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Wo ist Rebecca Reusch?

117.166 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

12.03.2024 um 15:33
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Der größte "Knackpunkt" bei einem freiwilligen Verlassen des Hauses seitens R. ist ihr Handy. Es wurde noch in der Funkzelle des Hauses ausgeschaltet und war seitdem, nie mehr online.

Natürlich kann sie in einen Bus gestiegen sein. Dann hat sie mit diesem, die Wohngegend verlassen.

Dann muss sie aber zwingend, im späteren Verlauf auf eine Person getroffen sein, die für ihr Verschwinden, die Verantwortung trägt.
Für diesen Vorgang, würde ich allerdings eine längere Zeitspanne, mindestens den weiteren Verlauf des Vormittags bis zur Mittagsstunde annehmen wollen. Obwohl ich das durchaus für möglich halte, finde ich keine Antwort auf die Frage, warum innerhalb dieses Zeitraums das Handy von R. nicht zumindest kurzzeitig in Betrieb war.
Ich persönlich vermute eher die Gesamtschau als nur einzelne Ermittlungsergebnisse wie bspw. das Telefonverhalten als Oberbegriff nur und die einzeln für sich genommen auch wieder mehr Raum zum Spekulieren lassen könnten.


Je nach Gesamtschau könnte es für die EB unwahrscheinlich gewesen/erschienen sein, dass R überhaupt auch nur einen Schritt noch freiwillig-selbstständig außer Haus getan haben könnte - wie bspw. sich für ein kurzes Treffen vor der Schule von einem Unbekannten in einem unbekannten Fahrzeug vorm Haus des Schwagers abholen zu lassen.

Aber wie schon geschrieben, kann das auch nur aus folgendem, siehe Markiertem unten, von den EB angenommen worden sein:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nichtsdestotrotz werden die ermittelten Ergebnisse und dann zu einer Gesamtschau zusammengefügt es zumindest aus Sicht der EB für unwahrscheinlich gemacht haben, dass R auch noch freiwillig bzw. selbstständig das Haus verlassen haben kann.

Will gar nicht abstreiten, dass man auch nur aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte aufgrund anderer Fälle oder auch nur aufgrund vieler Lebensrealitäten letztendlich zu einer ganz bestimmten Schlussfolgerung gelangt sein könnte.
Nicht nur das Telefonverhalten bspw. sondern könnten auch ganz bestimmte zurückgelassene Gegenstände die EB sagen wir wieder so sehr misstrauisch gemacht haben.

Und wer weiß was noch alles .. und was zumindest in der Gesamtschau verdächtig für die EB gewirkt haben könnte und nur einzeln betrachtet vielleicht weniger ungewöhnlich/weniger verdächtig gewesen/erschienen wäre.

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12.03.2024 um 15:34
Zitat von MairaMaira schrieb:Was ist ein ernst zu nehmender Hinweis? Wenn jemand sagt "ich habe Rebecca gesehen" und zur Antwort bekommt "kann nicht sein, die hat das Haus nicht selbstständig/lebend verlassen" - ist das dann ein ernst zu nehmender Hinweis....
@Maira
In deinem verlinkten Zitat steht aber eine andere Antwort als die, die du selber geschrieben hast. Welche ist denn davon die richtige Antwort der Ermittler gewesen? Wenn es die von dir geschriebene war, dann würde ich sagen, der Hinweis bzw die Zeugin war nicht glaubwürdig,. da sie schon die Antwort der Ermittler nicht korrekt wiedergegeben hat.


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12.03.2024 um 15:40
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Es wurde noch in der Funkzelle des Hauses ausgeschaltet und war seitdem, nie mehr online.
Das wurde so in dieser Deutlichkeit meines Wissens von den Ermittlern nicht geäußert.

Laut Themenwiki
06:00-08:00 Rebeccas Handy greift in dieser Zeit mindestens einmal auf den Router zu
Es scheint so zu sein, dass man davon ausgeht, die Snapchat-Nachricht mit dem Flammenspiel/Foto sei um 07:46 verschickt worden, was ja dazu passen würde.

Die WhatsApp der Mutter wurde allerdings eine gute halbe Stunde später zugestellt. Da muss das Handy also online gewesen sein.

