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Wo ist Rebecca Reusch?

117.927 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 09:02
Zitat von Itaka1983Itaka1983 schrieb:Ich Brauch nicht nachlesen oder suchen weil ich seit Jahren in diesem.thread mitlese und schreibe.
auch wenn man seit "Jahren" (du seit 2023) dabei ist ,ist es durchaus hilfreich mal etwas im Themen-Wiki oder über die Suchfunktion nachzulesen, tue ich auch und ich bin tatsächlich seit Jahren hier....


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 09:04
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn das mit der Behauptung der StA stimmen würde, dass das Opfer das Haus nicht lebend verlassen haben soll, dann läge ein objektiver Beweis für die Täterschaft des Schwagers vor.
hm, ich denke nicht, dass an dem Indiz/Nachweis der Name des Täters dran steht? Theoretisch! könnte er eine Leiche auch nur abtransportiert haben. Die StA kann nachweisen (womit auch immer), dass R. das Haus nicht lebend verlassen hat und der TV die Leiche wahrscheinlich gen Brandenburg transportiert hat. Die Fakten sprechen dafür, dass er der Letzte war, der sie lebend gesehen hat (Schwester geht gegen 7.00 Uhr aus dem Haus und R. versendet noch mindestens den snap). Das sind alles Anzeichen dafür, dass er dann in der logischen Denkweise der Täter sein müsste. Aber das kann man evtl. (noch) nicht wasserdicht beweisen. So sehe ich es zumindest...


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gestern um 09:05
Zitat von Itaka1983Itaka1983 schrieb:Ich Brauch nicht nachlesen oder suchen weil ich seit Jahren in diesem.thread mitlese und schreibe.
Wenn das so ist, warum stellst Du dann Fragen, die schon 1000mal diskutiert und beantwortet worden sind?

Die von Dir genannten FAKTEN kennt jeder. Die sachlichen und rechtlichen Gründe dafür schon nicht mehr. Zumindest Du nicht. Wenn es Dich auch nicht interessiert, lassen sich Deine Fragen auch nicht seriös beantworten.

Soweit sie beantwortbar sind, ist es doch ausreichend erklärt:
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Mantrailer werden zur Suche nach LEBENDEN Menschen eingesetzt und das wurden sie und da man im Wald nicht nach einer lebenden Rebecca gesucht hat wonach denn dann wenn nicht nach einer "Fährte" von dem TV ?
Ich bin noch kürzer dabei, aber ein paar Basisfakten kann man sich auch in relativ kurzer Zeit aneignen.
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:auch wenn man seit "Jahren" (du seit 2023) dabei ist ,ist es durchaus hilfreich mal etwas im Themen-Wiki oder über die Suchfunktion nachzulesen, tue ich auch und ich bin tatsächlich seit Jahren hier....
Genau. Und die Schlüsselwörter dieses Threads sind: "Vermisst", "Berlin" und "Hund". *g*


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gestern um 09:06
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Polizei unterrichtet die Öffentlichkeit nun mal nicht über jeden Ermittlungsschritt. Höre Dir den von mir verlinkten Podcast an. Da geht es um die Hundchen.
Davon gehe ich stark aus. Aber Fakt ist doch , das Sta jedes Detail kenn muss und danach auswertet und das nicht ausgereicht hat um ihm einzubuchten. Es spielt also kaum eine Rolle ob wir in der Öffentlichkeit alles wissen oder nicht. Die müssen alles wissen. Oder sehe ich das falsch ?
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:auch wenn man seit "Jahren" (du seit 2023) dabei ist ,ist es durchaus hilfreich mal etwas im Themen-Wiki oder über die Suchfunktion nachzulesen, tue ich auch und ich bin tatsächlich seit Jahren hier....
Ich muss mich hier eigentlich nicht rechtfertigen, aber ich kann es mir gerade nicht verkneifen. Es gibt Menschen die ihre Zugangsdaten verlieren und sich einen neuen Zugang gemacht haben. Also Vorurteile haben ohne was zu wissen, das scheint hier in dem Thread Trend zu sein oder?


