MisterDoe schrieb:Da es sich höchstwahrscheinlich dann um ein Kleidungsstück von R handelt, passt die Fahrtrichtung um 8:36 zu dem Fundort am Wermuthweg.
Das trifft aber auch auf die Fahrt zu, die er gegen 10:00 Uhr angetreten hat und bei der das Kennzeichen des Twingo um 10:47 Uhr vom Kennzeichenerfassungssystem erfasst wurde. Auch die zweite Fahrt könnte somit diesem Zweck gedient haben. Das scheint sogar wahrscheinlicher zu sein, da die Fahrt vom Haus der Schwester bis zu dem Punkt der Kesy-Kamera rund 35 Minuten dauert. Es würden also etwa 12 Minuten fehlen, die er möglicherweise für die Beseitigung der persönlichen Gegenstände genutzt hat. Die erste Fahrt (08:36 Uhr bis 09:22 Uhr) scheint dagegen für eine reine Beseitigung der persönlichen Gegenstände mit 46 Minuten meiner Meinung nach zu lange zu sein. Ich tippe hier bei der 1. Fahrt - wie schon vorher ausgeführt - eher auf ein Verbringen der Leiche in eine "Zwischenstation". Die zweite Fahrt könnte dann dem Auskundschaften eines idealen Orts für die Leiche gedient haben. Da er dann dort gesehen wurde, hat er diesen Plan verworfen und einen anderen Ort ausgekundschaftet und die Leiche dort am späten Abend des 19. Februars dorthin verbracht. Dafür würde auch sprechen, dass die Einsätze der Polizei an dem Sichtungsort der Reiterinnen keine Spuren ergeben haben.
Hier wurde auch schon öfter gesagt, man würde dem TV zu viel zutrauen. Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Ich denke, er hat viel Glück und den Vorteil gehabt, dass er sich in der Gegend zwischen Friedersdorf und Fürstenwalde sehr gut auskennt. Ansonsten hat er durchaus Fehler begangen: Er hat behauptet, dass er geschlafen hat, obwohl man ihm das Googeln nach Strangulationspraktiken beim Sex und das Ansehen von Pornos und verschiedene Fahrten mit dem Twingo nachweisen konnte. Er hat die Wechselwäsche von Rebecca übersehen. Er hat offensichtlich nicht einkalkuliert, dass seine Fahrten mit dem Twingo oder seine Internetaktivitäten nachvollzogen werden konnten. Es wurde mindestens ein entsorgtes Kleidungsstück von Rebecca gefunden.
Meiner Meinung nach ist er vom Adrenalin angetrieben einfach so vorgegangen, dass er mit allen Mitteln versucht hat, seinen Hals zu retten. Eine Überführung als Täter würde dazu führen, dass ihm mehr oder weniger alles genommen würde, die Frau, das Kind, Haus, Job, Familie. Der Selbsterhaltungstrieb wird ihn dazu gebracht haben, alles zu unternehmen, um sämtliche Spuren der Tat zu verwischen, und ich denke, hier hat er einfach Glück gehabt, dass bislang die zwingenden Beweise ausgeblieben sind.
Die Unschuldsvermutung führt dazu, dass er nicht als Täter bezeichnet werden darf. Aber als Tatverdächtiger, und zwar als einziger Tatverdächtiger, darf er jedoch behandelt werden und wird so auch von den Ermittlungsbehörden behandelt. Ich vertraue hier auf die Einschätzung der Ermittlungsbehörden, die durch zahlreiche, auch der Öffentlichkeit bekannten Indizien gestützt wird:
- Er hatte die Gelegenheit zur Begehung der Tat, denn er war mit ihr zum fraglichen Tatzeitpunkt alleine im Haus der Schwester.
- Das Googeln der Strangulationspraktiken beim Sex, das Ansehen der Pornos, die Zeugenaussagen zu seiner gewalttätigen Vergangenheit legen ein Motiv und auch einen bestimmten Modus Operandi nahe.
- Es gibt mehrere auffällige Autofahrten, die dem Verbringen der Leiche und der Beseitigung der Beweise gedient haben können. Eine andere schlüssige Begründung für die Fahrten gibt es nicht.
- Er hat sich in seinen Aussagen in Widersprüche verstrickt und ihm konnten Lügen nachgewiesen werden.
- Die Ermittler gehen davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat.
- Ihr Handy wurde ausgeschaltet und ab einem gewissen Zeitpunkt endet ihr digitales Leben seit nunmehr fünf Jahren.