Allerdings stammt die Info mit den Zeiten wohl aus der Familie bzw. deren Auslesung des Routers und nicht von den EB.


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12.03.2024 um 15:43
Zitat von MairaMaira schrieb:Weil sie nicht gefunden werden wollte? Weil sie zu diesem Zweck ein anderes Handy hatte? Weil sie etwas vor hatte was niemand wissen sollte? Weil niemand wissen sollte wo sie sich aufhält? Wie konnte sie ahnen, dass sie nicht mehr dazu kommen sollte ihr Handy wieder einzuschalten weil "der die das" nicht "der die das" war was sie dachte sondern sie in eine Falle lockte?
Ein weiteres Handy woher? Seit 2017 braucht man zumindest einen Perso für eine Sim-Karte. Mit 15 hat man noch keinen. Anonym ging da nichts. Selbst wenn ihr jemand eins besorgt hätte...kostet Geld. Derjenige hätte sich wohl auch bei der EB gemeldet.


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12.03.2024 um 15:52
Zitat von MissAnnMissAnn schrieb:Derjenige hätte sich wohl auch bei der EB gemeldet.
Beim Szenario: Rebecca verabredete sich mit unbekannter Person, welcher aber nichts mit dem Verschwinden zu tun hat : Ja, da hätte sich die Person gemeldet.

Hätte sie was damit zu tun, wäre das natürlich nicht der Fall.

Was aber gegen diese Theorie spricht wäre:

- kein Zweithandy bekannt (könnte unendeckt geblieben sein)
- Keiner weiß etwas von dieser Person (sie hat es einfach keinem erzählt..)

aber:

Sie hätte diese Person sicherlich nicht gänzlich handy-technisch getrennt.
Bedeutet sie wäre mit ihrem normalen Handy immer wieder auf dem profil gewesen, sie wären sicherlich in den socialen Netzwerken befeundet etc.

Für ein junges Mädchen halte ich es für sehr schwierig das wirklich komplett strickt zu trennen. Die Person wird ihr ja nicht gesagt haben: Wie das endet. Also egal was man ihr gesagt hätte, sie hätte sicherlich auch mit ihrem normalen Handy immer wieder das Profil gecheckt etc. - all die Daten liegen den Ermittlern vor, sowas bleibt nicht unbemerkt.


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12.03.2024 um 15:53
Zitat von MissAnnMissAnn schrieb:Ein weiteres Handy woher? Seit 2017 braucht man zumindest einen Perso für eine Sim-Karte. Mit 15 hat man noch keinen. Anonym ging da nichts. Selbst wenn ihr jemand eins besorgt hätte...kostet Geld. Derjenige hätte sich wohl auch bei der EB gemeldet.
Dies mag bezüglich der SIM zwar theoretisch so sein, allerdings sind wir hier in Berlin. Hier ist es möglich auch eine unregistrierte SIM zu bekommen. Nicht legal, aber möglich.
Selbst mit 15 kann man bereits einen eigenen Personalausweis bekommen:
Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgeramt.
Quelle: https://service.berlin.de/dienstleistung/120703/

Ich hatte bereits mit 14 einen eigenen Personalausweis wegen der Klassenreise und der damaligen Kontrollen durch die DDR beim Transit zwischen Berlin (West) und dem Bundesgebiet und dies war 1980...


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12.03.2024 um 15:56
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ein Beschuldigter hat keine Verantwortung für die Aufklärung der Dinge, die ihm zur Last gelegt werden.
Rechtlich gesehen natürlich nicht. Obliegt einzig dem Staat bei Strafsachen. Nicht nur für Belastung, sondern auch Entlastung zu sorgen.

Aber je nach Einzelfall wäre es dennoch auch rechtlich gesehen unklug für Beschuldigte sich einer weiteren-freiwilligen Mitarbeit als Oberbegriff zu verweigern.

Nicht nur oder erst wegen späterer möglicher Strafzumessung zulasten desjenigen Angeklagten, sondern auch schon vorher in einem Ermittlungsverfahren.

Dazu hatte ich mich aber auch schon mal als sehr interessierter Laie geäußert - unter welchen Umständen eine Mitarbeit auch als Beschuldigter Sinn machen würde und je nachdem sogar einzelne Anwälte dann dazu raten würden.

