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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

31.10.2024 um 01:17
Zitat von FellhaseFellhase schrieb:Wenn noch eine andere Person im Haus gewesen wäre, müsste es doch eigentlich der TV wissen.
Müsste, du sagst es! Aber zwangsläufig?
Und der TV schweigt.
Müsste, hätte...Fahrradkette..

F. bleibt TV, mehr wissen wir nicht.


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Wo ist Rebecca Reusch?

31.10.2024 um 01:25
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Oder vorher?
Na vor 7 Uhr ist ja klar, dass nicht nur F R hätte sehen können.

Für nach 7 Uhr liegen uns aber keine Hinweise vor, dass noch jemand anderes als F R gesehen haben könnte und seine Ehefrau kann man nach 7 Uhr komplett ausschließen.


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31.10.2024 um 01:25
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Müsste, du sagst es! Aber zwangsläufig?
Das wäre mMn eine logische Schlußfolgerung.
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Und der TV schweigt.
Eben.
Davor hat er gelogen und konnte Widersprüche nicht aufklären.


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31.10.2024 um 01:54
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Muss ich jetzt noch den Wortlaut zitieren?
Dann übernehme ich das und zitiere Vater Reusch wörtlich:
im Sinne hat die Polizei ja Recht gehabt, dass er ja im Haus war und er ja eigentlich sie als Letztes hätte sehen können - es war aber nicht so.



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Wo ist Rebecca Reusch?

31.10.2024 um 02:03
Mit seinen Worten "Das war aber nicht so" (in dem Video) muss der Vater nicht unbedingt gemeint haben, dass ausser F. und R. noch jemand im Haus gewesen sei.
Ich vermute vielmehr, er bezieht sich damit auf die Aussage von F., dass er R. nicht gesehen hat. Er hätte sie sehen können, es war aber nicht so, dass er sie gesehen hat.
Als Letzter kann sie - wenn die Familie glaubt, R. hätte das Haus verlassen - von einer Person (Entführer? Täter?) ausserhalb des Hauses gesehen worden sein.
Ich denke, der Vater hat seine Bemerkung irgendwie in diesem Sinn gemeint und eine Bezugnahme auf Anwesenheit einer oder mehrerer anderer Personen wird da jetzt nur hinein interpretiert, aber ich kann mich natürlich irren.


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31.10.2024 um 03:59
Zitat von lemysterelemystere schrieb:aber ich kann mich natürlich irren.
Nein, ich glaube nicht, dass du dich irrst. So und nicht anders sollte man die Aussage von Vater Reusch verstehen. Allerdings fürchte ich, dass Vater Reusch sich irrt.


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31.10.2024 um 07:59
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Ich denke, der Vater hat seine Bemerkung irgendwie in diesem Sinn gemeint und eine Bezugnahme auf Anwesenheit einer oder mehrerer anderer Personen wird da jetzt nur hinein interpretiert, aber ich kann mich natürlich irren.
Du irrst Dich m.E.n. nicht.

Der Vater gibt sinngemäß das wieder, was ihm sein "herzensguter" Schwiegersohn erzählt hat. Mehr kann er ja auch gar nicht wissen.

@Dr.Doyle interpretiert da was hinein, was letzten Endes darauf hinausläuft, dass er dem Vater unterstellt, er wüßte mehr als er den EB und der Öffentlichkeit gesagt hat.


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31.10.2024 um 10:14
Das Problem ist, dass wir den Zusammenhang nicht kennen, in dem sich Vater Reusch geäußert hat.

Der Vater spricht davon, was F als Letztes hätte sehen können, nämlich R, bevor dann was auch immer geschah "und er ja eigentlich sie als Letztes hätte sehen können" Der Vater sagt jedoch nicht, was denn nun tatsächlich das Letzte war, was F sah, er sagt nur, es war nicht R.

Was der Vater nicht sagt, dass F der Letzte hätte sein können, der R sah, sondern es ging um das, was F hätte als Letztes (aber nicht als Letzter) hätte sehen können, aber nicht sah.


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31.10.2024 um 13:33
Da die Familie bestimmt nicht einen Unbekannten Dritten, der sich in den Haus aufgehalten hätte den EB vorenthalten hätten, da sie zu ihren Schwiegersohn wie ein Fels in der Brandung halten,gehe ich davon aus , dass der Vater es so gemeint haben könnte, dass F die Möglichkeit hatte R zu sehen, aber sie nicht gesen hat, da der Vater wohl auf die Aussage des TV vertraut.


