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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

05.07.2024 um 17:38
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Und was soll er nach dem Vorhalt, er habe nicht, wie ausgesagt, geschlafen, auch groß erzählen als Beschuldigter in einem Tötungsdelikt?
Er hätte es, zumindest vor der Kesyfahrt "geschmeidiger" machen können. "Ich habe mich lang gemacht...bisschen im Internet gesurft...Wie lange ? halbe Stunde...dreiviertel Stunde...kann ich nicht genau sagen...iwann bin ich eingeschlafen, war ne lange Nacht.


Wie er die Aussage er habe während der Kesy-Fahrten geschlafen, sich zurecht gelegt hat weiß ich nicht. Von Handy-Seite aus war er sicher ( Entweder aus/oder zuhause).

Kesy hatte er nicht auf dem Zettel.

Aber

a.) Es hätte ihn jemand wegfahren sehen können.

b.) Es hätte jemand bei ihm klingeln können und später aussagen können, dass er nicht da war und das Auto nicht am Haus stand.

Diese Aussage war also auf jeden Fall wackelig.


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05.07.2024 um 17:50
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Totschlag/Mord, brauchen zwingend den Vorsatz/Eventualvorsatz.

Das habe ich vorhin, in meiner "Mängelliste" noch vergessen. Das ist eine weitere "harte Nuss" für die Ermittler. Kein Tatmittel, kein Tathergang. keine Leiche aus deren Verletzungsbild man Rückschlüsse, auf die Schwere des Angriffs ziehen könnte, der zum Tod führte.
Neben allgemeinen Erfahrungswerten, werden die EB den Vorsatz (mindestens den bedingten Vorsatz) bzw. eine vorsätzliche Tötung auch aus dem in diesem Fall hier möglichen bzw. angenommenen Nachtatverhalten für zumindest wahrscheinlicher als nur eine fahrlässige Tötung halten.

Ist jetzt aber wirklich nur eine Vermutung meinerseits.

Wer vorsätzlich getötet haben könnte, neigt bestimmt auch eher zu einen bestimmten Nachtatverhalten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Zahlen sind da nicht so leicht zu finden. Aktuell meine ich rund 300 vollendete Totschlags- und 300 Morddelikte im Kopf zu haben (laut PKS, nicht Verurteilungsstatistik). Also Halbe-Halbe.
Danke dir.

Was ich vorhin auch noch sagen wollte. Die überzeugende gerichtsfeste Nachweisbarkeit erschwert es je nach Fall ja auch wegen Mordes verurteilen zu können, sodass bei nur überzeugtem Vorsatz hinsichtlich einer Tötung auch nur wegen Totschlags verurteilt werden könnte/dürfte.

Solche Fälle gab und wird es auch immer geben. Dann bspw. wenn nachgewiesene objektive Tatmerkmale keine objektiven Mordmerkmale enthalten haben und sich auch kein subjektives Mordmerkmal überzeugend genug ableiten lassen konnte, sondern nur der reine Vorsatz hinsichtlich einer Tötung.
Dann könnte man nur wegen Totschlags verurteilen.

Aber genug davon.

Halte ich diesem Fall hier später mal, falls es ein späteres vor Gericht überhaupt jemals geben sollte, aber nicht unbedingt für wahrscheinlich.

Dann schon nur eher, dass der Schwager aus einem Streit heraus unter heftiger Gemütserregung seine Schwägerin getötet haben könnte - und der Streit selbst bereits aus menschlich nachvollziehbaren Gründen entstanden sein könnte bzw. und warum der TV auch zornig gewesen sein könnte.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Hiemtücke ist eben kein objektives,
Heimtücke wird unter Juristen, so viel ich weiß, als objektives und subjektives Mordmerkmal angesehen - gilt aber nach wie vor vor der Rechtsprechung auch nur als objektives Mordmerkmal aus der Erinnerung heraus.

Nur allein eine heimtückische Vorgehensweise als objektives Merkmal reicht natürlich niemals nur aus, sondern hängt dann wieder von subjektiven Merkmalen ab.


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05.07.2024 um 17:58
Nachtrag:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:, sondern hängt dann wieder von subjektiven Merkmalen ab.
sodass man auch wirklich überzeugend sagen könnte, jemand hat heimtückisch gehandelt.