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gestern um 09:16
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Aber das kann man evtl. (noch) nicht wasserdicht beweisen.
Auch wenn ein hinreichender Tatverdacht (50:50 Wahrscheinlichkeit, dass F. der Täter ist) für eine Anklageerhebung ausreichen würde, so ist den Ermittlungsbehörden damit nicht geholfen. Sie wollen so viel Indizien/Beweismittel, dass sie ein Gericht auch von der Täterschaft überzeugen können. Sie wollen nicht mit einem Freispruch auf die Schnauze fallen, klar.

Und da sind sie sich halt nicht sicher. Nicht überzeugt, ein Gericht aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen zweifelsfrei überzeugen zu können.

Das ist auch nichts Neues.

SpoilerIch habe in letzter Zeit häufiger auf den Fall Maria Baumer hingewiesen, weil die tatsächlichen und rechtlichen Parallelen frappierend sind. Da gab es auch schnell einen Tatverdächtigen, der Maria zuletzt gesehen und sogar ein deutliches Motiv hatte. Jahrelang belog er die Familie Marias. Man konnte ihn nicht mal anklagen, obwohl man ihre Leiche nach einem Jahr gefunden hatte. Erst fünf Jahre nach dem Auffinden der Leiche wurde er vor Gericht gestellt. Neue Untersuchungsmethoden hatten Indizien zur Todesursache erbracht.


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gestern um 09:36
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auch wenn ein hinreichender Tatverdacht (50:50 Wahrscheinlichkeit, dass F. der Täter ist) für eine Anklageerhebung ausreichen würde, so ist den Ermittlungsbehörden damit nicht geholfen. Sie wollen so viel Indizien/Beweismittel, dass sie ein Gericht auch von der Täterschaft überzeugen können. Sie wollen nicht mit einem Freispruch auf die Schnauze fallen, klar.
Wenn die Fakten nur die Sichtweise zulassen, dass das Opfer NICHT das Haus lebend verlassen hat, dann kann man diese These auch als bewiesen ansehen. Mit dieser These sehe ich aber dann kaum mehr berechigte Zweifel an der Täterschaft.

Und genau so hat es die StA gesehen, andernfalls hätte sie nicht zweimal versucht, bei Gericht den dringenden Tatverdacht zu begründen.

Daher Frage an Dich, würde die These der StA stimmen, dass das Opfer nicht mehr lebend das Haus verlassen hat, welche anderen Möglichkeiten gibt es dann?

Der Unterschied der verschiedenen Stufen des Tatverdachts dürften hier den meisten bekannt sein. Aber man sollte hier mal die bekannten Tatsachen hernehmen und sich Fragen, warum es keinen dringenden, nicht mal einen hinreichenden Tatverdacht gibt, wenn die Behauptung der StA bzgl. des nicht mehr lebend verlassenden Hauses stimmen würde. Darum geht es mir hier in Wirlklichkeit. Ich vermute, dass diese These eben doch nicht so fest steht, wie die StA es glaubt und öffentlich darstellt.


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gestern um 10:13
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn die Fakten nur die Sichtweise zulassen, dass das Opfer NICHT das Haus lebend verlassen hat, dann kann man diese These auch als bewiesen ansehen. Mit dieser These sehe ich aber dann kaum mehr berechigte Zweifel an der Täterschaft.
Nein, das reicht schon deshalb nicht, weil dadurch keine Beweismittel über die Todesursache und die Täterschaft des F. existieren. Es reicht nicht, dass er - nach dem Stand der Ermittlungen - R. als Letzter lebend gesehen und sie das Haus nicht lebend verlassen hat. Das reicht nicht als Beweis eines Mordes oder einer Tötung. Auch wenn sich die Kausalität geradezu aufdrängt, so können vernünftige Zweifel bleiben.

So könnte R. die Treppe heruntergestürzt und sich das Genick gebrochen haben, weil F. "Fesselspielchen" mit ihr machen und sie flüchten wollte. F. - von Angst gepeinigt, das Verhältnis könne auffliegen und man könne die Tat ihm anhängen - verbringt die Leiche in den Wald. Aus Scham schweigt er oder erzählt Lügengeschichten.

