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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

01.11.2024 um 09:42
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Man muss da unterscheiden zwischen allgemeiner Aufnahme von Ermittlungen oder Wiederaufnahme, um den Sachverhalt weiter zu erforschen oder Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens auch gegen eine konkrete Person (F bspw. wieder) oder auf Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine ganz neue konkrete Person, sollten sich durch Ermittlungen zureichende-tatsächliche Anhaltspunkte gegen eine ganz andere Person ergeben.

Zu Ermittlungen zählen auch immer sogenannte Vorermittlungen, die dazu dienen sollen, ob ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet oder wieder eingeleitet wird.
Naja, das heißt ja auf Deutsch:
Man kann die Ermittlung zum Verschwinden von R nicht abhängig machen von den Ermittlungen gegen einen TV.
Man muss also, wenn man vom Einstellen der Ermittlungen spricht, in erster Linie damit meinen das es jene gegen F sind.
Sollten sich darüberhinaus keine Ansätze mehr finden lassen, müsste man auch die Ermittlungen zum Verschwinden von R einstellen.


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01.11.2024 um 10:06
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Man kann die Ermittlung zum Verschwinden von R nicht abhängig machen von den Ermittlungen gegen einen TV.
Nein.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Man muss also, wenn man vom Einstellen der Ermittlungen spricht, in erster Linie damit meinen das es jene gegen F sind.
Sagen wir so; Verfahrenseinstellung gegen eine bestimmte-konkrete Person muss nicht bedeuten, dass auch der gesamte Fall oder anders der noch ungeklärte Sachverhalt in Bezug auf eine verschwundene Person und die Opfer eines Verbrechens geworden sein könnte ruht.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Sollten sich darüberhinaus keine Ansätze mehr finden lassen, müsste man auch die Ermittlungen zum Verschwinden von R einstellen.
Das kann in der Tat mehr oder weniger zeitgleich mit der Einstellung eines Verfahrens gegen eine konkrete Person erfolgen als auch erst später. Kommt drauf an, würde ich sagen.

Aber wie gesagt; Sollte der Fall R (zu welchem Zeitpunkt auch immer) mal zu einem Cold-Case-Fall werden, wovon ich persönlich mal ausgehe, wird auch dieser nicht ständig ruhen, sondern kann immer wieder Mal an ihm gearbeitet werden oder auch bewusst von den EB und zuständigen Staatsanwaltschaften in die Medien getragen, gebracht werden.

Sinn und Zweck dieser Arbeiten oder den Fall auch wieder Mal in bestimmten Sendungen vorstellen zu lassen, ist es dann ja gerade, um sich neue Hinweise zu erhoffen, um den Sachverhalt doch nochmal aufklären zu können oder der Aufklärung auch nur Näher zu kommen.


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01.11.2024 um 10:42
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also im juristischen Sinne würde man das dann wohl nur als reines Hörensagen als einzige Grundlage oder Quelle bezeichnen.

Dass sich der Vater nur auf Hörensagen (durch seinen Schwiegersohn) stützt.

Ich gehe auch wirklich nur davon aus, dass er sich nur auf Hörensagen stützt und er nur deshalb davon überzeugt ist, dass es nicht so war.
Hörensagen wäre hier aber auch kein Problem, nicht so, wie das anscheinend im amerikanischen Recht zu sein scheint. Denken wir nur daran, dass dem Hinweis der Familie auf Drogenhandel nachgegangen wurde, der sich allerdings nicht erhärtet hat. Nur zu sagen, so wie die Staatsanwaltschaft es sagt, so war es nicht, bringt die Ermittlungen nicht weiter. Wenn sich die Familie auf diese Position zurückzieht, dann mag es ihr dabei helfen, in F weiterhin den herzensguten Schwiegersohn zu sehen. Uns bringt es in unseren Überlegungen nicht weiter.


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01.11.2024 um 10:50
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber wie gesagt; Sollte der Fall R (zu welchem Zeitpunkt auch immer) mal zu einem Cold-Case-Fall werden, wovon ich persönlich mal ausgehe, wird auch dieser nicht ständig ruhen, sondern kann immer wieder Mal an ihm gearbeitet werden oder auch bewusst von den EB und zuständigen Staatsanwaltschaften in die Medien getragen, gebracht werden.