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05.07.2024 um 18:00
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nur allein eine heimtückische Vorgehensweise als objektives Merkmal reicht natürlich niemals nur aus, sondern hängt dann wieder von subjektiven Merkmalen ab.
Es hängt VOR ALLEM von subjektiven Merkmalen ab:
Heimtückisch handelt der Täter, wenn er die zum Zeitpunkt seines Angriffs beim Opfer bestehende Arg- und Wehrlosigkeit bewusst zur Begehung der Tat ausnutzt
Quelle: Heimtücke (§ 211 StGB)

Ihm ganz persönlich muss die Arg- und Wehrlosigkeit nicht nur bewusst sein, er muss sie auch bewusst ausnutzen.


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05.07.2024 um 18:00
Zitat von watnuwatnu schrieb:Diese Fragen gingen bisher auch unter:

Wurden Rs. Daten bei Apple, Insta, Snapchat, WhatsApp, Facebook, Twitter (X) usw. angefragt?
Wenn ja, auch erst so spät wie die Google-Daten?
Die Fragen gingen nicht unter. Ich habe nicht mitgezählt, wie oft du sie uns in letzter Zeit "vorgebetet" hast.

Was soll man dazu sagen...

Wir können es dir nicht sagen und die Ermittler werden es dir nicht sagen.

Ohne die "Plaudertasche" im Präsidium, hätten wir noch nicht mal Kenntnis, über die Verzögerung der Google-Abfrage.



Ich denke persönlich, dass sie bei R. die "Fühler weit ausgestreckt haben".

Denn

Es könnten dort ja nicht nur Daten vorhanden sein die F. entlasten, sondern auch welche die den Tatverdacht bestärken.


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05.07.2024 um 18:09
Vgl. der aktuellen Timeline mit Ergebnissen des IT-Experten, den die Familie beauftragte

"Meine Tochter muss so zwischen 07:00 und 07:45 Uhr sich fertig gemacht haben,
da ihr Handy sich um 07:46 Uhr das letzte Mal eingeloggt hat"
[…]
Das SNAP an die Freundin:
"muss zwischen 07:00 und 07:46 Uhr passiert sein."
"Es sieht so aus, als wenn sie kurz danach losgegangen ist
[Lt. dem o. g. Spezialisten:] 50 Meter könne sich das Handy noch einloggen. Also, es muss noch nicht einmal sein, dass sie um 07:46 Uhr im Haus war."
"Über mobiles Internet habe sie nicht verfügt, sei also auf ein WLAN angewiesen gewesen"
Um 08:42 Uhr WhatsApp -> graue Doppelhaken an der Nachricht. "Das heißt, sie muss irgendwo nochmal an einem Router vorbeigekommen sein, der ihr diese Nachricht übermittelt hat"
BR nennt mögliche Router, die ihr einfallen:
"Schule, an den Gropius Passagen, oder auch bei ihr an der Gemeinde Dreieinigkeitskirche. Oder wo sie noch eingeloggt war."

Übrigens: Am SPhone kann man einstellen, ob es sich automatisch mit einem bekannten W-LAN verbindet oder nicht.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 09.03.2024:Timeline lt. MDR-Podcast aus 2/2024:
"Die Ermittlungen haben schließlich ergeben, dass":
> F. gg 5.45 von Feier nachhause kam
> J. verlässt um 7.00 Haus > ihren Angaben zufolge > Kiga > Arbeitsplatz
> 7.20 h Anruf BR bei R. > Mailbox > Anruf bei J (J sagt, 1 Block / Englisch fällt aus)

Laut BR ist Rs Handy über Nacht immer im Flugmodus.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 09.03.2024:Telefonverlauf ab dem 2. Anrufversuch:
> BR -> R um 8.25 Uhr
> Anruf BR -> F (auch um 8.25 Uhr oder eher 8.26 Uhr?)
> Verpasster Anruf F -> BR
> Rückruf BR -> F
> ? Verlässt F direkt danach das Haus und steigt in den Twingo ein ?
> Ca. 1 Minute Fahrt
> Überwachungskamera nimmt Twingo auf
Zitat von watnuwatnu schrieb am 01.07.2024:Ziemlich zu Beginn des ARD-Podcasts sagt der Journalist, dass er kurz zuvor noch mit den Ermittlern in Kontakt stand. Er fügt noch nach "zwischen 6 u 8 Uhr..." extra hinzu, "...aber danach eben nicht mehr", also nach ca. 8.00 Uhr habe sich das Handy nicht mehr eingeloggt.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 01.07.2024:Jedenfalls ist die Bezugnahme auf die fehlende Lesebestätigung (Häkchen) der die einzige - uns bekannte - Begründung, die die Behörden gegeüber BR machten.
QUELLE zu "IT-Experte", Direktzitate sind Kursiv: https://www.rtl.de/cms/rebecca-reuschs-mutter-rekonstruiert-was-geschah-am-tag-ihres-verschwindens-4706745.html


