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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

03.07.2024 um 11:12
Die entscheidende Norm ist § 170 StPO:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

"Nachzuweisen" ist bei einer öffentlichen Klageerhebung durch die StA zu allererst einmal der (hinreichende Tat-)Verdacht - beim Eröffnungsgericht, dass darüber befindet, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen den Angeschuldigten gegeben ist (§§ 199, 203 StPO).

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__199.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__203.html

In der StPO gibt es noch viel Summs dazu (siehe §§ 158 ff. wie auch §§ 199 ff. StPO), aber das ist der Kern. Dazu übergibt die StA nicht nur die Anklageschrift dem zuständigen LG, sondern auch die wesentlichen Ermittlungsakten.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Wenn diese Ermittlungen eines Tages vollständig abgeschlossen sind, wird die StA darüber entscheiden, ob es eine Einstellung des Verfahrens gibt oder ob eine Anklage beim zuständigen Gericht eingereicht wird.
Ja, s.o. Interessant ist dabei, dass es dafür keine festen Fristen gibt. Der Beschuldigte hat keinen Anspruch auf eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (s.o.). Ein Ermittlungsverfahren kann Jahre dauern. Das ist auch nicht immer nachteilig für den Beschuldigten. So können Zeugenaussagen nach langer Zeit widersprüchlich werden oder "verblassen". Es können auch Tatsachen ermittelt werden, die für den Beschuldigten vorteilhaft sind.

Statistisch ist ein offenes Verfahren eher unangenehm. Die StA bemisst ihre Leistung nach abgeschlossenen Fällen, die entweder eingestellt oder zu einer Anklage gebracht wurden. Ein offenes Verfahren kann von der Arbeitsbelastung her enorm sein. Hier vermute ich - aufgrund der langen Dauer - dass noch zwei polizeiliche Sachbearbeiter am Fall R. dran sind, die aber auch noch andere Fälle bearbeiten. Bei der StA ist es dann ein Sachbearbeiter, der sich in ziemlich enger Abstimmung mit dem OStA und dem GStA befinden dürfte (wegen des medialen Interesses).


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03.07.2024 um 11:21
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Gegen F. kann kein Verdacht mehr bestehen, wenn ich gegen Unbekannt ermittele. Das wäre dann quasi gleich zu setzen, mit einer Rücknahme des Verdachtes.
Es können aber die Ermittlungen gegen F. jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn sich neue Tatsachen bei den Ermittlungen "gegen Unbekannt" ergeben.

Aber warum sollte die StA beim gegenwärtigen Stand das Verfahren gegen den Beschuldigten F. einstellen und gegen Unbekannt weiterführen?

Dafür sehe ich keinen Anlass, so lange sich keine entlastenden Beweise ergeben, die jeden Tatverdacht gegen F. ausräumen. Das könnte ich mir nur vorstellen, wenn die Leiche gefunden werden würde und sich dort Spuren finden, die auf einen ganz anderen Täter hinweisen.


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03.07.2024 um 11:38
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber warum sollte die StA beim gegenwärtigen Stand das Verfahren gegen den Beschuldigten F. einstellen und gegen Unbekannt weiterführen?
@fortylicks

und meine Wenigkeit, sprachen ja gerade über eine Einstellung des Verfahrens, ohne einen Zeitpunkt zu benennen, wann dies geschieht.


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03.07.2024 um 11:41
@EDGARallanPOE
ich meinte aber keineswegs eine Einstellung des Verfahrens, weil "insgeheim" gegen Unbekannt ermittelt wird. Die etwaige Einstellung erfolgte nur wegen nicht genügend verwertbarer Beweise/Nachweise...


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03.07.2024 um 12:20
Zitat von BitterLimonadeBitterLimonade schrieb:Eine andere etwas abwegigere Sache die mich immer mal wieder umtreibt und in eine andere Richtung geht ist folgendes .
Als ich selbst 15 war , habe ich oft bei meiner damals 19 jährigen Schwester , die eine eigene Wohnung hatte übernachtet . Sie war aber immer nur das Alibi um bei meinem Freund zu schlafen oder auf Partys mit ihren Ausweis zu gehen. R. war zuletzt um 0.06 online , danach erst wieder um 7.45 im Netz. Könnte sie die nach woanders verbracht haben und morgens zurück gekehrt sein um den Schein vor ihren Eltern zu wahren ?
Könnte es möglich sein dass sie deshalb um 7.45 angezogen im Gang stand ( laut der Freundin könne sie sich ja an die Decke und Kamera im Hintergrund erinnern) .
Hat sie vielleicht weg geschlafen und das Foto entstand bei der Ankunft zurück und sie hatte die Sachen zur Übernachtung dabei ? Nicht wie so oft vermutet beim aufstehen ?

