Choron61 schrieb:Wer bitte sollte das denn tun? Er wird ja nun nicht das Oberhaupt einer kriminellen Vereinigung sein. Die Familie glaubt ihm ,was auch immer, und die EB in Berlin haben mit Sicherheit dafür keine Kapazitäten. Ich kann mir nicht vorstellen das F. sich über sowas Gedanken macht.
Vor allem bedürfte es da (glaube ich) auch wieder einer richterlichen Genehmigung - also zumindest was Abhörmaßnahmen gegen einen Tatverdächtigen angehen würde - stellen diese nämlich auch wieder einen Eingriff in die Rechte von Tatverdächtigen dar.
Abhörmaßnahmen müssen also gut begründet und sollten auch wieder verhältnismäßig sein.
quaerere1 schrieb:Genauso wie er lügen kann, das sich die Balken biegen.
Tja, damit hat er sich als Zeuge jedenfalls keinen Gefallen getan. Und sein Zeugenverhalten, seine Aussagen als Zeuge, dürfen natürlich verwertet werden und sind ein Teil, die den Tatverdacht gegen ihn begründen.
Und als Beschuldigter und würde er sein Schweigen brechen und wieder anfangen zu plaudern, so wäre das dann auch wieder verwertbar. Je nachdem auch wieder zu seinen Lasten.
Heribert schrieb:Das sind ganz gewöhnliche Menschen
Viele Täter haben vor ihren Taten ein unauffälliges, gewöhnliches Leben geführt - und seis auch nur nach Außen hin.
Dass der TV F in diesem Fall ein Verbrechen auch schon länger geplant haben könnte, daran glaube ich persönlich keine Sekunde. Da wird an dem Morgen gehörig was aus dem Ruder gelaufen sein - ohne das schon von langer Hand geplant zu haben.