Aber:
Im Fall F gehe ich nicht von diesen Umständen aus, da ich davon ausgehe, dass er sich wenn nur mit seinen Worten entlasten könnte und diese hätten leider nicht ausreichendes Fundament, um Entlastendes zu stützen. Im Gegenteil sogar; Sie könnten ihn noch weiter reinreiten, weil verwertbar und zu seinen Lasten auslegbar.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Und meines Wissens, basierend auf den Aussagen der Ermittler, hat er auch nicht "rumgedruckst", sondern schlicht und einfach gelogen und als er mit den Lügen konfrontiert wurde, gar nichts mehr gesagt und konnte (oder wollte) dazu nichts sagen.
Sollte er spätestens als Beschuldigter vollständig geschwiegen bzw. von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben, dürfte das in seinem Fall mehr als klug gewesen sein, denn Teilaussagen und erst ab/bei bestimmten Fragen geschwiegen zu haben, wären wieder verwertbar und je nachdem auch zulasten ihm auslegbar.


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12.03.2024 um 15:57
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Selbst mit 15 kann man bereits einen eigenen Personalausweis bekommen:
Kein Bezug zu Rebecca: Aber in Berlin ist alles möglich. Junge Menschen (jünger und gleichalt wie Rebecca) konsumieren teilweise Drogen, auch ein Handy wäre kein Problem. Und das kann auf sonst wen registriert sein.

Aber wie von mir eben geschrieben: Halte ich das für eher unwahrscheinlich.
Solange nichts sicher ist, ist aber natürlich alles möglich.


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12.03.2024 um 16:02
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:18022020 schrieb:
Selbst mit 15 kann man bereits einen eigenen Personalausweis bekommen:

Kein Bezug zu Rebecca: Aber in Berlin ist alles möglich. Junge Menschen (jünger und gleichalt wie Rebecca) konsumieren teilweise Drogen, auch ein Handy wäre kein Problem. Und das kann auf sonst wen registriert sein.

Aber wie von mir eben geschrieben: Halte ich das für eher unwahrscheinlich.
Solange nichts sicher ist, ist aber natürlich alles möglich.
Mir ging es hierbei mehr um die sachliche Richtigstellung, dass man sehr wohl auch mit 15 schon einen eigenen Personalausweis haben kann und mit dem natürlich auch ein vollkommen legaler Erwerb einer zweiten SIM Karte möglich gewesen wäre. Wobei ich einmal davon ausgehe, dass die EB doch sicher ermittelt haben, ob R. ggf. eine legale weitere SIM Karte besessen hat. Hierzu ist jedoch nichts bekannt geworden.


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12.03.2024 um 16:03
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nicht nur für Belastung, sondern auch Entlastung zu sorgen.
@BoobSinclar

Sorry, falls missverständlich ausgedrückt; Damit wollte ich sagen, dass Strafverfolgungsbehörden be- und entlastend arbeiten müssen.

Allerdings können sie sich auch nichts Entlastendes aus den Fingern saugen. Es müssen sich auch schon konkrete Hinweise für Entlastendes oder anders Hinweise für andere Richtungen komplett ohne Beteiligung eines Beschuldigtem - in diesem Fall F - ergeben.


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12.03.2024 um 16:10
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Mir ging es hierbei mehr um die sachliche Richtigstellung, dass man sehr wohl auch mit 15 schon einen eigenen Personalausweis haben kann und mit dem natürlich auch ein vollkommen legaler Erwerb einer zweiten SIM Karte möglich gewesen wäre. Wobei ich einmal davon ausgehe, dass die EB doch sicher ermittelt haben, ob R. ggf. eine legale weitere SIM Karte besessen hat. Hierzu ist jedoch nichts bekannt geworden.
Ein Personausweis mit 15 ja, aber ein Handy kaufen - das wäre mir neu (ohne Unterschrift der Eltern etc.) - da kommt ja sicherlich auch Post etc.


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12.03.2024 um 16:18
Irgendwo müsste sie Mister X ja auch kennengelernt haben. Im Netz? Da hätte man sicherlich was gefunden. R. hat ja auch von der Internet-Bekanntschaft Maxi erzählt. Irgendwo draußen? Auch da müsste daraufhin Kommunikation stattgefunden haben. Warum sollte sie sich ein extra Handy dafür besorgen.


