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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

03.10.2024 um 00:57
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Sollte mir ein Mandant nachvollziehbare und vor allem nachweisbare Angaben zu bestimmten Sachverhalten machen, dann habe ich kein Problem damit, wenn er sich dazu auch einlassen will. Nur, der Grund, warum das Schweigen Konsens ist, liegt daran, dass die allermeisten Beschuldigten soetwas nicht haben. Und nur weil ein Beschuldigter schöne blaue Augen hat und treuherzig schauen kann, wird kaum ein Ermittler, Staatsanwalt oder Richter ihm glauben. Man darf nicht vergessen: wenn es zum Punkt kommt, schweigen oder nicht, ist er bereits mindestens Beschuldigter, und dahin kommen die Ermittler nicht ohne Grund. Seine Aussagen werden also in der Regel nicht unbedingt als absolute Wahrheit aufgefasst werden
Genau das! Florian kann keine nachweisbaren Angaben machen! Daher schweigt er auch m.M.n.


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03.10.2024 um 01:13
Zitat von YariYari schrieb:Genau das! Florian kann keine nachweisbaren Angaben machen! Daher schweigt er auch m.M.n
Oder die Dinge, die er nachweisbar angeben könnte, sind nicht hilfreich, also nicht entlastend. Oder... oder... oder.

Man kann alles oder nichts in sein Schweigen hineininterpretieren, aber das ist absolut nicht hilfreich. Daher ist es besser gar nichts da hineinzuinterpretieren.


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Wo ist Rebecca Reusch?

03.10.2024 um 01:49
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Oder halt auch nicht mehr dazu gekommen sein könnte das Haus zu verlassen, weil nach dem Snap etwas im Haus passiert sein könnte. Das, was auch immer, könnte auch erst im Zeitraum zwischen ca. 7:48 Uhr - 8:30 Uhr passiert sein und was dann als Folge die Bauhüttenwegfahrt ausgelöst haben könnte. Unter der Voraussetzung, dass die Zeitangabe 8:36 Uhr hinkommt.
Ja, natürlich ist das theoretisch möglich, niemand bestreitet diese Möglichkeit. Aber allein dieser Snap ist schon laut Freundin zu einer ungewöhnlichen Zeit erfolgt und wird auch durch die WLAN-Verbindung bestätigt. Warum? Das wirft einfach Fragen auf, die man nicht auf einen Satz reduzieren kann, "zu diesem Zeitpunkt war das Opfer noch am leben", so wie es @Blaubeeren vor ein paar Beiträgen erwähnt hat, das es so von der StA so gesehen wurde. Möglicherweise hatte diese m.E. enorme Vereinfachung einfach die Richter nicht überzeugt. Es wird schlicht und einfach ignoriert, dass das Opfer sich laut Freundin wahrscheinlich fertig zum Gehen war und das auch ungewöhnlich früh. Vor einem solchen Hintergrund müsste es nicht einfach nur fehlende Zeugen geben, die das Opfer später nicht gesehen haben, das wäre definitiv zu dünn, zumal es keinerlei forensische Spuren gab.

Ich denke, man kann die Zweifel der Richter an dem dringenden Tatverdacht schon recht gut nachvollziehen.


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03.10.2024 um 02:34
Zitat von LentoLento schrieb:... zumal es keinerlei forensische Spuren gab.
Wörtlich bezeichnet Sta Glage die Spurenlage als "relativ unauffällig", wie schon mehrfach erwähnt.


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03.10.2024 um 02:57
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Oder die Dinge, die er nachweisbar angeben könnte, sind nicht hilfreich, also nicht entlastend.
Im ungünstigsten Fall würde das den Behörden sogar noch anderes Futter in strafrechtlicher Hinsicht liefern und hätte dann nicht mal das Gewicht ihn vom anderen Tatvorwurf des Totschlags zu entlasten. Würde sich damit also im ungünstigsten Fall unnötig zwei Probleme schaffen, wenn man es so sagen will.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Daher ist es besser gar nichts da hineinzuinterpretieren.
Bleibt noch sein Zeugenverhalten, was für mich höchst verdächtig ist. Kann ich leider nicht beschönigen oder gar ausblenden.