Sinn und Zweck dieser Arbeiten oder den Fall auch wieder Mal in bestimmten Sendungen vorstellen zu lassen, ist es dann ja gerade, um sich neue Hinweise zu erhoffen, um den Sachverhalt doch nochmal aufklären zu können oder der Aufklärung auch nur Näher zu kommen.
Für mich persönlich ist das schon lange ein "Cold Case", da können wir uns noch jahrelang über Sachen wie "Wer hat was wann gesagt, gemeint und warum" austauschen und werden dem Verbleib von Rebecca keinen einzigen Schritt weiterkommen oder gar klären wer unter Umständen Schuld an ihrem Verschwinden oder Tod ist. Vielleicht gibt es noch ein paar nicht abgearbeitete Hinweise, das da neue durch erneute Medienpräsenz nach beinahe 6 Jahren noch durch aussenstehende Personen hinzukommen könnten, glaube ich nicht.
Ich denke, wenn es tatsächlich irgendwann geklärt werden kann, was mit Rebecca geschah, dann nur durch einen Zufall. Ein "Geständnis" ,von wem auch immer, wird es mMn nicht mehr geben.


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01.11.2024 um 11:00
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das würde aber bedeuten, daß "Ermittlungen" nur weiter gehen können wenn man einen Verdächtigen hat, so wie du es schreibst.
Nein.

@rhapsody3004

Beitrag von rhapsody3004 (Seite 6.676)

Hat das eigentlich schon sehr ausführlich und völlig zutreffen erläutert.

Noch mal ganz kurz von mir:

1. Sollten neue Beweismittel ans Tageslicht kommen, dass es einen unbekannten Entführer von R. gegeben haben muss, dann würde das Verfahren gegen "unbekannt" geführt.
2. Verdächtigt man einen "G", der Mörder zu sein, dann ist dieser Beschuldigter.
3. Oder halt dann wieder F.


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01.11.2024 um 11:26
Zitat von emzemz schrieb:Hörensagen wäre hier aber auch kein Problem,
Würde den lieben Schwiegersohn nur in keiner Weise entlasten - nur das wollte ich damit sagen.

Wertlos, wenn die Aussage des Schwiegervaters, dass es so nicht war, nur auf Hörensagen beruht. Er nur deshalb davon überzeugt ist, dass es nicht so war.
Er also einfach nur seinem Schwiegersohn vertraut, was der ihm über den Morgen erzählt haben könnte. So bspw. von wegen nichts mitbekommen zu haben und R auch nicht mehr gesehen zu haben.

Und vor denn EB hat F eh schon Glaubwürdigkeit aufgrund seines Zeugenverhaltens verloren. Sie werden daher auch davon ausgehen, dass er die Familie belügen könnte
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Für mich persönlich ist das schon lange ein "Cold Case
Muss nicht sein, sollten die EB bspw. bis heute immer noch Hinweise von den tausenden eingegangen Hinweisen abarbeiten. Dann, falls, würde ich noch nicht von einem Cold-Case sprechen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sollten neue Beweismittel ans Tageslicht kommen, dass es einen unbekannten Entführer von R. gegeben haben muss, dann würde das Verfahren gegen "unbekannt" geführt.
Stimmt, danke für die Ergänzung. Gibt es ja auch noch - gar nicht dran gedacht.

Neben allgemeinen Ermittlungen (oder auch nur allgemeinen Vorermittlungen) und Ermittlungen gegen konkrete Personen oder Personengruppen kann es auch Ermittlungen gegen Unbekannt geben.


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01.11.2024 um 11:38
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Verdächtigt man einen "G", der Mörder zu sein, dann ist dieser Beschuldigter.
Dieser fiktive oder anders hypothetische G muss dabei noch nicht mal wissen, dass gegen ihn ermittelt wird.

Kann auch ohne Kenntniss von G erfolgen, glaube so lange dieser nicht offiziell als Beschuldigter vernommen werden würde.


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01.11.2024 um 12:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hat das eigentlich schon sehr ausführlich und völlig zutreffen erläutert.

Noch mal ganz kurz von mir:

1. Sollten neue Beweismittel ans Tageslicht kommen, dass es einen unbekannten Entführer von R. gegeben haben muss, dann würde das Verfahren gegen "unbekannt" geführt.
2. Verdächtigt man einen "G", der Mörder zu sein, dann ist dieser Beschuldigter.
3. Oder halt dann wieder F.
Mir ging es nicht um Verfahren sondern um Ermittlungen.
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Für mich persönlich ist das schon lange ein "Cold Case",
Für mich mittlerweile auch.


