Origines schrieb:Du schwankst da immer ein bisschen, könnte das sein? Meine von Dir auch schon andere Einschätzungen gelesen zu haben?
Dann verwechselt du mich. Wovon ich weiterhin fest ausgehe, dass die EB sehr überzeugt von ihrer Annahme sind und daran sich nichts geändert hat - diese aber noch nicht anklagefest und gerichtsfest ist.
An meiner Einschätzung, dass es bislang nicht reichen könnte, um hinreichenden Tatverdacht bergründen können, daran hat sich nichts geändert, weil ich mir wie gesagt vorstellen kann, dass sie bereits bei ihrer Anklageschrift und dann auch Zulassung Probleme bekommen könnten, was erfahrene Staatsanwälte (die sowieso) und bereits Referendariaten gut abschätzen könnten.
Ich hingegen kann es nicht abschätzen, wie auch ohne Akteneinsicht, allerdings mir trotzdem vorstellen. Das liegt natürlich auch bestimmten Aussagen der EB bzw. auch in den Fall R involvieren Staatsanwälten. Konkret bzw. zur Spurenlage im Haus und das Fehlen von konkreten Hinweisen auf eine Gewalttat.
Origines schrieb:nd kehre dann doch wieder ins Lager derer zurück, die sagen: "Es reicht (noch) nicht."
Da gehe ich ja mit.
Aber, um auch nur mal eines Tages vom Ausschlussprinzip Gebrauch machen zu können:
Ich schrieb beim Ausschlussprinzip auch immer, dass dem schon noch einiges vorausgehen müsste, an vorhandenen Ermittlungsergebnissen vorliegen müsste, um dann überhaupt erst rechtssicher bzw. gerichtsfest das Ausschlussprinzip anwenden zu können, wenn man es so ausdrücken kann.
Das bezieht sich sowohl auf den Sachverhalt die vermisste Person ist tot, kann nur tot sein und im Hause zu Tode gekommen als dann natürlich auch auf die Verantwortlichkeit einer Person (F in diesem Fall).
Und würden bereits beim ersten Sachverhalt Zweifel aufkommen, würde logischerweise auch Zweites zusammenbrechen bzw. bräuchte man dann über die Verantwortlichkeit einer Person auch erst mal gar nicht weiter nachzudenken.