Selbstverständlich ist das Zeugenverhalten auch anders erklärbar und muss in keinem Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden gestanden haben. Aber auch das Zeugenverhalten sollte man nicht nur einzeln/isoliert betrachten.
Zitat von LentoLento schrieb:Es wird schlicht und einfach ignoriert, dass das Opfer sich laut Freundin wahrscheinlich fertig zum Gehen war und das auch ungewöhnlich früh.
Die EB werden das mit Sicherheit nicht ignoriert haben.

Werden nur dann leider aufgrund weiterer Indizien sowie dem Fehlen weiterer Hinweise darauf, dass sie das Haus auch noch selbstständig verlassen haben könnte, zu einer anderen Schlussfolgerung wie eben der offiziellen Schlussfolgerung gelangt sein, weil sie halt auch nicht unnötig spekulieren, sondern sich nur nur an die Fakten halten und worauf diese übereinandergelegt hinweisen.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, man kann die Zweifel der Richter an dem dringenden Tatverdacht schon recht gut nachvollziehen.
Am Anfang kann er dennoch gut begründet und damit gerechtfertigt gewesen sein und erst zu einem späteren Zeitpunkt konnte man dann vielleicht nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht ausgehen, weil weitere Ermittlungsergebnisse ausgeblieben sind und das bis dahin nur Vorliegende keinen weiteren dringenden Tatverdacht aus Sicht der Richter hätte begründen können.


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03.10.2024 um 03:14
Zitat von LentoLento schrieb:Vor einem solchen Hintergrund müsste es nicht einfach nur fehlende Zeugen geben, die das Opfer später nicht gesehen haben, das wäre definitiv zu dünn, zumal es keinerlei forensische Spuren gab.
IT-Forensische Auswertungen (vielleicht auch in Bezug auf die letzte WhatsApp der Mutter und worüber, wo die Nachricht zugestellt werden konnte) werden sie sicherlich einige haben und die es bereits höchstunwahrscheinlich machen könnten, dass R noch selbstständig das Haus verlassen haben kann.

Zumal sich ihr Handy ja auch nirgends mehr außerhalb irgendwo eingeloggt haben soll.

Vielleicht, nur vielleicht, liegen den EB auch weiteres Videomaterial vor, privates als auch bspw. von Verkehrsbetrieben und darauf könnte nirgends eine Rebecca zu sehen gewesen sein.
Selbst bei den Verkehrsbetrieben wäre ich mir nicht sooo sicher, dass sie sich auch wirklich immer streng an gesetzliche Löschfristen halten.
Zitat von emzemz schrieb:Wörtlich bezeichnet Sta Glage die Spurenlage als "relativ unauffällig", wie schon mehrfach erwähnt.
Bedeutet so viel wie unter Betrachtung gewisser Umstände doch auffällig und damit verdächtig.

Und keine konkreten Hinweise auf eine Gewalttat im Haus schließt eine solche nun mal auch nicht aus.


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03.10.2024 um 08:27
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:IT-Forensische Auswertungen (vielleicht auch in Bezug auf die letzte WhatsApp der Mutter und worüber, wo die Nachricht zugestellt werden konnte) werden sie sicherlich einige haben und die es bereits höchstunwahrscheinlich machen könnten, dass R noch selbstständig das Haus verlassen haben kann.
Nö, dazu müsste der Router sehr wahrscheinlich einen weiteren Verbindungsversuch des Smartphones später geloggt haben. Das wäre daher sogar recht unwahrscheinlich.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Zumal sich ihr Handy ja auch nirgends mehr außerhalb irgendwo eingeloggt haben soll.
Wie kann man das nachweisen? Das ist unmöglich. Nur die bekannten Router, also die dem Verdächtigen zugänglich waren, werden die Ermittler gecheckt haben. Alles andere ist zur aktuellen Zeit unmöglich.


Das sind alles nur reine Spekulationen, um die Aussage der StA unbedingt als wahr anzusehen. Meine Bewertung fußt auf den bekannten Informationen. Außerdem steht sie im Einklang mit der Ablehnung der U-Haft von 2 Richtern und auch auf dem Verzicht der StA den Rechtsweg weiterzugehen. Wie gesagt, 2 Richtern ist der StA nicht gefolgt, das muss ein Grund haben. Wenn die StA es wirklich geschafft hätte, den Richtern von dem Bild zu überzeugen, dass das Opfer nicht lebend das Haus verlassen hat, dann gäbe es mit sehr hoher Sicherheit keine Zweifel mehr an dem dringenden Tatverdacht. Die Erklärungsversuch ähnl. Pistorius sind alles weltfremde Spekulationen, um mit Gewalt die Sichtweise der STA noch zu erklären. Selbst die StA hat das nicht auf irgendeiner Weise versucht zu klären. Dass die Entscheidung der Richter „vertretbar“ wäre, ist reines Geschwafel ohne wirkliche Information.