Das ist reine Fiktion. Das Szenario ist nicht durch Indizien gedeckt, aber auch nicht widerlegt.

Ohne Todesursache und eine kausale Verbindung zum Tatverdächtigen ist es schwierig. Ohne Leiche, die Informationen preisgeben könnte, noch schwieriger. Ein Strafverteidiger würde zum jetzigen Stand der Beiweislage zu viele Zweifel geltend machen können. Dabei gab es schon Verurteilungen ohne Leiche, das ist nicht das Hindernis. Aber es fehlt der eine Baustein, der unmittelbar den Zusammenhang zwischen F. und einer vorsätzlichen Tötung herstellt. Auch Mordmerkmale lassen sich derzeit nicht prüfen - mangels Indizien.

Anders wäre es, wenn F. im Suff seinem besten Freund Z. gesteht, R. getötet und im Wald verscharrt zu haben. Z. sagt vor Gericht über das Gespräch als Zeuge aus, kann Details benennen, die nur von F. stammen können. F. schweigt weiter. Z. wäre dann nur ein "Zeuge vom Hörensagen" aber das würde m.E. dann reichen. Ob für Totschlag oder Mord hängt davon von den konkreten Tatumständen ab, so wie F. sie dem Z. berichtet hat.


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gestern um 10:30
@Origines

Danke, ja Du hast Recht, nichtmal einen Unfall kann man zum aktuellen Zeitpunkt ausschließen, da Spuren eines Tötungsdelikts zur Zeit nicht existieren.


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gestern um 11:27
Zitat von LentoLento schrieb:Genau, das ist die große Frage, welche wir hier nicht beantworten können.

Wenn das mit der Behauptung der StA stimmen würde, dass das Opfer das Haus nicht lebend verlassen haben soll, dann läge ein objektiver Beweis für die Täterschaft des Schwagers vor. Aber man hat nie die wirklich entscheidende Stimme vernommen, und zwar die der Gerichte, welche keinen dringenden Tatverdacht sehen.

Demnach muss es berechtigte Zweifel an der Täterschaft geben, die eben nicht nur denktheoretischer Natur sind, Immerhin hat diesbzgl. die StA zweimal einen Versuch gewagt und ist damit zweimal gescheitert. Auch ein Versuch einer Anklageerhebung ist nicht erfolgt.

Wenn diese Interpretation der Fakten eine andere Deutung nur rein denktheoretisch zulassen, dass das Opfer das Haus nicht lebend verlassen haben soll, dann wüsste ich nicht, warum kein dringender Tatverdacht bestehen würde und warum nicht schon längst ein Strafverfahren läuft, schließlich gäbe es auch andere Indizien, die seine Täterschaft wahrscheinlicher machen. Aber man darf nicht vergessen, man erfährt über die Presse nur ein Minimum an wirklichen Fakten, aus ermittlungstaktischen Gründen wird sicher auch einiges zurückgehalten, damit Täterwissen nicht bekannt wird. So kennt man die Gepflogenheiten des Opfers nicht, die vielleicht andere Sichtweisen begründen und die damit die Sichtweise der Gerichte verständlich machen könnten.
So bleibt der Fall für uns mysteriös und man kann hundertmal auf diese Sichtweise der Staatsanwalt/Ermittler verweisen, das Gelbe vom Ei scheint sie offenbar nicht zu sein.
Vor diesem Hintergrund ist es vollkommen verständlich, dass die Angehörigen an die Unschuld des Schwagers festhalten. Wie sie es öffentlich begründen, spielt keine Rolle, da wir die Sichtweise der wirklich entscheidenden Stimme – die der Gerichte - nur im Ergebnis kennen.
super Zusammenfassung und echt guter Beitrag ,genau das versuchen hier einige Leute zu vermitteln.Florian ist auf freien Fuß , dass nun 51/2 Jahre und egal was die EM noch in der Hinterhand haben , reicht es nicht für einen 3 Haftbefehl. Darüber braucht man nicht zu spekulieren. Und nach mehreren Hausdurchsuchungen und all dem Aufwand ist nichts gravierendes gefunden worden , was den StW bemüssigt hätte einen dritten Haftbefehl zubeantragen. Und somit gilt zumindest für mich die Unschuldsvermutung. Egal wie viel Glück er angeblich gehabt haben mag. Und ich denke man macht es sich auch sehr einfach , wenn man all die Zweifel die hier im Thread geäussert wurden , meist mit dem Faktor Glück weggewischt werden. MMn