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05.07.2024 um 18:16
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Hiemtücke ist eben kein objektives, sondern ein subjetives Tatmerkmal.
Nein, es ist ein objektives Merkmal. Wie sich schon aus den von Dir verlinkten Zitaten aus der Rechtsprechung ergibt. Heimtücke ist die Begehungsweise (objektiv), kein Bewegungsgrund (subjektiv).

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/strafrecht-strafprozessrecht/heimtuecke

Warum ich persönlich ziemlich davon überzeugt bin, dass hier Heimtücke oder Verdeckungsabsicht vorliegen (sonst wäre R. noch unter uns und nicht verschwunden), will ich hier im Detail nicht erläutern. Haarspalterei auf unsicherer Tatsachengrundlage.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dann bspw. wenn nachgewiesene objektive Tatmerkmale keine objektiven Mordmerkmale enthalten haben und sich auch kein subjektives Mordmerkmal überzeugend genug ableiten lassen konnte, sondern nur der reine Vorsatz hinsichtlich einer Tötung.
Dann könnte man nur wegen Totschlags verurteilen.
Ja, völlig zutreffend. Es heißt dann ziemlich häufig, man hätte "leider" Mordmerkmale nicht nachweisen können und könne deshalb nur nach § 212 StGB verurteilen. Das ist ja die dogmatische Crux mit §§ 211, 212 StGB: Die Qualifizierung der "normalen" Tötung, der Mord, ist so weit gefasst, dass Mordmerkmale sehr leicht erfüllbar sind - aber nicht immer nachzuweisen.

Deshalb auch hier meine persönliche Meinung: Der Mord ist der "Normalfall", nicht der Totschlag. Aber gut. Wie bei jedem objektiven Straftatbestand gibt es natürlich auch bei objektiven Merkmalen zwingend eine subjektive Komponente: Vorsatz, Absicht, bewusste Ausnutzung usw.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Neben allgemeinen Erfahrungswerten, werden die EB den Vorsatz (mindestens den bedingten Vorsatz) bzw. eine vorsätzliche Tötung auch aus dem in diesem Fall hier möglichen bzw. angenommenen Nachtatverhalten für zumindest wahrscheinlicher als nur eine fahrlässige Tötung halten.
Fahrlässige Tötung (der Fantasie sind da jetzt nach den Google-Ergebnissen keine Grenzen gesetzt) ist nicht auszuschließen. Da wir hier eine Familie und ein ausgesprochenes Näheverhältnis haben, kann ich mir sogar vorstellen, dass aus Schuldgefühlen und in Verdeckungsabsicht die Leiche aus dem Haus geschafft und nach Irgendwo verbracht wurde. Aber das ist jetzt schon extrem täterfreundlich spekuliert.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ihm ganz persönlich muss die Arg- und Wehrlosigkeit nicht nur bewusst sein, er muss sie auch bewusst ausnutzen.
Seufz. Siehe oben. Ist auch egal.


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05.07.2024 um 18:26
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Qualifizierung der "normalen" Tötung, der Mord,
Die "normale" Tötung mit Vorsatz ist der Totschlag. Unter den besonderen Umständen, den sogenannten Mordmerkmalen, haben wir es dann mit einem qualifizierten Totschlag, nämlich eben dem Mord zu tun.


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05.07.2024 um 18:57
@Lahuki

Du hattest die Frage gestellt, ob die Buslinie zu Rebeccas Schule an einem WLAN vorbeiführt, in dem sich ihr Handy befunden haben könnte.

https://www.bvg.de/de/verbindungen/linienuebersicht/x71

Ich kenne mich da auch nicht aus. Für mich sieht es lt. der Übersicht nach den Gropius Passagen als mögliches WLAN aus, in dem die WhatsApp der Mutter empfangen worden sein könnte.