Das ist eine sehr schwere Anschuldigung dem Verdächtigen gegenüber (eine andere Person war wohl nicht im Haus). Aus meiner Sicht wäre diese sehr starke Anschuldigung nicht nötig gewesen und widerspricht der Unschuldsvermutung. Das bestärkt bei MIR weiter den Eindruck, dass sie sich verrannt haben könnte. Man kommt eben immer in Erklärungsnot, wenn man sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.

UND zwei Richter lehnen die U-Haft ab, dann ist es verlorene Zeit, deren Bild noch weiter zu stützen.

Nein, wenn die StA nicht mit klareren Hinweisen rüberkommen (fehlende Sichtungen und "vertretbar sind das nicht") kann das eigentlich niemanden überzeugen.

Es wird dann nur noch zu einer reinen Glaubensfrage darüber, ob man der StA unter diesen Umständen noch glaubt oder nicht.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bedeutet so viel wie unter Betrachtung gewisser Umstände doch auffällig und damit verdächtig.

Und keine konkreten Hinweise auf eine Gewalttat im Haus schließt eine solche nun mal auch nicht aus.
Es geht hier nicht darum dei Unschuld zu beweisen, die Schuld muss bewiesen werden.


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03.10.2024 um 08:40
Zitat von LentoLento schrieb:Nö, dazu müsste der Router sehr wahrscheinlich einen weiteren Verbindungsversuch des Smartphones später geloggt haben. Das wäre daher sogar recht unwahrscheinlich.
Das letztmalige einloggen in das WLAN von F ist (uns) bekannt, das Ausloggen nicht, die EB werden es wissen.
Zitat von LentoLento schrieb:Wie kann man das nachweisen? Das ist unmöglich
Ich kann mir diese Aussage nur verplausibilisieren als das die EB von mehreren Nachrichten wissen die an R geschickt worden (Freunde, Familie, Whatever) und man zusammensetzen kann, das keine davon außerhalb der Einloggzeit im WLAN von F zugestellt wurde.


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03.10.2024 um 09:08
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das letztmalige einloggen in das WLAN von F ist (uns) bekannt, das Ausloggen nicht, die EB werden es wissen.
Sicher? Ich verstehe es so, dass das Ausloggen gar nicht vom Router protokolliert wird. Und dann wüßte es doch auch die Familie, die den Router mit Hilfe von RTL überprüfen ließ, die ganze Diskussion um die Häkchen wäre obsolet. Das wäre dann auch ganz sicher berichtet worden und die EB würden nicht ausschließlich vom Einloggen sprechen.


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03.10.2024 um 09:20
@sooma
Ja, für mich ist es sehr schwer vorstellbar das ein Router das Ausloggen nicht protokolliert, das Einloggen jedoch schon.
Das die EB nur den Zeitpunkt des letzten Einloggens bekannt geben, deutet für mich darauf hin, daß sie den Zeitpunkt des letzten Ausloggens als Täterwissen bewerten und nicht bekannt geben.
Auf die Kenntnisse eines von der Familie herbeigezogen Freundes gebe ich erstmal nix. Wenn das wirklich was so hartes dabei gewesen wäre, hätte die Familie in den ersten gesprächigen Tagen etwas erwähnt um den EB zu widersprechen.


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03.10.2024 um 09:38
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ja, für mich ist es sehr schwer vorstellbar das ein Router das Ausloggen nicht protokolliert, das Einloggen jedoch schon.
Wa Du Dir nicht vorstellen kannst, kann durchaus zutreffend sein. Nehmen wir mal an, es wäre unbekannt, wann sich das Smartphone ausgeloggt hat, interessant ist es ünberhaupt, dass es sich morgens erst eingeloggt haben soll, denn normalerweise ist man meist mit dem WLAN verbunden. Das könnte sogar auf einen geringen Akkustand hindeuten, wo dann Stromsparfunktionen aktiviert werden. Und das macht dann die Bewertung der Logs noch schwieriger.

Wie gesagt, der Thread ist hier mittlerweile zur Glaubensfrage geworden.