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gestern um 12:12
Zitat von Itaka1983Itaka1983 schrieb:Gegenfrage:
Wie erklärst du dir denn das er nicht angeklagt wurde und aus der u haft wieder entlassen wurde und das zweimal? Er ist frei seit fünf Jahren . Warum?
Sind denn die Ermittlungen abgeschlossen, was die Voraussetzung für die Erhebung der Anklage wäre? Sieht nicht so aus, oder?

Es braucht einen Grund, warum man jemanden in U-Haft nimmt. Das wäre z.B. der dringende Tatverdacht. Wenn der nun wegfällt, dann reicht's halt nicht für eine Fortsetzung der U-Haft und er kommt wieder frei. Am besten du schaust dir das hier verlinkte Video an, da erklärt es Sta Steltner.
Zitat von Itaka1983Itaka1983 schrieb:Richtig. Warum? Weil es so ist oder weil er seinen Schwiegersohn decken möchte ?
Eine Aussage die man überprüfen kann und die entweder widerlegt oder bestätigt werden kann.
Das stelle ich mir schwierig bis unmögich vor, diese Aussage zu überprüfen, es sei denn, du erläuterst das näher, wie man das anstellen könnte.
Zitat von LentoLento schrieb:Genau das sit die Frage, warum gibt das die Rechtslage nicht her?

Die StA behauptet, dass das Opfer das Haus nicht lebend verlassen haben soll. Hier im Thread wird dasa auch immer und immer wieder zitiert.
Auch dir darf ich das zuvor verlinkte Interview mit Sta. Steltner empfehlen, der erklärt, warum kein dringender Tatverdacht mehr besteht und deshalb die U-Haft aufgehoben wurde.


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gestern um 13:00
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Und somit gilt zumindest für mich die Unschuldsvermutung.
Wenn Du meinst, die Unschuldsvermutung erlaube es Dir, die Unschuld des F. zu vermuten, dann liegst Du nicht ganz richtig. Die Unschuldsvermutung und ein Tatverdacht schließen sich nicht aus. Im Gegenteil. So ist ein Tatverdächtiger Beschuldigter, nach Anklageerhebung Angeschuldigter. Es darf trotz Unschuldsvermutung ermittelt werden, es darf U-Haft verhängt werden, es dürfen Hausdurchsuchungen stattfinden usw. Ggf. mit richterlicher Zustimmung.

Eine endgültige Entscheidung über Schuld oder Nichtschuld trifft das Gericht. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Nicht Ermittler und nicht StA entscheiden darüber. Die sind für den Verdacht zuständig. Dementsprechend äußern sie sich. Sie begründen ihren Verdacht. Nicht die Schuld des F. Ob der Verdacht für einen hinreichenden oder dringenden Tatverdacht ausreicht, ist nicht nur eine Frage der Indizien, sondern auch eine Rechtsfrage.
Zitat von emzemz schrieb:Am besten du schaust dir das hier verlinkte Video an, da erklärt es Sta Steltner.
Wenn Du mit Unschuldsvermutung meinst, Du vermutest subjektiv seine Unschuld, so ist Dir das unbenommen. Andere hier vermuten aufgrund der Verdachtsmomente die Schuld des F. Das ist alles müßig, weil weder Du noch ich objektiv die Schuld feststellen können.