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01.11.2024 um 12:16
@Choron61

Aso, was natürlich klar ist, dass die EB alles an Hinweisen wie eine Alien-Entführung oder R sprach aus dem Jenseits oder ihr sind am Verschwindetag Flügel gewachsen und weggeflogen bereits von vornherein ignoriert werden würden und auch ignoriert werden dürften. Also solche Art von Hinweisen. Im Grunde alles, was man von vornherein gesichert oder aufgrund allgemeiner Logik und wissenschaftlicher Gegebenheiten ausschließen könnte und nicht mal möglich wäre.

Ansonsten sind sie aber verpflichtet allen eingehenden Hinweisen nachzugehen. Natürlich darf auch priorisiert und auch mit unterschiedlichen Kapazitäten nachgegangen werden.

Und sowas kann in der Tat dauern, wenn wir von Tausenden eingegangen Hinweisen ausgehen.

Man muss auch bedenken, dass einige Hinweise auch erst später und nicht alle schon im Jahre 2019 eingegangen sein könnten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Verdächtigt man einen "G", der Mörder zu sein, dann ist dieser Beschuldigter.
Aso; nicht mal unbedingt auch gleich Beschuldigter.

Tatverdächtiger muss auch nicht gleich immer auch Beschuldigter bedeuten - oder?

Jemand kann bspw. tatverdächtig geworden sein und Vorermittlungen können dann dazu dienen, zu prüfen, ob es überhaupt für einen Anfangsverdacht gegenüber dieser Person reicht, um auf Grundlage diesem dann ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen diese Person einzuleiten.

Glaube jemand ist erst Beschuldigter, also auch offiziell, wenn auch erst bzw. nachdem ein offizielles-formelles Ermittlungsverfahren gegen diese Person eingeleitet worden ist oder ab zeitglich mit der Eröffnung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens gegen eine Person.


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01.11.2024 um 13:03
Für mich ganz persönlich glaube ich eh schon lange, dass nur Kommissar Zufallsfund diesen Fall voranbringen wird und seis auch erst mal nur, um dadurch wenigstens absolute Gewissheit über ihr Schicksal zu haben und sie auch ihre letzte Ruhe auf würdevolle Weise finden kann.




Ein Geständnis, wenn F was zu gestehen haben sollte, ist denke ich insbesondere nicht vor Fund sterblicher Überreste zu erwarten oder selbst dann nicht mal.

Bliebe dann nur noch die Hoffnung auf Mitwisser, Freunde oder Bekannte von F vielleicht. Also sollte es überhaupt welche geben und wenn dass die vielleicht mal auspacken könnten.

Dass sich irgendwann nochmal ganz neue Zeugen melden könnten (keine Mitwisser), die relevante, glaubhafte Hinweise durch gemachte Beobachtungen damals liefern könnten, kann sein, aber auch nicht.

Aber möglich wäre das, sollte der Fall irgendwann in der Zukunft nochmal bei bspw. XY oder so vorgestellt werden.


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01.11.2024 um 13:30
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Tatverdächtiger muss auch nicht gleich immer auch Beschuldigter bedeuten - oder?
Richtig. Mal angenommen, nach einer Wiederaufnahme der Ermittlungen gibt es (im Rahmen des notwendigen Anfangsverdachts) drei Verdächtige: G., H. und I. Dabei ist G. der Hauptverdächtige. Wann ist dann der "Knackpunkt", an dem aus dem Verdächtigen G. der Beschuldigte G. wird?

Bevor ich dazu komme, noch eine wichtige Erwägung: Der Status "Beschuldigter" hat für beide Seiten Vor- und Nachteile. G. muss belehrt werden - auch über den Sachverhalt, weswegen er beschuldigt wird - kann schweigen, einen Verteidiger haben. Auf der anderen Seite können die Ermittler nur bei einem Beschuldigten eine ganze Reihe strafprozessualer Maßnahmen anwenden: U-Haft, Abhören, Durchsuchung usw.