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05.07.2024 um 19:01
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die "normale" Tötung mit Vorsatz ist der Totschlag. Unter den besonderen Umständen, den sogenannten Mordmerkmalen, haben wir es dann mit einem qualifizierten Totschlag, nämlich eben dem Mord zu tun.
Das ist umstritten. Für die Rechtsprechung ist § 211 ein eigenständiger Straftatbestand. Für die Literatur eine Qualifikation zu § 212. Das hat jeweils Folgen für die Auslegung der Mordmerkmale (eigentlich möglichst eng) und für die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung). Du kannst ja mal danach googlen.

Ansonsten bleiben die Hauptindizien:

1. F. war zuletzt mit R. alleine im Haus.
2. R. ist verschwunden.
3. Die Ermittlungsbehörden sagen, sie habe das Haus nicht lebend verlassen.
4. Der Tatverdächtige hat in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Verschwinden mindestens 2 Fahrten nach Brandenburg gemacht, deren Grund er jedenfalls den Ermittlungsbehörden nicht glaubhaft machen konnte.

Das eröffnet eine gewisse Breite an Möglichkeiten, die mehr oder weniger wahrscheinlich sind, v.a. wenn man das Vor- und Nachtatverhalten berücksichtigt.

Gerade spielt Deutschland...


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05.07.2024 um 19:03
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Ich kenne mich da auch nicht aus. Für mich sieht es lt. der Übersicht nach den Gropius Passagen als mögliches WLAN aus, in dem die WhatsApp der Mutter empfangen worden
Danke @lemystere. Jetzt müsste man nur überprüfen, ob es zeitlich hinkommen würde. Wenn sie gegen 7:45Uhr +/- aus dem Haus zur Bushaltestelle lief, auf den nächsten Bus wartete und an den Gropius Passagen vorbeifuhr. Also wie lange fährt die Linie bis zur Gropius Passage.


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05.07.2024 um 19:17
Weil du bzw. wir meine Fragen bisher nicht beantworten konnten, heißt das nicht, dass das ewig so bleiben muss, @EDGARallanPOE.

Eine Info habe ich selbst gefunden (s. u.). Stand 2023! Interview mit KHK Tomalla:

Verschwunden bleibt auch Rebeccas Handy, das sich zuletzt um 7.46 Uhr in das WLAN ihrer Schwester eingeloggt hat. Nach einigen letzten Nachrichten an Schulfreunde wurde ihr Handy noch im Haus der Schwester abgeschaltet.
WhatsApp, Insta, Snapchat, Facebook – die zunehmende Digitalisierung hat den Mordermittlern ganz neue Ermittlungsmöglichkeiten gegeben. Allein im Fall von Rebecca gilt es mehrere Millionen Verbindungsdaten auszuwerten.
Zur Erinnerung bzw. o. g. Ermittlungsmöglichkeiten: Google-Daten wurden 2023 erstmalig ausgewertet ... O. g. mehrere Mill. Daten wertet welches Personal, in welchem Zeitraum unter welcher Prämisse aus? Welche Daten haben Priorität? Was ist mit den anderen "Tausenden von Hinweisen" von denen der StA in ZAPP sprach? Er meinte, die Polizei könne das gar nicht alles abarbeiten. (Min. 8)
Kriminalhauptkommissarin Tomalla lässt ihr Team gerade „jeden Stein nochmal drei bis zehn Mal“ umdrehen und sie hofft dabei: Dass die Ermittler bislang noch unentdeckte Daten finden, beispielsweise aus einem Handyspeicher, die sie auf die richtige Spur bringen.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/was-geschah-mit-rebecca-reusch-wie-die-berliner-ermittler-den-vermisstenfall-nach-vier-jahren-noch-losen-konnten-9365192.html

Wenn sich das Handy zuletzt um 7.46 Uhr im Router eingeloggt hat, kann es die WhApp um 8.42 Uhr dort nicht empfangen haben.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Die Fragen gingen nicht [...] wie oft du sie uns in letzter Zeit "vorgebetet" hast.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Ich denke persönlich, dass sie bei R. die "Fühler weit ausgestreckt haben".
Mein Vorschlag war, genau mal nicht anzunehmen, dass alles so gut ermittelt ist. Ähnliche "Glaubensbekenntnisse" wurden in den vergangenen 5 1/2 Jahren öfters "vorgebet", als meine Fragen.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Ohne die "Plaudertasche" im Präsidium, hätten wir noch nicht mal Kenntnis, über die Verzögerung der Google-Abfrage.
Warum diskreditierst du ihn als Plaudertasche? Und meine Fragen bzw. damit das Hinterfragen als "Vorbeten"?
Wir befinden uns doch nicht in einem Glaubenskrieg ;)

ZAPP hatte ich gestern schon verlinkt: https://www.ardmediathek.de/video/zapp/true-crime-online-auf-verbrecherjagd/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9lMjg0MDQ1Zi0xMjQ3LTRmYTUtYTI0ZC1jYTc3Y2Q3MWFlY2M

thx für den RTL-Link @Lahuki. Router-Daten Familie und MDR-Timeline stehen im vorherigen Post, falls ihr vergleichen möchtet. Evtl. ist o. g. auch interessant @BoobSinclar. Ich hinke mit dem Lesen hinterher, falls etwas doppelt ist.


