rhapsody3004 schrieb:Was haltet ihr eigentlich von der Überlegung (ich tendiere eher nicht dazu), dass die erste Fahrt am Morgen gleich schon der endgültigen Verbringung Rs gedient haben könnte und die anderen Fahrten einmal am Vormittag und am darauffolgenden späten Dienstag Abend nur zur Entsorgung tatrelevanter persönlicher Gegenstände gedacht waren? Vielleicht auch nur die Fahrt am Vormittag und die späte Dienstag Abend Fahrt diente nur nochmal einer Vergewisserung oder so?
Natürlich ist das möglich. Wie wahrscheinlich es wäre, das ist die Frage. Du bist ja schon selbst skeptisch. Und ich glaube, ich müsste recht spontan sofort einen Ort im Kopf haben, wo ich kurzfristig die Leiche in der Nähe so ablegen kann, dass sie bis heute nicht gefunden wurde. Und was geschah in der Zwischenzeit?
1. These: Die Leiche von R. blieb im Haus liegen, bis sich der Tatverdächtige das nötige Equipment zur Beseitigung (Werkzeug, Seile, Steine) besorgt hatte. Hätte er die Sachen von zu Hause mitgenommen und wieder mitgebracht, dann hätte man daran Spuren (Boden, Mikroben oder was auch immer) feststellen können. Als er alles beieinander hatte (von wo auch immer organisiert) und eine Plan gefasst hatte, lud er R. ein und fuhr um 10.47 Uhr an der Ausfahrt Friedersdorf vorbei. Einen Tag später vollendete er sein Werk dann endgültig.
2. These: Der TV hatte R. schon im Kofferraum, als die Himbeere von der Kamera erfasst wurde, er sich also auf die Suche nach Mitteln machte, mit denen er R. beseitigen konnte. Das hätte aber erfordert, dass er schon einen Plan hatte, wo und wie er das machen würde. Für wichtig halte ich auch hier, dass er Equipment für das Verbuddeln oder Versenken der Leiche hatte, das nicht mehr aufgetaucht ist. Er müsste also Spaten, Pickel, Gewichte und Seile am Ablageort (oder an anderer Stelle) versteckt haben.
3. These: Der TV hat mit dem Tod R.s überhaupt nichts zu tun, sondern fuhr spazieren oder zum nächsten McDonalds, um dort zu frühstücken, bevor einen Spaziergang in der Gegend um Storkow machte, um seinen alkoholgeschwängerten Kopf wieder frei zu kriegen.
EDGARallanPOE schrieb:Die Forderung alle Daten zeitnah zu sichern, hört sich zwar gut an. Aber was nützen dir die Daten, wenn du keinerlei Chance hast, sie in einem realistischen Zeitrahmen auszuwerten ?
Das ist in der Praxis ein Riesenproblem. Bei jeder Durchsuchung werden die Computer beschlagnahmt, bei jeder Festnahme die Handys. In den Fachabteilungen türmen sich die Festplatten, oft verschlüsselt. Der TV hatte offenbar seinen Laptop verschlüsselt, sonst hätte man die Suchen nach Pornos evtl. rekonstruieren können (wie das "Privatmodus", vulgo "Pornomodus" genannt ist, weiß ich nicht).
Er hatte offenbar kein Handy dabei, sonst hätte man eine Funkzellenauswertung machen können. Das ist in der StPO (§ 100g) vorgesehen und ginge relativ schnell. So hätte man seine Standort ermitteln können (v.a. in Berlin, wo die Funkzellen recht eng sind).
An R.s Daten kam man ebenfalls nicht heran. Jedenfalls nicht vollständig. Das iPhone 6 war mit ihr verschwunden und vermutlich abgeschaltet wurden. Jedenfalls tat es irgendwann keinen Mucks mehr, als es noch im Haus war. Und dann auch nie wieder. Ob man bei Whatsapp oder Apple Daten bekommt, weiß ich nicht. Das Problem bleibt immer gleich: Die in Deutschland oder der EU ansässigen Firmen sind nur Durchlauferhitzer für die Speicherung und Verarbeitung in den USA. Und da gilt US-Recht. Deshalb gibt es seit einiger Zeit in den Datenschutz-AGBs den expliziten Hinweis, dass man dieser Übertragung zustimmt und sich quasi US-Recht unterwirft. Nach dem sind die Firmen z.B. verpflichtet, alle Daten der NSA zugänglich zu machen. Das stört hier keinen, ist ja alles umsonst und so schön einfach.
Zudem stimmt es ja, was die EB als Begründung heranziehen: Als sie die Daten bekamen, herrschte gerade kein Feuer auf dem Dach. Die Ermittlungen steckten fest. Das Auslesen benötigt sehr viel Zeit, da ja die Daten nicht nur decodiert werden müssen, sondern auch von der Mordkommission auf Tatrelevantes gesichtet werden müssen. Das stelle ich mir ziemlich mühselig vor. Es ist ja schon eine Heidenarbeit, einen DSL-Anschluss nach § 100a StPO "abzuhören". Da wird ja nicht nur telefoniert, sondern gechattet, gespielt, gestreamt, gesurft, Smarthome gesteuert usw. Und alles kann tatrelevant sein.
Kurz und gut, die Daten laufen bei den EB auf Halde und werden nach Priorität abgearbeitet. Da im Fall R. keine Anklageerhebung im Raum stand, wartete man halt, bis die Kapazitäten in der IT mal da waren. Ich halte das für vernünftig. Es rannte ja nichts davon.