Das gelingt erst in einem Verfahren, das sich Strafprozess nennt. Und so lange ist F. Tatverdächtiger. Da der zuständige StA davon spricht, noch 9 Dienstjahre vor sich zu haben und so lange ermitteln zu wollen, wird das Verfahren so lange weiter geführt. Die Akte bleibt offen, Hinweisen wird nachgegangen, ggf. OFAs durchgeführt, Ermittler aus anderen Städten hinzugebeten, um den Fall noch einmal zu revidieren, neue Ermittlungsansätze zu finden. Und selbst wenn das Verfahren eines Tages von der StA eingestellt werden sollte - es wird sofort wieder eröffnet, sollte man z.B. R.s Skelettteile im Wald finden.


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gestern um 13:05
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Kurz und gut: Wenn ein Hund nichts findet, also nicht anschlägt, dann heißt das nicht, dass etwas nicht da ist. Es kann genauso da sein und der Hund kann es nicht riechen. Der Hundeeinsatz ist dann ein Nullum. Er beweist nichts und er widerlegt nichts. Das betrifft auch auch die fehlende Reaktion von Leichenspürhunden im Kofferraum des Twingo.
Das stimmt. Allerdings wissen wir ja nicht mal, ob Leichenspürhunde wirklich nirgendwo angeschlagen haben. Im Thread wurde das oft verworfen, mit der Begründung, dass er doch sonst schon längst angeklagt wäre. Aber im Fall der vermissten Vanessa Huber aus Unterhaching war es auch so, dass ein Leichenspürhund in der gemeinsamen Wohnung anschlug. Für die Ermittler dürfte das natürlich ein deutlicher Hinweis gewesen sein, ohne Leiche reichte es für einen Haftbefehl aber offenbar nicht aus. Die Öffentlichkeit erfuhr davon auch erst nach dem Tod des Ehemannes.

Wäre für mich eine Erklärung, warum sich die Ermittler im Fall RR so sicher sind, dass sie das Haus nicht mehr lebend verlassen hat.


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gestern um 13:17
Zitat von WintertimeWintertime schrieb:Allerdings wissen wir ja nicht mal, ob Leichenspürhunde wirklich nirgendwo angeschlagen haben. Im Thread wurde das oft verworfen, mit der Begründung, dass er doch sonst schon längst angeklagt wäre.
Ob Leichenhunde anschlagen oder nicht, ist ziemlich bedeutungslos, wenn keine Leiche gefunden wird. Als Argument für F. wird gerne das Argument vorgebracht, die Leichenhunde hätten beim Beschnüffeln des Kofferraums des Twingo nicht angeschlagen. Daraus schließen sie dann, dass im Twingo keine Leiche transportiert worden sei.

Aber es ist eben ein Nullum. Weder be- noch entlastend. Es kann trotzdem eine Leiche im Twingo transportiert worden sein. Die Hunde können evtl. nicht angeschlagen haben, weil die Leiche noch sehr "frisch" war, oder sehr gut verpackt. Oder die Hundchens hatten einen schlechten Tag, waren durch andere Gerüche irritiert, das Wetter, der Zeitablauf usw.

Ein durch Hunde festgestellter Leichengeruch im Twingo hätte keinen großen Beweiswert. Zumeist sind die Hunde Hilfsmittel, die zu weiteren, härteren, Indizien führen (lebende Menschen, Leichen, Drogen usw.). Mit dem Geruch ließe sich auch keine Anklage erheben.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 13:24
Ich denke, einige User hier treibt um, dass F. mittlerweile fast fünfeinhalb Jahre als TV geführt wird, und das wird als „lange genug“ empfunden. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Ich selbst bin anderer Ansicht, will aber gerne den Punkt mal zum Verständnis aufgreifen.

Nach dem, was wir wissen, ist die Beweiserhebung noch nicht abgeschlossen, da kann also noch etwas kommen. Ich denke, es läuft auf ein „Geduldsspiel“ hinaus, die EB werden weiter versuchen, belastende Indizien oder gar Beweise für die Täterschaft von F. zu finden. Wahrscheinlich müssen wir uns auch hier im Thread einfach in Geduld üben. Sollte aber nichts Neues an Spuren hinzukommen, werden an irgendeinem Punkt die EB wohl die Ermittlungen vorerst einstellen und der Fall wird zum Cold Case.

