watnu schrieb:Die Forenregeln kennst du aber schon, oder?
Klar:
Allmystery-Wiki: Kriminalfälle - Die RegelnSollte man immer wieder mal einsehen, wenn man sich nicht sicher ist. Belehrungen über Umgangsformen gerade von Dir verbitte ich mir jedoch. Und Deiner moralisch-ethisch geprägten Auffassung von Unschuldsvermutung und Verdachtsberichterstattung kann ich nicht folgen, da sie rein subjektiv und offenbar auch fallopportun ist (siehe unten). Ich halte mich da eher an die etablierten juristischen Maßstäbe.
watnu schrieb:Verletzende Äußerungen über traumatisierte Privatersonen haben mit verbotener Kritik an Staatsorganen genau nichts zu tun.
Den Satz verstehe ich nicht. Aber:
Verletzende Äußerungen über traumatisierte Privatpersonen verbieten sich. Konsens. Wenn sich aber die Privatpersonen in der Öffentlichkeit äußern oder Zeugenaussagen machen, dann ist eine sachliche (!) Bewertung und Beurteilung selbstverständlich erlaubt. Die Forenregeln sind aber auch eindeutig: Die Äußerung eines Verdachts, also die Bezichtigung einer Teilnahme oder vorsätzlichen Lüge bzw. einer sonstigen Straftat sind nicht zulässig - so lange nicht die Behörden sich hierzu nicht geäußert haben. Zulässig ist das nur bei F.
Selbstverständlich zulässig ist eine Meinung wie:
Der zitierte Beitrag von Honigbrot wurde gelöscht. Begründung: Unterlasse die Vorwürfe gegen die Familie.
Und selbstverständlich zulässig ist auch: "Für mich ist F. an der Tötung R.s beteiligt gewesen."
rhapsody3004 schrieb:Aufgrund der Gesamtumstände werte aber zumindest ich für mich die fehlende Decke + eventuell auch gefundene Fasern im Kofferraum zulasten... du weißt schon.
Genau. Ich wollte Dir nicht widersprechen oder belehren, habe das für die aufgedröselt, die meinen, es könne nur
eine Variante geben.
quaerere1 schrieb:Aber mir ist kein Fall bekannt wo 51/2Jahre [sic!] nichts weiteres kommt.
Es ist ja nicht so, dass nichts kommt. Eher kommt Stückchen für Stückchen dazu, die aber alle nicht geeignet sind die Hürden eines hinreichenden oder dringenden Tatverdachts zu überwinden. Soweit wir wissen. Die Berichterstattung meint, die Polizei würde selbst bei einem dringenden Tatverdacht nur dann eine erneute U-Haft anstreben, wenn sie F. nicht wieder nach einiger Zeit laufen lassen müssten. Die handeln also erst, wenn sie sich ziemlich sicher sind, dass das Beweismaterial jetzt sicher ausreicht.
Und Fälle, in denen erst nach 10 oder 20 Jahren ein Tatverdächtiger angeklagt wird, die sind nicht selten. Ein Blick in die Krimirubrik zeigt Dir, wie alt manche Fälle sind. Da geht es zurück in die 70er, 80er und 90er. Und an denen wird immer noch gearbeitet. Sei es, dass es neue Untersuchungsmethoden gibt, sei es Kommissar Zufall, sei es, dass ein "cold case" einer Revision unterzogen wird und man in den Unterlagen den "Missing Link" findet, der bis dahin nicht gesehen wurde oder werden konnte.
Hier liegt der Verdacht eines Mordes vor. Mord verjährt nicht. Und wenn die Polizei ordentlich arbeitet, dann wird so ein Fall nie zu den Akten gelegt, sondern immer wieder mal hervorgeholt. Der zuständige StA hat ausdrücklich gesagt, dass er noch 9 Dienstjahre habe. Und diese 9 Jahre werde er weiter nach Rebecca suchen.