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05.07.2024 um 19:19
@Lahuki

Möglicherweise fährt dort auch die M11 (bin mir da überhaupt nicht sicher, nur Googeleien).
Für die M11 zeigt es mir nur 6 Minuten zwischen Haltestelle Alt-Buckow und Ecke Johannisthaler/Fritz-Erler-Allee an.


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05.07.2024 um 21:05
Zitat von watnuwatnu schrieb:Zur Erinnerung bzw. o. g. Ermittlungsmöglichkeiten: Google-Daten wurden 2023 erstmalig ausgewertet ... O. g. mehrere Mill. Daten wertet welches Personal, in welchem Zeitraum unter welcher Prämisse aus? Welche Daten haben Priorität? Was ist mit den anderen "Tausenden von Hinweisen" von denen der StA in ZAPP sprach? Er meinte, die Polizei könne das gar nicht alles abarbeiten. (Min. 8)
Das ist nicht wie im "Tatort", Kommissar, Assistent und Alleskönner am Computer. Mordermittlungen sind extrem arbeitsteilig. Das LKA wird eigene technische Abteilungen haben, die Daten decodieren, aufbereiten usw. Auch das BKA kann beteiligt werden oder diesen Part übernommen haben.

Aus ganz anderen Fällen weiß ich z.B., dass ein bestimmtes Polizeipräsidium für die Finanzermittlungen aller Fälle in allen Bundesländern zuständig war. Da saßen dann Buchhalter, BWLer, Steuerberater usw. Und es dauerte, bis die sich durch Kontoauszüge und Metern an Akten gewühlt hatten. Und es war ja auch als Grund genannt worden, dass die Google-Daten R.s nicht mit absoluter Priorität bearbeitet wurden, weil es einfach eiligere, aktuellere Fälle gab. Das ist zumindest schlüssig, weil der Datenberg in jedem Fall ja immer größer wird. Und delegiert werden muss.

Hinweise werden gemeinhin von der zuständigen Mordkommission bearbeitet und je nach Fragestellung an die Fachabteilungen im LKA weiter gesteuert. Gerade nach TV-Sendungen, Jahrestagen, BILD-Schlagzeilen usw. steigt die Zahl der Hinweise extrem an. Die können also nicht in Echtzeit abgearbeitet werden, sondern werden grob gesichtet, nach Priorität unterteilt und bei Kapazitätsüberschuss weiter behandelt.

--

Dachte mir heute, dass man wenig über Biographie und Charakter von F. weiß. Obwohl ihn die Mordermittler sicher nach allen Regeln der Kunst durchleuchtet haben. Ein bisschen was ist dann doch in die Presse getröpfelt:
Die Ermittler hören sich auch bei den Nachbarn, Freunden und Bekannten von Florian R. um. Zwei seiner Ex-Freundinnen berichten, der junge Mann habe sie damals oft geschlagen, brutal verprügelt und auch eingesperrt, wenn es Streit gab.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/was-geschah-mit-rebecca-reusch-wie-die-berliner-ermittler-den-vermisstenfall-nach-vier-jahren-noch-losen-konnten-9365192.html

Ohje. Schlimm. Dass es das noch immer gibt.

Weiter dann das Bekannte:
Trotz dieser Widersprüche stellt sich Rebeccas Familie öffentlich an die Seite von Florian R. Die Eltern und Schwestern erklären, dass sie den jungen Mann für unschuldig halten.

Auch auf kritische Nachfragen, ob ihr nie Zweifel gekommen sind, spricht die Familie in einer Fernseh-Doku von einem großen Vertrauen zwischen der Familie und ihm.
Quelle: s.o.