Allerdings ist von Seiten der EB ein Zeitraum von neun Jahren genannt worden, in dem sie weiter ermitteln wollen. Weiß nicht, ob man das wörtlich nehmen kann… Und ich weiß auch nicht, nach welchen Kriterien über den Zeitpunkt einer vorläufigen Einstellung der Ermittlungen in einem Verfahren wegen Mordes entschieden wird, möglicherweise auch nach den verfügbaren Kapazitäten.

Wie ist das allgemein mit einem Tatverdacht von EB gegen eine Person, der nicht erhärtet werden kann? Nach meinem Wissen gibt es vom Gesetz her keine zeitliche Begrenzung, wie lange die EB jemanden einer Tat verdächtigen „dürfen“. Aber wie verträgt sich das mit den Persönlichkeitsrechten? Müsste man nicht sagen, ab einem bestimmten (Zeit-)Punkt ist ein „ewig“ aufrecht erhaltener Tatverdacht eine unverhältnismäßige Schädigung des Rufes der verdächtigten Person, auch wenn mit einem Tatverdacht naturgemäß keine Tatsachenbehauptung einher geht? Wer kennt sich da aus?


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 13:31
Zitat von MariaMelusineMariaMelusine schrieb:Allerdings ist von Seiten der EB ein Zeitraum von neun Jahren genannt worden, in dem sie weiter ermitteln wollen. Weiß nicht, ob man das wörtlich nehmen kann…
Ich persönlich gebe auf diese Äusserung des Staatsanwaltes er hätte noch 9 Dienstjahre vor sich und in diesen würde in dem Fall ermittelt werden nicht allzuviel....er könnte durchaus aus irgendwelchen Gründen früher ausscheiden, eine Zuständigkeit kann gewechselt werden etc. Für mich hat diese Aussage eher einen "Beruhigungseffekt" das der Fall noch kein "Cold Case" ist


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 14:11
Beitrag von emz (Seite 6.461)
Youtube: WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca
WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca
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Folgende Beschreibung findet sich unter diesem Video, die nochmal verdeutlichen mag, wie das so mit dem Tatverdacht, dem dringendem Tatverdacht und der Untersuchungshaft abläuft.
Im Fall der vermissten 15-jährigen Rebecca aus Berlin ist der Haftbefehl gegen ihren Schwager aufgehoben worden. Grund dafür seien Zweifel eines Ermittlungsrichters am dringenden Tatverdacht des Totschlags, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Berlin mit. Der 27-Jährige wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, steht aber weiterhin unter Verdacht.

«Er ist weiterhin Beschuldigter des Verfahrens», sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der Schwager war zweimal von der Polizei festgenommen worden. Im ersten Fall am 28. Februar gab es keinen Haftbefehl. Erst im zweiten Anlauf ordnete ein Richter Anfang März Untersuchungshaft an.

An der Beweislage habe sich nichts geändert, insofern sei die Entscheidung des Richters «vertretbar», sagte Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Fakten deuteten aber weiter darauf hin, dass Rebecca das Haus des Schwagers nicht lebend verlassen habe. «Entscheidender Punkt ist: Wir haben Rebecca bislang nicht gefunden.» Die Staatsanwaltschaft habe nichts in der Hand, um den Tatverdacht zu erhärten.«Wir hoffen, dass wir die Tat zeitnah aufklären können.»

Rebecca war am 18. Februar verschwunden. Die Mordkommission geht davon aus, dass sie getötet wurde. Der Schwager galt schnell als der Hauptverdächtige, weil er an dem Vormittag laut Polizei allein mit der Jugendlichen im Haus war. Sein Auto war am Tag des Verschwindens von Rebecca und am Abend darauf auf der Autobahn zwischen Berlin und Polen registriert worden.

Der Haftbefehl wurde jetzt aufgehoben, weil die Rechtsanwältin des Schwagers eine sogenannte Haftbeschwerde einlegte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, es gehe dabei auch immer um die Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere der Tat, der Dauer der Untersuchungshaft und der Beweislage. In diesem Fall habe sich die Beweislage in den vergangenen Wochen eben nicht geändert.