- Kein anderer Ermittlungsansatz hat einen anderen Verdächtigen oder ein mögliches Alternativgeschehen ergeben.
- Allen Zeugenaussagen auf mögliche Sichtungen wurde nachgegangen, sämtliche bekannte Videokameras überprüft. Nichts davon hat sich bestätigt.
- Es gibt keine Einbruch- oder Entführungsspuren oder Spuren, die für ein freiwilliges Verschwinden sprechen.
- Niemand, schon gar nicht ein in der Social Media Welt aktiver Teenager, würde sein Handy bei Verlassen des Hauses ausschalten.
- Die verschwundene Decke legt nahe, dass sie zum Einwickeln der Leiche verwendet wurde. Möglicherweise befanden sich auf der Decke auch Spuren des Tatgeschehens. Ein anderes schlüssiges Szenario für das Verschwinden der Decke gibt es nicht.
- Das Verhalten der Familie scheint nicht von einer reinen Überzeugung von der Unschuld des Täters getragen zu sein. Die vielen Rechtfertigungsversuche, die wie Ausreden wirken, sprechen dagegen. Es scheint mehr darum zu gehen, die "heile Familienwelt" aufrechtzuerhalten. Das Beschuldigen von "Max" durch die Mutter, einem minderjährigen Schüler, der durch seine Anwesenheiten in der Schule schnell entlastet werden konnte und dennoch in die Öffentlichkeit "gezerrt" wurde, wirkt wie ein verzweifelter Versuch, den Blick der Ermittler auf einen anderen Verdächtigen zu lenken. Die Polizei hat mehrmals bestätigt, dass das Verhalten der Familie unglücklich ist und die Ermittlungen nicht erleichtert. Ein Überführen des TV würde die Familie nicht nur eine Tragödie für die Familie bedeuten, sondern zu einer
Tragödie innerhalb der Familie werden. Das zu verhindern, könnte der Hauptgrund für die Familie sein, den TV fortlaufend zu verteidigen. Nach dem Motto: "Es kann nicht sein, was nicht sein darf."
EDGARallanPOE schrieb:Grundsätzlich ist festzustellen, dass Audioüberwachungsmaßnahmen generell unzulässig sind.
Das stimmt, allerdings können sie im Gerichtsprozess, insbesondere im Strafprozess, ggf. dennoch verwertet werden, wenn das Aufklärungsinteresse die Persönlichkeitsrechte überwiegt (s. insbesondere eine BGH-Entscheidung zu Audio- und Videoaufnahmen, die hier zitiert wird:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/15/2-202-15.php). Hier geht es ja nicht um den Mitschnitt eines Gesprächs, sondern um ein mögliches Tatgeschehen. Allerdings gebe ich Dir recht, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass die Überwachungskamera keine Audioaufzeichnung vorgenommen hat.
Jojo64 schrieb:Dadurch, daß die EB erst nach 3 Tagen begonnen hatten die Ermittlungen aufzunehmen, waren eventuelle Kameraaufnahmen von den Bussen Alt-Buckow bereits gelöscht, da die BVG nach 48 Stunden Videomaterial löscht.
Diese Annahme widerspricht meines Erachtens den bekannten Erkenntnissen. Es gibt mehrere Presseberichte, die von der Auswertung der Buskameras berichten:
https://www.bunte.de/panorama/news-aus-aller-welt/vermisste-rebecca-reusch-polizei-wertet-buskamera-bilder-aus.htmlhttps://www.berliner-kurier.de/berlin/lebt-rebecca-noch-ermittler-werten-bus-ueberwachungskameras-aus-li.185861Es ist nicht zutreffend, dass die Ermittler die Ermittlungen erst nach drei Tagen aufgenommen haben. Der Fall wurde zunächst als Vermisstenfall behandelt und dann nach drei Tagen auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse unmittelbar der Mordkommission übergeben, was höchst ungewöhnlich ist und für die Eindeutigkeit der Indizienlage spricht. Auch bei Vermisstenfällen können öffentliche Kameras ausgewertet werden (das wird zum Beispiel hier erläutert:
https://www.merkur.de/deutschland/vermisstenfall-deutschland-vermisste-person-bundeskriminalamt-interpol-vorgehen-92790912.html) und das ist - so die Berichterstattung - dann wohl auch erfolgt, hat aber keinen "Treffer" ergeben.