Wo ist Rebecca Reusch?
31.07.2024 um 20:10Bisher taucht immer nur der Twingo auf, der für einen möglichen Transport nicht gerade geeignet ist. Daher die Frage nach einem zweiten Fahrzeug,
grimbosq schrieb:Bisher taucht immer nur der Twingo auf, der für einen möglichen Transport nicht gerade geeignet ist. Daher die Frage nach einem zweiten Fahrzeug,Es wurde NIEMALS ein anderes Fahrzeug oder die Möglichkeit eines anderen offiziell erwähnt und auch nicht "gesichtet". Auch wurde schon seitenlang über die räumliche Möglichkeit eines Twingo diskutiert. Ich fuhr selbst einen, da geht mehr rein als manch einer denkt
Pusteblume82 schrieb:In einem anderen Mordfall wurde die Leiche auch vermutlich in einem Twingo verbracht- also schließe ich daraus, dass das sicherlich möglich ist. Auch haben die Eb meines Wissens nach nicht ausgeschlossen, dass das geht.Keine Frage, sicher geht das. Mir ist nur bekannt, dass der Twingo ermittlungstechnisch untersucht wurde und kein weiteres Fahrzeug...
emz schrieb:Warum es keine U-Haft gibt, wurde schon ausführlichst dargelegt.Ich habe das wahrscheinlich überlesen...warum gibt es denn keine U-Haft?
emz schrieb:Aber veranlasst dich zu der steilen Hypothese, es würde nicht für einen Indizienprozess reichen?Ich finde die Hypothese gar nicht so steil, denn man darf wohl annehmen, dass er bereits angeklagt worden wäre, wenn die vorliegenden Indizien reichen würden.
Pusteblume82 schrieb:Ja- für mich sind das Vermutungen- denn bewiesen ist es ja nicht, dass der Tv tatsächlich was mit Rebeccas Verschwinden zu tun hat.Wie Sta Glage in einem Interview sagte, man habe zwar keine "smoking gun", aber
emz schrieb am 24.07.2024:"Es hat natürlich Spuren gegeben, die gesichert worden sind, die ausgewertet worden sind, ..."und damit geht das, was den Ermittlern vorliegt, weit über Vermutungen hinaus, auch wenn uns Kenntnisse zu den Spuren nicht bekanntgemacht worden sind.
Cassandra71 schrieb:Ich habe das wahrscheinlich überlesen...warum gibt es denn keine U-Haft?Beitrag von emz (Seite 6.471)
Cassandra71 schrieb:Ich finde die Hypothese gar nicht so steil, denn man darf wohl annehmen, dass er bereits angeklagt worden wäre, wenn die vorliegenden Indizien reichen würden.Abgesehen davon, dass die Ermittlungen wohl noch nicht abgeschlossen sind, vielleicht will man auch das Risiko eines Strafklageverbrauchs nicht eingehen.
emz schrieb:Abgesehen davon, dass die Ermittlungen wohl noch nicht abgeschlossen sind, vielleicht will man auch das Risiko eines Strafklageverbrauchs nicht eingehen.... deswegen schrieb ich- wenn der Wissensstand/ die Indizien ausreichen würde/n, dann wäre sicherlich schon Anklage erhoben worden.
Pusteblume82 schrieb:Also stützt sich alles auf Vermutungen, die nicht zu beweisen sind.Glage hingegen spricht von gesicherten und ausgwerteten Spuren.
Pusteblume82 schrieb:Also stützt sich alles auf Vermutungen, die nicht zu beweisen sind.Von Vermutungen würde ich nicht ausgehen, sondern von Verdachtsmomenten u. davon gibt es ja einige.
Pusteblume82 schrieb:Die Eb können F nunmal nicht zweifelsfrei nachweisenWie sollten sie das auch machen, je nach Fall und was sie vorfinden.
emz schrieb:Abgesehen davon, dass die Ermittlungen wohl noch nicht abgeschlossen sind, vielleicht will man auch das Risiko eines Strafklageverbrauchs nicht eingehen.Ja, genau deswegen schrieb ich:
Cassandra71 schrieb:Wenn Bedenken bestehen, dass er freigesprochen werden könnte, reichen sie offensichtlich nicht.Die Beweislage ist also derzeit offensichtlich zu dünn.
fortylicks schrieb:Laut Staatsanwaltschaft hat sie das Haus nicht lebend verlassen.So als Tatsachenbehauptung hat sich die StA aber auch niemals geäußert.
Fellhase schrieb:VerdachtsmomentenDiese einzelnen Indizien wiederum sind tatsächlich vorliegende Ermittlungsergebnisse, tatsächliche Anhaltspunkte, sowie auch dem Fehlen von Ermittlungsergebnissen. bzw. dem Fehlen von tatsächlichen Anhaltspunkten, dass alles auch ganz anders wie offiziell geschlussfolgert gewesen sein könnte.
Cassandra71 schrieb:Die Beweislage ist also derzeit offensichtlich zu dünn.Ob die Beweislage zu dünn für eine Anklage ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Cassandra71 schrieb:Ich tendiere zu der Annahme, dass dieses Delikt (sofern es denn überhaupt eines ist) sich nicht aufklären wird.Ich hingegen bin da durchaus zuversichtlich, allein schon, weil die Forensik immer weiter Fortschritte macht.
Cassandra71 schrieb:Auch wenn der Verdacht natürlich sehr nahe liegt, lässt sich ja aktuell noch nicht mal zweifelsfrei beweisen, dass Rebecca tot ist.Ein solcher Beweis ist keine Voraussetzung für eine Anklage bzw. eine Verurteilung.
emz schrieb:Für eine Anklage würde der einfache Tatverdacht ausreichenDieser müsste aber hinreichend sein. Hinreichender Tatverdacht ist/wäre Voraussetzung für Anklageerhebung.
fortylicks schrieb:Ich habe eine solche stringente Aussage einer StA selten gehört! Die halten sich meistens erstmal bedeckt.Tun sie ja auch immernoch - wenn man genau liest wird in dieser Aussage lediglich der Zustand von Rebecca thematisiert (tot), kein Bezug auf einen Menschen der hier tätlich mit diesem Zustand in Zusammenhang stehen könnte.
behind_eyes schrieb:Für eine Verbringung, die man ihm wohl möglich irgendwann nachweisen kann, falls sie gefunden wird, wird es auch kaum große Straftatbestände geben...die bis dahin auch längst verjährt wären, wenn man ihm dann überhaupt einen Bezug nachweisen könnte...