Es ist nur ein Gedanke , keine wirkliche Tendenz . Einfach eine Idee um in alle Richtungen zu denken.
Nunja, verschwunden bleibt sie ja trotzdem.Aber, was wäre , wenn sie kurz nach dem letzten Kontakt mit ihrer Schwester gegen .0.00 Uhr heimlich das Haus verlassen hätte, sich dann morgens als sie das Snapchatfoto abgesandt haben soll (von wann auch immer das war) nur noch kurz am oder im Haus war ? Ich weiß nicht mehr, ob sie einen eigenen Schlüssel hatte, vielleicht wollte sie noch Sachen holen, wurde dann aber von den Aktivitäten der Schwester daran gehindert weil sie nicht wollte das ihr morgendliches "Heimkommen" bemerkt wird und dann von sich aus "verschwand" ?


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03.07.2024 um 13:14
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Aber, was wäre , wenn sie kurz nach dem letzten Kontakt mit ihrer Schwester gegen .0.00 Uhr heimlich das Haus verlassen hätte,
Sie wusste aber auch, dass F auf einer Feier war und irgendwann zurückkommen würde. Meinst du, sie hätte riskiert, dem zufällig nachts übern Weg zu laufen?

Und sowieso, was hätte sie denn nachts draußen gewollt?


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03.07.2024 um 13:17
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Die StA ist allerdings dazu verpflichtet, eine Anklage einzureichen, wenn sie davon überzeugt ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs.
Sie ist selbst dann verpflichtet, wenn es nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens nur 50/50 steht.

Im Zweifel für das Härtere (Anklagerhebung) müsste da dann Anwendung finden, um die endgültige Entscheidung einem Gericht zu überlassen.

Sowas dürfte aber sehr selten sein. (Wobei, ich weiß es nicht, wie oft sowas schon vorgekommen ist)
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Selbst wenn es zu einer Einstellung des Verfahrens gegen den Schwager kommen sollte, wird es wohl nie eine Aufklärung geben.
Selbst wenn, dann könnte aufgrund neuer tatsächlicher Anhaltspunkte ein Ermittlungsverfahren gegen den Schwager auch wieder erneut eröffnet werden, weil es kein Ermittlungsverfahrensverbrauch gibt.

Könnte ich mir bspw. dann vorstellen, sollte mal Kommissar Zufall hinsichtlich sterblichen Überresten oder persönlichen Gegenständen zuschlagen und die einen Zusammenhang zum Schwager nahelegen würden.


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03.07.2024 um 13:21
@Choron61
wäre vielleicht auch ne Möglichkeit,aber ich denke , das nach ihrem Verschwinden, Freundinnen die, wenn sie das gewusst hätten den EM auch gesagt hätten.Und ich denke das hätten sie gewusst, denn Rebecca hätte es ihnen bestimmt gesagt oder sie hätten es auch so gemacht. und als sie dann verschwunden war nd nicht wieder auftauchte, hätten die Freundinnen es gesagt.Spätestens nach diesen langen Zeiten, sie sind jetzt alle volljährig, hätten sie auch keine Angstmehr haben müssen zu Hause Ärger zu bekommen.Nein ich halte diese Möglichkeit für nicht realistisch.


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03.07.2024 um 13:26
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sie ist selbst dann verpflichtet, wenn es nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens nur 50/50 steht.
sie muss es zumindest erwägen. Denn die Staatsanwaltschaft ist der Allgemeinheit verpflichtet und muss die Gesellschaft schützen. Sie darf keinen Verdächtigen einfach so davonkommen lassen. Es ist spannend in diesem Fall. Aber es kann auch noch eine Weile dauern.

https://www.anwalt.org/staatsanwaltschaft/#:~:text=Das%20in%20Deutschland%20geltende%20Legalit%C3%A4tsprinzip%20legt%20fest%2C%20dass,und%20kann%20nicht%20einfach%20nach%20Belieben%20unt%C3%A4tig%20bleiben.