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03.10.2024 um 09:47
Zitat von LentoLento schrieb:Wa Du Dir nicht vorstellen kannst, kann durchaus zutreffend sein
Kann sein, mir persönlich ist aber kein Router bekannt der das Einloggen protokolliert, aber das Ausloggen nicht.
Im Grunde gibt es da zwischen der Mutter und den EB auch keinen Widerspruch, sie geht halt wie viele davon aus das "das letzten Mal eingeloggt" bedeutet das damit Ausloggen gemeint ist.
Ich gehe jedoch davon aus, daß die EB das technische Wording ihrer IT-Forensiker übernehmen die Ihnen die Sachverhalte technisch detailliert erklären und damit ist ein letztes Einloggen gemeint, in der Öffentlichkeit ohne Erwähnung des letzten Ausloggens.


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03.10.2024 um 09:51
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ja, für mich ist es sehr schwer vorstellbar das ein Router das Ausloggen nicht protokolliert, das Einloggen jedoch schon.
Konnte ja anscheinend auch von einigen Usern nachgestellt werden, kann ich mir durchaus vorstellen. Bin da aber alles andere als Fachmann. Raketenwissenschaft ist es aber nicht, deshalb will ich dem Bekannten nicht unterstellen, dass der nicht in der Lage war, das auszulesen:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Auf die Kenntnisse eines von der Familie herbeigezogen Freundes gebe ich erstmal nix.
Hier klingt "herbeigezogen" für mich wie "dahergelaufen". ;)

Etwas Gegenteiliges kam allerdings nicht von den EB, auch sonst keine Angaben, nachdem sie dann eine Woche später auch den Router auslasen. So, wie es sich darstellt, wurde weder etwas gelöscht noch verändert noch falsch behauptet von der Familie. Ich befürchte, mehr haben die EB da auch nicht.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wenn das wirklich was so hartes dabei gewesen wäre, hätte die Familie in den ersten gesprächigen Tagen etwas erwähnt um den EB zu widersprechen.
Nicht, um in erster Linie den EB zu widersprechen (die haben den Router ja auch erst später geprüft), auch, um diese Infos mit der Öffentlichkeit zu teilen. Zu der Zeit gab es organisierte Suchen, Flugblätter etc. Widersprochen hat Frau Reusch ja z. B. den Erklärungen zu den Häkchen.


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03.10.2024 um 10:01
Zitat von soomasooma schrieb:Etwas Gegenteiliges kam allerdings nicht von den EB, auch sonst keine Angaben, nachdem sie dann eine Woche später auch den Router auslasen.
warum sollten sie das auch öffentlich machen. Daraus kann man doch nicht ablesen, dass die Angaben der Journaille dann stimmen; selbst, wenn die Ermittler sie nicht dementieren.
Für mich sind keinerlei Zeiten, die lediglich durch die Presse bekannt wurden, valide...


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03.10.2024 um 10:04
Zitat von soomasooma schrieb:Konnte ja anscheinend auch von einigen Usern nachgestellt werden, kann ich mir durchaus vorstellen. Bin da aber alles andere als Fachmann. Raketenwissenschaft ist es aber nicht, deshalb will ich dem Bekannten nicht unterstellen, dass der nicht in der Lage war, das auszulesen:
In die Gui gucken kann jeder und was dort angezeigt wird ist nur die halbe Wahrheit.
Aber in jedem Router wird angezeigt, ob ein bekanntes Netzwerkgerät online oder offline ist. Das kann jeder sehen. Der Router kann diese Info bereitstellen weil er sich gemerkt hat, daß das Gerät offline gegangen ist. Solche Informationen werden in Logs geschrieben, tief im System sag ich mal, und jeder solcher Einträge hat einen Timestamp in der Logdatei (sonst wüsste der Router garnicht welche Information er darstellen soll, also welcher Status der letzte ist) aber nicht jeder Spezi kommt da ran.
Hexenwerk ist es kein, geht aber über technikaffin hinaus.
Mann muss einen FullDump (Abzug) des Speichers machen und den extern analysieren.


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03.10.2024 um 10:05
Zitat von soomasooma schrieb:Widersprochen hat Frau Reusch ja z. B. den Erklärungen zu den Häkchen.
Nur gibt es keine Erklärung zu den Häkchen seitens der EB... Was es gibt: das große Missverständnis im Wording "hat sich letztmalig eingeloggt"... Zu solchen Äußerungen (Missverstehen) haben sich die EB jedoch nie geäußert.