Schließlich zur Abgrenzung der entsprechende Absatz aus Wikipedia (Fußnoten gelöscht):
Zum Beschuldigten wird der Verdächtige nach inzwischen überwiegender Auffassung, wenn gegen ihn wegen des Verdachts einer Straftat mit Verfolgungswillen (sog. Inkulpationsakt der Strafverfolgungsbehörden) als Beschuldigter (sog. Verfolgung in personam) ermittelt wird. Diese kombiniert „formell-materielle“ Theorie konnte sich gegen eine rein objektive Lehre, die die Beschuldigtenstellung automatisch an das Bestehen des Tatverdachts knüpfte und eine vermehrt subjektive Betrachtung, die überwiegend bis ausschließlich auf den Verfolgungswillen der Strafverfolger abstellte, durchsetzen. Probleme bereitet weiterhin die Behandlung des Betroffenen nach einem Statuswechsel (z. B. vom einfachen Zeugen zum Verdächtigen und sodann zu Beschuldigten), was insbesondere bei „informatorischen Befragungen“ durch Ermittlungsbeamte und „Spontanäußerungen“ durch den Betroffenen offen zu Tage tritt. Hier geraten alle bislang vorherrschenden Ansichten zur Begründung der Beschuldigtenstellung an ihre Grenzen, da sie entweder an zu starre Maßstäbe anknüpfen (z. B. durch zu frühe Annahme eines Anfangsverdachts iS.d. § 152 StPO), oder aber die Entscheidung über das Eintreten in die Beschuldigteneigenschaft zu stark flexibilisieren (z. B. durch vorgebliches Verneinen des Inkulpationswillens bei offenkundigem Verdacht).
Quelle: Wikipedia: Beschuldigter#Abgrenzung

Alles klar? ;-)

Ich interpretiere das so: Es ist auf den Verfolgungswillen der Strafverfolger abzustellen. Denn sie bestimmen letztlich die Qualifikation vom Tatverdächtigen zum als Beschuldigten - durch einen Verfolgungsakt, sei es eine Festnahme, die Erstvernehmung als Beschuldigter, die Beantragung eines Haftbefehls.

Das ist quasi (m)eine subjektiv-objektive Lösung...


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01.11.2024 um 13:46
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Für mich persönlich ist das schon lange ein "Cold Case", da können wir uns noch jahrelang über Sachen wie "Wer hat was wann gesagt, gemeint und warum" austauschen und werden dem Verbleib von Rebecca keinen einzigen Schritt weiterkommen oder gar klären wer unter Umständen Schuld an ihrem Verschwinden oder Tod ist.
M.E. hat noch niemals irgendein Amateurermittler in irgendeinem Forum dieser Art auch nur einen entscheidenden Hinweis zur Aufklärung einer schweren Straftat gegeben. Klärt mich gerne auf, wenn das anders sein sollte.


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01.11.2024 um 14:20
Zitat von autor77autor77 schrieb:M.E. hat noch niemals irgendein Amateurermittler in irgendeinem Forum dieser Art auch nur einen entscheidenden Hinweis zur Aufklärung einer schweren Straftat gegeben.
Daran kann ich mich auch nicht erinnern, wobei es auch daran liegen mag, dass diese Amateurermittler sich dann auch eher direkt an die Ermittler oder an "spektakulärere" Medien wenden würden, die über eine große Zahl von Abonnenten oder "Followern" verfügen.
Momentan geistert ja schon wieder einiges durch derartige Kanäle. Wenn wenigstens einer dieser selbst ernannten Zeugen etwas aussagen könnte, was der Wahrheit entspricht, kämen wir der Aufklärung des Falles wahrscheinlich sogar näher.

Aber nach meiner Einschätzung scheinen die Ermittler bislang hauptsächlich der Aussage der Reiterinnen Glauben zu schenken. Alle anderen Zeugenaussagen verliefen entweder irgendwie "im Sande", passten nicht zu den anderweitigen Ermittlungen oder wurden zumindest der Öffentlichkeit nicht als ernst zu nehmende Spur präsentiert.
Somit bleiben außer den Reiterinnen weiterhin nur die alt bekannten "stummen Zeugen" übrig (Kesy, Kamera), auf deren "Beobachtungen" man sich verlassen kann.


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01.11.2024 um 17:32
Danke dir erst mal.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Alles klar? ;-)

Ich interpretiere das so: Es ist auf den Verfolgungswillen der Strafverfolger abzustellen
Ich interpretiere das so: Kombination aus objektiver Ermittlungsarbeit, objektiven Ermittlungsarbeiten - mit dem subjektiven Verfolgungswillen. Verfolgungswille eine Straftat aufzuklären und jemanden dafür zur Verantowortung zuiehe
Zitat von OriginesOrigines schrieb:G. muss belehrt werden - auch über den Sachverhalt, weswegen er beschuldigt wird
Das aber auch nicht immer, meine ich mich zu erinnern.

Status Beschuldigter kann doch jemand schon tragen, ohne darüber in Kenntnis gesetzt werden zu müssen. Sonst würden ja bspw. Abhörmaßnahmen (gilt auch nochmal Richtervorbehalt) wenig Sinn machen.