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31.10.2024 um 13:57
@Dr.Doyle

Du sprichst sicherlich die RTLDOKU vom Dezember 2021 an . Die ist leider nicht mehr aufrufbar.
Aber im "Hörbuch" vom Bernis Nachtcafe kannst du die Aussage von Hr. Reusch noch hören.
Dort berichtete er ; "...eigentlich hat die Polizei ja recht, das F. der letzte gewesen war der R. gesehen hat...so war es aber nicht "


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31.10.2024 um 14:10
Zitat von max79max79 schrieb:Aber im "Hörbuch" vom Bernis Nachtcafe kannst du die Aussage von Hr. Reusch noch hören.
Da sei nun bitte so nett und stelle den Link hierzu ein und gib die Zeit an, damit wir uns das anhören können.
Vielen Dank


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31.10.2024 um 14:47
@Fellhase
Die Passage ab Minute 28:00 mit der Aussage des Vaters ist die gleiche, die auch ab Minute 05:45 in dem anderen Video enthalten ist, das @emz gepostet hat:

Youtube: Werden die INTERVIEWS zum VERHÄNGNIS? Spekulationen um das Verschwinden von Rebecca Reusch
Werden die INTERVIEWS zum VERHÄNGNIS? Spekulationen um das Verschwinden von Rebecca Reusch
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Nachdem die Wortmeldung des Vaters in den Videos und auch verschriftlicht hier nochmal gepostet wurde, finde ich, dass diese Aussage so nebulös gehalten ist, dass sie für keinerlei neue Spuren oder Indizien taugt, auch nicht für die Entlastung von F.

Es bringt uns der Aufklärung, was mit R. geschehen ist, keinen Millimeter näher. Von daher ist es müßig zu rätseln, wie es der Vater wohl gemeint haben könnte.


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31.10.2024 um 14:49
@Fellhase

Danke für deine Mühe, aber mir ging es um Bernis Nachtcafe. Der Text, den @max79 angeführt hatte differiert etwas und da wollte ich die Inhalte abgleichen.


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31.10.2024 um 16:05
Egal wie bzw. in welchem Zusammenhang die Aussage des Vaters letztendlich gemeint gewesen sein könnte - sollte das
Zitat von emzemz schrieb:es war aber nicht so.
auf reiner Vertrauensbasis vom Schwiegervater behauptet worden sein, einfach nur weil er auf Aussagen seines Schwiegersohns vertraut bzw. ihm glaubt und wovon ich persönlich auch nur ausgehe - dann ist es so oder so wertlos und ja entlastet den TV in keiner Weise, da der liebe Schwiegersohn viel behaupten kann, wenn der Tag lang ist.

Zumal der TV aus EB-Sicht eh schon Vertrauen bzw. Glaubwürdigkeit verspielt hat, aufgrund unwahrer Angaben über sein Tun an dem Morgen und Vormittag.


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Wo ist Rebecca Reusch?

31.10.2024 um 16:14
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:auf reiner Vertrauensbasis vom Schwiegervater behauptet worden sein, einfach nur weil er auf Aussagen seines Schwiegersohns vertraut bzw. ihm glaubt
Also im juristischen Sinne würde man das dann wohl nur als reines Hörensagen als einzige Grundlage oder Quelle bezeichnen.

Dass sich der Vater nur auf Hörensagen (durch seinen Schwiegersohn) stützt.


Ich gehe auch wirklich nur davon aus, dass er sich nur auf Hörensagen stützt und er nur deshalb davon überzeugt ist, dass es nicht so war.


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31.10.2024 um 19:48
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Ich denke, der Vater hat seine Bemerkung irgendwie in diesem Sinn gemeint und eine Bezugnahme auf Anwesenheit einer oder mehrerer anderer Personen wird da jetzt nur hinein interpretiert, aber ich kann mich natürlich irren.
genau du irrst mM nicht , ich denke, er hat es so gemeint


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31.10.2024 um 23:38
Immer wieder interessant, was da steht:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

Stellt also die StA das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein, so tut sie das, weil die Ermittlungen nicht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten. Also kein hinreichender Tatverdacht besteht. Sie muss nämlich nach Abschluss der Ermittlungen erwägen, ob sie anklagt oder einstellt (§ 169a StPO).