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03.10.2024 um 10:06
Zitat von LentoLento schrieb:Aber allein dieser Snap ist schon laut Freundin zu einer ungewöhnlichen Zeit erfolgt und wird auch durch die WLAN-Verbindung bestätigt. Warum? Das wirft einfach Fragen auf, die man nicht auf einen Satz reduzieren kann, "zu diesem Zeitpunkt war das Opfer noch am leben", so wie es @Blaubeeren vor ein paar Beiträgen erwähnt hat, das es so von der StA so gesehen wurde. Möglicherweise hatte diese m.E. enorme Vereinfachung einfach die Richter nicht überzeugt. Es wird schlicht und einfach ignoriert, dass das Opfer sich laut Freundin wahrscheinlich fertig zum Gehen war und das auch ungewöhnlich früh. Vor einem solchen Hintergrund müsste es nicht einfach nur fehlende Zeugen geben, die das Opfer später nicht gesehen haben, das wäre definitiv zu dünn, zumal es keinerlei forensische Spuren gab.

Ich denke, man kann die Zweifel der Richter an dem dringenden Tatverdacht schon recht gut nachvollziehen.
Wenn dem so war, waren beide zur gleichen Zeit wach und alleine im Haus. Punkt. Dann könnte etwas passiert sein. Ich glaube nicht daran, dass sie das Haus lebend verlassen hat und denke, das sich die EBs niemals so weit aus dem Fenster hängen würden mit der Aussage, dass sie es nicht mehr lebend verlassen hat, wenn sie da nicht nachweisbare Fakten hätten, die aber immer noch nicht ausreichend zu sein scheinen um den 100% Beweis zu liefern . Den gibt es wahrscheinlich nur mit Leiche.


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03.10.2024 um 11:41
Zitat von MairaMaira schrieb:Da stets betont wurde bis wann R im häuslichen Wlan eingeloggt war
Es wurde nie bekannt gegeben bis wann sie eingeloggt war!

Es wurde lediglich von den Eltern gesagt, wann ihr Smartphone das letzte mal im WLAN aktiv war bzw. darauf zugegriffen hat.

Das Ausloggen kann zu einem späteren Zeitpunkt automatisch oder aktiv erfolgt sein.


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03.10.2024 um 11:50
Zitat von LentoLento schrieb:Wa Du Dir nicht vorstellen kannst, kann durchaus zutreffend sein. Nehmen wir mal an, es wäre unbekannt, wann sich das Smartphone ausgeloggt hat, interessant ist es ünberhaupt, dass es sich morgens erst eingeloggt haben soll, denn normalerweise ist man meist mit dem WLAN verbunden. Das könnte sogar auf einen geringen Akkustand hindeuten, wo dann Stromsparfunktionen aktiviert werden. Und das macht dann die Bewertung der Logs noch schwieriger.
Entweder ist das Logging aktiviert oder abgeschaltet. Da die Familie jemanden zum Auslesen des Routerlogs geholt hat, gehe ich mal davon aus, dass sich niemand in der Familie mit der Technik befasst hat - folglich wird der Router wohl die Standardeinstellungen haben.

Wenn also der Zugriff geloggt wurde, dann wird ebenfalls ein Eintrag geschrieben, wenn ein Gerät das WLAN verlässt. Und in der Regel ist in diesem Eintrag erkennbar, ob der Zugriff wegen Verbindungsverlust abgebrochen ist, das Gerät ausgeschaltet wurde oder bspw. das WLAN eine Störung hatte.

Die EB wissen wann das Handy das letzte mal im WLAN aktiv war. Wir nicht.
Und diese Info ist mit Sicherheit absolut relevant.


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03.10.2024 um 11:57
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Wenn also der Zugriff geloggt wurde, dann wird ebenfalls ein Eintrag geschrieben, wenn ein Gerät das WLAN verlässt. Und in der Regel ist in diesem Eintrag erkennbar, ob der Zugriff wegen Verbindungsverlust abgebrochen ist, das Gerät ausgeschaltet wurde oder bspw. das WLAN eine Störung hatte.

Die EB wissen wann das Handy das letzte mal im WLAN aktiv war. Wir nicht.
Und diese Info ist mit Sicherheit absolut relevant.
Amen, volle Zustimmung.
(wobei ein Logging definitiv stattfindet, sonst könnte der Router keine inaktiven Geräte Listen und solch ein Verhalten kenne ich von den mir bekannten Routern nicht, Telekom, Fritten, TP-Link).


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