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12.03.2024 um 16:19
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Ein Personausweis mit 15 ja, aber ein Handy kaufen - das wäre mir neu (ohne Unterschrift der Eltern etc.) - da kommt ja sicherlich auch Post etc.
Gut habe eben lernen müssen, erst ab 16, zumindest bei dem Anbieter O2:
https://hilfe.o2online.de/o2-prepaid-19/wie-alt-muss-man-fuer-eine-prepaidkarte-sein-577518

Schließt aber grundsätzlich natürlich nicht aus, dass eine Freundin die bereits 16 war ggf. beim Erwerb geholfen haben könnte. Auch das dies möglicherweise auch jetzt den EB nicht mitgeteilt worden ist, kann man nicht ausschließen.


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12.03.2024 um 16:20
Und das Zweit-Handy hätte sich niemals in den Router der Eltern oder in das Haus der Schwester geloggt?


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12.03.2024 um 16:22
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sollte er spätestens als Beschuldigter vollständig geschwiegen bzw. von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben, dürfte das in seinem Fall mehr als klug gewesen sein, denn Teilaussagen und erst ab/bei bestimmten Fragen geschwiegen zu haben, wären wieder verwertbar und je nachdem auch zulasten ihm auslegbar.
Absolut. Dass er gelogen hat, ist ja eine der Hauptindizien im Ermittlungsverfahren gegen ihn. Was ich nur anführen wollte war, dass, zumindest nach den Aussagen von den Staatsanwälten Glage und Steltner (die ich auch gerne mal durcheinanderbringe), er gar nicht mehr so viel bis gar nichts gesagt hat, nachdem man ihm seine offensichtliche Lüge, dass er geschlafen habe, um die Ohren gehauen hat.

Wann genau er vom Zeugen in den Beschuldigtenstatus gewechselt ist, wissen wir strenggenommen nicht. Wir können nur vermuten, dass beim "ordentlich in die Mangel nehmen", wie das der Vater ausdrückte, der Schwager noch "nur" Zeuge war. Die Aussage vom Vater findet in einem Interview mit der Bild vom 25.02.2019, festgenommen wurde der Schwager am 28.02.2019. Spätestens dann muss er als Beschuldigter belehrt worden sein.
Die Polizei hat auch den Schwiegersohn, den Ehemann von Jessica, schon zwei Mal verhört. (...) Für den Schwiegersohn legt Bernd Reusch seine Hand ins Feuer: „Den haben sie bei der Polizei ordentlich durch die Mangel genommen.“
Quelle: Wo ist meineTochter Rebecca (15)? Bild, 25.02.2019
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sorry, falls missverständlich ausgedrückt
Alles gut, spätestens beim zweiten Lesen wars sowieso eindeutig, was gemeint war.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber je nach Einzelfall wäre es dennoch auch rechtlich gesehen unklug für Beschuldigte sich einer weiteren-freiwilligen Mitarbeit als Oberbegriff zu verweigern.
Alles, was ich in diversen Fällen und Konstellationen dazu von Anwälten gehört habe, ist, zu schweigen. Und zwar komplett. Die meisten, die sich an diesen Rat nicht gehalten haben, redeten sich um Kopf und Kragen in weiteren Vernehmungen. So sie denn schuldig waren.


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12.03.2024 um 16:38
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Allerdings wird eine Mordkommission auch nicht eingesetzt, wenn man in einem Fall weiterhin nur von einem reinen Vermisstenfall, einer abgängigen Jugendlichen, ausgehen kann. Aber ich mag mich da auch irren.

Im Fall R, warum letztendlich auch immer, konnte man ab einem bestimmten Zeitpunkt leider nicht mehr von nur einem reinen Vermisstenfall ausgehen.
Ach so, darauf bin ich gar nicht eingegangen, sorry. Das stimmt absolut, eine Mordkomission dürfte selten eingesetzt werden, wenn es sich um einen reinen Vermisstenfall handeln sollte.