Mir tut die Familie trotzdem wirklich sehr leid. Was immer sie bewegt, welche Motive und Bindungen im Hintergrund wabern, welche Ängste und Hoffnungen sie haben - R. ist und bleibt verschwunden. Sie wäre heute 19. Ich hoffe sehr, dass ihre sterblichen Überreste noch gefunden werden und sie eine letzte Ruhe findet.


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05.07.2024 um 21:50
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber gut. Wie bei jedem objektiven Straftatbestand gibt es natürlich auch bei objektiven Merkmalen zwingend eine subjektive Komponente: Vorsatz, Absicht, bewusste Ausnutzung usw.
Der direkte Vorsatz oder gar in Einheit mit Absicht konkret auf eine Tötung bezogen, mindestens aber der bedingten Vorsatz auf eine Tötung bezogen, ist oberste Voraussetzungen für sowohl Totschlag als auch Mord.

Fällt der Vorsatz auf eine Tötung bezogen bereits weg bzw. ist nicht nachweisbar oder auch nur nicht schlüssig aus objektiven Tatbestandsmerkmalen ableitbar, hätte es sich auch bereits mit dem Totschlag erledigt.

Übrigens möchte ich fahrlässige Tötung oder auch eine KV (Vorsatz) mit nicht beabsichtigter Todesfolge auch nicht gänzlich in diesem Fall ausschließen und könnte auch zum berühmten Arsch auf Grundeis gegangen beim TV geführt haben.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wenn sich das Handy zuletzt um 7.46 Uhr im Router eingeloggt hat, kann es die WhApp um 8.42 Uhr dort nicht empfangen haben.
Wenn mit einloggen auch wirklich nur einloggen gemeint ist, dann kann sich das Handy auch erst nach dem Empfang bzw. der Zustellung der letzten Nachricht der Mutter ausgeloggt haben und somit noch über das heimische Wlan-Netz des Tatverdächtigen zugestellt worden sein.

Nicht umsonst soll es da ja auch zu einer Diskussion um Häkchen zwischen der Mutter und den EB gekommen sein.

Meine rein persönliche Vermutung dazu ist; Dass für die EB aufgrund technischer Auswertung klar gewesen sein muss, dass die letzte Nachricht noch über das heimische Wlan-netz zugestellt wurde und nur so zwei grauen Haken entstanden sein können.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sie wäre heute 19. Ich hoffe sehr, dass ihre sterblichen Überreste noch gefunden werden und sie eine letzte Ruhe findet.
Das hoffe ich auch sehr.
Nichts dürfte quälender als die Ungewissheit sein und auch das R womöglich keine würdevolle Bestattung erfährt.


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05.07.2024 um 21:53
Der zitierte Beitrag von watnu wurde gelöscht. Begründung: Unnötig userbezogen
Es muss nur eine Sichtung stimmen. Zum Beispiel. Ich denke, dass andere Spuren wie die Sichtungen kalt sind und man sich auf die Einzige (lauwarme?) konzentriert und die heisst F.R.
Das die Spuren kalt sind heisst, sie sind ausermittelt, mehr nicht.
Immernoch kein Vorwurf an die E.B., denn ich wüsste nicht, was sie sonst tun sollten, wenn alles getan wurde, und nur diese Spur erfahrungsgemäß Erfolg verspricht.


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05.07.2024 um 22:17
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Fällt der Vorsatz auf eine Tötung bezogen bereits weg bzw. ist nicht nachweisbar oder auch nur nicht schlüssig aus objektiven Tatbestandsmerkmalen ableitbar, hätte es sich auch bereits mit dem Totschlag erledigt.
Totschlag ist Tötung mit Vorsatz. Er unterscheidet sich vom Mord, weil er eben keine Mordmerkmale erfüllt.
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Quelle: Strafgesetzbuch (StGB) § 212 Totschlag

Ergo: Fällt der Vorsatz weg, ist es unter Umständen Körperverletzung mit Todesfolge oder Fahrlässige Tötung. Ganz einfach.


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05.07.2024 um 22:53
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Deswegen meinte ich "nüchtern betrachten". Die sind nur dann mysteriös, wenn man seine Erklärung nicht glaubt.

Und es gibt Gründe, auf eine Frage, was haben Sie denn Montagmorgen gemacht, nicht zu antworten:

"Ich kam mit nem vollen Kopf von Alk und Koks von der Betriebsfeier, hab mir nach dem Nachhausekommen erstmal einen von der Palme gewedelt beim Anschauen von Fesselpornos und hab dann bei Bekannten in der Brandenburgischen Pampa ein bissel Nasennachschub besorgt, wieso fragen Sie?"