Wir wissen nicht, ob die Ermittlungen (Stand heute) abgeschlossen sind. Jedenfalls würde F. die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt.

Vermutlich auch der Öffentlichkeit, weil F. damit formell nicht mehr "Tatverdächtiger" in einem Ermittlungsverfahren ist. Und die Begründung positiv sein kann: "Ermittlungen haben ergeben, dass es F. nicht gewesen sein kann". Oder dagegen negativ: "F. ist weiter unser Favorit, aber alles, was wir bislang ermittelt haben, reicht nicht". Ob es rechtlich zulässig ist, den Tatverdacht am Beschuldigten öffentlich so "kleben" zu lassen, das kann ich jetzt nicht beurteilen. Fair fände ich es nicht.

Jedenfalls Verfahrenseinstellung. Bis auf Weiteres.

Denn das Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn es (neuen) Anlass zu weiteren Ermittlungen gibt. Dann dreht sich das Rad wieder von vorne, mit der Pflicht der StA zur Sachverhaltsaufklärung (§ 152 Abs. 2 und § 160 StPO). Dann könnte F. wieder Tatverdächtiger werden (oder jemand ganz anderes, wer weiß).

Würde F. gerne behördlicherseits seine "Unschuld" bescheinigt haben wollen, müsste er einen Strafprozess durchleiden, an dessen Ende dann ein "Freispruch 1. Klasse" steht. Also das Gericht die Unschuld als erwiesen ansieht (und nicht nur aus einem Mangel an Beweisen). Er kann allerdings einen solchen Prozess als Beschuldigter nicht erzwingen, wenn die objektiven Voraussetzungen für eine öffentliche Anklageerhebung (§ 170 Abs. 1 StPO) fehlen.

Das ist der Preis, den man als Verdächtiger an den Rechtsstaat zahlen muss. Es bleibt immer was hängen, auch nach Verfahrenseinstellung.


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01.11.2024 um 07:58
@Origines
Das würde aber bedeuten, daß "Ermittlungen" nur weiter gehen können wenn man einen Verdächtigen hat, so wie du es schreibst.


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01.11.2024 um 09:39
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das würde aber bedeuten, daß "Ermittlungen" nur weiter gehen können wenn man einen Verdächtigen hat, so wie du es schreibst.
Man muss da unterscheiden zwischen allgemeiner Aufnahme von Ermittlungen oder Wiederaufnahme, um den Sachverhalt weiter zu erforschen oder Aufnahme oder Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens auch gegen eine konkrete Person (F bspw. wieder) oder auf Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine ganz neue konkrete Person, sollten sich durch Ermittlungen (oder aufgrund von konkret eingehenden Hinweisen) zureichende-tatsächliche Anhaltspunkte gegen eine ganz andere Person ergeben.

Zu Ermittlungen zählen auch immer sogenannte Vorermittlungen, die dazu dienen sollen, ob ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet oder wieder eingeleitet wird.




Auch ohne erneuten konkreten Tatverdächtigen kann in Fällen auch schon wieder ermittelt werden, sollte die StA bspw. neue Hinweise erhalten oder auch um sich dadurch überhaupt erst wieder neue Hinweise zu erhoffen.

Um sich neue Anhaltspunkte, Hinweise überhaupt zu erhoffen ruhen auch Cold-Cases-Fälle ja nicht ständig oder ewig, sondern kann immer wieder Mal an ihnen gearbeitet werden. Spezielle Kriminalbeamtengruppen sind meistens mit solchen Fällen betraut - in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften.
Je nach Ergebnissen dieser Arbeit kann das auch dann wieder ein offizielles-formelles Ermittlungsverfahren begründen.

Der Fall kann auch irgendwann nochmal wieder Thema bei Aktenzeichen XY werden, um sich dadurch neue Hinweise aus der Bevölkerung zu erhoffen und kann dann auch ganz ohne Persönlichkeitsrechtseingriffe erfolgen bzw. müsste es dann je nachdem sogar auch. Also in Bezug auf Fs. Persönlichkeitsrechte bspw.


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