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03.07.2024 um 13:31
Zitat von curious13curious13 schrieb:
Zitat von curious13curious13 schrieb:Und sowieso, was hätte sie denn nachts draußen gewollt?
naja, mit 15 fielen mir und fallen mir auch heute noch zig Sachen ein, weshalb ich eine Nacht "unterwegs" wäre
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:wäre vielleicht auch ne Möglichkeit,aber ich denke , das nach ihrem Verschwinden, Freundinnen die, wenn sie das gewusst hätten den EM auch gesagt hätten.
ich habe mit 15 auch meine Freundinnen nicht in alles eingeweiht


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03.07.2024 um 13:38
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:sie muss es zumindest erwägen
Auch bei 50/50 wäre sie verpflichtet Anklage zu erheben. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 92 GG.


Sie dürfte das Verfahren nicht einstellen, sondern müsste Anklage erheben.

Im Zweifel für das Härte ist Teil des Legalitätsprinzips.


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03.07.2024 um 14:12
Da erst vor einem Jahr nochmal eine Hausdurchsuchung stattfand und akustische Untersuchungen durchgeführt wurden, denke ich mal, die Ermittler sind noch weit von einer Einstellung der Ermittlungen entfernt.
Warten wir doch einfach mal ab, was da noch kommt.


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03.07.2024 um 14:32
Zitat von emzemz schrieb:Warten wir doch einfach mal ab, was da noch kommt.
Da hast du auch wieder recht.

Wobei ich ehrlich gesagt auch nicht glaube, dass man da Etwas von hoher Relevanz gefunden oder auch ausgewertet haben könnte.

(Ps. Wobei auch das Fehlen bestimmter Gegenstände, klar, Relevanz haben kann. Der Gesamtumstände wieder wegen geschuldet kann das Fehlen bestimmter Gegenstände von Relevanz für die EB sein)

Und ja; Es soll, soll, nach bestimmten Gegenständen (möglichen Tatmitteln) gesucht worden sein, die sich zum... ihr wisst schon hätten eignen können.

Darüber hinaus soll man Akustikmessungen durchgeführt haben.

Bestimmt, nur eine Vermutung, ob man einen Kampf oder auch nur Schreie sowohl außer Haus auf der Straße oder auch in angrenzenden Nachbarhäusern noch hätte hören können. Oder auch vielleicht noch innerhalb des Hauses von anderen Räumen aus.

Wobei Letztes würde keinen Sinn ergeben, sollten die EB eh davon ausgehen, dass zu einer möglichen Tat niemand anderes mehr im Haus sich aufgehalten hat.

Vielleicht aber auch, ob der TV etwas hätte hören können, sollte, Gesetz dem Fall, er wirklich nichts mit dem Verschwinden seiner Schwägerin zu tun gehabt haben.


Denke man wird sowohl Körperschall als auch Luftschall gemessen haben.


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03.07.2024 um 14:42
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Denke man wird sowohl Körperschall als auch Luftschall gemessen haben.
Ich verstehe nicht, was soll das sein und was soll es beweisen bzw entkräften?


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03.07.2024 um 14:43
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sie dürfte das Verfahren nicht einstellen, sondern müsste Anklage erheben.
da gehe ich auch sehr stark davon aus. Letztendlich entscheidet dann das zuständige Gericht darüber, ob die Klage zugelassen wird. Im übrigen hat @emz
natürlich Recht. Es gibt immer noch Ermittlungen. Davon war ich auch ausgegangen. Ich wollte auch nur diese andere Möglichkeit nicht unerwähnt lassen...


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03.07.2024 um 14:53
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:curious13 schrieb:
Und sowieso, was hätte sie denn nachts draußen gewollt?
naja, mit 15 fielen mir und fallen mir auch heute noch zig Sachen ein, weshalb ich eine Nacht "unterwegs" wäre
Achso, du meinst, mit jemandem getroffen und nicht alleine draußen rumgetigert, so hatte ich das interpretiert?

Und davon gibt’s null Spuren, morgens hat es im Haus niemand mitbekommen, dass sie zurückgekommen ist.. und sie ist niemandem übern Weg gelaufen?
Hmm, überzeugt eher nicht.


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03.07.2024 um 15:03
@Origines

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Und sind im Übrigen auch nicht weit voneinander entfernt. Was ich mit "Zirkelschluss" meine, stellt nichts von dem, was Du argumentierst in Frage. Was ich meine: Es gibt hier keinerlei tragfähige Indizien für ein Sexualdelikt. Es gibt - durch die EB ganz allgemein formuliert - Anzeichen, Hinweise, Annahmen für ein Tötungsdelikt im Haus unter Beteiligung des Schwagers. Die gibt es aber auch deshalb, weil es keine Hinweise auf etwas anderes gibt.