In Kenntnissetzung sowie Belehrung muss glaube ich erst erfolgen, wenn bestimmte Maßnahmen wie eine vorläufige Festnahme oder eine Verhaftung aufgrund Haftbefehls erfolgen und/oder dieser jemand ja dem Verfolgungswillen wegen auch als Beschuldigter einer Straftat vernommen, verhört werden soll.


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01.11.2024 um 17:56
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Status Beschuldigter kann doch jemand schon tragen, ohne darüber in Kenntnis gesetzt werden zu müssen. Sonst würden ja bspw. Abhörmaßnahmen (gilt auch nochmal Richtervorbehalt) wenig Sinn machen.
Macht Sinn bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, die ja nur gegen den Beschuldigten möglich sind (siehe §§ 99 ff. StPO). Erstaunlicherweise ist der Status "Beschuldigter" in der StPO nicht wirklich definiert, sondern wird vorausgesetzt.

Jedenfalls sind z.B. Abhörmaßnahmen
Auch ohne Wissen der Betroffenen...
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html

zulässig. Betroffen ist im Übrigen ja nicht nur der Beschuldigte, sondern ALLE (unbescholtenen) Kommunikationspartner.

Die Nichtoffenbarung (oder Zurückstellung) von Ermittlungsmaßnahmen ist nach kursorischer Durchsicht u.a. auch hier geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__95a.html

Irgendwann wäre es aber auch unzulässig, den Verdächtigen im Ungewissen zu lassen und ihm nicht die Möglichkeit zur Verteidigung zu geben. Wenn ihm z.B. erst mit der Anklageerhebung bekannt gegeben würde, Beschuldigter gewesen zu sein, dann wäre es zu spät. Dafür ist das Ermittlungsverfahren zu bedeutsam für eine effektive Verteidigung.


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02.11.2024 um 09:16
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und sowas kann in der Tat dauern, wenn wir von Tausenden eingegangen Hinweisen ausgehen.
Nun, wir wissen nicht wieviele Hinweise tatsächlich eingegangen sind welche nicht offentsichtlich der Sagen-und Märchenwelt entsprungen sind aber das es Tausende waren, wage ich stark zu bezweifeln. Ist mir letzendlich auch egal , denn ein wirklich weiterführender war wohl eher nicht darunter. Daher denke ich persönlich das nur das Auffinden von Rebcca, tot oder lebendig,Licht ins Dunkel bringt , tot könnte vielleicht zum Täter führen, das unwahrscheinlichere "Lebendig" den Grund für ihr Verschwinden.


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02.11.2024 um 10:11
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Nichtoffenbarung (oder Zurückstellung) von Ermittlungsmaßnahmen ist nach kursorischer Durchsicht u.a. auch hier geregelt:
Nur eine Verständnisfrage: In §95a StPO geht es um die gerichtlichen Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme eines Gegenstandes, den eine nicht beschuldigte Person im Gewahrsam hat, und um die Voraussetzungen, unter denen die Benachrichtigung des von der Beschlagnahme betroffenen Beschuldigten zurückgestellt werden kann.

Ist das nicht ein sehr spezieller Sachverhalt? Für mich klingt jedenfalls das uneingeschränkte Wort "Ermittlungsmaßnahmen" wesentlich allgemeiner. Wo ist denn da ein Bezug zu einem beschlagnahmten Gegenstand?


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Wo ist Rebecca Reusch?

02.11.2024 um 10:25
Zitat von snowdonsnowdon schrieb:Ist das nicht ein sehr spezieller Sachverhalt?
In der Tat. Ich habe die Norm nur erwähnt, um zu zeigen ("auch"), dass Beschuldigten Informationen vorenthalten werden können. § 100a StPO (Abhören) wäre griffiger, dort ist aber nur von "Betroffenen" die Rede (ich habe das schon ausgeführt).

Ansonsten gilt das, worauf @rhapsody3004 schon hingewiesen hat: Gegen Beschuldigte kann es Ermittlungsmaßnahmen geben, ohne dass sie davon erfahren müssten, Beschuldigte zu sein. Bei offenen Ermittlungsmaßnahmen (Vernehmung, Festnahme, U-Haft, Durchsuchung, Beschlagnahme beim Beschuldigten) ist das dann anders.

Aber das ist hier nicht wirklich relevant, nur "Rechthaberei".

Bei F. sieht man eindeutig, wie er vom Zeugen zum Beschuldigten wird: Am 28. Februar 2019 wird er nach widersprüchlichen Aussagen als Zeuge vorläufig festgenommen, U-Haft wird beantragt (aber abgelehnt). Er ist Beschuldigter und bleibt es bis heute, auch wenn er am 1. März 2019 wieder frei kommt.

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