Und was soll er nach dem Vorhalt, er habe nicht, wie ausgesagt, geschlafen, auch groß erzählen als Beschuldigter in einem Tötungsdelikt?

Mysteriös ist das alles nur, wenn man das mysteriös finden will, das ist auch durchaus legitim, aber zumindest mir fällt es nicht schwer, auch etwas anderes anzunehmen.
Sorry aber das war genial geschrieben. Und genau so sehe ich es auch. Wer würde das so oder so ähnlich am Anfang einer Zeugenaussage sagen? Hinzu kommt das F wahrscheinlich noch dachte , das wird sich alles aufklären und Rebecca wird wieder kommen und es ist nichts schlimmes passiert.
Dann denke ich mir, wenn man weiß man ist unschuldig, denkt man auch, das wird sich alles aufklären. Hört man von so vielen, die sogar eine Tat gestanden haben. Und das was@BoobSinclar da geschrieben hat, von der wedelden Palme wäre echt sehr peinlich gewesen, weshalb er dann sagte ich hab geschlafen und wenn er auch kurz geschlafen hat , wäre es auch nicht gelogen, nur er hat halt nicht alles gesagt. Durchaus plausibel


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05.07.2024 um 23:14
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dachte mir heute, dass man wenig über Biographie und Charakter von F. weiß.
Die Gewaltvorwürfe aus der Zeit, in der F. im Pubertätsalter war, waren hier doch schon x-mal Thema. Sie werden auch gerne hervorgeholt, wenn man keine Argumente hat.
Du tust gerade so, als ob du es zum ersten Mal gelesen hättest. Falls das zutreffen sollte, sind hier ein paar andere Eindrücke, die du dann auch nicht kennen wirst:

Angie ist eine der Ex-Freundinnen, die angab, F auch gewalttätig erlebt zu haben. Trotzdem spricht sie nicht nur negativ über die Teenagerliebe: "Wir waren beide 15." F sei liebevoll, kinderlieb und freundlich gewesen. "Er war da, wenn es einem schlecht ging." Die Beziehung habe 3 Jahre gedauert. ("Im Dunkeln", Folge 6, ca. Min. 30)
Hier kannst du das auch nachhören:
Angie erzählt nicht nur von den schlimmen Erlebnissen. Sie beschreibt F. auch als liebevoll, als jemand, auf den man sich verlassen könne. Sie glaube nicht, dass F. R. etwas angetan habe. (Folge 7, 14:40)

Dass R. und F. ein gutes Verhältnis hatten und sie wie eine kleine Schwester für ihn war, ist hier im Thread auch keine Neuigkeit.
Und seine Schwester Sarah erzählt von einem guten Verhältnis, bzw. wie er sich früher um sie gekümmert hat, als sie klein war.
Ich glaube, es war "Im Dunkeln", Folge 4

Wenn F. als damaliger Gewalttäter dargestellt wird, sollte man also auch erwähnen, wie jung er war und dass er sich geändert haben kann.

Verhältnis F zur Familie Reu.:
Florian seit vielen Jahren mit J zusammen. Vater Reu. war Vaterersatz für F. Familie R kann sich nicht vorstellen, dass er so eine Tat für sich behalten kann, herzensguter Mensch (Min. 34:20)
Familie: Florian ist nicht so abgebrüht, das 5 J zu verstecken, sich gegenüber Niemandem zu offenbaren. (ARD/MDR-Podcast 38:20)

Angies Stiefschwester Sonja beschreibt ihn als Kumpeltyp, der Stimmung gemacht habe. Kein Typ, der Streit suchte, sondern Streit möglichst vermieden habe, fleißig war und immer schon Koch werden wollte.
So: "Ich empfand eher meine Schwester schwieriger als F.."
"Er war damals meiner Schwester nicht treu, aber meine Güte, er war damals noch jung, genau wie wir alle." Sie betont von Anfang an, dass sie nicht glaubt, F. könne etwas mit Rs. Verschwinden zu tun haben. Generell sei er eher der harmlose Typ gewesen und vernünftiger als "wir alle".
Auf Frage nach den Gewaltvorwürfen sagt Sonja u. g.: "Erzählt hat sie es, geglaubt habe ich ihr nicht. Sie ist zwar meine Schwester, dennoch habe ich sie als die Aggressivere erlebt. F ist eher geflüchtet, wenn es Streit gab. Zwischen denen gab es oft Streit. Sie nimmt es ehrlich gesagt mit der Wahrheit teilweise nicht ganz so genau." Wenn Angie Telefonterror gemacht habe, habe F. ins Telefon gebrüllt, dass er seine Ruhe haben will.
(Folge 7, ab 16:15)
Beide Schwestern haben seit Jahren keinen Kontakt mehr zu F., also keinen Grund ihn besser darzustellen, als sie ihn damals erlebt haben.

