MisterDoe schrieb:Dem Vernehmen nach glaubst du an eine Unschuld des TV?
Mein Glaube spielt hier keine Rolle. Es liegt nahe, zu vermuten, er sei irgendwie involviert. Dafür ist das alles zu komisch. Aber, wie gesagt, wir sind in einem Rechtsstaat, da ist das wichtigeste Prinzip, dass man einem Täter eine Schuld beweisen muss. Das ist die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die unter anderem auch als direkte Reaktion auf die Barbarei der Nazis formuliert wurde. Die mag in Einzelfällen menschlich und denklogisch schwer erträglich sein, das ist aber komplett wurscht.
MisterDoe schrieb:Richtig. Die Aufklärung bleibt dennoch im Interesse der Allgemeinheit.
Richtig. Und deswegen gibt es Informationen seitens der Behörden. Über deren Umfang kann man streiten, es gibt aber kein legitimes Interesse an der Wechselwäsche des Opfers und am Pornosuchlauf des Tatverdächtigen oder gar an dessen komplett privater Sexualität. Und schon gar nicht durch die Boulevardpresse. Das kann man gerne in bestimmtem Rahmen, im Urteil lesen. Ansonsten geht es uns nichts an.
MisterDoe schrieb:Nein, er kann auch dazu beitragen, wenn er nicht der Täter ist. Denn dann dürfte er etwas mitbekommen haben.
Nein. Nicht zwangsläufig.
MisterDoe schrieb:Sei es allein die Uhrzeit, zu der R das Haus verlassen hätte.
Wenn er geschlafen und/oder masturbiert hat, muss er das nicht mitbekommen haben. Schon gar nicht nach einer Weihnachtsfeier.
MisterDoe schrieb:Weil wie gesagt, er war nachweislich nicht am schlafen zum Zeitpunkt ihres Verschwindens.
Weil wir nicht wissen, wann sie verschwunden ist, wissen wir auch nichts darüber, ob er exakt da geschlafen hat oder nicht. Ich führe auch kein Protokoll, wann ich schlafe und wann nicht.
MisterDoe schrieb:Wo genau ist das eine Vorverurteilung?
In dem Zusammenhang, in dem ich es gesagt habe. Ich bin der Ansicht, dass, wenn er unbeteilgt ist, er nichts beitragen kann. Und demenstprechend die Unterstellung, er könne, davon ausgeht, dass er beteiligt ist.