Rick_Blaine schrieb:Es gilt aber:
pensionär schrieb:
Nein.
Es müßte ggf. im Strafprozeß nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme aber festgestellt werden, dass es nach der Überzeugung der Kammer ausgeschlossen ist, dass R. noch lebt. (vgl. Ausschlußverfahren)
Ich persönlich glaube in diesem Fall nicht (mehr) an eine solche Smoking-Gun oder gar an mehrere Smoking-Guns, die zweifelsfrei darauf hinweisen würden und dann auch des Ausschlussprinzips wegen, dass die vermisste Person in dem Fall R nicht mehr am Leben ist/sein kann.
Darf ich dich als Juristen fragen, wie eine solche Smoking Gun überhaupt grundsätzlich aussehen könnte und würde eventuell auch letztes (siehe das Markierte unten) ausreichen, um auch ohne Leiche zweifelsfrei von Rs Tod ausgehen zu können bzw. ausgehen zu müssen?:
rhapsody3004 schrieb:So eine Smoking Gun wäre wahrscheinlich ein unverfälschtes Video von einer Tat (Tötung) an vermisster Person oder eine so große Menge an Blut, die ein könnte-auch-noch-leben ausschließt.
Oder (Gott bewahre) nur bestimmte Körperteile von ihr.
Oder vielleicht auch mehrere sehr glaubhafte und übereinstimmende Zeugenaussagen und im Idealfall auch noch mitsamt einem freiwilligen Geständnis des TV.
Ps.
Und noch eine Frage:
Wie würde (könnte) die Sachlage bzw. eine Fallbewertung aussehen, sollten zwar mal Rs sterbliche Überreste vollständig bspw. per Zufallsfund gefunden werden - die Überreste dann aber keine eindeutigen Hinweise mehr auf ein Fremdverschulden (Gewaltanwendung bspw.) liefern würden?
Könnte man aus einer zusammengetragenen und übereinandergelegten Gesamtschau/Indizienkette je nachdem wie umfangreich und sie auch im Detail aussehen würde dennoch ein Fremdverschulden - ja sogar ein vorsätzliches Fremdverschulden ableiten?
Rs Überreste bspw. nur mal in besagter Kesy-Gegend zu finden und würde nur das als einziges zusätzliches neues Indiz hinzukommen - würde das wahrscheinlich immer auch noch nicht ausreichen oder? Also kurz: Wenn man zumindest von einem Zusammenhang zwischen den Autofahrten des TV und dem Fundort der Leiche ausgehen könnte?
Streng genommen hätte sie ja wirklich auch jemand anderes dort verbringen können oder der TV zwar selbst - ohne aber zwingend auch für die Ursache bzw. ihren Tod und auch wie genau zu Tode gekommen (falls überhaupt noch feststellbar) verantwortlich sein zu müssen.