https://www.ardaudiothek.de/episode/die-spur-der-taeter-der-true-crime-podcast-des-mdr/seit-fuenf-jahren-vermisst-der-fall-rebecca-reusch/mdr-aktuell/13157653/

Folge 6
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06.07.2024 um 00:06
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wenn mit einloggen auch wirklich nur einloggen gemeint ist, dann kann sich das Handy auch erst nach dem Empfang bzw. der Zustellung der letzten Nachricht der Mutter ausgeloggt haben und somit noch über das heimische Wlan-Netz des Tatverdächtigen zugestellt worden sein.
Wir haben nun mehrere Quellen und BR hat es eindeutig erklärt. Das habe ich heute gepostet. Wenn du ihre Erklärung abtun willst, kannst du das gerne. Ich ziehe mit dir deswegen keine 100 Wiederholungsschleifen um das Thema, denn für mich ist es o. k., wenn du anderer Auffassung bist. Wie in meinem heutigen "Eröffnungs-Post" geschrieben, möchte ich die Infos der Familie einbeziehen.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Meine Tochter muss so zwischen 07:00 und 07:45 Uhr sich fertig gemacht haben,
da ihr Handy sich um 07:46 Uhr das letzte Mal eingeloggt hat" […]
Das SNAP an die Freundin:
"muss zwischen 07:00 und 07:46 Uhr passiert sein."
"Es sieht so aus, als wenn sie kurz danach losgegangen ist
[Lt. dem o. g. Spezialisten:] 50 Meter könne sich das Handy noch einloggen. Also, es muss noch nicht einmal sein, dass sie um 07:46 Uhr im Haus war."
@lemystere + @Lahuki W-Lan-Standorte stehen im o. g. Original-Post zu BR

MDR-Podcast
Zitat von watnuwatnu schrieb am 01.07.2024:Die Mutter schrieb die WhApp um 8.42 Uhr - erst nach dem Telefonat mit F. Und im Podcast wird gesagt, dass sich das Handy nach 8.00 Uhr nicht mehr ins W-Lan des Hauses einloggte. Für den Empfang der WhApp müsste es eingeloggt gewesen sein.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 30.06.2024:[…] "festgestellt werden konnte", dass Rs Handy zw. 6 u 8 Uhr mind. Noch 1x ins W-Lan des Hauses eingewählt war, "aber eben danach nicht mehr."

Quelle: https://www.ardaudiothek.de/episode/die-spur-der-taeter-der-true-crime-podcast-des-mdr/seit-fuenf-jahren-vermisst-der-fall-rebecca-reusch/mdr-aktuell/13157653/ , ca. ab Min. 28.20
"Im Dunkeln" eingebettet im Original-Post:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 23.06.2024:Ab ca. Min. 24:18:
Laut F. ist R um 8.25 h nicht mehr im Haus. Ihr Handy ist zu dem Zeitpunkt aus. Um acht 8.42 h schreibt BR die WhApp, die kommt auf Rs Handy an. "Das beweisen zwei graue Haken hinter der whApp-Nachricht auf BRs Telefon. Gelesen wird die Nachricht nicht."

Ab ca. Min 23:35:
Rs. Handy loggte sich zwischen 6 und 8 Uhr mindestens einmal in das W-Lan von Je. und F. ein.
Tagesspiegel / Interview mit KHK Tomalla
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Verschwunden bleibt auch Rebeccas Handy, das sich zuletzt um 7.46 Uhr in das WLAN ihrer Schwester eingeloggt hat. Nach einigen letzten Nachrichten an Schulfreunde wurde ihr Handy noch im Haus der Schwester abgeschaltet.
WhatsApp, Insta, Snapchat, Facebook – die zunehmende Digitalisierung hat den Mordermittlern ganz neue Ermittlungsmöglichkeiten gegeben. Allein im Fall von Rebecca gilt es mehrere Millionen Verbindungsdaten auszuwerten.



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