rhapsody3004 schrieb:IT-Forensische Auswertungen (vielleicht auch in Bezug auf die letzte WhatsApp der Mutter und worüber, wo die Nachricht zugestellt werden konnte) werden sie sicherlich einige haben und die es bereits höchstunwahrscheinlich machen könnten, dass R noch selbstständig das Haus verlassen haben kann.
Nö, dazu müsste der Router sehr wahrscheinlich einen weiteren Verbindungsversuch des Smartphones später geloggt haben. Das wäre daher sogar recht unwahrscheinlich.
rhapsody3004 schrieb:Zumal sich ihr Handy ja auch nirgends mehr außerhalb irgendwo eingeloggt haben soll.
Wie kann man das nachweisen? Das ist unmöglich. Nur die bekannten Router, also die dem Verdächtigen zugänglich waren, werden die Ermittler gecheckt haben. Alles andere ist zur aktuellen Zeit unmöglich.
Das sind alles nur reine Spekulationen, um die Aussage der StA unbedingt als wahr anzusehen. Meine Bewertung fußt auf den bekannten Informationen. Außerdem steht sie im Einklang mit der Ablehnung der U-Haft von 2 Richtern und auch auf dem Verzicht der StA den Rechtsweg weiterzugehen. Wie gesagt, 2 Richtern ist der StA nicht gefolgt, das muss ein Grund haben. Wenn die StA es wirklich geschafft hätte, den Richtern von dem Bild zu überzeugen, dass das Opfer nicht lebend das Haus verlassen hat, dann gäbe es mit sehr hoher Sicherheit keine Zweifel mehr an dem dringenden Tatverdacht. Die Erklärungsversuch ähnl. Pistorius sind alles weltfremde Spekulationen, um mit Gewalt die Sichtweise der STA noch zu erklären. Selbst die StA hat das nicht auf irgendeiner Weise versucht zu klären. Dass die Entscheidung der Richter „vertretbar“ wäre, ist reines Geschwafel ohne wirkliche Information.
Das ist eine sehr schwere Anschuldigung dem Verdächtigen gegenüber (eine andere Person war wohl nicht im Haus). Aus meiner Sicht wäre diese sehr starke Anschuldigung nicht nötig gewesen und widerspricht der Unschuldsvermutung. Das bestärkt bei MIR weiter den Eindruck, dass sie sich verrannt haben könnte. Man kommt eben immer in Erklärungsnot, wenn man sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.
UND zwei Richter lehnen die U-Haft ab, dann ist es verlorene Zeit, deren Bild noch weiter zu stützen.
Nein, wenn die StA nicht mit klareren Hinweisen rüberkommen (fehlende Sichtungen und "vertretbar sind das nicht") kann das eigentlich niemanden überzeugen.
Es wird dann nur noch zu einer reinen Glaubensfrage darüber, ob man der StA unter diesen Umständen noch glaubt oder nicht.
rhapsody3004 schrieb:Bedeutet so viel wie unter Betrachtung gewisser Umstände doch auffällig und damit verdächtig.
Und keine konkreten Hinweise auf eine Gewalttat im Haus schließt eine solche nun mal auch nicht aus.
Es geht hier nicht darum dei Unschuld zu beweisen, die Schuld muss bewiesen werden.