Damit ist der Pornokonsum kein Indiz für ein Sexualverbrechen. Gäbe es Hinweise auf ein solches, wäre der Pornokonsum selbstverständlich ein bestätigendes Indiz. Sonst halt nicht.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:2) Menschen mit hohem Risiko für sexuelle Gewalt interessieren sich jedoch im Schnitt stärker für Gewaltpornografie.
Wie Du selbst ausgeführt hast, wissen wir in diesem Zusammenhang aber nichts über F und seine Neigung zu sexueller Gewalt und Art und Umfang seines Pornokonsums.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ob Pornos mit "Fesselspielchen" (Deine Wortwahl, @BoobSinclar) gewalttätig sind, kommt darauf an. Wie so häufig. Wird gefesselt, um zu vergewaltigen oder zu schlagen (oder so zu tun), dann sicher. Es gibt Filme, in denen Gewalt dargestellt wird (z.B. nach Drehbuch, Rolle usw.) und Filme, in denen Gewalt tatsächlich gegen den Willen der Opfer ausgeübt und damit eine Straftat gefilmt wird.
"Fesselspielchen" ist mitnichten meine Wortwahl, sondern die der Bild-Zeitung bzw. RTL, die über die Auswertung seiner Google-Daten berichtet hatten.
In der Nacht von Rebeccas Verschwinden soll ihr Schwager Florian R. laut Ermittlern nicht nur geschlafen, sondern auch Pornos angesehen haben. Eine Vorliebe scheint er vor allem für Videos mit Fessel-Spielchen zu haben.
Quelle: In der Nacht von Rebeccas Verschwinden schaute er Fesselsex-Pornos!
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nicht Standardpornos sind demnach das Problem, sondern die Kopplung von Sex und Gewalt.
Auch hier müsste man erstmal definieren, was Standard-Pornos, harte Pornos oder Gewaltpornos sind und wie sie sich, auch in ihrer Wirkung auf den Rezipienten, unterscheiden, bevor man Zusammenhänge konstruiert oder feststellt. Fesselsexpornos fallen für mich unter "Standard", andere mögen das als "hart" bezeichnen, Gewaltpornos sind es auf keinen Fall. Fesselsex und Fesselspielchen haben nichts mit Gewalt, mit Vergewaltigung, mit Schlagen und schon gar nicht ohne Konsens und damit nichts mit einer Straftat, zu tun.

Der automatische und pauschale Schluss von "Fesseln" auf tatsächlich ausgeübte Gewalt oder den Wunsch danach, den halte ich für unzulässig. Das ist auch genau nicht gedeckt von den Dingen, die Du angeführt und verlinkt hast.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im Prozess dürfte dazu mindestens ein Gutachter eine Stellungnahme abgeben, der sich mit der Persönlichkeit F.s, seinem Medienkonsum und einem Tötungsdelikt beschäftigt hat. Wie in anderen Fällen auch (ich habe sie genannt) wäre der Konsum solcher Filme (auch "normaler") geeignet, Indiz für ein Mordmerkmal zu sein.
Im Prozess mit dem Wissen um ein Delikt, absolut. Wir haben hier aber noch nicht einmal eine Tat. Wenn im Haus ein Unfall passiert ist, fahrlässige Tötung, was weiß ich, alles im Bereich des Denkbaren, des Möglichen, auch unter Beteiligung des TV, hat der Pornokonsum keinerlei Relevanz. Das kommt, extrem darauf an, was da wie passiert ist.

Das wichtige dazu hat @Kukri geschrieben:
Zitat von KukriKukri schrieb:Wir sind ja nicht in einem Stadium, dass ein Prozess absehbar wäre. Der (wie auch immer geartete) Pornokonsum (von dem wir m.E. ja nicht sagen können, was genau er sich angeschaut hat) kann durchaus in einem stattfindenden Prozess eine Aussagekraft haben. Aber das setzt eben genau das voraus: Es gibt einen Prozess, d.h. es gibt gegenüber dem aktuellen Stand neue Erkenntnisse, die überhaupt erstmal zu einer Anklage führen.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Du kannst den Konsum von Pornos nicht mit dem Konsum von Bejamin Blümchen-Hörkasseten
oder anderen harmlosen Filmen vergleichen.
Ich habe nicht den Konsum von Pornos mit dem Konsum von Benjamin Blümchen verglichen oder gar gleichgesetzt. Ich habe mich auf die Konstellation bezogen, nach der F. und Rebecca alleine im Haus waren. Die Verdachtsmomente sind da, weil sie vermeintlich allein im Haus waren, nicht, weil er Pornos geguckt hat.

