BoobSinclar schrieb:Ich sehe da keinerlei Widerspruch zu dem, was ich verlinkt und geschlussfolgert hatte.
Ja - hast recht. Erkenne ich jetzt auch. Und letztendlich ist der Fall R nur nicht bei einer bestimmten Person innerhalb der Vermisstenstelle angekommen - bei der Stelle/Behörde an sich aber schon.
BoobSinclar schrieb:Wenn ich das richtig sehe, ging das Wort "Kapazitäten" in Bezug auf die Einschaltung einer Mordkommission in diesem Fall auf eine Verlautbarung der Polizei zurück.
Und das deckt sich wiederum mit der Aussage Pölzigs, der ja genau davon spricht, was eine Mordkommission u.a. in Bezug auf Handyauswertung im Gegensatz zu einer Vermisstenstelle alles kann.
Ja klar, das ist ja auch logisch. Allerdings wird eine Mordkommission auch nicht eingesetzt, wenn man in einem Fall weiterhin nur von einem reinen Vermisstenfall, einer abgängigen Jugendlichen, ausgehen kann. Aber ich mag mich da auch irren.
Im Fall R, warum letztendlich auch immer, konnte man ab einem bestimmten Zeitpunkt leider nicht mehr von nur einem reinen Vermisstenfall ausgehen.
BoobSinclar schrieb:Aber in diesem Zusammenhang auch nochmal von mir: Historisch heisst hier meines Erachtens nicht, die "Geschichte", die der TV erzählt, sondern historisch im Sinne, wie @Outback das definiert hat. Als das, was wirklich passiert ist.
Würde ich auch so sehen. Du hast das heute Nacht auch schon meiner Meinung nach gut erklärt, was man sich darunter vorstellen kann.
Und u.a. genau das macht den Fall ja auch aus rechtlicher Sicht so schwierig:
Für die EB deutet aufgrund von vorliegenden Erkenntnissen, ermittelten Tatsachen zwar alles in eine Richtung (jetzt auch nur mal auf Rs. Schicksal bezogen) - diese eine Richtung, das Schicksal Rs, kann aber leider bis zum heutigen Tage nicht forensisch nachgewiesen werden oder auch nur nicht ausreichend genug forensisch nachgewiesen werden, sodass es letztendlich auch vor Gericht und unter Anwendung des Ausschlussprinzips keinen Bestand haben würde.
Die Spurenlage im Haus (jetzt auch nur mal auf den Tod Rs bezogen) soll zwar nicht gänzlich unauffällig, sondern nur relativ unauffällig gewesen sein - aber halt auch nicht sooo eindeutig genug oder anders gesagt nichts, was direkt auf einen Tod einschließlich auch nur durch Fremdverschulden verursacht worden zu sein hätte hinweisen können.