Die ganz banale (und naheliegende) Begründung in diesem Fall war, dass man relativ lange Zeit nichts von Rebecca gehört hatte:
Es gebe allerdings bislang keinen konkreten Hinweis auf ein Verbrechen, sagte eine Polizeisprecherin am Sonntag. Aufgrund der mittlerweile langen Abwesenheit, ohne dass sich das Mädchen bei Verwandten oder Freunden gemeldet hätte, müsse dies allerdings in Betracht gezogen werden.
Quelle: Vermisste 15-Jährige: 22 Hinweise aus der Bevölkerung, Berliner Morgenpost, 25.02.2019


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12.03.2024 um 16:51
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Dass er gelogen hat, ist ja eine der Hauptindizien im Ermittlungsverfahren gegen ihn.
Natürlich. Ich nenne es als Oberbegriff sein Zeugenverhalten.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Was ich nur anführen wollte war, dass, zumindest nach den Aussagen von den Staatsanwälten Glage und Steltner (die ich auch gerne mal durcheinanderbringe), er gar nicht mehr so viel bis gar nichts gesagt hat, nachdem man ihm seine offensichtliche Lüge, dass er geschlafen habe, um die Ohren gehauen hat.
Gar nicht mehr viel und gar nichts mehr - ist (wäre) aber ein Unterschied.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Den haben sie bei der Polizei ordentlich durch die Mangel genommen.“
Nur Empfindungen seitens F und dann seinem Schwiegervater so erzählt zu haben halt.


Wird schon alles im rechtstaatlichen Rahmen mit rechtstaatlichen Methoden abgelaufen sein.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Alles, was ich in diversen Fällen und Konstellationen dazu von Anwälten gehört habe, ist, zu schweigen. Und zwar komplett. Die meisten, die sich an diesen Rat nicht gehalten haben, redeten sich um Kopf und Kragen in weiteren Vernehmungen. So sie denn schuldig waren.
Es kommt halt auf die genauen Umstände des Einzelfalls an.

Ich persönlich, wäre ich Anwalt, würde nicht unter allen Umständen dazu raten - Aussageverweigerungsrecht für meinen Mandanten vor Strafverfolgungsbehörden und auch später vor Gericht hin oder her. Zwingen könnte ich natürlich auch niemanden.

Aber ja, in den meisten Fälle dürfte es natürlich sinnvoll sein, wenn Beschuldigte vollständig von ihrem Recht Gebrauch machen würden. Je nachdem sogar bereits als Zeuge unter Berufung auf das Auskunftsverweigerungsrecht.

Und im Fall F nehme ich das ja wie gesagt auch mehr als stark an. In seinem Fall und auch weiterhin sinnvoll: Klappe halten und zwar vollständig!
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ach so, darauf bin ich gar nicht eingegangen, sorry. Das stimmt absolut, eine Mordkomission dürfte selten eingesetzt werden, wenn es sich um einen reinen Vermisstenfall handeln sollte.
Meine ich nämlich auch. Einfach nur Mangels Kapazitätenmangels bei zuständigen Vermisstenbehörden wird denke ich keine oder sehr selten eine Mordkommission übernehmen.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die ganz banale (und naheliegende) Begründung in diesem Fall war, dass man relativ lange Zeit nichts von Rebecca gehört hatte:
Na ja, aber immerhin und somit nachvollziehbarer. Zumal R in der Vergangenheit nicht mit so einem Verhalten bereits aufgefallen sein dürfte.
Dürfte auch eine Rolle gespielt haben.


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12.03.2024 um 17:15
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nur Empfindungen seitens F und dann seinem Schwiegervater so erzählt zu haben halt.
Ich meinte das gar nicht als Kritik oder Vermutung, es sei dort nicht mit rechten Dingen zugegangen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Gar nicht mehr viel und gar nichts mehr - ist (wäre) aber ein Unterschied.
Staatsanwalt Glage sagt, angesprochen darauf, wie der Schwager auf die Vorhaltungen der Lügen reagiert habe, das nicht ganz eindeutig:
Moderatorin: Wenn Sie ihn konfrontiert haben damit, dass einige Aussagen nicht stimmen, wie hat er da reagiert?

