@MisterDoe Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, in gewissen Rahmen informiert zu werden. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Die Öffentlichkeit hat, bei allem exklusiven Intervieweifer der Beteiligten (übrigens auch der Ermittlungsbehörden) trotzdem kein Recht darauf, aus dem kolportierten Pornosuchverlauf Schlüsse zu ziehen und als gesetzt zu behaupten.
Die Aufklärung von Verbrechen obliegt zudem den Strafverfolgungsbehörden, nicht der Öffentlichkeit.
MisterDoe schrieb:Fakt ist, dass ein junges Mädchen spurlos verschwunden ist.
Richtig
MisterDoe schrieb:Und derjenige, der zuletzt mit ihr, in einem Haus war und somit maßgeblich dazu beitragen könnte, sie zu finden, lügt und verstrickt sich in Widersprüche.
Er kann nur dann beitragen, wenn er der Täter ist. Und als Beschuldigter kann und darf (und die meisten Anwälte würden sagen:muss) er schweigen. Er darf sogar lügen. Das nennt sich Rechtsstaat.
Wenn er nicht der Täter ist, kann er nichts weiter beitragen. Die Behauptung, er könne beitragen, tue das aber nicht, ist eine Vorverurteilung, die ich einigermaßen eklig finde. Und die auch auf völlig falschen Grundlagen basiert.
Die Annahme, seine Lügen über Autofahrten und Pornokonsum verhinderten aktiv eine Aufklärung eines Verbrechens ist ein Hohn für eine funktionierende Ermittlungsarbeit, die ich den Behörden in Berlin dann doch zutrauen würde. Ich verstehe das sowieso inhaltlich nicht. Bindet er so Ermittler? Gibts da nur einen Beamten und der muss seinen Pornokonsum auswerten, anstatt nach einem Mädchen suchen zu können? Ich glaube, so unterbesetzt sind Mordkomissionen dann doch eher nicht.