Wo ist Rebecca Reusch?
14.09.2024 um 15:52Lento schrieb:dann folgt bei diesen Umständen automatisch, dass die ursprüngliche Bewertung fehlerhaft war, sprich dass die aktuelle Beweislage die U-Haft nie begründet hatte. Das kann man dann schon sagen.Ein Hinweis an Dich. Nein, das kann man nicht so sagen. Das ist Deine Interpretation und auch so darzulegen. Eine Interpretation schafft keine Tatsachen! Anderenfalls bringe eindeutige Belege für diese Tatsachenbehauptung an. Tatsachen sind keine Frage der Interpretation!
Lento schrieb:sachlich war die erste Entscheidung eben nicht korrektBetrifft auch diesen Part.
Solltest Du auf Deine Interpretation als Tatsache beharren, liefere bitte entsprechende Belege, aus denen schwarz auf weiß die entsprechenden Tatsachen zu entnehmen sind. Solltest Du das nicht können, kennzeichne solche Passagen künftig als Deine Meinung/Interpretation