Wo ist Rebecca Reusch?
10.03.2024 um 22:5718022020 schrieb:Glauben heißt nicht wissen...Ja stimmt. Deswegen ja auch extra betont.
18022020 schrieb:Nein. Nur zu Schweigen zu einem tatsächlichen oder wahren Sachverhalt, ist noch durch ihr anwaltliches Recht gedeckt.Das Recht dürfte sich aus der Pflicht ergeben:
Gibts hierzu eine Quelle?
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. 2Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden istQuelle: https://dejure.org/gesetze/BRAO/43a.html
Natürlich erst recht in Bezug zu einem Mandanten und was diesen belasten würde, sollte die anwaltliche Schweigepflicht gebrochen werden.
Ausnahmen bei Kenntnis über bevorstehende bzw. über geplante schwerste Straftaten. Mord etc....
Das weiß ich jetzt nur noch aus der Erinnerung heraus.