Glage: Ja, er hat das zunächst nicht erklären können und hat dann dazu nichts gesagt. Später soll er seiner Familie gegenüber eine Erklärung gefunden haben, z.B. eine Erklärung dafür, also er eigentlich sagte, er habe geschlafen, dann doch wir ihm nachweisen konnten, dass sein Fahrzeug auf der Autobahn aufgenommen werden konnte, er sei wohl auf dem Weg nach Polen gewesen, um dort irgendetwas zu kaufen, möglicherweise Drogen. Das wurde uns dann später von der Familie berichtet.
Quelle: Das sagt der ermittelnde Staatsanwalt über Rebeccas Schwager I BILD Live

Abgesehen davon, dass die Familie den letzten Satz mit den Drogenfahrten bestreitet, dass das von ihnen gekommen sei, hört sich das nicht danach an, als habe der Schwager besonders viel gesagt. Ich interpretiere das als "Gar nicht mehr so viel bis gar nichts mehr". Kann beides sein.

Zumal seine eigene Schwester ihn in dem podcast auch als, vorsichtig formuliert, nicht besonders redselig beschreibt, wenn man ihn mit gewissen Merkwürdigkeiten konfrontiert. Der Schwager habe wohl irgendwie gesagt, dass es wohl irgendwie stimme mit diesen Kurierfahrten. Das hört sich jetzt nicht danach an, als hätte er da längere Erkärungen abgegeben. Das hört sich eher danach an, als habe er auf Fragen geantwortet. Und das seeeeehr schmallippig. Ich nehme an, das ist das, was @frauZimt mit "rumdrucksen" meint.

Unterwegs auf der A12 | Im Dunkeln – Der Fall Rebecca Reusch | E4 | ca. 42:00 min


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12.03.2024 um 17:37
Bevor ich auf u. g. Post eingehe:
Es gab schon Fälle, in denen für die Öffentlichkeit der Täter eindeutig feststand und sogar verurteilt wurde - Hervorhebungen durch mich, damit ersichtlich ist, worauf ich hinaus will.
Bei der Urteilsfindung spielten gravierende Ermittlungsfehler von Polizei und Staatsanwaltschaft eine Rolle, die im Ergebnis zu der Verurteilung im ersten Verfahren geführt hatten.
Quelle: Wikipedia: Harry Wörz
Ein Polizeizeuge musste sogar zugeben, dass Etliches "als nicht relevant" eingestuft und somit nicht in die Gerichtsakten gelangt sei. Für einen Richter sei es erschreckend, wenn er "immer damit rechnen muss, da schlummert noch was in den Spurenakten. Das ist fast beängstigend." Mit diesen Worten hatte damals die Beisitzende Richterin die Aussage kommentiert.
Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.der-fall-harry-woerz-die-ermittlungen-dauern-an-page1.9e58e323-e346-44d7-8ae4-14ef9436ec8c.html
https://harrywoerz.de/

Aus o. g. Fall ist mir also im Gedächtnis geblieben, dass sogar die Anwälte der Betroffenen keine vollumfängliche Akteneinsicht haben, siehe z. B.:

Akteneinsicht der Verteidigung
Nach § 147 Abs. 1 StPO hat der Verteidiger einen Anspruch auf unverzügliche Einsicht in die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle einer Anklageerhebung vorzulegen wären. Absatz 2 dieser Vorschrift normiert zwar eine Ausnahme, wenn der Abschluss der Ermittlungen noch nicht vermerkt ist.
Quelle: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/41-strafrecht-b-verweigerung-der-aktenuebersendungspurenakten_idesk_PI17574_HI14748922.html

O. g. verstehe ich so, dass von Spuren, in deren Richtung nicht oder kaum ermittelt wurde, außerhalb der Ermittlerkreise evtl. niemand etwas erfährt.

Ich wiederhole mich: "Wir gehen davon aus…", heißt m. E. nicht, "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit". Und es hat seinen guten Grund, dass Ermittlungsergebnisse gerichtsfest sein müssen.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:@watnu

