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Wo ist Rebecca Reusch?
01.11.2024 um 09:42rhapsody3004 schrieb:Man muss da unterscheiden zwischen allgemeiner Aufnahme von Ermittlungen oder Wiederaufnahme, um den Sachverhalt weiter zu erforschen oder Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens auch gegen eine konkrete Person (F bspw. wieder) oder auf Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine ganz neue konkrete Person, sollten sich durch Ermittlungen zureichende-tatsächliche Anhaltspunkte gegen eine ganz andere Person ergeben.Naja, das heißt ja auf Deutsch:
Zu Ermittlungen zählen auch immer sogenannte Vorermittlungen, die dazu dienen sollen, ob ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet oder wieder eingeleitet wird.
Man kann die Ermittlung zum Verschwinden von R nicht abhängig machen von den Ermittlungen gegen einen TV.
Man muss also, wenn man vom Einstellen der Ermittlungen spricht, in erster Linie damit meinen das es jene gegen F sind.
Sollten sich darüberhinaus keine Ansätze mehr finden lassen, müsste man auch die Ermittlungen zum Verschwinden von R einstellen.