Pusteblume82 schrieb:Naja- aber R war 15. Glaubst du da echt, dass man da so rational handelt- was man mitnimmt und was nicht?
Kommt darauf an. Also um welche Sachen es sich genau gehandelt hätte - wenn.
Pusteblume82 schrieb:Wie ist das eigentlich, wenn der Fall ausermittelt ist- muss dann eine Entscheidung getroffen werden, ob es einen Indizienprozess gibt- oder werden die Akten dann einfach geschlossen und F wäre den Stempel TV los?
Sollte es bei Abschluss bspw. mal 50/50 hinsichtlich einer Verurteilungswahrscheinlichkeit stehen, wäre die StA verpflichtet im Zweifel vom Härteren auszugehen und müsste auch dann Anklage erheben, weil eine endgültige Entscheidung nur ein Gericht fällen dürfte. Da würde dann der Grundsatz In dubio pro duriore greifen.
Wäre bei Abschluss hinreichender Tatverdacht gegeben und zwar mit einer höheren Verurteilungswahrscheinlichkeit, wäre die StA natürlich erst recht verpflichtet Anklage zu erheben.
Gilt das Ermittlungsverfahren also irgendwann mal als abgeschlossen und könnte dann hinreichender Tatverdacht begründet werden, müsste Anklage erhoben werden.
Liegt bei Abschluss kein hinreichender Tatverdacht vor, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt - kann aber je nachdem auch jederzeit aufgrund neuer F belastender Ermittlungsergebnisse wieder gegen ihn eröffnet werden. Da herrscht kein Verbrauch.