@Itaka hat das ebenfalls so verstanden:
Zitat von Itaka1983Itaka1983 schrieb:Es ging nicht darum Benjamin Blümchen mit Pornos zu vergleichen . Es ging darum das er trotzdem der letzte war der mit Rebecca in einem Haus war und auch verdächtigt worden wäre wenn er Benjamin Blümchen geschaut hätte . Das hätte nix an der Situation geändert.
Der soll eine Dame in seinem Haus um die Ecke gebracht haben ... Keine Spuren.
Er soll eine Leiche aus dem Haus ins Auto gepackt haben ... Keine Spuren .
Er soll diese Leiche mit einem Haus transportiert haben ... Keine Spuren.

Das mit den Pornos wäre nur ein Indiz wenn es Spuren geben würde. Nur alleine porno schauen reicht eben nicht aus.
Das kann heißen das er es gewesen ist und seine Motivation sexueller Natur war... Das kann aber auch genauso gut heißen das er in dem Moment mehr mit sich selbst beschäftigt war als mit Rebecca.



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03.07.2024 um 15:11
Zitat von curious13curious13 schrieb:Achso, du meinst, mit jemandem getroffen und nicht alleine draußen rumgetigert, so hatte ich das interpretiert?
ja, das meine ich, sie wurde ja morgens weder von ihrer Schwester noch von ihrem Schwager noch gesehen, das letzte Mal ja nach dem Pizzaessen und Spieleabend überhaupt lebend im Haus. Das sie morgens noch einmal im Haus gewesen sein könnte oder überhaupt noch dort war ,wird ja allenfalls durch das/die Snapchatfoto/s vermutet von denen ja nicht wirklich sicher ist wann sie entstanden sind. Wenn sie wußte wann ihre Schwester das Haus verlässt und auch wußte, das ihr Schwager von einer Feier unter Umständen schon zuhause war, dann hätte sie allerdings durchaus unbemerkt nochmal ins Haus gekonnt, vorausgesetzt sie hatte einen Schlüssel denn ihr Schwager war ja vermutlich anderweitig beschäftigt. Auch das sie dann eine Decke dabei gehabt hat wäre erklärbar da sie ja wohl so leicht fror. Sie muss ja auch überhaupt nicht nochmals drin gewesen sein, das WLAN wird auch ausserhalb des Hauses noch funktionieren. Vielleicht wollte sie rein, hat es sich dann aber anders überlegt um nicht in Erklärungsnot zu kommen. Wohin sie dann entschwunden ist bleibt natürlich bisher auch ungeklärt. Es handelt sich doch lediglich um eine Vermutung meinerseits ohne das ich dazu irgendwelche "Beweise" oder "Indizien" beisteuern kann.


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03.07.2024 um 15:19
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Vielleicht wollte sie rein, hat es sich dann aber anders überlegt um nicht in Erklärungsnot zu kommen. Wohin sie dann entschwunden ist bleibt natürlich bisher auch ungeklärt.
Ist es eigentlich technisch möglich zu erkennen, ob sie ihr WLAN bewusst ausgeschaltet hat, aus dem WLAN Netz verschwunden ist aufgrund der Reichweite oder c ja Mobil Phone ausgeschaltet hat.

Wenn sie wirklich keiner mehr an diesem Morgen gesehen hat, besteht für mich auch die große Wahrscheinlichkeit, dass sie bereits spät abends verschwunden ist.


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03.07.2024 um 15:40
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Fesselsex und Fesselspielchen haben nichts mit Gewalt, mit Vergewaltigung, mit Schlagen und schon gar nicht ohne Konsens und damit nichts mit einer Straftat, zu tun.
Das würde sich in dem Moment ändern, wenn die eine Person die andere fixiert (fesselt), ohne das es angekündigt oder offen sichtbar geschah.
Zitat von Itaka1983Itaka1983 schrieb:Es ging darum das er trotzdem der letzte war der mit Rebecca in einem Haus war und auch verdächtigt worden wäre wenn er Benjamin Blümchen geschaut hätte . Das hätte nix an der Situation geändert.
Mal hypothetisch umdrehen: "Er hat kurz vor der fraglichen Tatzeit seine Lieblingsserie "American Dad" (austauschbar) geguckt, das spricht nicht dafür, dass er in irgendeiner Form sexuelle Avancen hatte. Stell dir mal vor, er hätte Strangulationspornos geschaut, das wäre dann ein zum Nachteil gereichendes Indiz."


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