Der größte "Knackpunkt" bei einem freiwilligen Verlassen des Hauses seitens R. ist ihr Handy. Es wurde noch in der Funkzelle des Hauses ausgeschaltet und war seitdem, nie mehr online.
Im Thread wurde erwähnt, dass der Kontakt zum W-Lan-Router auch in einem Umkreis außerhalb des Hauses bestanden hat oder haben könnte. Und wie du schreibst, eine Funkzelle, die nicht nur das Haus erfasst.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Dann muss sie aber zwingend, im späteren Verlauf auf eine Person getroffen sein, die für ihr Verschwinden, die Verantwortung trägt.
Für diesen Vorgang, würde ich allerdings eine längere Zeitspanne, mindestens den weiteren Verlauf des Vormittags bis zur Mittagsstunde annehmen wollen. Obwohl ich das durchaus für möglich halte, finde ich keine Antwort auf die Frage, warum innerhalb dieses Zeitraums das Handy von R. nicht zumindest kurzzeitig in Betrieb war.
Zu deinen Fragen @EDGARallanPOE , insbes.:
Spekulation, warum das Handy nie mehr eingeschaltet wurde
Was man evtl. selbst schon erlebt hat:
Um Ladekapazität des Akkus zu sparen oder ein Defekt, z. B. durch Herunterfallen oder ins Klo fallen käme in Frage.

Fernerliegend:
Weil ihr ein falscher Freund / eine falsche Freundin gesagt haben könnte, ich kenne einen super Lost Place für ein Fotoshooting. Es ist illegal, den Ort zu betreten. Lass also dein Handy aus, damit wir nicht geortet werden können. Z. B. um nachträglich, nicht als die Einbrecher in den Lost Place identifiziert werden zu können.

Beispiele zu "Fernerliegend" muss ich mir nicht ausdenken:

Wieso konnte man Linas Handy nicht mehr orten?
Lina macht sich in ihrem 250-Seelen-Dorf Plaine (F) auf den Weg zum rund drei Kilometer entfernten Bahnhof in Saint-Blaise-la-Roche im Breuschtal. Sie verlässt ihr Zuhause gegen 11 Uhr, um den Zug ins rund 60 Kilometer nördlich gelegene Strassburg zu nehmen. Dort will sie ihren Freund treffen. Auf dem Weg zum Bahnhof schickt sie ihm noch eine Nachricht – ihr bislang letztes Lebenszeichen.
Quelle: https://www.blick.ch/ausland/15-jaehrige-seit-tagen-vermisst-kurz-nach-11-uhr-gibt-lina-ein-letztes-lebenszeichen-id18988088.html

Vielleicht, weil durchschnittlich intelligente bzw. lebenserfahrene TäterInnen zuerst das Handy abnehmen (?) :
Fall des entführten Timothy (22) – Festnahme eines zweiten Tatverdächtigen
… Beide Männer, die bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten sind, sollen den 22-jährigen Timothy zunächst mit einer Waffe zur Herausgabe seines Mobiltelefons und von Geld gezwungen und ihn dann unter Drohungen und Gewaltanwendung zu Geldabhebungen veranlasst haben.
Quelle: https://www.bz-berlin.de/berlin/fall-des-entfuehrten-timothy-22-festnahme-eines-zweiten-tatverdaechtigen

Der Fall Luise aus Freudenberg, die arglos mit ihren Freundinnen in den Wald ging und dort ermordet wurde, dürfte hier bekannt sein.

Auch A. wurde in eine Falle gelockt:
Alisha wurde von ihrem Ex und seiner neuen Freundin in eine Falle gelockt […]
Nach mutmaßlicher Entführung in Kiel: Anklage erhoben
Quelle: https://www.20min.ch/story/alisha-wurde-von-ihrem-ex-und-seiner-neuen-freundin-in-eine-falle-gelockt-227140925121

Sie wurde von der Urlaubsbekanntschaft von Berlin in den Schwarzwald entführt:
22-Jähriger soll Frau entführt und vergewaltigt haben
Polizisten konnten die Frau befreien: Ein Mann soll eine 18-Jährige über Tage festgehalten und vergewaltigt haben. Täter und Opfer hatten sich offenbar in einem Urlaub kennengelernt.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinzigtal-22-jaehriger-soll-frau-aus-berlin-entfuehrt-und-vergewaltigt-haben-a-103e099d-b500-44a9-9684-6707a20827c2

Hätte ich mir o. g. Fälle ausgedacht, hieße es hier "abstrus", "hirnrissig" usw., eben das, womit auch die Statements der Familie gerne abgetan werden. Ich wiederhole, dass ich selbstverständlich F nicht als Täter ausschließe. Aber warum darf man hier im Thread nicht in Erwägung ziehen, dass es doch anders gelaufen sein könnte? Dagegen darf alles hinzugedacht werden, was die Formel F = Täter stützt.


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