Übergriffen gegen ihn.
Und die wenigesten Männer, die im Rahmen einer Trennung ihre Expartnerin verbal attackieren bringen sie später um.
Darum geht es hier ja gar nicht, die Frau stand in der Öffentlichkeit als Hiphopperin, da gab es keinen Partner.


melden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 07:10
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Es handelt sich dabei um einen Delinquenten, der, nachdem er ein Opfer geschlagen hat, ein Annäherungsverbot bekommen hat, das er missachtet.
Nun er muss es ja nicht mal missachten um alles darzustellen wenn er die Beweislast tragen würde. Das Opfer könnte ja jederzeit behaupten...
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Es können ja mal alle sich etwas vorstellen und einfallen lassen, nicht nur ich, wie wir aus der Benachteiligung der Opfer herauskommen und der Bevorzugung der Täter ein Ende setzen.
Es gibt keine Benachteiligung des Opfers, außer die Straftat selbst. Was sinnvoller wäre, wäre das hilfsangebot auszuweiten. Den opfern aber auch Zeugen es zu erleichtern Hilfe vor und erst recht nach der Straftat zu bekommen.


melden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 10:31
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:... Und es geht darum, dass der Staat, der ein Verbot verhängt, auch dafür Sorge tragen sollte, dass es beachtet wird. Das klappt doch auch bei Geschwindigkeitsübertretungen. Der Staat stellt Radarfallen auf, weil er weiß, dass es Personen gibt, die das Verbot missachten. Diese Personen werden durch Radarfallen auch zum Langsamerfahren motiviert. ...
Ebenso ist es verboten, in öffentlichen Verkehrsmitteln schwarz mitzufahren. Da setzt der Staat Fahrschein-Kontrolleure ein.

Nur ist es halt bei beiden Beispielen, die Liste ließe sich durchaus verlängern, nicht möglich, eine flächendeckende, gesicherte Durchsetzung der Verbote zu gewährleisten. Und so wird es immer Menschen geben, die sich nicht daran halten und dennoch nicht belangt werden.

Auch die von dir angeführten Fußfesseln können hier keine Sicherheit bieten.


melden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 12:37
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Wenn die Behörden in diesem Fall alles ihnen mögliche und erlaubte getan haben sollten, sind natürlich auch die gesetzlichen Möglichkeiten auf ihre Wirksamkeit in solchen Fällen zu hinterfragen.
U-Haft gem. § 112a StPO ist als sog. Deeskalationshaft unter bestimmten Voraussetzungen möglich. U. a. in besonders schweren Fällen der "Nachstellung" (Stalking) gem. § 238 StGB sowie z. B. bei bestimmten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. Vergewaltigung) oder auch bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (z. B. gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung)

Quelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/stalking/
§ 112a StPO

Idee: Ein Notfallknopf, den z. B. Stalkingopfer freiwillig tragen, um notfalls die Polizei zu alarmieren und den Standort zu senden, könnte evtl. manche grausame Tat verhindern. Für Kranke o. Senioren gibt es das als sog. "Hausnotruf". An Armband oder Kette getragen, kann der Alarm schneller ausgelöst werden, als z. B. der Notruf an einem Handy, das entsperrt werden muss.
Gibt es so etwas in der Art schon?


3x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 13:04
Hinter dem Hausnotruf stecken private Organisationen, die erstmal vorbei kommen und dann erst bei Bedarf den Rettungsdienst alarmieren. Wie soll die Polizei sowas leisten, die sind doch heute schon völlig unterbesetzt und mit zuvielen Stunden belastet.


1x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 13:20
@watnu

Warum einfach, wenn's umständlich auch geht :D
Niemand muss das Rad neu erfinden :troll:
Sie können per Nora App auch einen stillen Notruf absenden, falls Sie sich bedroht fühlen oder nicht sprechen können.
https://www.focus.de/digital/handy/statt-110-und-112-so-kann-der-stille-notruf-auf-dem-handy-sie-im-ernstfall-retten_id_24290231.html
Am besten mal den Artikel lesen.


1x zitiertmelden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 13:25
Zitat von watnuwatnu schrieb:U-Haft gem. § 112a StPO ist als sog. Deeskalationshaft unter bestimmten Voraussetzungen möglich. U. a. in besonders schweren Fällen der "Nachstellung" (Stalking) gem. § 238 StGB sowie z. B. bei bestimmten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. Vergewaltigung) oder auch bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (z. B. gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung)

Quelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/stalking/
§ 112a StPO
Im von mir genannten Fall hat eine Staatsanwältin allerdings gerade keine U-Haft angeordnet. Die besten Gesetze scheitern, wenn man ihre Möglichkeiten nicht ausschöpft, etwa, wenn man sich von der 'Reue' des TV überzeugen lässt:
Laut Staatsanwaltschaft gesteht Danial A. die Tat im Laufe der Ermittlungen. Damit ergibt sich ein so genannter dringender Tatverdacht. Der zuständigen Staatsanwältin fehlt aber ein Haftgrund, um einen Antrag auf Untersuchungshaft zu stellen - etwa Wiederholungsgefahr. Die Beamtin kommt auch zu dem Schluss, er habe sich mit der Tat auseinandergesetzt und sei von Reue geprägt. Unklar ist noch, ob die zuständige Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt wusste, dass das Vergewaltigungsopfer eine Gewaltschutzverfügung - also Kontaktverbot - gegen den mutmaßlichen Täter beantragt hatte. Außerdem ist unklar, ob ihr bekannt war, dass er sein Opfer im April mit einem Cricket-Schläger attackiert hatte.
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Kiel-Polizei-befreit-Rendsburgerin-eine-Chronologie,suchaktion188.html


melden

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

15.09.2023 um 13:31
Zitat von KoernchenKoernchen schrieb:Wie soll die Polizei sowas leisten,
So wie die Polizei es leistet, wenn man auf andere Art einen Notruf absetzt. Nur könnte der spezielle Notruf schon mit Zusatzinformationen verknüpft sein.
Und so, wie die Polizei es leistet, wenn durch eine Fußfessel ein Einsatz ausgelöst wird. Im Gegensatz zur Fußfessel würden so die Grundrechte des Beschuldigten bzw. Täters nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Auch auf Opferseite nicht, da freiwilliges Tragen und Standortmitteilung nur bei ausgelöstem Alarm.
Dass das entsprechend gesetzlich ausgestaltet werden müsste, versteht sich von selbst.


2x zitiertmelden