Das heißt, es kamen trotz der intensiven Ermittlungen der Polizei und der Suche nach Rebeccas Leiche keine neuen Indizien oder Beweise gegen den Mann hinzu. Weil das Einsperren eines Menschen aber einen starken Eingriff in sein Grundrecht bedeute, sei das in diesem Fall angesichts der stagnierenden Ermittlungen «irgendwann nicht mehr vertretbar», so die Sprecherin.
Ich vermag nicht nachzuvollziehen, wie man überhaupt auf die Idee kommt, man könne jemanden, gegen den ein Tatverdacht besteht, über Jahre hinweg wegsperren. Und was soll das denn bringen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 14:31
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es kann trotzdem eine Leiche im Twingo transportiert worden sein. Die Hunde können evtl. nicht angeschlagen haben, weil die Leiche noch sehr "frisch" war, oder sehr gut verpackt. Oder die Hundchens hatten einen schlechten Tag, waren durch andere Gerüche irritiert, das Wetter, der Zeitablauf usw.
Was du dabei auch nicht vergessen darfst, F ist gelernter Koch. Da hat er gelernt, wie man putzt, womit man desinfiziert, also professionell und nicht wie das eine Hausfrau bzw. ein Hausmann bewerkstelligt. Die Kenntnisse hat er auf jeden Fall.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 14:38
Zitat von emzemz schrieb:Was du dabei auch nicht vergessen darfst, F ist gelernter Koch. Da hat er gelernt, wie man putzt, womit man desinfiziert, also professionell und nicht wie das eine Hausfrau bzw. ein Hausmann bewerkstelligt. Die Kenntnisse hat er auf jeden Fall.
Er ist in deinen Augen also ein "Universalgenie" ? Ich glaube schon, das die EB es hätten feststellen können wenn im Haus oder im Twingo eine "professionelle" Reinigung stattgefunden hätte. Ein Koch lernt durchaus die Hygienevorschriften, eine Ausbildung um "Tatortreiniger" findet allerdings mitnichten statt.


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gestern um 14:42
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Ich glaube schon, das die EB es hätten feststellen können wenn im Haus oder im Twingo eine "professionelle" Reinigung stattgefunden hätte.
ja natürlich hätten/haben die das festgestellt. Ist dann auch ein Anzeichen und das werden sie der Öffentlichkeit nicht auf die Nase binden...Zeit genug hatte er ja!


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gestern um 15:01
@Choron61
gebe ich dir vollkommen Recht. und dazu braucht man auch Speziakreiniger und ob er den hatte, wissen wir nicht. Und irgendwie muß ich immer schmunzeln, wenn dann ein für mich zumindest berechtigter Einwand oder Argument, immer mit Floskeln oder Glück weg gewischt wird. Und Zeit hatte F in meinen Augen auch nicht genug, wann denn? Und spätestens seiner Frau wäre es aufgefallen , wenn er auf einmal anfängt das Haus zu schrubben, wenn Rebecca verschwunden ist.
Für mich summieren sich immermehr die Einwände und Überlegungen, dass F es halt nicht war, besser gesagt, dass er es nie so getan haben kann , wie hier vermutet wird.
Und ich fände es echt gut, wenn sich die OFA der Sache mal annehmen würde und eine Analyse stellen würde. Und wenn frische Beamte sich mit frischen Augen, den Fall ansehen würden? Und das ohne gegen die EM oder StW zu nöhlen oder ihnen was zu unterstellen. Vielleicht haben neue Leute auch neuen Ideen und einen anderen Blick und es käme , egal in welcher Rictung auch immer, was neues dabei raus.
Denn Fakt ist, das trotz intensiver Suche und Ermittlungen und allem , nichts dazu gekommen ist, was dazu geführt hat das F einsitzt oder sogar ein Prozess geführt werden kann. Die Situation ist seit jetzt über 5Jahren die gleiche. Da kann man ganz bestimmt Zweifel an der Arbeitshypothese haben.Und das hat dann nichts mehr mit Glück zutun. MMn


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