Bevor ich auf u. g. Post eingehe:
Es gab schon Fälle, in denen für die Öffentlichkeit der Täter eindeutig feststand und sogar verurteilt wurde - Hervorhebungen durch mich, damit ersichtlich ist, worauf ich hinaus will.
Bei der Urteilsfindung spielten gravierende Ermittlungsfehler von Polizei und Staatsanwaltschaft eine Rolle, die im Ergebnis zu der Verurteilung im ersten Verfahren geführt hatten.
Quelle:
Wikipedia: Harry WörzEin Polizeizeuge musste sogar zugeben, dass Etliches "als nicht relevant" eingestuft und somit nicht in die Gerichtsakten gelangt sei. Für einen Richter sei es erschreckend, wenn er "immer damit rechnen muss, da schlummert noch was in den Spurenakten. Das ist fast beängstigend." Mit diesen Worten hatte damals die Beisitzende Richterin die Aussage kommentiert.
Quelle:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.der-fall-harry-woerz-die-ermittlungen-dauern-an-page1.9e58e323-e346-44d7-8ae4-14ef9436ec8c.html https://harrywoerz.de/Aus o. g. Fall ist mir also im Gedächtnis geblieben, dass sogar die Anwälte der Betroffenen keine vollumfängliche Akteneinsicht haben, siehe z. B.:
Akteneinsicht der VerteidigungNach § 147 Abs. 1 StPO hat der Verteidiger einen Anspruch auf unverzügliche Einsicht in die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle einer Anklageerhebung vorzulegen wären. Absatz 2 dieser Vorschrift normiert zwar eine Ausnahme, wenn der Abschluss der Ermittlungen noch nicht vermerkt ist.
Quelle:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/41-strafrecht-b-verweigerung-der-aktenuebersendungspurenakten_idesk_PI17574_HI14748922.htmlO. g. verstehe ich so, dass von Spuren, in deren Richtung nicht oder kaum ermittelt wurde, außerhalb der Ermittlerkreise evtl. niemand etwas erfährt.Ich wiederhole mich: "Wir gehen davon aus…", heißt m. E. nicht, "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit". Und es hat seinen guten Grund, dass Ermittlungsergebnisse gerichtsfest sein müssen.
EDGARallanPOE schrieb:@watnu
Der größte "Knackpunkt" bei einem freiwilligen Verlassen des Hauses seitens R. ist ihr Handy. Es wurde noch in der Funkzelle des Hauses ausgeschaltet und war seitdem, nie mehr online.
Im Thread wurde erwähnt, dass der Kontakt zum W-Lan-Router auch in einem Umkreis außerhalb des Hauses bestanden hat oder haben könnte. Und wie du schreibst, eine Funk
zelle, die nicht nur das Haus erfasst.
EDGARallanPOE schrieb:Dann muss sie aber zwingend, im späteren Verlauf auf eine Person getroffen sein, die für ihr Verschwinden, die Verantwortung trägt.
Für diesen Vorgang, würde ich allerdings eine längere Zeitspanne, mindestens den weiteren Verlauf des Vormittags bis zur Mittagsstunde annehmen wollen. Obwohl ich das durchaus für möglich halte, finde ich keine Antwort auf die Frage, warum innerhalb dieses Zeitraums das Handy von R. nicht zumindest kurzzeitig in Betrieb war.
Zu deinen Fragen
@EDGARallanPOE , insbes.:
Spekulation, warum das Handy nie mehr eingeschaltet wurdeWas man evtl. selbst schon erlebt hat:
Um Ladekapazität des Akkus zu sparen oder ein Defekt, z. B. durch Herunterfallen oder ins Klo fallen käme in Frage.
Fernerliegend:
Weil ihr ein falscher Freund / eine falsche Freundin gesagt haben könnte, ich kenne einen super Lost Place für ein Fotoshooting. Es ist illegal, den Ort zu betreten. Lass also dein Handy aus, damit wir nicht geortet werden können. Z. B. um nachträglich, nicht als die Einbrecher in den Lost Place identifiziert werden zu können.
Beispiele zu "Fernerliegend" muss ich mir nicht ausdenken:Wieso konnte man Linas Handy nicht mehr orten?
Lina macht sich in ihrem 250-Seelen-Dorf Plaine (F) auf den Weg zum rund drei Kilometer entfernten Bahnhof in Saint-Blaise-la-Roche im Breuschtal. Sie verlässt ihr Zuhause gegen 11 Uhr, um den Zug ins rund 60 Kilometer nördlich gelegene Strassburg zu nehmen. Dort will sie ihren Freund treffen. Auf dem Weg zum Bahnhof schickt sie ihm noch eine Nachricht – ihr bislang letztes Lebenszeichen.
Quelle:
https://www.blick.ch/ausland/15-jaehrige-seit-tagen-vermisst-kurz-nach-11-uhr-gibt-lina-ein-letztes-lebenszeichen-id18988088.htmlVielleicht, weil durchschnittlich intelligente bzw. lebenserfahrene TäterInnen zuerst das Handy abnehmen (?) :
Fall des entführten Timothy (22) – Festnahme eines zweiten Tatverdächtigen
… Beide Männer, die bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten sind, sollen den 22-jährigen Timothy zunächst mit einer Waffe zur Herausgabe seines Mobiltelefons und von Geld gezwungen und ihn dann unter Drohungen und Gewaltanwendung zu Geldabhebungen veranlasst haben.
Quelle:
https://www.bz-berlin.de/berlin/fall-des-entfuehrten-timothy-22-festnahme-eines-zweiten-tatverdaechtigenDer Fall Luise aus Freudenberg, die arglos mit ihren Freundinnen in den Wald ging und dort ermordet wurde, dürfte hier bekannt sein.
Auch A. wurde in eine Falle gelockt:
Alisha wurde von ihrem Ex und seiner neuen Freundin in eine Falle gelockt […]
Nach mutmaßlicher Entführung in Kiel: Anklage erhoben
Quelle:
https://www.20min.ch/story/alisha-wurde-von-ihrem-ex-und-seiner-neuen-freundin-in-eine-falle-gelockt-227140925121Sie wurde von der Urlaubsbekanntschaft von Berlin in den Schwarzwald entführt:
22-Jähriger soll Frau entführt und vergewaltigt haben
Polizisten konnten die Frau befreien: Ein Mann soll eine 18-Jährige über Tage festgehalten und vergewaltigt haben. Täter und Opfer hatten sich offenbar in einem Urlaub kennengelernt.
Quelle:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinzigtal-22-jaehriger-soll-frau-aus-berlin-entfuehrt-und-vergewaltigt-haben-a-103e099d-b500-44a9-9684-6707a20827c2Hätte ich mir o. g. Fälle ausgedacht, hieße es hier "abstrus", "hirnrissig" usw., eben das, womit auch die Statements der Familie gerne abgetan werden. Ich wiederhole, dass ich selbstverständlich F nicht als Täter ausschließe. Aber warum darf man hier im Thread nicht in Erwägung ziehen, dass es doch anders gelaufen sein könnte? Dagegen darf alles hinzugedacht werden, was die Formel F = Täter stützt.