watnu schrieb:»Unerträglich« seien aber auch die im Prozess ans Licht gekommenen Versäumnisse der Ermittlungsbehörden
Ja, zum Glück gibt es Gerichte, die die Ermittlungen in jeder Hinsicht prüfen. Der Strafprozess ist das einzige öffentliche Verfahren, um die Ermittlungsarbeit zu überprüfen. Das ist gut so.
Nun haben wir auf der einen Seite eine öffentliche Erklärung, wonach sich die Ermittlungsbehörden sicher sind, dass R. das Haus nicht lebend verlassen hat. Und auf der anderen Seite die allgemeine Erkenntnis, dass Ermittlungsbehörden Fehler machen.
Was folgt daraus? Es gibt die theoretische Möglichkeit, dass im Fall R. Fehler gemacht worden sind. Es gibt dafür keinen benennbaren tatsächlichen Anhaltspunkt. Solche denkbaren Zweifel können immer in jedem Fall angeführt werden. Sie sind deshalb im konkreten Fall unbeachtlich.
Pusteblume82 schrieb:Wie passt die denn zum gesicherten Tötungsdelikt im Haus?
Von der gesicherten Überzeugung, dass es ein Tötungsdelikt gegeben hat, weiß ich nichts. Sondern nur darum, dass R. im Haus zu Tode gekommen ist. Und sie mit F. alleine im Haus war. Weil man wohl nicht weiß - oder es nicht beweisen kann - WIE das vor sich gegangen ist, ist F. noch nicht angeklagt worden.
Juretta schrieb:Das ist doch reine Spekulation und in meinen Augen totaler Blödsinn.
Du warst ja nicht gemeint. Das ist Spekulation, weil ich die "gläubige" Person nicht genauer kenne. Aber ich kenne ihre Einstellung.
Aber es ist kein Blödsinn, sondern die Schlussfolgerung aus der Ignoranz gegenüber den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden. Warum sollten nicht Gerichte falsch liegen? Hier in der Rubrik gibt es einige Urteile, die (zu Recht oder zu Unrecht) angezweifelt werden.